(f) o) o)(\ (f)() o(\ STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÛR UMWELT UND LANDWIRTScHAFT Postfach l00510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn h ard-von-Li ndena u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 612734 Thema: Sportanlagen und Lärmschutz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Sport und Wohnen sind jeweils wichtige Bestandteile des Gesellschaftlichen Lebens. Dabei muss es aber einen fairen lnteressenausgleich geben zwischen der Nutzung von Sportanlagen und dem Ruhebedürfnis von Anwohnerinnen und Anwohnern. Die Sportanlagenlärmschutzverordnung regelt dabei a.uf Bundesebene wichtige Grundlagen, bedarf aber seit langem einer Uberarbeitung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Inwiefern sieht die Staatsregierung im Bereich des Lärms durch Sportanlagen landespolitisch Handlungsbedarf und welche Maßnahmen sollen ergriffen werden? Die Staatsregierung sieht auf landespolitischer Ebene gegenwärtig keinen Handlungsbedarf. Frage 2: Wie kann die Staatsregierung einen tragbaren lnteressenausgleich zwischen den Anforderungen des Sports einerseits und den Bedürfnissen von Anwohnerinnen und Anwohnern andererseits befördern? Die Staatsregierung setzt sich für einen fairen und tragfähigen Ausgleich zwischen den lnteressen von Sporttreibenden und dem berechtigten Ruhebedürfnis der Nachbarschaft von Sportanlagen ein. Ziel ist es insbesondere , einer Verdrängung des wohnortnahen, nicht professionell betriebenen Sports entgegenzuwirken. ln diesem Sinne setzt sich der Freistaat Sachsen auf Bundesebene für eine sachgerechte und vollzugstaugliche Anderung der Rechtslage ein. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2012 Pal{o lhre Nachricht vom I 6. September 201 5 Aktenzeichen (bitte be¡ Antwort angeben) z-0141.50t't9/4986 Dresden, Ã.'1o, Jold TANDESGARIENSCHAU ocrsNrrz/ERzGEBtno¡ 201 5 Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße I 01 097 Dresden vvww.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer, Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sow¡e fúr verschlüsselte elektronische DokumentêSeite 1 von 2 STAATSIUINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Die Staatsregierung vertritt die Position, dass die Sportanlagenlärmschutzverordnung [18. Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV)] als eingeführtes und bewährtes Regelwerk mit Augenmaß fortentwickelt werden sollte. Frage 3: lnwiefern und mit welcher Position hat sich die Staatsregieru.ng in die Beratung des Bundesrates in den Jahren 2014 und 2015 zur Anderung der Sportan lagen lärmsch utzverordnu ng ei ngebracht? lm Jahr 2014 beriet der Bundesrat über zwei Anträge Hamburgs (BR Drs.198/14. Verordnung zut Anderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung, BR Drs. 199114: Entschließung des Bundesrates zur Förderung der Sportentwicklung im städtischen Raum). Am 11 . Juli 2Q14 hat der Bundesrat mit den Stimmen des Freistaates Sachsen einer Länderöffnungsklausel in der Sportanlagenlärmschutzverordnung zugestimmt (BR Drs. 198114), mit der die einzelnen Bundesländer selbst entscheiden könnten, ob sie vom Bundesrecht abweichende Regelungen treffen, um landesspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Der vom Bundesrat beschlossene Verordnungsentwurf liegt der Bundesregierung zur Entscheidung vor. Eine erneute Befassung des Bundesrates mit dem Thema Sportanlagenlärmschutzverordnung hat bisher nicht stattgefunden. Frage 4: Welche Auffassung vertritt die Staatsregierung hinsichtlich a) des Erhalts des,,Altanlagenbonus" b) der Anwendung der,,Kinderlärm-Privilegierung" auf Sportanlagen? Der im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für Juli 2015 angekündigte Entwurf einer Novelle der 18. BlmSchV liegt bisher noch nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass dabei auch die in der Fragestellung genannten Punkte aufgegritfen werden. Eine Positionierung der Staatsregierung kann erst erfolgen, wenn konkrete lnformationen über die Ausgestaltung der Neuregelung bekannt sind. Frage 5: Tendenzen einer zunehmenden Einschränkung des Freizeitsportbetriebes aufgrund der bestehenden Sportanlagenlärmschutzverordnung sind der Staatsregierung nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schm Welche Position vertritt die Staatsregierung zur Befürchtung u.a. des Deutschen Fußballbundes, dass eine zunehmende Einschränkung des Sportbetrieb.es auf Anlagen eintreten wird, wenn es nicht zu entsprechenden Anderungen der Sportanlagenlärmséhutzverordnung kommt? Seite 2 von 2 2015-10-16T09:42:58+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes