SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2741 Thema: Stabilitätsbericht 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Aussagekraft hat die Standardprojektion für die mittelfristige Haushaltsentwicklung (2014/2021 und 2015/2022), wenn bei der Berechnung weder die demografische Entwicklung im Freistaat Sachsen noch die rückläufigen Korb II-Mittel des Solidarpaktes II berücksichtigt werden? Gemäß § 3 Abs. 2 Stabilitätsratsgesetz (StabiRatG) sind Bund und Länder in ihrem Stabilitätsberichten zur Aufnahme einer „Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen" verpflichtet. Dabei handelt es sich um die angesprochene Standardprojektion. Die Modellierung dieser Projektion und die hierfür herangezogenen einheitlichen Annahmen wurden per Stabilitätsratsbeschluss vom 28.04.2010 beschlossen und sind in Anlage 2 des Stabilitätsberichts 2015 des Freistaates Sachsen beschrieben . ~SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/21-FV 4005/5/51- 2015/47129 Dresden, S . Oktober 2015 Zertifikat seit 2013 audlt berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Ungeachtet der Verpflichtung, die Standardprojektion in der vereinbarten Version im sächsischen Bericht aufzunehmen, werden dort auch die Schwächen des Modells klar angesprochen und auf die starken Einschränkungen in der Aussagekraft hingewiesen, vgl. S. 7 im Bericht. Daher nutzt der Freistaat Sachsen die vom Stabilitätsrat explizit eingeräumte Option, mit einer landeseigenen Projektion eine realitätsnähere Einschätzung der mittelfristigen Haushaltsentwicklung darstellen zu können. Frage 2: Ist die Annahme, dass für die landeseigene Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung das aktuelle System des LFA auch nach 2019 Bestand hat, eine Vorgabe des Stabilitätsrates für die Berichterstellung oder wird die Annahme von sächsischer Seite getroffen? Bei der landeseigenen Projektion unterliegt der Freistaat Sachsen keinen Vorgaben des Stabilitätsrats. Die Annahme wurde daher von sächsischer Seite getroffen. Frage 3: Warum wurde auch bei der landeseigenen Projektion die demografische Entwicklung für Sachsen nicht berücksichtigt? Auf eine ausführliche Beschreibung der Details der landeseigenen Projektion musste im Stabilitätsbericht aus Platzgründen verzichtet werden. Tatsächlich wird hierbei jedoch - im Gegensatz zur Standardprojektion - die demografische Entwicklung im Prognosezeitraum berücksichtigt. Dies ergibt sich auch aus den Hinweisen auf das „angepasste regionalisierte Ergebnis der Mai-Steuerschätzung" - die Anpassung umfasst unter anderem eine Berücksichtigung der rückläufigen Bevölkerung, während die Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzungen auf konstanten Einwohnerzahlen beruhen - sowie auf die „negative Veränderungsrate der Bevölkerungsentwicklung" (beides S. 7 des Berichts) . Frage 4: Wie sehen die vorgenommen Anpassungen aus, auf die im Stabilitätsbericht 2015, Seite 4, in Bezug auf die Kreditaufnahme/-tilgung bei Sondervermögen des Freistaates Sachsen hingewiesen wird, um eine 'merklichen Verzerrung' der Kreditfinanzierungsquote zu vermeiden? Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S SACHsEN Die Kreditfinanzierungsquote ergibt sich als Quotient der Nettokreditaufnahme und der um Kredit- und Rücklagenbewegungen bereinigten Ausgaben. Nach den Vereinbarungen des Stabilitätsrats wird bei der Nettokreditaufnahme (NKA) nur die Schuldenaufnahme bzw. -tilgung am Kreditmarkt berücksichtigt. Gemäß Haushaltsgesetz des Freistaates Sachsen ergibt sich die sächsische NKA jedoch als Summe der Schuldenaufnahme bzw. -tilgung am Kreditmarkt sowie der Schuldenaufnahme bzw. -tilgung bei Sondervermögen. Die Entscheidung des Freistaates, ob Schulden am Kreditmarkt oder beim öffentlichen Bereich aufgenommen, getilgt oder umgeschichtet werden, hat demnach Auswirkungen auf die vom Stabilitätsrat berücksichtigte NKA und demnach die Kreditfinanzierungsquote - bei in der Gesamtschau gleichbleibender Haushaltslage. Daher wurde die Kreditfinanzierungsquote für den sächsischen Stabilitätsbericht so modifiziert, dass im Einklang mit dem sächsischen Haushaltsgesetz sowohl die Schuldenaufnahme bzw. -tilgung am Kreditmarkt sowie die Schuldenaufnahme bzw. -tilgung bei Sondervermögen bei der Berechnung der NKA berücksichtigt wurden. Frage 5: Warum hat sich die Staatsregierung bei dem auf Seite 3 unter 11.3 Methodische Hinweise zu den Kennziffern des Freistaates Sachsen geschilderten Sachverhalt (2. Absatz) gegen eine Modifikation der Kennziffern entschieden und wie wird zukünftig damit umgegangen? Es gilt der Grundsatz, so weit wie möglich den Beschluss des Stabilitätsrats am 28.04.2010 bei der Berechnung der Kennziffern umzusetzen. Eine Ausnahme wurde bei der Schuldenbetrachtung gemacht, die in Sachsen wie unter Antwort 4 geschildert erheblich verzerrt würde, wenn man die Betrachtung wie beschlossen nur auf den Kreditmarkt beschränkte. Damit wäre auch die Vergleichbarkeit mit den anderen Ländern nicht mehr gewährt, die hauptsächlich auf die Aufnahme von Krediten am Kreditmarkt angewiesen sind. Bezüglich der Einbeziehung der Salden des Pensionsfonds und der Versorgungsrücklage erscheinen die geschilderten Probleme etwas weniger gravierend . Angesichts der Tatsache, dass nur ein Teil der Länder Zuführungen an Pensionsfonds und Versorgungsrücklage leistet, sollte die beschlossene Rechenmethode die Vergleichbarkeit zwischen den Ländern erhöhen, da eine solche Vorsorge c. p. den aktuellen Finanzierungssaldo belastet. Seite 3 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Im Sinne einer nachhaltigen und generationengerechten Finanzpolitik ist dies jedoch unausweichlich, da die zwar erst später zur Auszahlung kommenden Versorgungsansprüche in der aktuellen Finanzperiode entstehen und sich demnach auch in deren Kennziffern widerspiegeln sollten. Die Effekte der Saldeneinbeziehung werden weiter kritisch beobachtet. Mit freundlichen Grüßen Pf.1 eo~~d Seite 4 von 4 2015-10-06T14:03:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes