STÀATSMìNISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 l0'1097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bañ|, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.612735 Thema: Rechtsstreitigkeiten betreffend die Aufhebung der jährlichen Sonderzahlung (,,Weihnachtsgeld") für Beamtinnen und Beamte , Richterinnen und Richter durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011t2012 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Rechtsstreitigkeiten, in denen der Freistaat Sachsen Beklagter oder in sonstiger Weise Prozessbeteiligter ist, sind derzeit an welchen Gerichten im Zusammenhang mit der durch Artikel 27 des Gesetzes begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 201112012 (SächsGVBl. S.387), mit welchem das Sächsische Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung an Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie weitere Berufsgruppen vom 6. Januar 2004 aufgehoben wurde, anhängig? Bei den sächsischen Verwaltungsgerichten sind im Zusammenhang mit der Streichung der Sonderzahlung derzeit insgesamt 57 Verfahren anhängig. Davon entfallen auf das Verwaltungsgericht Chemnitz 17, aul das Verwaltungsgericht Dresden2T und auf das Verwaltungsgericht Leipzig 13 Verfahren. Seite 1 von 3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bltte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-2653i 1 5 Dresden,/! Oktober 2015a Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerlum der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost übe¡' Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu ereichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt HospitalstIaße 7 *Zugang lúr elêktronisch sign¡erte sow¡e lür verschlLlssells elsktronische Dokumente nur úber das Elektronische Ger¡chts- und Vemaltungspostlach; nåhere lnformationen unter M.egvp.dê 5TÀATSMINISlERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Darüber hinaus wurde die Staatsregierung neben dem Landtag an dem in Frage 5 genannten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nach Sg 82 Abs. 1, 77 Nr. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz betei ligt. Frage 2: Was ist ieweils der wesentliche Streitgegenstand bzw. das Begehren der jeweiligen Kläger? Wesentlicher Streitgegenstand dieser Verfahren ist die Aufhebung des Sächsischen Sonderzahlungsgesetzes durch Art.27 des Haushaltsbegleitgesetzes 201112012 vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387). Die Kläger machen geltend, dass durch die Streichung der Sonderzahlung eine amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2011 und für die Folgejahre nicht mehr gewährleistet sei. lm Wesentlichen begehren die Kläger die Feststellung, dass ihre Besoldung amtsunangemessen niedrig sei. ln einigen Verfahren haben die Kläger die Verpflichtung des Freistaates begehrt, die Sonderzahlung wie im Jahr 2010 bzw. allgemein eine amtsangemessene Besoldung zu zahlen. Frage 3: Sind im Rahmen derartiger Rechtsstreitigkeiten seitens der damit befassten sächsischen Verwaltungsgerichte bzw. des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes Bautzen Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht erfolgt zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen nach Artikel 27 des Haushaltsbegleitgesetzes 201112012 und wenn ja, wie ist nach Kenntnis der Staatsregierung der jeweilige Behandlungsstand? Nein, es sind durch die befassten sächsischen Gerichte keine Vorlagebeschlüsse ergangen . Frage 4: ln wie vielen Ve¡fahren sind derartige Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht beantragt, aber noch nicht entschieden? ln 23 Verfahren haben die Kläger beantragt bzw. angeregt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz einzuholen. Eine ablehnenSeite 2 von 3 STAATSMINISTËRIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN I de Zwischenentscheidung darüber ist prozessual nicht vorgesehen. lm Ubrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Frage 5: lst es zutreffend, dass beim Bundesverfassungsgericht zu Aktenzeichen: 2 BvL 5/13 ein Vorlageverfahren des Verwaltungsgerichts Halle (dortiges AZ= 5 A 55/12) anhängig ist, in welchem die zur Rede stehende Rechtsfrage ebenfalls den Wegfall der Sonderzuwendung nach sächsischem Recht betrifft und wenn ja, in welcher Weise ist der Freistaat Sachsen an diesem Verfahren beteiligt bzw. ggf. vom Bundesverfassungsgericht zu r Stellungnahme aufgefordert? Das genannte Verfahren ist anhängig. Das Bundesverfassungsgericht hat der Staatsregierung - wie allen Landesregierungen und dem Landtag - mit Schreiben vom 13. April 2015 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Staatsregierung hat mit Schriftsatz vom 29. Juni 2015 Stellung genommen. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Brunhild Kurth Seite 3 von 3 2015-10-14T12:31:33+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes