STAATSMINISTERIUM fÜR SOllALES 1JND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÖR SOZIALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Große Anfrage der Fraktion DIE UNKE Drs.-Nr.: 6/2751 Thema: Familien mit Kindern im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen ist folgende Vorbemerkung vorangestellt: "Es wird darum gebeten , Angaben zu finanziellen Mitteln ausschließlich in Euro darzustellen !" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Staatsregierung: Die Beantwortung der Fragen für die einzelnen Geschäftsbereiche der Staatsregierung kann nur auf der Grundlage noch verfügbarer Unterlagen erfolgen. Aufgrund verschiedener Aufbewahrungsfristen wurden entsprechende Unterlagen und Daten zum Teil bereits vernichtet, so dass ein Zugriff nicht mehr möglich ist. Die Darstellung der Daten mit Bevölkerungsbezug zu I. und I L erfolgt auf der Basis der Erhebungen des Mikrozensus. Der Mikrozensus ist eine laufende Repräsentativstatistik in Form einer Flächenstichprobe, die ein Prozent aller Haushalte erfasst. Aufgrund der zu geringen Fallzahl in der Stichprobe ist eine regionale Darstellung der Lebensformen mit ausländischer Bezugsperson nicht möglich. Eine Auswertung darüber, ob in Lebensformen Elternteile und/oder Kinder mit Behinderung leben, ist nur als sehr zelt- und personalaufwendige Sonderauswertung möglich, die derzeit nicht vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen (StaLa) geleistet werden kann. Weiter wird auf die Anlagen .,Anmerkungen" des StaLa zu dessen Anlagen unter I. und II. verwiesen. Freistaat SACHSEN Oie Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141 .52-15/17 Dresden. 1'~ovember 2015 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www,sms.sachsen.de I. Grundsätzliche Aspekte STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ ~Sli:CHsEN Frage 1: Wie setzt sich die sächsische Bevölkerung nach Lebensformtypen 1 aktuell2 und setzte sich in den Jahren 2000, 2005 und 2010 zusammen? Die Daten können der Anlage 1.1 entnommen werden. Frage 2: ln wie vielen Familien im Sinne der Frage 1 leben bzw. lebten ein, zwei und mehr minderjährige Kinder, welchem Anteil an allen Familien mit minder· jährigen Kindern und welchem Anteil innerhalb des Lebensformtyps entspricht dies aktuell und entsprach dies in den Jahren 2000, 2005 und 201 0? Die Daten können der Anlage 1.2 entnommen werden. Frage 3: ln wie vielen Familien im Sinne der Frage 1 leben aktuell und lebten in den Jahren 2000, 2005 und 2010 wie viele unter bzw. über 25-jährige erwachsene Kinder? Die Daten können der Anlage 1.3 entnommen werden. Frage 4: Wie hoch waren bzw. sind unter den Familien im Sinne der Frage 1 jeweils Anzahl und Anteil a) von ausländischen Familien, b) von Familien mit Eltern(teilen) mit Behinderung sowie c) von Familien mit Kindern mit Behinderung? Daten zur Gesamtheit der Lebensformen mit Kindern im Freistaat Sachsen nach Staatsangehörigkeit der Bezugsperson können der Anlage 1.4 entnommen werden. Zur Beantwortung der Fragen 4b und 4c wird auf Anlage 1.5 verwiesen. Eine Aufschlüsselung der Daten nach Lebensformtypen ist statistisch nicht darstellbar (siehe Vorbemerkung). Frage 5: Wie viele a) Ettern mit Behinderung, b) minderjährige Kinder mit Behinderung und c) unter bzw. über 25-jährige erwachsene Kinder mit Behinderung 1 Der Begriff der "Familie" und der "Lebensformtypen" wird fm Sinne des neueren sog. Lebensformenkonzepts auf Basis des Mikrozensus im Rahmen der Familienberichterstattung des Statistischen Bundesamts verwendet . Inhaltlich berücksichtigt das Lebensformenkonzept neben den "traditionellen Lebensformen" "alternative Lebensformen", wie nichteheliche (gemischtgeschlechtliche) und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften . Dle Familie rm statrstlschen Sinn umfasst im Lebensformenkonzept alle Eltern-KindGemeinschaften , d h. Ehepaare, nichteheliche und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sowie allein erziehende Mütter und Väter mit ledi_gen. Kindem im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff - neben leiblichen Kindern - auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung. Damtt besteht eine statistische Familie immer aus zwei Generationen: Elternteile und im Haushalt lebende ledige Kinder (Zwei-Generationen-Regel). Kinder. dle noch gemeinsam mit den Ellern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, sowie Kinder, die nicht mehr ledig sind oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Lebensgemeinschaft leben, werden im Mikrozensus nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie bzw Lebensform 2 Gemeint ist hier jeweils der Zeitpunkt der Abfassung der Antwort Seite 2 von 41 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOl lALES UND VERBRAUCHERSCHDTZ ~SACHsEN d} leben aktuell und lebten in den Jahren 2000, 2005 und 2010 in Familien in Sachsen? {Bitte möglichst nach Geschlecht differenzieren!) Die Daten können der Anlage 1.5 entnommen werden. Frage 6: Wie ist aktuell und war in den Jahren 2000, 2005 und 2010 die räumliche Verteilung der Familien mit ein, zwei und mehr Kindern nach Lebensformtypen a) bezogen auf die Landkreise und Kreisfreien Städte und b) bezogen auf die Raumkategorien nach dem Landesentwicklungsplan? (Bitte ausländische Familien sowie Familien mit behinderten Kindern gesondert ausweisen!) Die Daten können den Anlagen 1.6a und 1.6b entnommen werden. Frage 7: Welche Veränderungen sind in Sachsen aktuell und waren in den Jahren 2000, 2005 und 2010 festzustellen a) hinsichtlich von Anzahl und Anteilen bei den Lebensformtypen mit Kind(ern), b) hinsichtlich der räumlichen Verteilung der Lebensformtypen mit Kind(ern), c} hinsichtlich von Anzahl und Anteilen ausländischer Familien und d) hinsichtlich von Anzahl und Anteilen von Familien, in Qenen Menschen mit Behinderung leben? Die Daten können den Anlagen 1.7a und 1.7b entnommen werden. Von einer Beantwortung der Teilfragen 7c) und 7d) wird abgesehen, da die erfragten Veränderungen statistisch nicht darstellbar sind (siehe Vorbemerkung). Frage 8: Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen wurden regierungsseitig aus diesen Veränderungen abgeleitet und gezogen und in welchen konkreten Maßnahmen finden bzw. fanden diese ihren Niederschlag? Im Zeitraum 2000 bis 2014 vollzogen sich auch im Freistaat Sachsen Veränderungen hinsichtlich der Lebensformen mit Kindern. Seit dem Jahr 2000 ist der Anteil der Sachsen , die mit ihren Kindern in einer Familie leben, zurückgegangen. Dieser Rückgang betraf insbesondere Ehepaare mit Kindern (-15 %), während der Anteil der unverheirateten Eltern um ca. 8 % und der der Alleinerziehenden um 6,5 % anstieg. Elternschaft steht heute immer weniger im Zusammenhang mit einer Heirat. Viele Paare heiraten erst nach der Geburt von Kindern, wodurch sich der Anteil der verheirateten Eltern mit zunehmendem Alter der Kinder und Anstieg der Anzahl der Kinder erhöht. Die Zunahme der Anteile nichtverheirateter Lebensformen mit Kindern und der Alleinerziehenden ist im verdichteten Bereich des ländlichen Raumes und im ländlichen Raum etwas stärker ausgeprägt als in den Verdichtungsräumen. Die Staatsregierung versteht den dargestellten Wandel der Familienformen als Teil bevölkerungs- und gesellschaftspolitischer Veränderungsprozesse. Sie erkennt die Vielgestaltigkeit von Familienformen an und sieht Familie als Ort, wo Menschen gegenseitig und auf Dauer füreinander Verantwortung übernehmen. Sie akzeptiert daher die Änderungen der individuellen Entscheidungen der Menschen, den Zeitpunkt und die Art der Familiengründung und des Zusammenlebens. ln ihren Angeboten und Leistungen für Familien trägt die Staatsregierung dem Wandel der Lebensformen daher Rechnung. Seite 3 von 41 STAATSMI NISTERIUM FÜR SOZIALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ Alleinerziehende Eltern bedürfen besonderer Unterstützung. Die Staatsregierung hat daher flankierend zu den vielfältigen, auf Bundesebene angeschobenen Maßnahmen ebenfalls spezifische Fördermaßnahmen für Alleinerziehende im Bereich der Familienbildung und -beratung aufgelegt sowie Projekte initiiert, die die Aufnahme einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit unterstützen. Die Staatsregierung fördert zudem den Verband der Selbsthilfegruppen alleinerziehender Mütter und Väter in Sachsen (SHIA), der seinerseits Alleinerziehenden lnforma1ions- und Beratungsangebote offeriert. Im Ergebnis der Befassung mit Bürgeranliegen setzt sich die Staatsregierung gegenüber den sächsischen Kommunen gegenwärtig dafür ein, für Alleinerziehende mit mehreren Kindern eine Minifamilienkarte einzuführen, die diesen ebenso wie den Mehrkindfamilien den Besuch von kulturellen und sportlichen Angeboten zu ermäßigten Preisen erlaubt. Frage 9: Aufgrund welcher konkreten Beschlüsse, Vereinbarungen und Absprachen o.ä. und mit welchen personellen und sächlichen Mitteln trägt die Staatsregierung aktuell und trug in den Jahren 2000, 2005 und 2010 der Tatsache Rech .. nung, dass Familienpolitik ein Querschnittsthema ist, das alle Ressorts betrifft? Federführend für den Bereich der Familienpolitik ist nach dem Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 17. Dezember 2014 das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) zuständig. Gleichwohl fand und findet das Thema Familienpolitik auch in ressortübergreifend arbeitenden Zusammenschlüssen, interministeriellen Arbeitsgruppen und Beiräten unter Federführung anderer Ressorts Beachtung, wie z. B. dem Sächsischen Landesbeirat für Erwachsenenbildung oder dem Gleichstellungsbeirat Das Sächsische Staatsministerium für W irtschaft und Arbeit (SMWA) und das Sächsische Staatsministerium für Ku ltus (SMK) gehören zu den Gründungsmitgliedern der vom SMS geleiteten "Allianz für Familien" und arbeiten aktiv in diesem Gremium mit. Gemeinsam mit dem SMS veranstaltete das SMWA das Fachkräfteforum ,,Familienfreundliches Sachsen" am 5. Dezember 2012. Für diese Veranstaltung wurden Mittel i. H. v. 85.309,11 Euro bereitgestellt. Die Staatsregierung hat im Jahr 2012 die "Fachkräftestrategie Sachsen 2020" verabschiedet . Die Vereinbarkelt von Familie und Beruf ist eines der fünf Handlungsfelder dieser Strategie, deren Umsetzung von einer interministeriellen Arbeitsgruppe "Fachkräfte " unter Leitung des SMWA begleitet wird. Den Ressorts obliegt es darüber hinaus, Regelungen und Normen in ihren Geschäftsbereichen im Hinblick auf familienpolitische W irkungen zu prüfen und ggf. familienunterstützende Maßnahmen innerhalb ihres Verantwortungsbereiches zu in itiieren. Frage 10: Wie wurden die sächsischen Familienverbände durch die Staatsregierung in die Konzipierung der Familienpolitik des Freistaates Sachsen einbezogen ? Soll die Einbeziehung weitergeführt werden? Seite 4 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMlNJSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERERAUCHERSCHUTZ Die sächsischen Familienverbände werden regelmäßig an der fachlichen Schwerpunktsetzung des SMS, Bereich Familienpolitik, beteiligt. Dies erfolgt durch Diskussion und Abstimmung der künftigen Fördervorhaben der Familienverbände mit den geplanten Aktivitäten des SMS vor Antragstellung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung der sozialen Arbeit (FöRL Soziale Arbeit ) vom 21. Dezember 2005. Jährlich haben die sächsischen Familienverbände Gelegenheit , sich zu familienpolitischen Fragestellungen mit dem SMS auszutauschen und ihre Arbeitsschwerpunkte vorzustellen. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände im Freistaat Sachsen (LAGF) wirkt als Dachorganisation und politische Interessenvertretung sächsischer Familien aktiv in der ,,Allianz für Familien" mit. Die sächsischen Familienverbände gestalten darüber hinaus seit Jahren die sächsische Familienpolitik durch Mitarbeit in weiteren Gremien der Staatsregierung wie dem Gleichstellungsbeirat, dem Landespräventionsrat oder der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien mit. Frage 11: Welche familienpolitischen Projekte und konkreten Maßnahmen werden durch die Staatsregierung in den einzelnen Ressorts aktuell und wurden in den Jahren 2000, 2005 und 2010 umgesetzt sowie welche finanziellen Mittel sind und waren bei diesen Projekten und Maßnahmen aufzubringen? Vorbemerkung der Staatsregierung: Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass die Fragestellung auf die Erfassung der familienpolitischen Maßnahmen und Leistungen des Freistaates Sachsen als Dienstherr und Arbeitgeber in den einzelnen Ressorts abzielt, da direkt an die sächsischen Familien gerichtete Leistungen und Maßnahmen im Fragenkomplex 111 (Frage 111.1) erfragt werden. Auf die Darstellung der ressortinternen Maßnahmen nach den geforderten Jahresscheiben wird aus Gründen der inhaltlichen Schlüssigkeil verzichtet . Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (SMF): Im Geschäftsbereich des SMF werden die im Rahmen der gesetzlichen bzw. tarifvertragliehen Regelungen bestehenden Möglichkeiten zu Beurlaubungen (z. B. Eltemzeit), zu Teilzeitbeschäftigungen mit individueller Festlegung zur ArbeitszeiteinbringunQ sowie auch zu familienbedingten kurzfristigen Freistellungen (z. B. Kind-krank-Tage) genutzt . Die Kosten hierfür können im Einzelnen nicht beziffert werden, da diese nicht gesondert erfasst werden. Dem SMF wurde im Rahmen einer Erst-Auditierung im August 2013 das Grundzertifikat "audit berufundfamilie" verliehen. Hierfür sind im Haushaltsjahr 2013 Kosten in Höhe von 12.000 Euro angefallen. Eine Re-Auditierung mit einem geplanten Haushaltsvolumen von 9.500 Euro ist für das Jahr 2016 vorgesehen. Im SMF wurde im Jahr 2005 ein Eltern-Kind-Arbeitszimmer eingerichtet, welches die Bediensteten bei kurzfristigen Betreuungsengpässen mit ihren Kindern nutzen können. Das Landesfinanzrechenzentrum Steuern (LRZS}, das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) Dresden sowie die Außenstellen Chemnitz und Leipzig verfügen eben~ fa lls über ein Eltern~Kind-Zimmer. ln einzelnen Finanzämtern (FÄ) steht ein solcher Raum ebenfalls zur Verfügung bzw. wird derzeit geplant. Durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) werden bei Bedarf die ElternKind -Arbeitszimmer im SMF sowie im LSF mit genutzt. Für die Eltern-KindArbeitszimmer sind in der Regel keine gesonderten finanziellen Mittel erforderlich, da Seite 5 von 41 STAATSMlNlSTeRlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ gSACHsEN die Einrichtung dieser Zimmer vornehmlich durch vorhandene Sachmittel sowie Sachspenden bzw. Eigenleistungen der Bediensteten erfolgt. Für den Geschäftsbereich des SMF wurde im Dezember 2003 zwischen dem Hauptpersonalrat und dem SMF eine Dienstvereinbarung über die Einrichtung alternierender Telearbeit abgeschlossen, die zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist. Auf dieser Grundlage wurden im SMF in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils drei Telearbeitsplätze zur Verfügung gestellt. Dieses Kontingent wurde im Jahr 2010 auf vier Plätze sowie danach jährlich um jeweils zwei Plätze auf derzeit 14 Plätze (Jahr 2015) erhöht. Im LSF und den FÄ wurde ab dem Jahr 2012 alternierende Telearbeit in ausgewählten Arbeitsbereichen pilotiert. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 72 Telearbeitsplätze (21 Plätze im LSF, 51 Plätze in FÄ) und im Jahr 2014 ihsgesamt 77 Telearbeitsplätze (26 Plätze im LSF, 51 Plätze in FÄ) eingerichtet. Im LRZS wurde im Jahr 2012 mit der Vergabe von drei Telearbeitsplätzen begonnen. Im Jahr 2013 wurden sieben Telearbeitsplätze sowie in den Jahren 2014 und 2015 jeweils 12 Telearbeitsplätze zur Verfügung gestellt. Der Staatsbetrieb SIB stellt seit dem Jahr 2005 Telearbeitsplätze bereit, bis einschließlich 2012 wurden jeweils zwei Telearbeitsplätze in Anspruch genommen. ln den Jahren 2013 und 2014 wurden jeweils vier Telearbeitsplätze geschaffen. Derzeit gibt es insgesamt 11 Telearbeitsplätze im Staatsbetrieb SIB. Die Kosten für die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes betragen in der Regel einmalig ca. 2.700 bis 2.800 Euro für Hard- und Software sowie für Hostserver sowie monatlich ca. 50 Euro für Telefon, Datenverbindung. Neben der alternierenden Telearbeit besteht im Geschäftsbereich des SMF seit einiger Zeit auch die Möglichkeit der Kurzzeit-Telearbeit (im SMF seit dem Jahr 2013, im LRZS seit dem Jahr 2014). Die Kosten für einen Kurzzeit-Telearbeitsplatz betragen einmalig ca. 1.600 Euro sowie monatlich ca. 25 Euro. Für den Bereich der Außendienste der Finanzämter wurde im Jahr 2006 eine Dienstvereinbarung abgeschlossen, welche Bediensteten den Dienst am heimischen Arbeitsplatz an 20 bzw. 30 Arbeitstagen im Jahr ermöglicht. Hierfür entstehen keine zusätzlichen Kosten, da die technische Ausstattung aufgrund der Außendiensttätigkeit der Bediensteten bereits vorhanden ist. Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit {SMWA): Das SMWA verfügt über eine hausinterne Projektgruppe "Vereinbarkeit von Familie und Beruf' und ist seit dem Jahr 2006 Träger des audit ,,berufundfamilie". Seit dem Jahr 1.996 gilt eine Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit in den Dienststellen des Geschäftsbereiches des SMWA. Derzeit gilt die Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit vom 1. September 2009. Die Ausübung von Telearbeit ist für den Geschäftsbereich des SMWA mit einer Dienstvereinbarung seit dem Jahr 2001 geregelt . Darüber hinaus werden auch im SMWA die im Rahmen der gesetzlichen bzw. tarifvertragliehen Regelungen bestehenden Möglichkeiten zu Beurlaubungen (z. B. Elternzeit ). zu Teilzeitbeschäftigungen mit individueller Festtagung zur Arbeitszeiteinbringung wie z. B. Sabbatjahrmodelle sowie auch zu familienbedingten kurzfristigen Freistellungen (z. B. Kind-krank-Tage) genutzt. Zur besseren Vereinbarkelt von Beruf und Familie, insbesondere zur Pflege von Angehörigen gilt seit dem 15. April 2015 die Dienstvereinbarung über die Gewährung von dezentraler Arbeit zur Pflege von Angehörigen und zur besseren Vereinbarkelt von Familie und Beruf. Seite 6 von 41 STAATSMlNlSTERl UM FÜR SOZlALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ ~SACHsEN Das SMWA verfügt seit dem Jahr 2013 über ein Eltern-Kind-Zimmer. Die Dienststelle unterstützt außerdem ausdrücklich die Teilnahme von Bediensteten an Seminaren zu familienpolitischen Themen. Darüber hinaus finden in den Häusern des Geschäftsbereiches regelmäßig Familiennachmittage für Bedienstete mit Kindern statt. Die mit der Auditierung verbundenen Verwaltungsaufgaben werden von der aus der Mitte der Belegschaft gebildeten Projektgruppe übernommen. Die sächlichen Mittel können nicht konkret beziffert werden. Sächsisches Staatsministerium der Justiz (SMJus}: Im SMJus und in der Leitstelle für Informationstechnologie der Justiz kommt das familienfreundliche Arbeitszeitmodell der Gleitzeitarbeit zur Anwendung. Darüber hinaus soll die Dienstvereinbarung über die Gestaltung alternierender Heimarbeit die Vereinbarung von beruflicher Tätigkeit und privaten, insbesondere familiären Belangen verbessern . Für den Bereich des Justizvollzugs wurde im Mai 2013 die Landesarbeitsgruppe "Familienorientierter Vollzug" aus Vertretern aller sächsischen Justizvollzugsanstalten gegründet . Sie hat die Aufgabe, eine Bestandsaufnahme der bestehenden Projekte zu erstellen und daraus ein an den Bedürfnissen der Gefangenen und deren Angehörigen orientiertes Konzept zu erarbeiten. ln den Justizvollzugsanstalten Bautzen und Dresden gibt es einen ehe- und familienfreundlichen Besuchsbereich. Darüber hinaus gibt es in zahlreichen Anstalten familienfreundliche Besuchsräume. ln jeder Haftanstalt ist ein Bediensteter als Ansprachpartner für Angehörige benannt. Ferner finden in den Anstalten verschiedenste Projekte unter Leitung eines Mitarbeiters in Zusammenarbeit mit den Inhaftierten, deren Kindern und Familien statt. Hierzu zählen u. a. Vater-KindTage , Puppentheaterprojekte, Paarberatungen, Familienbesuchstage und Familienadventsnachmittage . Zudem haben Bedienstete eine Fortbildung zum Elternkursleiter besucht. Ziel ist es, die dort erlernten Methoden an die inhaftierten Eltern weiter zu ge-· benund ihnen damit Hilfestellungen zum "Eiterndasein" zu geben. Oie Kosten für diese Projekte betragen: • für die Landesarbeitsgruppe jährlich 15.400 Euro (Dienstreisen, etc.), • Kosten für die Fortbildung Elternkursleiter jährlich 6.700 Euro, • Kosten für die Angehörigenbeauftragten jährlich 500 Euro. ln der Justizvollzugsanstalt Chemnitz als Frauenvollzugsanstalt wurde ein Mutter-KindBereich eingerichtet, welcher mit dem Neubau für den offenen Vollzug noch erweitert werden soll. Oie Sach- und Personalkosten werden aus dem Justizhaushalt getragen und lassen sich im Einzelnen nicht beziffern. Sächsisches Staatsministerium des lnnern (SM I): Im Geschäftsbereich des SMI werden die im Rahmen der gesetzlichen bzw. tarifvertragliehen Regelungen bestehenden Möglichkeiten zu Beurlaubungen (z. B. Elternzeit), zu Teilzeitbeschäftigungen mit individueller Festlegung zur ArbeitszeiteinbringunQ sowie auch zu familienbedingten kurzfristigen Freistellungen (z. B. Kind-krank-Tage) ge;- nutzt. Die Kosten hierfür können im Einzelnen nicht beziffert werden, da diese nicht. gesondert erfasst werden. Seite 7 von 41 STAATSMIN ISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMSl mit Geschäftsbereich Gleichstellunq und Integration: Im Geschäftsbereich des SMS gibt es unterschiedliche Herangehensweisen, um die Bediensteten bei der Vereinbarkeif von Familie und Beruf zu unterstützen. Angestellte und Beamte mit Familienaufgaben können im Rahmen von gleitender Arbeitszeit ihre Dienstzeiten entsprechend der familiären Bedürfnisse gestalten. Das SMS hat den Prozess der Auditierung des audit ,,berufundfamilie" im Jahr 1999 begonnen und die letzte Re-Auditierung im Jahr 2008 vollzogen. Das SMS besitzt ein Eltern-Kind-Zimmer. Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst CSMWK): Dre famil ienpolitischen Projekte und Maßnahmen im Geschäftsbereich des SMWK sind der Anlage I. 11 zu entnehmen. Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL); Neben entsprechenden Regelungen zur flexiblen und individuellen ArbeitszeitfestlegunQ besteht im Geschäftsbereich des SMUL zur besseren Vereinbarkeil von Familie und Beruf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Telearbeit am häuslichen Arbeitsplatz bzw. der Satellitenarbeit an einem anderen Standort derselben Dienststelle im Rahmen der Bestimmungen der Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit. Sächsische Staatskanzlei (SK): Mit einer seit 1. Oktober 2013 geltenden Dienstvereinbarung zur Regelung der gleitenden Arbeitszeit wird den veränderten Anforderungen an Arbeitszeitregelungen Rechnung getragen und für die Bediensteten der Sächsischen Staatskanzlei am Standort Dresden die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert. So kann bspw. bei Erkrankung eines Kindes oder eines nahen Angehörigen ein Zeitausgleich von bis zu 12 Arbeitstagen zusammenhängend gewährt werden. Zudem wird den Beschäftigten zur Erleichterung des Wiedereinstiegs ermöglicht, auch während der Zeit einer familienbed ingten Beurlaubung an Qualifizierungen teilzunehmen . Anträgen auf familienbedingte Teilzeitbeschäftigung wird in der Regel entsprochen. ln der SK besteht seit 2013 für alle Bediensteten der SK und des SMUL ein Eltern~ Kind-Arbeitszimmer. Seit 2011 wird jährlich eine Kinderweihnachtsfeier durchgeführt, an der alle Bedienste~ ten der SK mit ihren Kindern und Enkelkindern teilnehmen können. Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK): Im Geschäftsbereich des SMf< besteht für die Bediensteten neben der Möglichkeit der Flexibilität in der individuellen täglichen Arbeitszeit zudem die Möglichkelt des Arbeitszeitausgleiches . Darüber hinaus können die Bediensteten eine Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung ihrer Kinder oder pflegedürftigen Angehörigen nach Maßgabe der gesetzlichen bzw. tariflichen Regelungen beantragen sowie nach Maßgabe der Voraussetzungen der zwischen dem SMK und dem Hauptpersonalrat für Verwaltung geschlossenen Dienstvereinbarung über die Ausübung von Telearbeit einen Telearbeitsplatz beantragen. Frage 12: Welche Aufgaben und Zuständigkeiten im Rahmen der Familienpolitik sind aktuell und waren in den Jahren 2000, 2005 und 2010 beim Land und bei den Kommunen angesiedelt? Seite 8 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMINlSTE"RlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung zwischen Land und Kommunen stellt sich für den Bereich der gesetzlichen Leistungen in der Familienpolitik (Zuständigkeitsbereich des SMS) wie folgt dar: Umsetzung und Vollzug des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von SchwangerschaftskonfUkten {SchKG): Zuständig für die Bereitste-llung eines ausreichenden Angebotes wohnortnaher Beratungsstellen nach § 2 SchKG sind seit lokrafttreten des Gesetzes am 27. Juli 1992 die Länder. Eine Zuständigkeit des Landes besteht seit dem Jahr 2000 ebenso für die in § 22 Abschnitt 5 SchKG enthaltene Regelung zum Verfahren der Kostenerstattung für Schwangerschaftsabbrüche in besonderen Fällen. Sächsisches Gesetz über die Gewährung von Landeserziehungsgeld im Freistaal Sachsen (Landeserziehungsgeldgesetz): Seit 16. Oktober 1992 waren die Ämter für Familie und Soziales (Landesbehörden) zuständige Behörden für die Ausführung des Landeserziehungsgeldgesetzes im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Gesetzes über die Kindertageseinrichtungen. Mit Änderung des Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes zum 1. August 2008 sind für den Vollzug dieses Gesetzes sachlich zuständig 1. die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Verwaltungsbehörden und 2. der Kommunale Sozialverbano Sachsen als obere Verwaltungsbehörde. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Bundeserziehungsgeldgesetz.: Zuständige Behörden für die Ausführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes waren bis zur Änderung des Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes vom 1. August 2008 die Ämter für Familie und Soziales . Nach Änderung des Landeserziehungsgeldgesetzes sind für den Vollzug dieses Gesetzes sowie für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (inklusive der Regelungen des am 21. Juli 2015 außer Kraft getretenen Bundesbetreuungsgeldes ) in der jeweils geltenden Fassung und für die Ausführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes sachlich zuständig 1. die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Verwaltungsbehörden und 2. der Kommunale Sozialverband Sachsen als obere Verwaltungsbehörde. Familienpolitische Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Soziaigesetzbuch VIII {SGB VIII): Für familienpolitische Unterstützungen, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe auf örtlicher Ebene erbracht werden, liegt die Zuständigkeit gemäߧ 85 Abs. 1 SGB VI II beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und somit aufgrund von § 1 Abs. 1 Landesjugendhilfegesetz (LJHG) bei den Landkreisen und kreisfreien Städten (Jugendämter). So werden Angebote der Familienbildung nach§ 16 SGB VIII oder erzieherische Hilfen nach§ 27ft. SGB VIII auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung erbracht. Der Freistaat Sachsen als gemäß § 9 Abs. 1 LJHG bestimmter überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nimmt darüber hinaus die in § 85 Abs. 2 SGB VIII beschriebenen Aufgaben durch oas Landesjugendamt wahr. Dies sind beispielsweise die Beratung der örtlichen Träger und die Entwicklung von fachlichen Empfehlungen sowie die Anregung und Förderung von Modellvorhaben. Ebenso obliegt dem Freistaat bzw. den obersten Landesjugendbehörden gemäߧ 82 SGB VIII die Aufgabe, die Tätigkeit der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die Seite 9 von 41 Freisraat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ ~SACHsEN Weiterentwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe anzuregen und zu fördern, auf den gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen und Angebote hinzuwirken und die Jugendämter und das Landesjugendamt bei der Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen. Die Zuständigkeits- und Aufgabenverteilungen zwischen Land und Kommunen im dargestellten Bereich des SGB VIII unterlagen im Zeitraum 2000 bis 2015 keinen Veränderungen . Frühe Hilfen: Die durch das lokrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 geregelte Angebotsstruktur Früher Hilfen ist an der Schnittstelle zwischen Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe angesiedelt und wird fm Zusammenwirken durch verschiedene lokale Akteure umgesetzt. Die Kooperation wird durch die Netzwerke gemäß § 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) in Verantwortung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe gesteuert. Für den Einsatz von Bundesmitteln gemäß § 3 Abs. 4 KKG sowie für die Förderung aus Landesmitteln für den Bereich der Frühen Hilfen geben die Länder den konzeptionellen Rahmen vor. Dabei sind die Vorgaben aus der Bund-Länder-Vereinbarung gemäß § 3 Abs. 4 KKG zu berücksichtigen . Die Kommunen setzen die Schwerpunkte eigenverantwortlich auf der Grundlage örtlicher Planungen und eines regionalen Konzepts um. Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege: Der familienpolitische Auftrag der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ist in § 22 Abs. 2 Satz 3 SGB VIII Kinder und Jugendhilfe formuliert: "Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können." ln dem Zusammenhang ist der seit 1. August 2013 geltende Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespffege ab Vollendung des 1. Lebensjahres ein Meilenstein. ln Sachsen wird er mit wenigen Ausnahmen flächendeckend erfüllt. Zuständig für die Erfüllung des insgesamt bis zum Schuleintritt geltenden Rechtsanspruchs sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Nach dem Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) begleiten, unterstützen und ergänzen dle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege die Bildung und Erziehung des Kindes in der Familie(§ 2 SächsKitaG). Sie bieten dem Kind vielfältige Erlebnis- und Erfahrungsmöglichkeiten über den Familienrahmen hinaus. Kindertagesbetreuung ist kommunale Pflichtaufgabe. Die Sicherung der Qualität der Arbeit in den Einrichtungen liegt nach § 21 SächsKitaG bei den Trägern. Der Freistaat Sachsen und die Bundesregierung unterstützen diesen Prozess durch vielfältige Förderung entsprechender Projekte sowie durch den Landeszuschuss nach § 18 SächsKitaG. Darüber hinaus sind Land und Kommunen an der Förderung freiwilliger Leistungen für Familien wie folgt beteiligt: Die oberste Landesbehörde ist grundsätzlich für administrative Aufgaben im Vollzug der nachfolgenden Förderungen zuständig. Die Bewilligung der Förderung kann durch die oberste Landesbehörde selbst. ihre nachgeordneten Behörden, den Kommunalen Sozialverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts oder die Kommunen selbst erfolgen. Seite 10 von 41 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ Bewilligungsbehörde (soweit noch bekannt) Förderung Jahr 2000 Jahr2005 Jahr 2010 Jahr 2015 Förderung der assistierten Reproduktion - - Land KSV Förderung der Ehe-, Familien- und Land Land KSV Lebensberatungsstellen Förderung von Familienbildungsmaßnahmen Land Land KSV Förderung von Familienerholung Land Land KSV Förderung von Drillingspatenschaften Land Land KSV Förderung von Investitionen im Bereich Land Land KSV Familienhilfe Landesfamilienpass Kommune Kommune Kommune Kommune Frage 13: Inwieweit gibt es Planungen, Aufgaben und Zuständigkeiten im Rahmen der Familienpolitik in Sachsen zukünftig anders anzusiedeln? Derartige Änderungen sind nicht geplant. Frage 14: Inwieweit teilt(e) die Staatsregierung die Auffassung, dass Familienpolitik effektiv und bürgernah vor allem bei den Kommunen angesiedelt ist, und in welcher Form wirkt(e) sich dies auf die Iandesseiliga Unterstützung kommunaler Familienpolitik aus? Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die gestellte Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe von Bewertungen ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 15: Wie entwickelten sich die Geburtenzahlen in Sachsen aktuell und in den Jahren 2000, 2005 und 2010? (Bitte nach Jahren, Landkreisen und Kreisfreien Städten sowie nach Geschlecht aufschlüsseln!) Die Daten können der Anlage 1.15 entnommen werden. Frage 16: Wie entwickelt sich die Zahl der 18- bis 45-jährigen Frauen in Sachsen aktuell und entwickelte sich in den Jahren 2000, 2005 und 201 0? (Bitte nach Jahren sowie Landkreisen und Kreisfreien Städten aufschlüsseln!) Die Daten können der Anlage 1.16 entnommen werden. Seite 11 von 41 STAATSMIN1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCH UTZ Frage 17: Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen wurden regie~ rungsseitig a) aufgrund der Entwicklung der Geburtenzahlen und b) aufgrundder Entwicklung der Zahl der 18- bis 45jährigen Frauen abgeleitet und gezogen und in welchen Maßnahmen finden bzw. fanden diese ihren Niederschlag? a) Nach dem Geburtentiefstand der Jahre 2000 und 2005 zeigt der kontinuierliche Anstieg der Zahl der Lebendgeborenen. dass die Menschen im Freistaat Sachsen gute Perspektiven für ein Leben mit Kindern sehen. Dazu trägt die erfolgreiche Wirtschafts- und Sozialpolitik des Freistaates bei. Insbesondere die familienunterstützenden Leistungen. wie Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Kinderbetreuungsmöglichkeiten. die Zahlung eines Landeserziehungsgeldes sowie die Unterstützung bei der Finanzierung von Maßnahmen der Kinderwunschbehandlung tragen zu einer Entscheidung für die Gründung einer Familie bei. b) Um der Veränderung des Frauenanteils bei den 18- bis 45-Jährigen entgegenzuwirken , wurden in der Vergangenheit verschiedene arbeitsmarkt-. soz~al- und gleichstellungspolitische Initiativen gestartet. Ein wichtiges Ziel war dabei, jungen Frauen Chancen auf attraktive Erwerbsarbeitsmöglichkeiten in den sächsischen Regionen zu eröffnen und die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkelt von Berufs - und Erwerbsleben zu verbessern. Beispielhaft können die nach der ESF-Richtlin ie SMS/SMUL 2007 - 2013 geförderten Vorhabensbereiche genannt werden: • Vorhaben zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen. • Vorhaben zur Erhöhung des Frauenanteils in zukunftsträchtigen Berufen, • Vorhaben zur Verbesserung der Vereinbarkelt von Familie und Beruf, • unternehmensbezogene Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkelt von Beruf und Familie. Gegenwärtig wlrd der Abwanderung von Frauen. insbesondere aus dem ländlichen Raum, durch verschiedene Projekte und Maßnahmen weiter entgegengewirkt. Als eine Maßnahme der Gegensteuerung ist das Projekt des Sächsischen Landfrauenverbandes e. V . .,Unterstützung bei der Bewältigung der Herausforderungen, die im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel von Frauen und Mädchen im ländlichen Raum zu meistern sind, insbesondere durch Beratungsleistungen. Bildungsangebote und gezielte Vertretung der Interessen dieser Frauen und Mädchen sowie deren Familien" zu nennen. Das Projekt wird durch den Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration im Jahr 2015 gefördert. Auch für das Jahr 2016 sind entsprechende Mittel eingeplant. Selte 12 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSM INISTERlUM FÜR SOZIALES UNO VE~BRAUCHERSCHUTZ ~SACHsEN Frage 18: Wie viele Familien erhalten Maßnahmen und Leistungen der Elternassistenz ? (Bitte nach Zahl der minderjährigen Kinder sowie nach Landkreisen und Kreisfreien Städten aufschlüsseln!) Die Anzahl der Empfänger von Leistungen der Elternassistenz wird statistisch nicht erfasst. II. Erwerbs- und Einkommenssituation Frage 1: Wie hat sich die Erwerbsbeteiligung von Familien mit ein, zwei und mehr minderjährigen Kindern in Sachsen entwickelt? (Bitte nach lebensformtypen aktuell und für die Jahre 2000, 2005 und 2010 differenzieren, nach Geschlecht der Elternteile und Stellung im Beruf unterscheiden sowie ausländische Familien und Familien mit Kindern mit Behinderung gesondert ausweisen!) Die Daten können der Anlage 11.1 entnommen werden. Frage 2: Wie hat sich die Erwerbsbeteiligung von Familien mit ein, zwei und mehr Kindern bis zu einem Alter von sechs Jahren in Sachsen entwickelt? (Bitte nach lebensformtypen aktuell und für die Jahre 2000, 2005 und 2010 differenzieren sowie nach Geschlecht der Elternteile und Stellung im Beruf unterscheiden !) Die Daten können der Anlage 11.2 entnommen werden. Frage 3: Wie hat sich das durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeitvolumen für Elternteile mit Kindern bis zu einem Alter von sechs Jahren im Vergleich zu Elternteilen mit minderjährigen Kindern in Sachsen entwickelt? (Bitte nach Lebansformtypen aktuell und für die Jahre 2000, 2005 und 2010 differenzieren, nach Geschlecht der Elternteile und Stellung im Beruf unterscheiden sowie ausländische Familien und Familien mit Kindern mit Behinderung gesondert ausweisen!) Die Daten können der Anlage 11.3 entnommen werden. Frage 4: Inwieweit werden in den landeseigenen und kommunalen Behörden, sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Freistaat Sachsen familienfreundliche Arbeitszeitmodelle angewendet? Bezüglich kommunaler Behörden und sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird von einer Beantwortung abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frageund Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SächsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671 ). Letzteres ist vorlieSeite 13 von 41 STA.ATSMINISTERIUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ ~SACHsEN gend bei der Abfrage von familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen kommunaler Behörden und sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts der Fall. SMS: Grundsätzlich besteht in allen Einrichtungen die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Zur Absicherung des Dienstbetriebes und zur Erledigung der mannigfachen Aufgaben gibt es im Geschäftsbereich des SMS unterschiedliche Herangehensweisen, um den Bediensteten familienfreundliche Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen. Mit im Schichtdienst tätigen Bediensteten wird die Lage der Dienste und die Dienstfolge unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse sowie persönlichen Bedürfnissen vereinbart. Angestellte und Beamte die nicht im Schichtdienst tätig sind, können im Rahmen von gleitender Arbeitszeit ihre Dienstzeiten gestalten, wobei unterschiedliche Möglichkeiten von Arbeitszeitverschiebungen existieren und beispielsweise die Möglichkeit besteht, die Arbeitszeit auf einzelne Wochentage zu verteilen. Die Regelungen zu den genannten Maßnahmen wurden in Dienstvereinbarungen gefasst. Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) bietet ihren Bediensteten ein Arbeitszeitmodell mit sechs möglichen Teilzeitvarianten an. So ist es möglich das Bedienstete ihre Arbeitszeit auf 0,5 v. H., 0,6 v. H .. 0,7 v. H., 0,75 v. H., 0,8 v. H. und 0,875 v. H. reduzieren. ln begründeten Einzelfällen sind auch andere als die genannten Teilzeitmodelle denkbar. Teleheimarbeit ist in der LUA Sachsen nicht möglich. Im Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen gibt es eine Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit, danach kann täglich in der Zeit von 6 bis 20 Uhr gearbeitet werden; Überstunden können durch Arbeitsbefreiung ausgeglichen werden; es kann ein Arbeitszeitkonto aufgebaut werden (01.09. bis 31 .08. Folgejahr) und die tägliche Arbeitszeit muss fünf Stunden betragen. Teleheimarbeit ist im Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen nicht möglich. Da der Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration organisatorisch dem SMS angegliedert ist, gelten hier die Arbeitszeitmodelle des SMS. Auf die o. g. Ausführungen zum SMS wird verwiesen. SMWK: Eine Übersicht familienfreundlicher Arbeitszeitmodelle in landeseigenen Behörden, sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Freistaates Sachsen im Geschäftsbereich des SMWK ist der Anlage 11.4 zu entnehmen. SMWk Im Geschäftsbereich des SMWA existieren familienfreundliche Gleitzeitregelungen. Im Ministerium und Landesamt für Straßenbau und Verkehr wird auf die Kernarbeitszeit verzichtet und damit ist für die Bediensteten hinsichtlich der Gestaltung der individuellen Arbeitszeit eine größtmögliche Flexibilität gegeben. Die Bediensteten haben damit die Möglichkeit ihre Arbeitszeit individuell zwischen 6 und 22 Uhr wahrzunehmen. Hinsichtlich der Teilarbeitszeit ist jede gewünschte Verteilung der Arbeitszeit und jeder gewünschte Arbeitsumfang möglich, um damit den individuellen Belangen aller BeSeite 14 von 41 STAATSM1 N1STER1 UM FÜR SOZIALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ ~SACHsEN ' diensteten einschließlich der Führungskräfte Rechnung zu tragen. Es wird insofern auf die Antwort zu Frage 1.9 verwiesen. SMUL: ln den Behörden des Geschäftsbereiches des SMUL gibt es jeweils individuelle Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeitregelung. Diese ermöglichen den Bediensteten den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit weitgehend frei innerhalb der Rahmenarbeitszeit von 6 bis 22 Uhr zu bestimmen. Ausnahmen bestehen auf Grund der dienstlichen Erfordernisse zur Betreuung und Pflege von Tieren im Bereich der Sächsischen Gestütsverwaltung und im Lehr- und Versuchsgut des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Auch wegen der Besonderheit der Arbeitserbringung bei Waldarbeitern (Arbeit unter freiem Himmel, Tageslichtausnutzung, Arbeit in Waldarbeiterrotten ) werden in den Forstbezirken des Staatsbetriebes Sachsenforst Dienstpläne erstellt. SMJus: Im SMJus und der Leitstelle für Informationstechnologie der Justiz kommt das familienfreundliche Arbeitszeitmodell der Gleitzeitarbeit zur Anwendung. Vorbehaltlich der Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebs zu festgelegten Funktionszeiten sind somit Dienstbeginn und Dienstende weitgehend flexibilisiert. Daneben ist die Inanspruchnahme halber oder ganzer Gleittage zum Ausgleich von Zeitguthaben für insgesamt zwei ganze Tage pro Monat möglich. Darüber hinaus soll die Dienstvereinbarung über die Gestaltung alternierender Heimarbeit die Vereinbarung von beruflicher Tätigkeit und privaten, insbesondere familiären Belangen verbessern. ln den Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen wurden gleichfalls Dienstvereinbarungen zur Teilnahme der Bediensteten in der Verwaltung und der Fachdienste (Soi.ialarbeiter, Psychologen, Ärzte) an der gleitenden Arbeitszeit abgeschlossen. Ferner ist Gleitzeit möglich, z. B. für Vollzugsabteilungsleiter , Sicherheitsbedienstete oder zentrale Dienstplaner. Der überwiegende Teil der Vollzugsbeamten verrichtet hingegen Wechselschichtdienst nach festem Dienstplan. Im Rahmen der Dienstplanung können aber im Einzelfall die Dienstzeiten beider Partner zur Absicherung der Kinderbetreuung und im Interesse gemeinsamer freier Tage angepasst werden und zwar auch unabhängig davon, wo der mitbetreuende Partner tätig ist. Daneben ist die Inanspruchnahme halber oder ganzer Gleittage zum Ausgleich von Zeitguthaben für insgesamt zwei ganze Tage pro Monat möglich. Auch in den Gerichten und weiteren Behörden im Geschäftsbereich des Staatsministeriums bestehen Möglichkeiten einer flexiblen Gleitzeitarbeit Zudem können Bedienstete Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubungen nach § 98 des Sächsischen Beamtengesetzes oder den entsprechenden tarifvertragliehen Regelungen beantragen. SMF: Im Geschäftsbereich des SMF gilt die Rahmendienstvereinbarung über die Rahmenbestimmungen zur gleitenden Arbeitszeit vom 16. Juli 2012. Diese enthält grundsätzliche Regelungen zum Arbeitszeitrahmen, zu Kern- und Servicezeiten (bzw. als Ausnahmeregelung zur Mindestarbeitszeit), zum Abrechnungszeitraum, zum Zeitausgleich sowie zur Übertragbarkeit. Auf Grundlage der Rahmendienstvereinbarung wurden im SMF sowie dem nachgeordneten Bereich einzelne Dienstvereinbarungen zur gleitenden Arbeitszeit mit unterschiedlichen Ausgestaltungen (z. B. Regelungen zur Mindestarbeitszeit im LSF und FÄ) abgeschlossen. Seite 15 von 41 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ ~SACHsEN Darüber hinaus bestehen im Geschäftsbereich des SMF die gesetzlichen bzw. tarifvertrag liehen Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung. Zur besseren Vereinbarkelt von Beruf und Familie werden im Geschäftsbereich des SMF die bereits unter Abschnitt 1.11 dargestellten Projekte und Maßnahmen umgesetzt . Überdies wurde zur besseren Vereinbarkeif von Beruf und Familie im Geschäftsbereich des SMF im März 2015 eine ,.Dienstvereinbarung zur Vereinbarkeif von Beruf und Familie im SMF" mit Regelungen zur familienbewussten Personalpolitik, Urlaubsplanung und Besprechungsorganisation abgeschlossen. Diese zielt darauf ab, für einzelne Aspekte der Vereinbarkelt von Beruf und Familie einen einheitlichen Standard festzulegen und für die gesamte Dienststelle dauerhaft zu verankern. SK: Für die Bediensteten der SK am Standort Dresden gilt seit 1. Oktober 2013 eine neue Dienstvereinbarung zur Regelung der gleitenden Arbeitszeit. Mit dieser Dienstvereinbarung soll den veränderten Anforderungen an Arbeitszeitregelungen Rechnung getragen und die Vereinbarkeif von Beruf und Familie verbessert werden. Um die dafür nöti~e Flexibil ität bei der Arbeitszeitgestaltung zu erreichen, wurden mit der Personalvertretung insbesondere folgende Neuerungen vereinbart: • Wegfall der Kernarbeitszeit (Kernarbeitszeit ist die Zeit, während der jeder Bedienstete anwesend sern muss). • Verkürzung der Funktionszeiten (Funktionszeit ist die Zeit, in der grundsätzlich die Arbeitsfähigkeit, Auskunftsfähigkeit und Arbeitsbereitschaft in der jeweiligen Organisationseinheit sicherzustellen ist), • Erweiterung des Arbeitszeitrahmens (der Arbeitszeitrahmen kennzeichnet den Zeitraum zwischen dem frühestmöglichen Dienstbeginn und dem spätestmöglichen Dienstende, in dem die Anrechnung der Arbeitszeit möglich ist) und • Abschaffung des Stichtages zur Kappung der Überstunden (Einführung eines variablen Abrechnungszeitraumes, in dem Mehr- oder Minderstunden grundsätzlich auszugleichen sind). SMK Im Geschäftsbereich des SMK wurden in allen Behörden flexible Arbeitszeltmodelle eingeführt. Danach können die Beschäftigten bei Einhaltung von festgelegten Kernzeiten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen in der festgelegten Rahmenarbeitszeit von 06:30 Uhr bis 20:00 Uhr über den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit selbst bestimmen (in der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung besteht diese Möglichkeit ohne festgesetzte Kernzeit). Neben der dadurch geschaffenen Flexibilität in der individuellen täglichen Arbeitszeit besteht für die Beschäftigten zudem die Möglichkeit des Arbeitszeitausgleichs. Darüber hinaus können die Beschäftigten eine Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung ihrer Kinder oder pflegedürftigen Angehörigen nach Maßgabe der gesetzlichen bzw .. tariflichen Regelungen beantragen sowie nach Maßgabe der Voraussetzungen der zwischen dem SMK und dem Hauptpersonalrat für Verwaltung geschlossenen Oienstvereinbaru 171g über die Ausübung von Telearbeit einen Telearbeitsplatz beantragen. Seite 16 von 41 SMI STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZJALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ ~SACHsEN ln den Behörden des Geschäftsbereiches des SMI wurden jeweils individuelle Dienstvereinbarungen zur Regelung der Arbeitszeit abgeschlossen. Im Rahmen dieser Dienstvereinbarungen werden den Bediensteten weitgehende Freiheiten bei der Ausgestaltung ihrer täglichen Arbeitszeit eingeräumt. So können beispielsweise die Bediensteten des SMI unter Beachtung der dienstlichen Erfordernisse innerhalb der Rahmenarbeitszeit von 6 bis 22 Uhr die Gestaltung ihrer Arbeitszeit weitgehend frei bestimmen . ln diesem Zusammenhang wurde auf die Festlegung von Kernzeiten verzichtet ; Funktionszeiten gelten nur für wenige ausgewählte Bereiche. Die Inanspruchnahme von Arbeitszeitausgleich ist unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange in Absprache mit dem Vorgesetzten grundsätzlich in jeder Form möglich. Die Anzahl der Ausgleichtage pro Monat ist dabei nicht beschränkt. Bei der Vereinbarung von Teilzeitarbeit werden grundsätzlich jeder gewünschte Arbeitszeitumfang und jede gewünschte Verteilung der Wochenarbeitszeit ermöglicht. Zur weiteren Verbesserung der Vereinbarkelt von beruflichen und privaten Belangen besteht die Möglichkeit der Einrichtung von häuslichen Arbeitsplätzen (Telearbeit), an denen die Bediensteten tageweise ihre dienstlichen Aufgaben wahrnehmen können. Frage 5: Welche Maßnahmen und Vorkehrungen erscheinen besonders geeignet, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erreichen? (Bitte ggf. geschlechterdifferenziert ausführen!) Frage 6: Für welche dieser Maßnahmen gibt es landesseitig welche materiellen und ideetten Unterstützungen? Frage 7: Inwieweit werden diese Maßnahmen in den staatlichen Stellen im Sinne der Frage 4 umgesetzt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 5-7: Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die gestellte Frage 11.5 ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe von Bewertungen ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Die Fragen 11.6 und 11.7 nehmen Bezug auf die Frage 5 und werden somit ebenfalls nicht beantwortet. Frage 8: Welche Unternehmen und staatlichen Stellen im Sinne der Frage 4 im Freistaat Sachsen haben wann das "audit berufundfamilie" erfolgreich durchgeführt ? Die berufundfamilie gGmbH erteilt die Zertifikate zum audit berufundfamilie. Eine Übersicht aller aktuell zert ifizierten Unternehmen, Institutionen und Hochschulen ist im Internet abrufbar: URL: http://www.beruf-und-familie.de SMWA: Das SMWA ist seit 2006 auditiert. SMWK: Bezüglich der Durchführung des audit berufundfamilie in landeseigenen Behörden, sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Freistaates Sachsen wird auf die beigefügte Anlage 11.8-10 verwiesen. Seite 17 von 41 SMF: STAATSMTNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ ~SACHsEN Das SMF hat im Jahr 2013 eine Erst-Auditierung durchlaufen und trägt seitdem das Zertifikat zum audit berufundfamilie. Ob und inwieweit eine Ausweitung des audits berufundfamilie auf den gesamten Geschäftsbereich des SMF erfolgt, ist derzeit noch offen. SMS: Das SMS hat den Prozess der Auditierung des audit ,.berufundfamilie" im Jahr 1999 begonnen und hat die letzte Re-Auditierung im Jahr 2008 vollzogen. Frage 9: Welche der Auditierungen wurden wann und in welcher Höhe mit Mitteln des Freistaates Sachsen unterstützt? SMWA: Für die Durchführung des audits berufundfamilie sind im Jahr 2006 Kosten i. H. v. 9.680 Euro, für die Re-Auditierung im Jahr 2009 i. H. v. 7.500 Euro und im Jahr 2012 i. H. v. 9.817,50 Euro angefallen. Weitere Kosten i. H. v. 7.500 Euro werden für die ReAuditierung im Jahr 2015 anfallen. SMWK: Bezüglich der Durchführung des audits berufundfamilie in landeseigenen Behörden, sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Freistaates Sachsen wird auf die beigefügte Anlage 11.8-10 verwiesen. SMF: Für die Erst-Auditierung des SMF mit Verleihung des Zertifikats zum audit berufundfamilie wurden im Haushaltsplan des SMF 12.000 Euro zur Verfügung gestellt. SMS: Für die letzte Re-Auditierung im Jahr 2008 fielen Kosten in Höhe von 8.511 ,36 Euro an. Frage 10: Welche Unternehmen und staatlichen Stellen im Sinne der Frage 4 im Freistaat Sachsen führen das Qualitätssiegel ,,Familienfreundlicher Arbeitgeber .. ? Das Qualitätssiegel .,Familienfreundlicher Arbeitgeber" wird von der Barteismann Stiftung an Arbeitgeber nach Prüfung und Bewertung einer mitarbeiterorientierten und familienfreundlichen Personalpolitik in einem standardisierten Prozess vergeben. Eine Übersicht der gesiegelten Unternehmen und Institutionen ist im Internet abrufbar: URL: http://www. familienfreundlicher -a rbeitgeber. de/ Im Sinne der Frage 4 führen keine Unternehmen und staatlichen Stellen im Freistaat Sachsen das Qualitätssiegel ,.Familienfreundllcher Arbeitgeber". Frage 11: Wie unterstützt(e) und fördert(e) die Staatsregierung die stärkere Einbeziehung von Müttern in die Erwerbsarbeit? (Bitte den Zeitraum aktuell und in den Jahren 2000, 2005 und 2010 erfassen sowie einschlägige Förderprogramme einschließlich der veranschlagten Mittel angeben!) Seite 18 von 41 Jahr 2005: STAATSMlNlSTERIUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSC~UTZ ~SACHsEN Im ESF-Förderzeitraum 2000-2006 wurden Maßnahmen in den Bereichen ,,Qualifizierung im Erziehungsurlaub" (SERZ) und "Qualifizierung für Berufsrückkehrer" (QBR) bewilligt und durchgeführt. Diegenauen Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen . Die Auszahlungen des Jahres 2005 beziehen sich auf alle getätigten Auszahlungen mit Auszahlungsdatum zwischen dem 01 .01. und 31.12.2005, unabhängig davon , in welchem Jahr diese Fälle bewilligt wurden. Die Bewilligungen enthalten auch die für die Folgejahre bewilligten Jahresscheiben. Bewilligungen Bewilligungen im Jahr 2000 Auszahlungen im Jahr 2005 Auszahlungen (einschl. Im Jahr 2000 (einschl. im Jahr 2005 Folgejahre) Folgejahre) Angaben in Euro SERZ Qualifizierung 1m 485.586,30 626.514,69 Erziehungsurlaub --QBR Qualifizierung für 337.401 ,82 114.500,00 Berufsrückkehrer Gesamt 822.988,12 741.014,69 Quelle:SMWA Jahr 2010: Nach der ESF-Richtlinie SMS/SMUL 2007-2013 wurden Vorhaben aus folgenden Fördergegenständen gefördert: • Vorhaben zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen, • Vorhaben zur Erhöhung des Frauenanteils in zukunftsträchtigen Berufen, • Vorhaben zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, • unternehmensbezogene Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für diese Fördergegenstände wurden im Jahr 2010 insgesamt Mittel in Höhe von 219.000 Euro gebunden. Das SMS hat im Jahr 2012 eine Studie zum Thema "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" für die Zielgruppe ·erwerbstätiger Mütter, insbesondere Alleinerziehender im Freis.taat Sachsen unter dem Titel nArbeitszeitmodelle für erwerbstätige Mütter insbesondere Alleinerziehende im Freistaat Sachsen" mit Mitteln in Höhe von 50.000 Euro erstellt. Jahr 2015: Gemäß ESF-Richtlinie SMS 2014-2020 können Vorhaben zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben gefördert werden (Programm Demografie, Familie und Gesundheit). Für die Jahre 2015 - 2020 stehen ca. 300.000 Euro pro Jahr zur Verfügung . Gemäß Haushaltsplan 2015/2016 sind folgende Maßnahmen aus dem Landeshaushalt geplant: Seite 19 von 41 STA.I\TSM1NlST6RlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ ~SACHsEN • Erstellung von Handlungsempfehlungen für die Privatwirtschaft des Freistaates Sachsen auf der Grundlage der Studie .,Frauen in Führungs- und Leitungspositionen in der Privatwirtschaft des Freistaates Sachsen" und im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Überwindung der Entgeltungleichheit, für die Jahre 2015 l.lnd 2016 je 40.000 Euro, • Fachtagung: Sensibilisierung klein- und mittelständischen Unternehmen, Verbände etc. zum Thema Überwindung von Entgeltungleichheit, im Jahr 2015 i. H. v. 2.000 Euro, • Initiativmaßnahmen zur Chancengleichheit von Frau und Mann (Beratungsergebnis des Gleichstellungsbeirats ), für die Jahre 2015 und 2016 je 50.000 Euro, • Fachtagungen (Regionalveranstaltungen) zum Thema: Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft (Vorstellungen der Ergebnisse der Handlungsempfehlungen und Vorstellung von Arbeitszeitmodellen), im Jahr 2016 i. H. v. 6.000 Euro. Darüber hinaus fördert der Freistaat Sachsen, SMS-Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration, nach der "Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit" Vorhaben, die u. a. folgende Zielstellungen beinhalten: • Durchsetzung der Chancengleichheit von Frau und Mann sowie Geschlechtergerechtigkeit , • das Aufzeigen geschlechtsbezogener Benachteiligungen sowie deren Abbau und Vermeidung, • die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frau und Mann in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft, • die Stärkung und Mobilisierung individueller Fähigkeiten und Kompetenzen von Frauen für gleichberechtigte Teilhabe. Auch gleichstellungspolitische Aktivitäten der Kommunen sind über die genannte Richtlinie förderbar. Im Jahr 2015 stehen Insgesamt 270.000 Euro zur Verfügung. Das SMWA würdigte die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Form von familienfreundlicher Personalpolitik und damit auch die stärkere Einbeziehung von Müttern in die Erwerbsarbeit im Jahr 2009 mit dem Wettbewerb SAXplus. Ausgezeichnet wurden sächsische Unternehmen, die mit flexiblen Arbeitszeiten, Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Weiterbildung während der Elternzeit oder betrieblicher Gesundheitsvorsorge von der Massage bis zum Sportfest ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützten. Für die Organisation und Durchführung dieses Wettbewerbes einschließlich Preisgelder sind Kosten in Höhe von 181 .136,7 4 Euro entstanden . Frage 12: Wie unterstützt(e) und fördert(e) die Staatsregierung die stärkere Einbeziehung von Vätern in die Familienarbeit? (Bitte den Zeitraum aktuell und in den Jahren 20001 2005 und 2010 erfassen sowie einschlägige Förderprogramme einschließlich der veranschlagten Mittel angeben!) Jahr 2015: Auf die o. g. Angaben zu Frage 11.11 wird verwiesen. Zudem wird die am 1. September 2015 neu gegründete Landesfachsteile für Männerarbeit gefördert. Träger ist die Landesarbeitsgemeinschaft Jungen- und Männerarbeit Sachsen e. V. Die Landestachstelle hat sich u. a. zur Aufgabe gestellt, Männer als aktive Mitgestalter gleichstellungspolitischer Veränderungen zu gewinnen. Ein SchwerSeite 20 von 41 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ punktthemader Arbeit der Landestachstelle soll sein: Männer als Väter. Das SMS, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration, fördert die Fachstelle im Jahr 2015 mit 61.650 Euro. Es ist geplant, die Förderung im Jahr 2016 fortzusetzen. Das SMS hat im Jahr 2012 eine Studie zum Thema "Vätermonate in Sachsen - ein Erfolgsmodell" mit Mitteln in Höhe von 50.000 Euro erstellt. Die Studie hat eine überdurchschnittliche Inanspruchnahmerate von Elternzeit durch Väter in Sachsen gezeigt. Frage 13: Wie hat sich die Einkommenssituation nach Höhe und Haupteinkommensquelle von Familien mit ein, zwei und mehr Kindern in Sachsen entwickelt ? (Bitte nach Lebensformtypen aktuell und für die Jahre 2000, 2005 und 2010 nach Geschlecht der Elternteile unterscheiden sowie ausländische Familien und Familien mit Kindern mit Behinderung gesondert ausweisen!) Die Daten zur Entwicklung des Nettoeinkommens von Familien mit ein, zwei und mehr Kindern können den Tabellen der Anlage 11.13 für die Jahre 2000/2005/2010/2014 entnommen werden. Eine statistische Auswertungsmöglichkeit nach Geschlecht der Elternteile sowie nach Nationalität der Familie sowie dem Merkmal Kind mit Behinderung besteht nicht. Frage 14: Wie viele Familien in Sachsen sind aktuell und waren in den Jahren 2000, 2005 und 2010 auf laufende Hilfen zum Lebensunterhalt angewiesen? (Bitte nach Lebensformtypen differenzieren sowie ausländische Familien und Familien mit Kindern mit Behinderung gesondert ausweisen!) Frage 15: Wie viele Familien in Sachsen erhalten aktuell und erhielten in den Jahren 2000, 2005 und 2010 Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)? (Bitte nach Lebensformtypen differenzieren sowie ausländische Familien und Familien mit Kindern mit Behinderung gesondert ausweisen!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 14 - 15: Die Daten sind der Anlage 11.15 zu entnehmen. Da der auswertbare Zeitraum erst ab Januar 2007 beginnt, wurden jeweils die Monate Mai 2007, Mai 2010 und der aktuellste Berichtsmonat Mai 2015 ausgewiesen. Dabei wurde grundsätzlich auf die Bedarfsgemeinschaft (BG) abgestellt, da "Familien" als Merkmal statistisch nicht auswertbar sind. Eine BG kann keine soziodemografischen Merkmale haben. Auch kann das Merkmal "Familien mit Kindern mit Behinderung " nicht ausgewiesen werden, da das Merkmal "Schwerbehinderung" nur bezogen auf erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit dem Status arbeitslos/arbeitsuchend auswertbar ist. Frage 16: Bei wie vielen Familien in Sachsen verringert sich derzeit das Familieneinkommen , weil eine Partnerin oder ein Partner über ein zu hohes anrechenbares Einkommen nach dem SGB II verfügt? (Bitte nach Lebensformtypen differenzieren sowie ausländische Familien und Familien mit Kindern mit Behinderung gesondert ausweisen!) Die erforderlichen statistischen Daten werden monatlich in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Die Daten sind direkt im Internet abrufbar: Seite 21 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ URL: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/StatistischeAnalysen /Analytikreports/Regionai/Analyse-Grundsicherung-Arbeitsuchende/AnalyseGrundsicherung -Arbeitsuchende-Sachsen-Nav. html Auch hier wird grundsätzlich auf die BG abgestellt, da "Familien" als Merkmal statistisch nicht auswertbar sind. Eine BG kann keine soziodemografischen Merkmale haben . Ebenso kann das Merkmal "Familien mit Kindern mit Behinderung" nicht ausgewiesen werden, da das Merkmal "Schwerbehinderung" nur bezogen auf erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit dem Status arbeitslos/arbeitsuchend auswertbar ist. Frage 17: Wie viele Familien in Sachsen fallen derzeit aus dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II heraus, weil das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird? (Bitte nach Lebensformtypen differenzieren sowie ausländische Familien und Familien mit Kindern mit Behinderung gesondert ausweisen!) Die erfragten Daten liegen der Staatsregierung nicht vor. Auf Nachfrage teilte die Bundesagentur für Arbeit mit, dass eine Auswertung der Ablehnungsbescheide nach Gründen nicht möglich sei. Die Beantwortung würde die Prüfung sämtlicher Ablehnungsbescheide bedingen. Im Rahmen der verfügbaren Zeit für die Beantwortung der Großen Anfrage ist dies nicht leistbar. Frage 18: Wie stellt sich die Erwerbssituation von Familien in Sachsen in den Lebensformtypen mit Kind(ern) im Vergleich zu den verschiedenen Lebensformtypen ohne Kind(er) derzeit dar? (Bitte nach Lebensformtypen und ggf. nach Geschlecht differenzieren sowie ausländische Familien und Familien mit Kindern mit Behinderung gesondert betrachten!) Die Daten können der Anlage 11.18 entnommen werden. Frage 19: ln wie vielen Familien in Sachsen ist derzeit ein Elternteil langzeitarbeitslos und in wie vielen sind beide Eltern langzeitarbeitslos? (Bitte nach Lebensformtypen , nach Geschlecht sowie nach Dauer der Erwerbslosigkeit differenzieren !) Die erforderlichen statistischen Daten werden monatlich in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Die Daten sind im Internet abrufbar und können direkt dem Tabellenblatt "Sachsen" entnommen werden. URL: http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31994/SiteGiobals/Forms/Rubrikensuche/Rubriken suche _Form. html?view=process F orm&resou rceld=21 0368&input_ =&pageLocale=de&t opicld=17582&year _month=aktuell&year _month.GROUP=1 &search=Suchen Auch hier wird grundsätzlich auf die BG abgestellt, da "Familien" als Merkmal statistisch nicht auswertbar sind. Eine BG kann keine soziodemografischen Merkmale haben . Seite 22 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 20: Inwieweit stellen nach Auffassung der Staatsregierung Kinder auch in Sachsen nach wie vor ein Armutsrisiko dar und welche Handlungsbedarfe werden daraus abgeleitet? Von einer Bewertung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die gestellte Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zu der Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 21: Durch welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Staatsregierung, die sozioökonomische Lage von bedürftigen Familien zu verbessern? Eine langfristige Einkommensverbesserung von Familien mit Anspruch auf Leistungen nach SGB II und SGB XII lässt sich durch eine gute Wirtschafts- und Standortpolitik und das Entstehen wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze erzielen. Der Freistaat Sachsen hält darüber hinaus an der Zahlung eines Landeserziehungsgeldes an einkommensschwache Eitern sowie der Bezuschussung von Maßnahmen der Familienerholung fest, um Familien mit geringen Einkommen zu unterstützen. Frage 22: Wie gestaltet{e) sich in Sachsen die Inanspruchnahme von Bundeselterngeld seit dessen Einführung in Abhängigkeit vom Lebensformtyp a) hinsichtlich Anzahl und Anteil der Mütter oder Väter, die das Bundeselterngeld in Anspruch nehmen, im Vergleich zu allen Müttern oder Vätern mit Kind{ern) des entsprechenden Alters, b) hinsichtlich der Dauer der Inanspruchnahme nach dem Geschlecht der Ellernteile , c) hinsichtlich der durchschnittlichen Höhe nach dem Geschlecht der Elternteile? Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Die abgefragten Daten können erstmals für das Jahr 2007 dargestellt werden. Die Daten können den Anlagen 11.22.a bis c entnommen werden. Die Angaben in der Anlage 22.a beziehen sich auf die Anzahl der Mütter und Väter absolut, die Leistungen nach dem BEEG in Anspruch genommen haben. Darüber hinaus bestehen keine Auswertungsmöglichkeiten . Frage 23: Wie viele Mütter und Väter in Prozenten im Freistaat Sachsen erhalten aktuell und erhielten in den Jahren 2000, 2005 und 2010 im ersten Lebenshalbjahr des Kindes jeweils den Mindest- bzw. den Höchstsatz von Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz? Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten . Die abgefragten Daten können erstmals für das Jahr 2007 dargestellt werden. Die Daten können der Anlage 11.23 entnommen werden. Die Angaben beziehen sich auf die Anzahl der Mütter und Väter absolut, die Leistungen nach dem BEEG in Anspruch genommen haben. Darüber hinaus bestehen keine Auswertungsmöglichkeiten. Seite 23 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 24: Wie viele Mütter und Väter in Prozenten im Freistaat Sachsen erhalten aktuell und erhielten in den Jahren 2000, 2005 und 2010 nach dem ersten Lebenshalbjahr des Kindes jeweils den Mindest- bzw. den Höchstsatz von Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz? Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten . Die abgefragten Daten können erstmals für das Jahr 2007 dargestellt werden. Die Daten können der Anlage 11.24 entnommen werden. Die Angaben beziehen sich auf die Anzahl der Mütter und Väter absolut, die Leistungen nach dem BEEG in Anspruch genommen haben. Darüber hinaus bestehen keine Auswertungsmöglichkeiten. Frage 25: Wie gestaltet(e) sich in Sachsen die Inanspruchnahme von Bundesbetreuungsgeld seit dessen Einführung in Abhängigkeit vom Lebensformtyp und vom Alter des betreffenden Kindes a) hinsichtlich Anzahl und Anteil der Mütter und Väter, die das Bundesbetreuungsgeld in Anspruch nehmen, im Vergleich zu allen Müttern und Vätern mit Kind(ern) des entsprechenden Alters, b) hinsichtlich der Dauer der Inanspruchnahme nach Geschlecht der Elternteile, c) hinsichtlich der durchschnittlichen Höhen nach Geschlecht der Elternteile? Die Daten können den Anlagen 11.25.a bis c entnommen werden. Als Bezugsjahr ist das Jahr des Beginns des Bezugs der Leistung angegeben. Die Angaben zu Frage 25.a stellen die absolute Anzahl der Mütter und Väter dar, die Bundesbetreuungsgeld in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bestehen keine Auswertungsmöglichkeiten. Frage 26: Wie gestaltet(e) sich in Sachsen die Inanspruchnahme von Landeserziehungsgeld seit dessen Einführung in Abhängigkeit vom Lebensformtyp und vom Alter des betreffenden Kindes a) hinsichtlich Anzahl und Anteil der Mütter und Väter, die das Landeserziehungsgeld in Anspruch nehmen, im Vergleich zu allen Müttern und Vätern mit Kind(ern) des entsprechenden Alters, b) hinsichtlich der Dauer der Inanspruchnahme nach Geschlecht der Eiternteile , c) hinsichtlich der durchschnittlichen Höhe nach Geschlecht der Elternteile? Die Daten können den Anlagen 11.26.a bis c entnommen werden. Für die Jahre 1993 bis 1998 liegen die angefragten Daten nicht mehr vor. Die Angaben zu Frage 26.a stellen die absolute Anzahl der Mütter und Väter dar, die Landeserziehungsgeld in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bestehen keine Auswertungsmöglichkeiten. Frage 27: Wie viele Mütter und Väter in Prozenten im Freistaat Sachsen erhalten aktuell und erhielten in den Jahren 2000, 2005 und 2010 jeweils den Mindestbzw . den Höchstsatz von Leistungen nach dem Landeserziehungsgesetz? Die Daten können der Anlage 11.27 entnommen werden. Die Angaben zu Frage 27 stellen die absolute Anzahl der Mütter und Väter dar, für die Landeserziehungsgeld als Höchst- bzw. Mindestbetrag gewährt wurde. Darüber hinaus - auch für das Jahr 2000 - bestehen keine Auswertungsmöglichkeiten. Seite 24 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMl Nl STERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSCHUTZ Die unterschiedlichen Werte in der Tabelle ergeben sich durch die möglichen unterschiedlichen Höchstbeträge des Landeserziehungsgeldes nach § 3 Sächsisches Landeserziehungsgeldgesetz in den Zeiträumen ab dem Jahr 2003 und beinhalten teilweise auch Davon-Positionen. Frage 28: Wie hoch waren die tatsächlichen jährlichen Aufwendungen aus dem sächsischen Staatshaushalt für das Landeserziehungsgeld seit dessen Einführung ? Die jährlichen Aufwendungen aus dem Sächsischen Staatshaushalt stellen sich seit der Einführung des Landeserziehungsgeldes zum 1. Januar 1993 wie folgt dar: Jahr Ausgaben in TEuro Jahr Ausgaben in TEuro 1993 5.816,5 1994 14.851,2 1995 10.197,6 1996 22.530,9 1997 43.304,9 1998 55.758,4 1999 60.715,3 2000 63.436,7 2001 58.026,3 2002 63.487,9 2003 47.841,3 2004 31.342,6 2005 30.575,1 2006 30.862,3 2007 29.182,1 2008 34.660,0 2009 25.601,2 2010 20.535,4 2011 19.070,7 2012 15.199,0 2013 13.328,2 2014 12.250,6 Frage 29: Auf welche Höhe können die jährlichen Einsparungen beziffert werden , weil Landeserziehungsgeld in Anspruch genommen wurde und dafür keine Plätze in Kindertageseinrichtungen gebraucht wurden? Statistische Erhebungen gibt es zu dieser Fragestellung nicht. Im Hinblick auf unterschiedliche Betreuungsmöglichkeiten außerhalb von Kindertageseinrichtungen und unter Berücksichtigung der teilweise nur kurzen Zeiträume der Gewährung von Landeserziehungsgeld können hierzu keine belastbaren Angaben gemacht werden. Frage 30: Über welche Erkenntnisse verfügt die Staatsregierung dahingehend, dass der frühzeitige Besuch von Kindertageseinrichtungen soziale Folgekosten verhindern kann? Dass der frühzeitige Besuch von Kindertageseinrichtungen präventiv vor allem für Kinder wirkt, die in sozial schwierigen Verhältnissen aufwachsen, ist allgemein anerkannt. Amerikanische Langzeitstudien weisen nach, dass Investitionen in die frühe Bildung eine gesellschaftliche Rendite von 10 bis 12 % haben. Eine deutsche Langzeitstudie hierzu ist nicht bekannt. 111. Familienförderung und familienunterstützende Infrastruktur Frage 1: Welche Mittel aus dem sächsischen Staatshaushalt stehen im Zeitraum aktuell und standen in den Jahren 2000, 2005 und 2010 für welche familienSeite 25 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ politischen Leistungen und Förderungen zur Verfügung und wie gestaltete sich deren Inanspruchnahme? (Bitte ggf. auch Missverhältnisse zwischen Planvolumen und Antragsvolumen darstellen!) ln Abgrenzung zu Frage 1.11 sind hier die familienpolitischen Leistungen und Förderungen der Staatsregierung zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern des Freistaates Sachsen dargestellt: Geschäftsbereich des SMS: Für den Geschäftsbereich des SMS sind familienpolitische Leistungen und Förderungen in der Anlage 111.1 dargestellt. Ergänzend ist zu den "klassischen" familienpolitischen Förderungen auch die anteilige Förderung des Freistaates Sachsen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu nennen, da sie teilweise an Familien adressiert ist (z. B. Projekte nach § 16 SGB VIII, Frühe Hilfen) oder durch ihren Beitrag zur Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen (z. B. Projekte nach §§ 11-14 SGB VIII) oder durch Maßnahmen zum präventiven Kinderschutz einen indirekten Beitrag zur Stärkung von Familien leistet. Da die Haushaltsansätze im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe überwiegend Sammalansätze für den Vollzug mehrerer Förderinstrumente sind und die Ausgaben in der Regel nicht nach einzelnen Angebotsformen dargestellt werden können, ist eine dezidierte Darstellung der Landesförderung für dieses Segment nicht möglich. Geschäftsbereich des SMWK: Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wurden in den Stichjahren 2000, 2005 und 2010 zu 35 Prozent vom Freistaat Sachsen mitfinanziert. Das BAföG berücksichtigt auch familienpolitische Aspekte. Zum Beispiel wird die Förderungshöchstdauer gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 4 BAföG wegen der Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes unter zehn Jahren verlängert. Die Höhe der Landesmittel, die zur Mitfinanzierung solcher Förderungsleistungen aufgebracht wurde, ist im Staatshaushalt nicht separat ausgewiesen und lässt sich auch für die in der Vergangenheit geleistete Förderung nicht beziffern . Darüber hinaus wird auf die Angaben in der Anlage zu Frage 1.11 verwiesen. Geschäftsbereich des SMK: Das SMK führte im Zeitraum Oktober 2008 bis Juli 2011 gemeinsam mit dem SMS/Landesjugendamt an 13 Grund- und Förderschulen das Projekt "Erziehungspartnerschaft - Kooperation von Familienbildung und Schule" durch. Dieses Projekt war auf den Ausbau der vorhandenen Elternarbeit zu einer Erziehungspartnerschaft , die Entwicklung der Schulen zu Orten der Familienbildung und -begegnung sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Trägern der Jugendhilfe ausgerichtet. Für das Projekt wurden Haushaltsmittel in Höhe von 178.927,02 Euro aufgewendet. Auch die Finanzierung von Ganztagsangeboten an allgemeinbildenden Schulen kann wegen der damit verbundenen Möglichkeit der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie unter familienpolitische Leistungen subsumiert werden. Aus finanzieller Sicht gestaltet( e) sich dies wie folgt: Seite 26 von 41 Freistaat SACHSEN veranschlagte Inanspruchnahme Jahr Haushaltsmittel in Mio. Euro in Mio. Euro 2005 15,0 1 ,2* 2010 30,0 22 ,4** 2015 22,4 vorauss. 22 ,4 2016 22,4 * Programm lief 1n d1esem Jahr erst an . STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ ** Im Haushaltsjahr 2010 wurden an Mittelschulen und Gymnasien in öffentl. Trägerschaft zusätzlich Lehrerwochenstunden zugewiesen. Geschäftsbereich des SMW A: Das SMWA würdigte im Jahr 2009 Unternehmen mit einer familienfreundlichen Personalpolitik mit dem Wettbewerb SAXplus. Ausgezeichnet wurden sächsische Unternehmen , die mit flexiblen Arbeitszeiten, Unterstützung bei der Kinderbetreuung, Weiterbildung während der Elternzeit oder betrieblicher Gesundheitsvorsorge von der Massage bis zum Sportfest ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützten . Für die Organisation und Durchführung dieses Wettbewerbes einschließlich Preisgelder sind Kosten in Höhe von 181.136,7 4 Euro entstanden. Die weiteren Geschäftsbereiche der Staatsregierung sind von der Frage nicht betroffen. Frage 2: Welche dieser Leistungen und Förderungen standen welchen Familien mit Kindern in Sachsen aus welchen wesentlichen Gründen und Beschränkungen (Lebensformtyp, Einkommensgrenzen, Altersgrenzen, Aufenthaltsstatus o.ä.) nicht offen? Die Gewährung der in Frage 111.1 genannten Leistungen und Förderungen steht denjenigen Familien mit Kindern nicht offen, die die Anspruchsvoraussetzungen in den nachfolgend genannten Regelungen nicht erfüllen: Leistungen und Förderungen im Geschäftsbereich des SMS: Leistungen nach dem Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetz (SächsLErzGG): Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Landeserziehungsgeld ergeben sich aus §§ 1 und 4 SächsLErzGG. Anspruchsberechtigte, denen die Personensorge zusteht, müssen u. a. ihren ständigen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben und dürfen nicht über ein jährliches Nettoeinkommen von über 17.100 Euro (Ehegatten) bzw. 14.100 Euro {Alleinerziehende) verfügen. Leistungen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG): Nach § 19 Abs. 1 SchKG hat eine Frau Anspruch auf diese Leistungen, wenn ihr die Aufbringung der Mittel für den Abbruch einer Schwangerschaft nicht zuzumuten ist und sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes hat. Das Land (Freistaat Sachsen) erstattet der gesetzlichen Krankenkasse die entstehenden Kosten, § 22 SchKG. Verordnung des SMS über die Förderung von Beratungsstellen nach dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (SächsSchKGAGFördVO): Seite 27 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Empfänger der Leistungen nach der SächsSchKGAGFördVO sind die kommunalen und freien Träger von Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen . Richtlinie des SMS zur Gewährung finanzieller Zuwendungen für Einrichtungen und Maßnahmen der Familienförderung im Freistaat Sachsen (RL Familienförderung): • Überregionale Angebote der Familienbildung (Ziffer II. Nummer 1. der RL Familienförderung ) Zuwendungsfähig sind in der Regel Familienbildungsangebote, wenn sie im Freistaat Sachsen durchgeführt werden und die Teilnehmer mit Hauptwohnung im Freistaat Sachsen gemeldet sind. Zuwendungsempfänger sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und Träger der freien Jugendhilfe, die auf dem Gebiet der Familienbildung tätig sind. • Projekte zur inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung der Familienbildung (Ziffer II. Nummer 2. der RL Familienförderung) Es handelt sich um eine Projektförderung als Anteilfinanzierung. Zuwendungsempfänger sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und Träger der freien Jugendhilfe , die auf dem Gebiet der Familienbildung tätig sind, in der Regel jedoch nicht die Landesfamilienverbände. • Angebote der Ehe-, Familien- und Lebensberatung (Ziffer II. Nummer 3. der RL Familienförderung ) Gefördert werden Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen sowie andere anerkannte freie Träger der Jugendhilfe. • Angebote der Telefonberatung (Ziffer II. Nummer 4. der RL Familienförderung) Gefördert werden die Personalausgaben hauptamtlicher Mitarbeiter der Telefonberatungsstellen , die zum Zwecke der Organisation sowie zur Anleitung, Supervision und Weiterbildung der in der Beratungsstelle zur Beratung eingesetzten ehrenamtlichen Mitarbeiter angestellt sind. Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen sowie andere anerkannte freie Träger der Jugendhilfe. • Angebote der Familienfreizeit und -erholung (Ziffer II. Nummer 5. der RL Familienförderung ) Gefördert werden u. a. Angebote der Familienfreizeit und -erholung, insbesondere Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Familienverbände. Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Familienverbände im Freistaat Sachsen. Sie reichen die Mittel weiter an die berechtigten Endempfänger. Dies sind Familien, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Den Eltern sind Pflegeeltern gleichgestellt. Das monatliche Bruttoeinkommen der Familie darf eine festgelegte Höhe nicht überschreiten. • Investitionen für Einrichtungen der Familienhilfe (Ziffer II. Nummer 6. der RL Familienförderung ) Mit der Förderung sollen Einrichtungen der Familienhilfe unterstützt werden. Die Einrichtungen sollen vorrangig in ihrer baulichen Substanz erhalten werden. Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen, die Familienverbände und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. • Übernahme der Patenschaft für Mehrlinge ab Drillinge durch den Ministerpräsidenten (Ziffer II. Nummer 7. der RL Familienförderung) Seite 28 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Gefördert werden Familien mit Mehrlingen ab Drillingen. Zuwendungsempfänger sind die Personenberechtigten der Mehrlinge. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die Personensorgeberechtigten ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben. • Maßnahmen der künstlichen Befruchtung (Ziffer II. Nummer 8. der RL Familienförderung ) Zuwendungszweck sind Maßnahmen der künstlichen Befruchtung einschließlich der dafür notwendigen Medikamente. Zuwendungsempfänger können Ehegatten, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben, sein. Richtlinie des SMS zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben der Förderperiode 2014- 2020: Gefördert werden u. a. Beratungsangebote für Unternehmen zu Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, einschließlich Gleichstellung von Männern und Frauen sowie Führungsverantwortung von Frauen sowie Beratungsangebote für Männer und Frauen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere zur Unterstützung beim (Wieder-)Einstieg in den Beruf, außerhalb bestehender Rechtsansprüche. Zuwendungsempfänger sind Träger, die die genannten Vorhaben durchführen, sowie Unternehmen . Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind": Empfänger der Landesmittel ist die Stiftung, die im Freistaat Sachsen lebende Familien mit mindestens einem Kind, einem behinderten oder einem pflegebedürftigen Angehörigen durch zweckgebundene finanziellen Hilfen, die individuell als Schenkung oder als zinsloses Darlehen vergeben werden, unterstützt. Landesfamilien pass: Den Landesfamilienpass erhalten • Eitern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern, • Eitern mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Unterhaltsvorschuss: Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Der Unterhaltsvorschuss wird für maximal 72 Monate gezahlt. Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil. Sozialgesetzbuch (SGB)- Achtes Buch (VIII)- Kinder- und Jugendhilfe: Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII werden gemäß § 6 Abs. 1 SGB VIII jungen Menschen, Müttern, Vätern und Personensorgeberechtigten von Kindern und Jugendlichen gewährt, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben, sowie Deutschen, die im Ausland leben, soweit sie nicht Hilfe vom Aufenthaltsland erhalten. Nach derzeitiger Rechtslage (Oktober 2015) können Leistungen von Ausländern nur beansprucht werden, wenn sie rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtliehen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Seite 29 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Leistungen und Förderungen im Geschäftsbereich des SMWK: Für den Bezug familienpolitischer Leistungen nach dem BAföG müssen die persönlichen Voraussetzungen nach dem 2. Abschnitt des Gesetzes vorliegen. Hierbei können die Staatsangehörigkeit(§ 8 BAföG) und das Alter(§ 10 BAföG) der Auszubildenden eine Rolle spielen. Leistungen und Förderungen im Geschäftsbereich des SMK: Die Teilnahme an Ganztagsangeboten stand/steht grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen offen, sofern die Schulen derartige Angebote vorgehalten haben bzw. vorhalten. Die weiteren Geschäftsbereiche der Staatsregierung sind von der Frage nicht betroffen. Frage 3: Welche konkreten Leistungsangebote und Maßnahmen der Unterstützung mit welchem Etat gibt es in Sachsen aktuell und gab es in den Jahren 2000, 2005 und 2010 zur Förderung und Entlastung von Familien mit behinderten Angehörigen und wie gestaltet(e) sich deren Inanspruchnahme? (Bitte ggf. auch Missverhältnisse zwischen Planvolumen und Antragsvolumen darstellen!) Leistungen zur Teilhabe nach § 4 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) in Verbindung mit den einschlägigen Leistungsgesetzen sowie Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung richten sich in der Regel primär an den behinderten Menschen selbst, der einen subjektiven Rechtsanspruch darauf hat. Lediglich die Leistungen der Früherkennung und Frühförderung nach § 30 SGB IX umfassen auch explizit die Beratung der Erziehungsberechtigten des behinderten Kindes und die Leistungen ambulanter, familienentlastender Dienste dienen auch der zeitweiligen Entlastung von Familien mit behinderten Angehörigen. Unabhängig davon bewirkt eine Vielzahl von Leistungen zur Teilhabe auch mittelbar eine Entlastung der Familien der Menschen mit Behinderungen. So sind beispielsweise die Angehörigen eines in der Familie lebenden Menschen mit Behinderungen, der tagsüber in einer {heilpädagogischen) Kindertagesstätte betreut und gefördert wird, in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet oder einen Förder- und Betreuungsbereich nach § 136 Abs. 3 SGB IX besucht, in dieser Zeit selbst von der Betreuung des behinderten Familienmitglieds entlastet und können beispielsweise einer eigenen Beschäftigung nachgehen. Einen Etat für derartige Leistungen gibt es nicht. Vielmehr besteht dem Grunde nach ein Rechtsanspruch des Menschen mit Behinderungen auf Leistungen zur Teilhabe gegenüber dem jeweils zuständigen Rehabilitationsträger nach § 6 SGB IX. Frage 4: Welche konkreten Leistungsangebote und Maßnahmen der Unterstützung mit welchem Etat gibt es in Sachsen aktuell und gab es in den Jahren 2000, 2005 und 2010, um die Integration ausländischer Familien zu fördern, und welche sind geplant? Auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern zur Förderung der Eingliederung von Spätaussiedlern (die auch für Migranten erweitert Seite 30 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ wurde) wurden ab 2002 Zuwendungen für Maßnahmen im Wege der Projektförderung gewährt, um Spätaussiedlern und Migranten sowie deren Familienangehörigen die Eingliederung in das berufliche, kulturelle und soziale Leben im Freistaat Sachsen zu erleichtern. Dabei ging es vorrangig um die Eingewöhnung in Sachsen und die Förderung des gegenseitigen Verständnisses. Hierdurch wurden Einzelpersonen wie auch ausländische Familien unterstützt. Im Jahre 2005 beliefen sich die Zuwendungen auf 500.000 Euro, im Jahre 2010 auf 300.000 Euro. Die Richtlinie ist mit dem lnkrafttreten der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (Richtlinie lntegrative Maßnahmen) vom 13. August 2015 außer Kraft getreten. Durch letztgenannte Richtlinie werden Projekte gefördert, welche der Integration von Migranten und deren Familien dienen. Die Schwerpunkte liegen auf der gesellschaftlichen Teilhabe sowie dem Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit Hierfür stehen 3,5 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2015 und im Haushaltsjahr 2016 4,5 Mio. Euro zur Verfügung. Nach der RL Familienförderung geförderte Angebote und Maßnahmen der Familienbildung , -beratung und -erholung stehen auch ausländischen Familien offen. Angaben zur Inanspruchnahme der Maßnahmen durch diese Familien liegen nicht vor. Über das Aktionsprogramm II des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden im Freistaat Sachsen aktuell 32 Mehrgenerationenhäuser (MGH) gefördert. Die Häuser erhalten dabei jährlich 30.000 Euro vom Bund und 10.000 Euro von der jeweiligen Standortkommune. Diese geförderten MGH sind seit dem Jahr 2012 bereits im Bereich Integration und Bildung tätig. Nahezu alle sächsischen Mehrgenerationenhäuser sind derzeit mit unterschiedlichen Maßnahmen und Projekten in der Flüchtlingsarbeit aktiv, z. B. mit Sprachkursen, niedrigschwelliger Beratung, Logistik ( Spendensammlungen etc.) oder Patenprojekten. ln Abstimmung mit dem SMS werden die sächsischen Familienverbände die Arbeit mit Flüchtlingsfamilien als Schwerpunkt in ihre für das Jahr 2016 konzipierten Projekte und Maßnahmen aufnehmen. Ein Fokus wird z. 8. auf der Entwicklung spezifischer Familienbildungsangebote für Familien mit Migrationshintergrund liegen, um deren Integration zu fördern. 3 Frage 5: Welche Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen welcher Träger gibt es aktuell und gab es in den Jahren 2000, 2005 und 2010 in Sachsen? (Bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten aufschlüsseln?} Die Daten können der Anlage 111.5-8 entnommen werden. Frage 6: Welche Stellen im Sinne der Frage 5 werden aktuell und wurden in den Jahren 2000, 2005 und 2010 in welchem finanziellen Umfang und in welcher Form, z. B. institutionell oder projektbezogen, vom Freistaat Sachsen gefördert ? 3 Bitte nach dem sog. Lebensformenkonzept auch Beratungsstellen für "alternative" Lebensformen darstellen Seite 31 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die Förderung der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen erfolgt nach der RL Familienförderung vom 21. Juni 2013. Die Zuwendung wird jeweils als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die genauen Daten können der Anlage 111.5-8 entnommen werden. Frage 7: Welche der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen sind barrierefrei? Die Daten können der Anlage 111.5-8 entnommen werden. Frage 8: Welche der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen bieten aufsuchende Beratungen an? Die Daten können der Anlage 111.5-8 entnommen werden. Frage 9: Welche Aussagen können über Veränderungen der Nutzerinnen- und Nutzerstruktur von Stellen im Sinne der Frage 5 aktuell und in den Jahren 2000, 2005 und 2010 getroffen werden? (Bitte möglichst auch Ursachen für Veränderungen darstellen!} Die erfragten Daten liegen der Staatsregierung nicht in statistisch verwertbarer Form vor. Eine Beantwortung kann nur anhand der Jahresberichte der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen (EFL) erfolgen, die bezüglich der Veränderung von Nutzerinnen - und Nutzerstruktur auf subjektiven Wahrnehmungen der Beraterinnen und Berater beruhen. Die Beraterinnen und Berater der EFL haben nicht die Möglichkeit Veränderungsprozesse zu erfassen und zu erforschen. Die nachfolgend benannten Veränderungen der Nutzerinnen- und Nutzerstruktur von EFL sind daher nur beispielhaft: • Eine Zunahme der Paarberatung ist für alle Altersgruppen zu verzeichnen, dabei ist insbesondere bei der Beratung junger Paare eine steigende Tendenz zu verzeichnen . Auffällig ist, dass es jungen Paaren schwer fällt, dauerhafte Bindungen einzugehen . ln vielen Fällen erfolgt die Partnerschaftsberatung zudem präventiv, um Eskalationen vorzubeugen. • Die Komplexität der vorgetragenen Lebensschwierigkeiten hat zugenommen (Multiproblemlagen ) mit der Folge, dass mehr Sitzungen mit den Ratsuchenden notwendig sind als vor 5 oder 10 Jahren. Ratsuchende fühlen sich nicht nur familiär belastet , sondern berichten darüber hinaus von finanziellen, beruflichen und/oder psychischen Problemen. • Während in den Jahren 2000/2005 Themen, die sich durch Arbeitslosigkeit ergaben, einen Großteil der Beratung ausmachten, ist dies aktuell kaum noch der Fall. • Die Veränderung der Altersstruktur in der Bevölkerung wird auch in den EFL spürbar ; Beratung, insbesondere auch psychologische Beratung, wird zunehmend von älteren Menschen (60 Jahre plus) genutzt. • Die Zahl der Beratungen bei Klienten mit Migrationshintergrund ist gestiegen. Zugenommen hat die Zahl der Gespräche in der Familienberatung /Mehrgenerationenberatung. Die verstärkte Nachfrage liegt darin begründet, dass junge Erwachsene länger im Haushalt der Eltern leben. Die späte finanzielle Unabhängigkeit und Loslösung vom Elternhaus führt vermehrt zu Generationskonflikten . • Der Anteil von Menschen, die über traumatische Erfahrungen berichten, steigt (Enttabuisierung von Themen wie sexueller Missbrauch, Heimerziehung). Seite 32 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 10: Welche Aussagen können über die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer von Stellen im Sinne der Frage 5 aktuell und in den Jahren 2000, 2005 und 2010 getroffen werden? (Bitte möglichst auch Ursachen für Veränderungen darstellen !) Die erfragten Daten liegen der Staatsregierung nicht in statistisch verwertbarer Form vor. Durch Änderung der Erfassungsbögen für die Jahresberichte der EFL im erfragten Zeitraum ist eine belastbare statistische Aussage zur Zahl der Nutzerinnen und Nutzer der EFL nicht möglich. Die Beantwortung erfolgt anhand der Einschätzung einzelner Beraterinnen und Berater sowie vorliegender Jahresberichte der EFL, jedoch nicht differenziert nach den einzelnen Beratungsstellen. Ein Großteil der Beratungsstellen berichtet von einem steigenden Beratungsbedarf in unterschiedlichen Ausprägungen bzw. aufgrund verschiedener Ursachen: • Verschiedene Beratungsstellen haben eine relativ konstante Zahl von Nutzerinnen und Nutzern, bei zum Teil sinkendem Personalbestand. • Andere EFL verzeichnen eine Abnahme der Fallzahlen bei Zunahme der Kontaktzahlen . • Viele EFL berichten von einer stetigen Zunahme an Beratungen, insbesondere bei Paarberatungen sowie Familienberatungen, meist im inhaltlichen Zusammenhang mit der vorangegangenen Trennung der Eltern. • Im Gegensatz zur deutlichen Steigerung der Paar- und Familienberatungen ist die Zahl der Einzelberatungen gesunken. • Deutlich gestiegen ist die Wartezeit auf das Erstgespräch. • Im Grenzbereich zu sozialen Beratungen müssen Klienten z. T. auf andere Beratungsstellen verwiesen werden. • Überwiegend nehmen Frauen Kontakt zur Beratungsstelle auf und suchen aufgrund Mehrfachanforderungen in Familie, Pflege und Beruf um Rat. Frage 11: Welche Familienerholungsstätten welcher Träger gibt es aktuell in Sachsen und gab es in den Jahren 2000, 2005 und 2010 mit welchem Platzangebot ? Die sächsische Staatsregierung führt keine Statistik zu den Familienerholungsstätten im Freistaat. Auf der Internetseite bzw. im Katalog der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung sind für Sachsen derzeit folgende Einrichtungen aufgeführt: Einrichtung Träger Familienferienstätte St. Ursula Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e.V. Haus Lebensfreude DRK Landesverband Sachsen e.V. KOMENSKY Gäste- und Tagungshaus Evangelische Brüder-Unität HERR-BERGE Senioren-, Familien und BehindertenHERR -BERGE Burkhardtsgrün zentrum der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden in Westsachsen e.V. King·s- Das Quartier im Erzgebirge Martin-Luther-King-Haus Tagungs- und Freizeitenheim Familienferienstätte e.V. Evangelische Familienferienstätte Diakoniewerk Oberlausitz e.V. Bethlehemstift Neukirch Seite 33 von 41 Freistaat SACHSEN Christliche Ferienstätte Haus Gertrud STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Sächsischer Gemeinschaftsverband gGmbH Frage 12: Welche Stätten im Sinne der Frage 11 werden aktuell und wurden in den Jahren 2000, 2005 und 201 0 in welcher Höhe und in welcher Leistungsform vom Freistaat Sachsen gefördert? Die geförderten Familienerholungseinrichtungen sind in der Anlage 111.12 aufgeführt. Die Förderung erfolgte als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als Zuschuss zu den Investitionsausgaben entsprechend der jeweils gültigen RL Familienförderung . Frage 13: Welche Anpassungen oder Änderungen gibt es aktuell und gab es in den Jahren 2000, 2005 und 2010 bei der Höhe der finanziellen Beteiligung der Erholung suchenden Familien im Freistaat Sachsen? Die Änderungen der Förderbedingungen der Familienerholung (entsprechend der jeweils geltenden Förderrichtlinie) sind in der folgenden Übersicht dargestellt: Seite 34 von 41 Freistaat SACHSEN Jahr 2000 2005 2010 2015 Einkommensgrenze in Euro erhöhte Einkommensgrenze STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Förderbetrag 613,55 für den Haushaltsvorstand bei Verheirateten 7,67 Euro 792,50 bei Alleinerziehenden je teilnehmendes Kind 357,90 für jedes weitere Familienmitglied pro Aufenthaltstag niedrige Einkommensgrenze 511,29 für den Haushaltsvorstand bei Verheira-teten 7,67 Euro 690,24 bei Alleinerziehenden je Teilnehmer pro Aufenthaltstag 255,65 für jedes weitere Familienmitglied erhöhte Einkommensgrenze 650,00 für den Haushaltsvorstand bei zusammen lebenden Eltern 7,50 Euro 800,00 bei Alleinerziehenden je teilnehmendes Kind pro Aufenthaltstag 400,00 für jedes weitere Familienmitglied niedrige Einkommensgrenze 525,00 für den Haushaltsvorstand bei zusammen lebenden Eltern 7,50 Euro 700,00 bei Alleinerziehenden je Teilnehmer pro Aufenthaltstag 300,00 für jedes weitere Familienmitglied keine Änderungen in der FRL und keine Förderung der Familienerholung keine Änderungen in der FRL Frage 14: Wie viele Erwachsene und wie viele Kinder erholen sich aktuell in Sachsen und erholten sich in den Jahren 2000, 2005 und 2010 jährlich in den Familienerholungsstätten in Sachsen? (Bitte- soweit möglich- nach Lebensformtyp differenzieren!) Frage 15: Welche der Familienerholungsstätten in Sachsen sind barrierefrei? Frage 16: ln welchem Umfang werden die Familienerholungsstätten von Familien mit behinderten Angehörigen genutzt? Frage 17: Welche Aussagen können über Veränderungen der Nutzerinnen- und Nutzerstruktur von Stätten im Sinne der Frage 11 aktuell und in den Jahren 2000, 2005 und 2010 getroffen werden? (Bitte möglichst auch Ursachen für Veränderungen darstellen!) Frage 18: Welche Aussagen können über die Zahl der Nutzerinnen- und Nutzer von Stätten im Sinne der Frage 11 aktuell und in den Jahren 2000, 2005 und Seite 35 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ 2010 getroffen werden? (Bitte möglichst auch Ursachen für Veränderungen darstellen !) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 14 - 18: Der Freistaat Sachsen führt keine Statistik zu den Familienerholungsstätten. Darüber hinaus wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671 ). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Tätigkeiten, die von den Familienerholungsstätten in eigener Zuständigkeit wahrgenommen werden. Die Familienerholungseinrichtungen nehmen im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt auch keine öffentlichen Aufgaben wahr. Ferner bestehen keine vertraglichen Beziehungen der Staatsregierung zu Einrichtungen im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt. Frage 19: Welche Familienbildungsstätten welcher Träger in Sachsen gibt es aktuell und gab es in den Jahren 2000, 2005 und 2010 mit welchem Platzangebot ? Frage 20: Welche Stätten im Sinne der Frage 19 werden aktuell und wurden in den Jahren 2000, 2005 und 2010 in welcher Höhe und in welcher Leistungsform vom Freistaat Sachsen gefördert? Frage 21: Welche Anpassungen oder Änderungen der Höhe der finanziellen Beteiligung bei der Bildung suchenden Familien gibt es aktuell und gab es in den Jahren 2000, 2005 und 2010 im Freistaat Sachsen? Frage 22: Wie viele Erwachsene und wie viele Kinder nutzen aktuell und nutzten in den Jahren 2000, 2005 und 2010 jährlich die Familienbildungsstätten in Sachsen? (Bitte - soweit möglich- nach Lebensformtyp differenzieren!) Frage 23: Welche der Familienbildungsstätten in Sachsen sind barrierefrei? Frage 24: ln welchem Umfang werden die Familienbildungsstätten von Familien mit behinderten Angehörigen genutzt? Frage 25: Welche Aussagen können über Veränderungen der Nutzerinnen- und Nutzerstruktur von Stätten im Sinne der Frage 19 aktuell und in den Jahren 2000, 2005 und 2010 getroffen werden? (Bitte möglichst auch Ursachen für Veränderungen darstellen!) Seite 36 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMl NlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 26: Welche Aussagen können über die Zahl der Nutzerinnen- und Nutzer von Stätten im Sinne der Frage 19 aktuell und in den Jahren 2000, 2005 und 2010 getroffen werden? (Bitte möglichst auch Ursachen für Veränderungen darstellen !) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 19- 26: Im Freistaat Sachsen gibt es eine Vielzahl von Familienbildungsstätten bzw. Einrichtungen und Trägern, die Familienbildung anbieten. Dies können z. B. Mehrgenerationenhäuser , Familienzentren, Volkshochschulen, Kirchgemeinden und Familienverbände sein. Wie bereits die vom SMS in Auftrag gegebene Studie "Analyse von Familienbildungsangeboten im Freistaat Sachsen" zeigt, findet Familienbildung im Freistaat Sachsen nicht nur im Rahmen des§ 16 SGB VIII statt, sondern kann auch in Verbindung mit anderen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe oder außerhalb des SGB VIII erbracht werden. Eine Erfassung aller Familienbildungsangebote im Freistaat Sachsen, deren Finanzierung, bauliche Ausstattung sowie das Nutzerverhalten ist somit nicht möglich. Statistiken zu Familienbildungsstätten werden nicht geführt. Eine direkte Förderung von Familienbildungseinrichtungen erfolgt durch die Staatsregierung nicht. Über die RL Familienförderung vom 21. Juni 2013 werden lediglich einzelne überregionale Angebote der Familienbildung sowie Modellprojekte zur inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung der Familienbildung gefördert. Zuwendungsempfänger sind jeweils die Träger der Maßnahme und nicht die Familien. Frage 27: Welche Mehrgenerationenhäuser und welche Familienzentren gibt es aktuell in Sachsen und in welcher Höhe erhalten diese Mittel aus dem Landeshaushalt ? Frage 28: Welche der Mehrgenerationenhäuser und Familienzentren in Sachsen sind barrierefrei? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 27 - 28: Der Freistaat Sachsen führt keine Statistik zu Familienzentren. Diesen Frageteil betreffend wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671 ). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn eine direkte Förderung der Familienzentren über Landesrichtlinien auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe bzw. der Familienförderung erfolgt nicht. Im Rahmen der Richtlinie des SMS zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale) vom 20. Dezember 2012 könSeite 37 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ nen Träger der Jugendhilfe Zuwendungen für Angebote und Leistungen für Familienbildung und familienunterstützende Beratung erhalten. Für das Jahr 2015 liegen der Staatsregierung keine Kenntnisse vor, ob und in welcher Höhe Familienzentren Zuwendungen über diese Richtlinie erhalten. Eine Übersicht erhält man lediglich über eine händische und damit zeitlich sehr intensive Recherche in den Verwendungsnachweisen der Landkreise und kreisfreien Städte. Im Rahmen der verfügbaren Zeit für die Beantwortung der Großen Anfrage ist dies nicht leistbar. Für das Förderjahr 2015 liegen noch keine Verwendungsnachweise vor. Eine investive Förderung von Familienzentren auf der Grundlage der FRL Investitionen erfolgt 2015 nicht. Eine Übersicht der im Freistaat Sachsen über das Bundesaktionsprogramm II aktuell geförderten MGH ist neben Angaben zur Barrierefreiheit - soweit bekannt - in der Anlage 111.27-28 dargestellt. Über das Bundesaktionsprogramm hinaus gibt es in Sachsen weitere Mehrgenerationenhäuser . Über die genaue Anzahl, Standorte und Angebote dieser Häuser liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Frage 29: Wo gibt es in Sachsen "Lokale Bündnisse für Familien" und welche Akteure sind an diesen Bündnissen jeweils beteiligt? Frage 30: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über allgemeine (landesweit ähnliche) und spezielle (örtlich besondere) Zielsetzungen und Arbeitsinhalte der "Lokalen Bündnisse für Familien"? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 29 - 30: Der Freistaat Sachsen führt keine Statistik zu Lokalen Bündnissen für Familien. Eine Übersicht (auch nach Bundesländern) über die Lokalen Bündnisse für Familien ist im Internet abrufbar. Welche Akteure jeweils an diesen Bündnissen beteiligt sind sowie einzelne Zielsetzungen und Arbeitsinhalte der einzelnen Bündnisse, sind auf der genannten Internetseite ebenfalls aufgelistet. URL: http://www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de/ Frage 31: Welche familienunterstützenden Projekte (einschließlich Modellprojekten ) oder Maßnahmen in Sachsen werden in welcher Höhe derzeit aus Landesmitteln über die RL Familienförderung hinaus gefördert? (Bitte auch Träger und entsprechende Förderrichtlinie angeben!) ln Sachsen werden über die RL Familienförderung hinaus familienunterstützende Projekte und Maßnahmen auf Grund folgender Förderrichtlinien gefördert: Richtlinie des SMS zur Förderung der sozialen Arbeit (FöRL Soziale Arbeit) vom 21. Dezember 2015 (04510), Richtlinie des SMS zur Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen (FRL Weiterentwicklung) vom 6. April2010 (04960), Richtlinie des SMS zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe bei der Erbringung von Angeboten des überörtlichen Bedarfs (FRL überörtlicher Bedarf) vom 6. April 2010 (04970), Richtlinie des SMS zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe) vom 8. Juni 2006 (04060), Seite 38 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMl NlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Richtlinie des SMWK über die Vergabe von Stipendien zur Förderung des Wiedereinstiegs in die wissenschaftliche Arbeit (FördRL Wiedereinstieg) vom 23. September 2005. Die einzelnen familienunterstützenden Projekte und Maßnahmen, die im Jahr 2015 zusätzlich zu den über die RL Familienförderung geförderten Maßnahmen umgesetzt werden, sind der Anlage 111.31 zu entnehmen. Darüber hinaus erhalten die kommunalen Gebietskörperschaften im Jahr 2015 nach der FRL Jugendpauschale Mittel in Höhe von 12.101 ,084 TEuro u. a. zur Erbringung von Angeboten und Leistungen für Familienbildung und familienunterstützende Beratung nach§ 16 SGB VIII. Die Leistungen nach§ 16 SGB VIII sind in Verantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zu planen und umzusetzen. Der Staatsregierung liegen daher keine Angaben zu einzelnen Projekten und Maßnahmen vor. Frage 32: Welche Förderungen (Art und Höhe) erhalten die nachfolgend genannten sächsischen Familienverbände aktuell und erhielten diese in den Jahren 2000, 2005 und 2010 aus dem Sächsischen Staatshaushalt sowie welche Mittel sind für das laufende Jahr 2015 bewilligt? (Bitte in Jahresscheiben angeben!) a) Deutscher Familienverband e.V. (DFV) b) Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen e.V. (EAF) c) Katholischer Familienbund e.V. (KFB) d) Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) e) Selbsthilfegruppen Alleinerziehender e.V. (SHIA) Die Förderung der Familienverbände erfolgt nach der FöRL Soziale Arbeit vom 21. Dezember 2005. Gefördert wird die gemeinwohlorientierte Arbeit mit überregionaler Bedeutung im Bereich Familienhilfe. Die Zuwendung wird als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt. Jahr 2015 Verein Jahr 2000 Jahr2005 Jahr 2010 bereits bewilligt ausgezahlt in Euro a)DFV 71.069,57 61.000,00 50.000,00 26.554,00 10.000,00 b) EAF 66.346,49 52.030,00 48.945,78 72.236,00 58.630,00 c) KFB 68.782,47 52.030,00 - - - 410,05* - - - - d)VAMV 65.943,60 30.499,00 - - - e) SHIA 63.294,84 30.499,00 50.000,00 77.980,00 63.980,00 . .. . . . . .. Forderung emer Familienbildungsmaßnahme nach der RL Familienforderung Frage 33: Welche Gründe könnten für und gegen eine institutionelle Förderung der sächsischen Familienverbände sprechen? Seite 39 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERllJM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Frage 34: Besteht in diesem Zusammenhang Bedarf, die Fördervoraussetzungen und das Förderverfahren anzupassen oder zu aktualisieren? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 111.33- 34: Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die gestellte Frage 111.33 ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe von Bewertungen ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Die Frage 111.34 nimmt Bezug auf die Frage 33 und wird somit ebenfalls nicht beantwortet. Frage 35: Wie hoch waren die jährlichen Aufwendungen aus dem Staatshaushalt für den Landesfamilienpass seit dessen Einführung und wie viele Familien nutzten ihn? (Familien bitte nach Lebensformtyp differenzieren!) Der Sächsische Landesfamilienpass wurde im Jahr 1994 anlässlich des Internationalen Jahres der Familie eingeführt. Ab dem Haushaltsjahr 2007 wurden den Schlossbetrieben die Einnahmeausfälle erstattet. Jahr Aufwendungen in Euro 2007 12.680,75 2008 13.594,40 2009 15.773,60 2010 57.960,21 2011 21.515,00 2012 23.323,50 2013 45.155,50 2014 60.667,00 Die Staatsregierung führt keine Statistik über die Ausgabe der Familienpässe, da die Beantragung und Ausstellung in den Kommunen erfolgt. Die Kommunen sind ebenfalls nicht verpflichtet, entsprechende Daten zu erfassen. Frage 36: Wo gibt es in Sachsen kommunale Familienpässe und welche Leistungen und Vergünstigungen sind damit verbunden? Die Staatsregierung führt keine Übersicht, ob und mit welchem Leistungsumfang kommunale Familienpässe angeboten werden. Frage 37: Wie hoch waren die jährlichen Aufwendungen aus dem Staatshaushalt für die Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" des Freistaates Sachsen seit deren Bestehen a) für Zuschüsse zur Geschäftsführung, b) für Zuführungen an das Grundkapital, c) zur Förderung satzungsmäßiger Zwecke und d) für welche weiteren Mittelverwendungen? Die jährlichen Aufwendungen können der Tabelle der Anlage 111.37 entnommen werden . Dabei ist zu beachten, dass die Zuschüsse zur Geschäftsführung ab April 2006 Seite 40 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ die Geschäftsführung der Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe - Otto-Perl einschließen . Frage 38: Auf welche Höhen beliefen sich die Mittel der in Frage 37 näher bezeichneten Stiftung seit deren Bestehen jeweils insgesamt jährlich, um finanzielle Beihilfen zu weiterzureichen? Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel für finanzielle Beihilfen gemäß Stiftungszweck sind in der Anlage 111.38 dargestellt. Frage 39: Inwieweit überstieg bzw. unterschritt das beantragte Mittelvolumen die aus dem Vermögen der in Frage 37 näher bezeichneten Stiftung verfügbaren Mittel jährlich? ln der Anlage 111.39 ist dargestellt, inwieweit das beantragte Mittelvolumen, die aus dem Vermögen verfügbaren Mittel der Stiftung in den Jahren 1992 bis 2014 überstieg bzw. unterschritt. Mit freundlichen Grüßen h Anlagen Seite 41 von 41 Freistaat SACHSEN Anmerkungen zu den Anlagen I.1-7, I.15-16, II.1-3, 13, 18 zu DS 6/2751 Anmerkungen Der Mikrozensus ist eine laufende Repräsentativstatistik in Form einer Flächenstichprobe, die ein Prozent aller Haushalte erfasst. Im Interesse der Ergebnissicherheit und um Fehlinterpretationen vorzubeugen, werden in der Tabelle für Sachsen die Besetzungswerte unter 5 000 (weniger als 50 erfasste Fälle) mit einem Schrägstrich „/“ blockiert. Unter Berücksichtigung der regionalen Gliederung werden in den Tabellen auf Kreisebene die Besetzungswerte unter 7 000 (weniger als 70 erfasste Fälle) mit einem Schrägstrich „/“ blockiert. Werte zwischen 7 000 und 10 000 werden aufgrund ihrer eingeschränkten Aussagefähigkeit in Klammern gesetzt. Bis 2004 wurde der Mikrozensus einmal jährlich mit einer einheitlichen Berichtswoche für alle befragten Haushalte durchgeführt. Mit Beginn des Jahres 2005 wurde die bisher jährliche Erhebung auf eine kontinuierliche Erhebung mit gleitender Berichtswoche umgestellt. Die Ergebnisse des Mikrozensus ab 2005 liefern damit nicht mehr eine "Momentaufnahme" einer bestimmten Kalenderwoche eines Jahres, sondern entsprechen einem Durchschnittswert für das gesamte Erhebungsjahr. Merkmale, die saisonalen Schwankungen unterliegen, sind daher nur bedingt über Jahre vergleichbar. Die Ergebnisse für 1999 und 2000 beziehen sich auf eine festgelegte Berichtswoche: Berichtswochen Jahr Berichtswochen Stichtage 1999 19.04. bis 25.04. 21.04. 2000 08.05. bis 14.05. 10.05. Die Ergebnisse für 2005, 2010 sowie 2014 bilden einen Jahresdurchschnittswert ab. Bevölkerung am Wohnsitz der Lebensform Zur Bevölkerung am Wohnsitz der Lebensform zählen alle Mitglieder einer Lebensform (z. B. Alleinerziehende mit Kindern), deren Bezugsperson (hier: Vater oder Mutter) am Ort der Hauptwohnung lebt. Lebensformen Zu den Lebensformen der Bevölkerung zählen Paare mit und ohne ledigen Kindern, alleinerziehende Elternteile sowie alleinstehende Personen (ohne Partner/-in bzw. ohne ledige Kinder). Familien nach dem Lebensformenkonzept Familien nach dem Lebensformenkonzept sind Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff - neben leiblichen Kindern - auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung. Damit besteht eine statistische Familie immer aus zwei Generationen (Zwei-Generationen-Regel). Bezugsperson der Lebensform Die Bezugsperson ist bei Ehepaaren der Ehemann, bei nichtehelichen (gemischtgeschlechtlichen) Lebensgemeinschaften der männliche Lebenspartner, bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften der/die ältere Lebenspartner/in, bei Alleinerziehenden der alleinerziehende Elternteil und bei Alleinstehenden die Person selbst. Bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften gleichaltriger Partner entscheidet die Reihenfolge, in der die Lebenspartner im Fragebogen eingetragen sind. Bezugsperson der Lebensgemeinschaft ist der Lebenspartner mit der niedrigeren Personennummer. Personen unter 15 Jahren sind als Bezugsperson der Lebensform ausgeschlossen. Ledige Kinder Zu den ledigen Kindern zählen, unabhängig vom Alter, alle unverheirateten leiblichen, Stief-, Pflege- und Adoptivkinder, die mit den Eltern oder einem Elternteil zusammenleben. Paare Zu den Paaren zählen im Mikrozensus alle Personen, die in einer Partnerschaft leben und einen gemeinsamen Haushalt führen. Dazu gehören Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften. Seite 1 von 3 Anmerkungen zu den Anlagen I.1-7, I.15-16, II.1-3, 13, 18 zu DS 6/2751 Nichteheliche Lebensgemeinschaften Unter einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wird im Mikrozensus eine Lebenspartnerschaft verstanden, bei der beide Lebenspartner ohne Trauschein in einem Haushalt zusammen leben und gemeinsam wirtschaften. Unerheblich ist, ob die Partnerschaft als eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem im Jahr 2001 eingeführten Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) registriert wurde. Ab dem Jahr 2006 werden im Mikrozensus erstmals eingetragene Lebenspartnerschaften erhoben. Diese Tabelle enthält sowohl Angaben zu Lebensgemeinschaften unterschiedlichen Geschlechts als auch zu Lebensgemeinschaften gleichen Geschlechts. Alleinerziehende Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/in mit ihren minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mit Lebenspartner/in im Haushalt zählen zu den nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern. Alleinstehende Alleinstehende sind ledige, verheiratet getrennt lebende, geschiedene und verwitwete Personen, die im Ein- oder Mehrpersonenhaushalt ohne Lebenspartner/in und ohne ledige Kinder leben. Alleinstehende in Einpersonenhaushalten werden als Alleinlebende bezeichnet. Staatsangehörigkeit der Bezugsperson Auswertungen des Mikrozensus zur Staatsangehörigkeit vor Berichtsjahr 2011 sind für Sachsen aufgrund geringer Fallzahlen und methodischer Probleme nicht repräsentativ und werden daher nicht veröffentlicht. Behinderung (entsprechend SGB IX) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Normale Alterserscheinungen sind somit keine Behinderung im Sinne des SGB IX. Grad der Behinderung Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung nach Zehnergraden von 20 bis 100 abgestuft festgestellt. Er wird durch das Versorgungsamt festgestellt. Liegen Feststellungsbescheide mehrerer Stellen vor, wird nur der höchste festgestellte Grad berücksichtigt. Überwiegender Lebensunterhalt Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird nur die wesentlichste berücksichtigt. Nettoeinkommen Beim monatlichen Nettoeinkommen handelt es sich um die Summe aller Nettoeinkünfte aus Lohn, Gehalt, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Vermietung und Verpachtung, Kindergeld, Wohngeld u. a. (jedoch ohne einmalige Zahlungen, wie Lottogewinne). Bei Selbstständigen in der Landwirtschaft wird das Nettoeinkommen nicht erfragt. Die Ermittlung der Höhe des Nettoeinkommens erfolgt im Mikrozensus durch Selbsteinstufung der Befragten in die vorgegebenen Einkommensgruppen. Nettoeinkommen der Lebensformen Das Nettoeinkommen der Lebensform ist die Summe aller Nettoeinkünfte der zur Lebensform gehörenden Personen. Erwerbstätige Alle Personen, die in der Berichtswoche einer – auch geringfügigen und nicht zum Lebensunterhalt ausreichenden – Tätigkeit zum Zwecke des Erwerbs nachgehen, gelten als Erwerbstätige. Sie werden im Mikrozensus grundsätzlich an ihrem Wohnort erhoben. Selbstständige Als Selbstständige gelten alle als Eigentümer, Teilhaber, Pächter, selbstständige Handwerker und Vertreter Arbeitende sowie alle sonstigen freiberuflich Tätigen. Stehen selbstständig Arbeitende (z. B. Fotografen, Filialleiter) in einem Arbeitsrechtsverhältnis, gehören sie nicht zu den Selbstständigen. Seite 2 von 3 Anmerkungen zu den Anlagen I.1-7, I.15-16, II.1-3, 13, 18 zu DS 6/2751 Mithelfende Familienangehörige Personen, die ohne Arbeitsrechtsverhältnis und Lohn-oder Gehaltsempfang in landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben eines Familienangehörigen mitarbeiten und keine Sozialversicherungspflichtbeiträge zahlen, wer Abhängig Beschäftigte Zu den abhängig Beschäftigten zählen Beamte (einschließlich Wehrpflichtige), Angestellte (einschließlich Zivildienstleistende), Arbeiter und Auszubildende. Erwerbslose Erwerbslose sind Personen, die in der Berichtswoche keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sich als arbeitslos und/oder Arbeit suchend bezeichnen und innerhalb von zwei Wochen eine neue Tätigkeit aufnehmen können. Sie sind nicht mit den Arbeitslosen, die über die Agentur für Arbeit erfasst werden, gleichzusetzen. Andererseits zählen Arbeitslose, die vorübergehend geringfügige Tätigkeiten ausüben, nicht zu den Nichterwerbspersonen Alle Personen, die noch nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen (z. B. Schulkinder, Rentner, Hausfrauen) sind Nichterwerbspersonen. Seit 2005 gelten Personen, die nicht innerhalb von zwei Wochen eine neue Tätigkeit aufnehmen können, nicht mehr als Erwerbslose, sondern als Nichterwerbspersonen. Personen unter 15 Jahren zählen grundsätzlich zu den Nichterwerbspersonen. Normalerweise geleistete Arbeitszeit je Woche Bei der normalerweise geleisteten Arbeitszeit je Woche werden gelegentliche oder einmalige Abweichungen nicht berücksichtigt (z. B. Urlaub, Krankheit, gelegentlich geleistete Überstunden). Die „normale“ Arbeitszeit kann von der tariflich vereinbarten Arbeitszeit abweichen, wenn regelmäßig wöchentlich Überstunden geleistet werden.Die dargestellten Ergebnisse beziehen sich nur auf normalerweise oder tatsächlich geleistete Arbeitszeiten aus der einzigen bzw. Haupterwerbstätigkeit. werden zu den mithelfenden Familienangehörigen gezählt. Seite 3 von 3 Anlage I.1 zu DS 6/2751 Bevölkerung im Freistaat Sachsen in Lebensformen 2000, 2005, 2010, 2014 nach Lebensformtyp - Ergebnisse des Mikrozensus - 1 000 % 1 000 % 1 000 % 1 000 % Paare 3 321,1 75,2 3 044,0 71,7 2 830,2 68,6 2 721,3 68,0 ohne Kinder 1 281,9 29,0 1 339,4 31,5 1 417,7 34,4 1 407,0 35,1 mit Kindern 2 039,3 46,1 1 704,7 40,1 1 412,6 34,2 1 314,3 32,8 Ehepaare 2 921,9 66,1 2 591,4 61,0 2 354,9 57,1 2 175,7 54,3 ohne Kinder 1 133,0 25,6 1 171,5 27,6 1 215,4 29,5 1 187,5 29,7 mit Kindern 1 788,9 40,5 1 419,9 33,4 1 139,6 27,6 988,1 24,7 nichteheliche Lebensgemeinschaften 399,3 9,0 452,6 10,7 475,3 11,5 545,7 13,6 ohne Kinder 148,9 3,4 167,9 4,0 202,3 4,9 219,5 5,5 mit Kindern 250,4 5,7 284,8 6,7 273,0 6,6 326,2 8,1 Alleinerziehende 349,5 7,9 328,9 7,7 323,0 7,8 329,9 8,2 Alleinstehende 748,1 16,9 875,1 20,6 971,8 23,6 953,6 23,8 Insgesamt 4 418,8 100 4 248,0 100 4 125,0 100 4 004,8 100 Lebensformen ohne Kinder 2 030,0 45,9 2 214,4 52,1 2 389,4 57,9 2 360,6 58,9 Lebensformen mit Kindern 2 388,8 54,1 2 033,6 47,9 1 735,6 42,1 1 644,2 41,1 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lebensformtyp 2000 2005 2010 2014 Lebensformen mit Kindern unter 18 Jahren im Freistaat Sachsen 2000, 2005, 2010 und 2014 nach Lebensformtyp und Zahl der Kinder unter 18 Jahren - Ergebnisse des Mikrozensus - 2000 2005 2010 2014 1 000 % % 1 000 % % 1 000 % % 1 000 % % Paare1) 1 214,9 x 100 1 154,5 x 100 1 111,3 x 100 1 075,6 x 100 darunter Paare mit … Kind(ern) unter 18 Jahren 410,0 81,5 33,8 321,0 79,0 27,8 261,8 76,4 23,6 282,1 74,5 26,2 1 242,5 48,2 20,0 197,1 48,5 17,1 150,3 43,9 13,5 155,2 41,0 14,4 2 140,7 27,9 11,6 102,9 25,3 8,9 90,6 26,4 8,2 100,4 26,5 9,3 3 und mehr 26,9 5,3 2,2 20,9 5,1 1,8 20,9 6,1 1,9 26,5 7,0 2,5 Ehepaare1) 1 067,5 x 100 987,2 x 100 930,1 x 100 869,9 x 100 Ehepaare mit … Kind(ern) unter 18 Jahren 343,8 68,3 32,2 245,9 60,5 24,9 190,4 55,6 20,5 191,5 50,5 22,0 1 197,0 39,1 18,5 145,4 35,8 14,7 101,3 29,6 10,9 93,5 24,7 10,8 2 124,2 24,7 11,6 83,8 20,6 8,5 72,0 21,0 7,7 76,4 20,2 8,8 3 und mehr 22,7 4,5 2,1 16,7 4,1 1,7 17,1 5,0 1,8 21,5 5,7 2,5 nichteheliche Lebensgemeinschaften1) 147,4 x 100 167,3 x 100 181,1 x 100 205,7 x 100 nichteheliche Lebensgemeinschaften mit … Kind(ern) unter 18 Jahren 66,2 13,2 44,9 75,0 18,5 44,8 71,4 20,8 39,4 90,6 23,9 44,0 1 45,5 9,0 30,9 51,7 12,7 30,9 49,0 14,3 27,1 61,7 16,3 30,0 2 16,5 3,3 11,2 19,1 4,7 11,4 18,6 5,4 10,3 24,0 6,3 11,6 3 und mehr / / / / / / / / / / / / Ohne Partner lebend (Alleinerziehende und Alleinstehende) 895,2 x 100 1 018,9 x 100 1 110,1 x 100 1 090,9 x 100 darunter Alleinerziehende unter 18 Jahren 93,3 18,5 10,4 85,6 21,0 8,4 80,8 23,6 7,3 96,7 25,5 8,9 1 65,3 13,0 7,3 65,9 16,2 6,5 55,3 16,1 5,0 64,0 16,9 5,9 2 22,5 4,5 2,5 16,1 4,0 1,6 20,4 5,9 1,8 25,1 6,6 2,3 3 und mehr 5,5 1,1 0,6 / / / 5,2 1,5 0,5 7,6 2,0 0,7 Lebensformen1) 2 110,1 x 100 2 173,5 x 100 2 221,4 x 100 2 166,5 x 100 darunter Lebensformen mit … Kind(ern) unter 18 Jahren 503,3 100 23,9 406,5 100 18,7 342,6 100 15,4 378,8 100 17,5 1 307,7 61,1 14,6 263,0 64,7 12,1 205,6 60,0 9,3 219,2 57,9 10,1 2 163,1 32,4 7,7 119,1 29,3 5,5 111,0 32,4 5,0 125,5 33,1 5,8 3 und mehr 32,4 6,4 1,5 24,4 6,0 1,1 26,1 7,6 1,2 34,1 9,0 1,6 _____ 1) Lebensformen mit und ohne Kinder Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Lebensformtyp A nlage I.2 zu D S 6/2751 Anlage I.3 zu DS 6/2751 Seite 1 von 2 - Ergebnisse des Mikrozensus - Paare mit … Kind(ern) 573,9 484,8 402,4 372,1 1 313,3 278,4 239,1 215,4 2 260,6 206,5 163,3 156,7 darunter1): mit … Kindern von 18 bis unter 27 Jahren2) 204,7 117,2 79,8 50,2 1 172,3 105,2 71,5 46,5 2 32,4 12,0 8,3 / darunter1): mit … Kindern ab 27 Jahren2) 37,7 37,9 39,7 38,1 1 35,2 35,8 37,6 36,4 2 / / / / Ehepaare 501,0 401,4 322,4 276,1 1 265,4 223,4 186,5 151,0 2 235,6 178,0 136,0 125,1 darunter1): mit … Kindern von 18 bis unter 27 Jahren2) 194,6 108,4 72,5 45,9 1 163,3 97,2 64,5 42,1 2 31,3 11,2 8,0 / darunter1): mit … Kindern ab 27 Jahren2) 36,5 37,3 38,8 36,9 1 34,1 35,3 36,6 35,3 2 / / / / nichteheliche Lebensgemeinschaften 72,9 83,4 80,0 96,0 1 48,0 55,0 52,7 64,4 2 25,0 28,4 27,3 31,6 darunter1): mit … Kindern von 18 bis unter 27 Jahren2) 10,2 8,8 7,3 / 1 9,0 8,0 7,0 / 2 / / / / darunter1): mit … Kindern ab 27 Jahren2) / / / / 1 / / / / 2 / / / / Alleinerziehende 147,1 143,9 138,3 137,3 1 103,8 109,3 100,3 95,8 2 43,4 34,5 38,0 41,5 darunter1): mit … Kindern von 18 bis unter 27 Jahren2) 39,1 25,3 25,3 14,4 1 33,3 23,0 23,9 13,2 2 5,8 / / / darunter1): mit … Kindern ab 27 Jahren2) 26,4 24,2 23,7 22,9 1 25,0 22,8 23,1 20,3 2 / / / / Insgesamt 721,0 628,7 540,8 509,4 1 417,1 387,7 339,5 311,2 2 303,9 241,0 201,3 198,2 darunter1): mit … Kindern von 18 bis unter 27 Jahren2) 243,9 142,5 105,2 64,6 1 205,6 128,2 95,4 59,6 2 38,2 14,3 9,7 / Lebensformen mit Kindern im Freistaat Sachsen 2000, 2005, 2010, 2014 nach Lebensformtyp und Altersgruppen der Kinder (in 1 000) Lebensformtyp 2000 2005 2010 2014 Anlage I.3 zu DS 6/2751 Seite 2 von 2 darunter1): mit … Kindern ab 27 Jahren2) 64,1 62,1 63,4 60,9 1 60,2 58,5 60,7 56,8 2 / / / / _____ 1) Mehrfachzählungen möglich Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 2) Das bundeseinheitlich standardisierte Auswerttungsmaterial des Mikrozensus enthält bei erwachsenen Kindern nur die Unterscheidung unter 27 Jahre/27 Jahre und älter. Eine Aufbereitung zur Altersgrenze "25 Jahre" ist grundsätzlich möglich, jedoch nur als Sonderauswertung mit hohem Zeitaufwand. Anlage I.4 zu DS 6/2751 Lebensformen mit Kindern im Freistaat Sachsen 2014 nach Staatsangehörigkeit der Bezugsperson - Ergebnisse des Mikrozensus - Merkmal 1.000 % Insgesamt 509,4 100 darunter Ausländer 19,6 3,8 _____ Berichtsjahre 2000, 2005 und 2010 siehe Anmerkungen. Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Anlage I.5 zu DS 6/2751 - Ergebnisse des Mikrozensus - insgesamt männlich weiblich Elternteile 43,0 22,5 20,5 26,6 12,6 13,9 Kinder 20,1 11,7 8,4 17,8 10,2 7,6 unter 18-Jährige / / / / / / 18-bis unter 27-Jährige / / / / / / ab 27-Jährige 7,5 / / / / / Insgesamt 63,1 34,2 28,9 44,3 22,8 21,5 Elternteile 37,2 18,8 18,4 26,5 13,4 13,1 Kinder 15,1 8,5 6,6 13,7 7,5 6,1 unter 18-Jährige / / / / / / 18-bis unter 27-Jährige / / / / / / ab 27-Jährige 6,1 / / 5,6 / / Insgesamt 52,2 27,3 25,0 40,2 20,9 19,3 Elternteile 31,1 14,5 16,6 20,8 10,2 10,6 Kinder 16,4 10,6 5,8 14,3 9,1 5,1 unter 18-Jährige 5,6 / / / / / 18-bis unter 27-Jährige 5,2 / / / / / ab 27-Jährige 5,6 / / 5,1 / / Insgesamt 47,5 25,1 22,4 35,1 19,4 15,7 Elternteile 40,9 17,5 23,4 22,8 9,7 13,1 Kinder 18,4 11,8 6,6 14,8 9,3 5,5 unter 18-Jährige 6,3 / / / / / 18-bis unter 27-Jährige / / / / / / ab 27-Jährige 7,6 5,2 / 6,3 / / Insgesamt 59,3 29,3 29,9 37,6 19,0 18,6 _____ 1) ohne Personen, die keine Angaben zum Grad der Behinderung gemacht haben Fragen zur Gesundheit wurden im Mikrozensus in den Jahren 1999, 2003, 2005, 2009 und 2013 erhoben. Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 19992) 2005 2009 2013 2) 1999 wurden Fragen zur Gesundheit mit einem Auswahlsatz von 0,5 Prozent auf freiwilliger Basis gestellt. Unter Berücksichtigung dieses Auswahlsatzes werden Besetzungswerte unter 7 000 (weniger als 70 erfasste Fälle) mit einem Schrägstrich "/" blockiert. Eltern und Kinder mit amtlich anerkannter Behinderung im Freistaat Sachsen 1999, 2005, 2009, 2013 nach Altersgruppen der Kinder, Geschlecht und Grad der Behinderung (in 1 000) Merkmal Insgesamt1) Männlich Weiblich darunter Grad der Behinderung von 50 bis 100 Prozent Anlage I.6a zu DS 6/2751 Seite 1 von 2 Lebensformen mit Kindern im Freistaat Sachsen 2000, 2005, 2010, 2014 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Lebensformtyp und Anzahl der Kinder (in 1 000) - Ergebnisse des Mikrozensus - (Gebietsstand 01.01.2015) Zahl der Kinder1) zusammen 1 2 und mehr zusammen 1 2 und mehr zusammen 1 2 und mehr Chemnitz, Stadt 39,2 25,4 13,8 27,2 15,9 11,3 / / / (8,2) / / Erzgebirgskreis 70,7 38,1 32,6 54,5 27,0 27,5 / / / 11,3 (7,6) / Mittelsachsen 63,5 34,6 28,9 44,1 20,9 23,1 (7,2) / / 12,3 (8,8) / Vogtlandkreis 42,8 23,9 18,9 31,1 16,0 15,2 / / / (8,3) / / Zwickau 57,5 33,6 23,9 41,2 22,3 18,8 / / / (10,0) (7,0) / Dresden, Stadt 74,1 45,6 28,5 46,8 26,4 20,3 (10,0) / / 17,4 12,6 / Bautzen 62,8 34,0 28,7 44,7 22,3 22,4 / / / 12,7 (9,0) / Görlitz 55,6 31,5 24,1 38,4 19,6 18,8 / / / 12,5 (8,7) / Meißen 46,8 26,8 20,0 33,1 17,7 15,4 / / / (9,9) / / Sächsische SchweizOsterzgebirge 44,2 25,4 18,8 31,9 16,5 15,3 / / / / / / Leipzig, Stadt 76,0 48,1 27,8 45,9 27,8 18,1 (9,2) / / 20,9 14,1 / Leipzig 48,2 29,1 19,2 32,6 19,0 13,7 / / / (9,6) / / Nordsachsen 39,3 21,2 18,1 29,2 14,1 15,1 / / / (7,3) / / Sachsen 721,0 417,1 303,9 501,0 265,4 235,6 72,9 48,0 25,0 147,1 103,8 43,4 Chemnitz, Stadt 32,4 21,5 11,0 21,4 14,2 (7,3) / / / (7,1) / / Erzgebirgskreis 60,2 35,7 24,5 44,1 24,3 19,8 / / / 10,3 (7,8) / Mittelsachsen 49,8 30,3 19,5 33,6 18,3 15,3 / / / 10,2 (7,9) / Vogtlandkreis 38,4 23,7 14,6 26,5 15,1 11,4 / / / (7,2) / / Zwickau 55,1 35,7 19,4 36,8 22,1 14,7 / / / 11,7 (9,0) / Dresden, Stadt 65,5 40,1 25,4 37,8 20,6 17,2 (9,7) / / 18,1 13,7 / Bautzen 55,4 30,5 24,9 35,2 15,8 19,4 (7,2) / / 12,9 (9,6) / Görlitz 43,9 25,5 18,4 26,9 13,3 13,6 / / / 10,5 (8,6) / Meißen 42,8 25,3 17,5 26,5 13,7 12,8 / / / 11,5 (8,5) / Sächsische SchweizOsterzgebirge 39,2 22,8 16,4 25,2 14,1 11,1 / / / (8,3) / / Leipzig, Stadt 64,0 44,0 20,0 32,6 21,0 11,6 11,8 (8,0) / 19,6 15,0 / Leipzig 46,0 29,8 16,2 29,2 16,7 12,6 (7,4) / / (9,3) (7,4) / Nordsachsen 35,4 21,6 13,8 25,2 13,4 11,8 / / / (7,3) / / Sachsen 628,7 387,7 241,0 401,4 223,4 178,0 83,4 55,0 28,4 143,9 109,3 34,5 Chemnitz, Stadt 27,5 16,9 10,6 14,0 (8,6) / / / / (9,0) / / Erzgebirgskreis 51,4 32,8 18,6 32,7 19,4 13,2 (7,4) / / 11,4 (8,7) / Mittelsachsen 42,6 25,0 17,6 28,3 16,3 12,0 / / / 10,3 / / Vogtlandkreis 31,9 20,2 11,7 19,3 11,3 (8,0) / / / (8,0) / / Zwickau 43,2 27,4 15,8 29,3 17,5 11,8 / / / (7,0) / / Dresden, Stadt 61,6 35,9 25,8 34,2 16,1 18,1 10,3 / / 17,1 12,8 / Bautzen 45,0 28,6 16,4 29,4 16,9 12,5 / / / 10,2 (7,9) / Görlitz 37,0 22,7 14,4 20,6 11,9 (8,6) / / / 10,4 / / Meißen 36,3 23,0 13,3 19,8 10,8 (9,1) / / / 11,5 (9,2) / Sächsische SchweizOsterzgebirge 33,3 21,4 11,9 20,6 12,2 (8,4) / / / (7,5) / / 2000 2005 2010 Kreisfreie Stadt Landkreis Land Insgesamt Lebensformtyp und Zahl der Kinder1) 1 2 und mehr Ehepaare nichteheliche Lebensgemeinschaften Alleinerziehende Anlage I.6a zu DS 6/2751 Seite 2 von 2 Leipzig, Stadt 60,6 38,3 22,3 32,6 18,5 14,0 10,4 (7,7) / 17,7 12,1 / Leipzig 37,8 25,9 11,8 22,3 14,9 (7,5) / / / (9,5) (7,1) / Nordsachsen 32,4 21,7 10,7 19,2 12,5 / / / / (8,7) / / Sachsen 540,8 339,5 201,3 322,4 186,5 136,0 80,0 52,7 27,3 138,3 100,3 38,0 Chemnitz, Stadt 25,5 16,7 (8,8) 13,0 (7,6) / / / / / / / Erzgebirgskreis 46,0 28,2 17,8 26,8 14,3 12,5 (7,0) / / 12,2 (9,4) / Mittelsachsen 41,2 26,2 15,0 21,5 13,1 (8,4) (7,1) / / 12,5 (8,9) / Vogtlandkreis 30,0 18,3 11,7 16,7 (9,1) (7,6) / / / (7,7) / / Zwickau 41,0 25,6 15,4 25,1 14,5 10,6 / / / (9,2) / / Dresden, Stadt 63,1 36,5 26,6 34,7 16,8 17,9 12,2 (9,1) / 16,3 10,6 / Bautzen 41,4 22,7 18,7 24,5 11,5 12,9 / / / 10,3 (7,2) / Görlitz 31,0 17,7 13,3 15,9 (7,7) (8,2) / / / (9,2) / / Meißen 33,4 20,8 12,6 18,5 10,7 (7,8) / / / (9,5) / / Sächsische SchweizOsterzgebirge 30,6 18,8 11,8 18,1 10,0 (8,1) / / / / / / Leipzig, Stadt 61,2 37,8 23,4 26,1 13,6 12,5 14,5 10,5 / 20,6 13,7 / Leipzig 34,3 21,6 12,8 20,0 11,7 (8,3) (7,5) / / / / / Nordsachsen 30,8 20,1 10,7 15,5 10,2 / / / / (9,6) / / Sachsen 509,4 311,2 198,2 276,1 151,0 125,1 96,0 64,4 31,6 137,3 95,8 41,5 _____ 1) ohne Altersbegrenzung Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 2014 Anlage I.6b zu DS 6/2751 Lebensformen mit Kindern im Freistaat Sachsen 2000, 2005, 2010, 2014 nach Raumkategorien1) sowie Lebensformtyp und Anzahl der Kinder (in 1 000) - Ergebnisse des Mikrozensus - (Gebietsstand 01.01.2015) Zahl der Kinder2) zusammen 1 2 und mehr zusammen 1 2 und mehr zusammen 1 2 und mehr Ländlicher Raum 264,6 143,4 121,3 193,0 94,4 98,6 24,7 15,7 9,0 46,9 33,3 13,6 Verdichteter Bereich 104,0 58,6 45,4 72,4 38,1 34,2 8,7 5,2 / 22,9 15,2 7,7 Verdichtungsraum 352,5 215,2 137,3 235,6 132,9 102,8 39,5 27,0 12,5 77,3 55,3 22,0 Sachsen 721,0 417,1 303,9 501,0 265,4 235,6 72,9 48,0 25,0 147,1 103,8 43,4 Ländlicher Raum 240,1 139,5 100,6 160,7 82,2 78,4 31,2 20,3 10,9 48,2 36,9 11,3 Verdichteter Bereich 76,6 46,1 30,4 50,0 26,3 23,7 9,2 6,1 / 17,4 13,7 / Verdichtungsraum 312,0 202,1 109,9 190,8 114,8 75,9 43,0 28,5 14,5 78,2 58,7 19,5 Sachsen 628,7 387,7 241,0 401,4 223,4 178,0 83,4 55,0 28,4 143,9 109,3 34,5 Ländlicher Raum 191,3 118,6 72,7 123,5 71,6 51,9 23,8 15,2 8,5 44,1 31,8 12,3 Verdichteter Bereich im ländlichen Raum 69,3 45,4 23,9 40,1 25,4 14,6 8,9 5,3 / 20,3 14,6 5,7 Verdichtungsraum 280,2 175,5 104,7 158,9 89,4 69,5 47,3 32,1 15,2 74,0 54,0 20,1 Sachsen 540,8 339,5 201,3 322,4 186,5 136,0 80,0 52,7 27,3 138,3 100,3 38,0 Ländlicher Raum 106,7 64,5 42,1 63,3 35,0 28,3 19,6 12,8 6,9 23,7 16,8 7,0 Verdichteter Bereich im ländlichen Raum 129,4 77,5 51,9 66,9 36,1 30,8 23,0 14,4 8,6 39,5 27,0 12,5 Verdichtungsraum 273,4 169,2 104,2 146,0 79,9 66,0 53,3 37,2 16,2 74,1 52,1 22,0 Sachsen 509,4 311,2 198,2 276,1 151,0 125,1 96,0 64,4 31,6 137,3 95,8 41,5 _____ 1) Landesentwicklungsplan (LEP) 2013 2) ohne Altersbegrenzung Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 2000 2005 2010 2014 Raumkategorie Land Insgesam t Lebensformtyp und Zahl der Kinder2) 1 2 und mehr Ehepaare nichteheliche Lebensgemeinschaften Alleinerziehende Anlage I.7a zu DS 6/2751 Seite 1 von 3 - Ergebnisse des Mikrozensus - (Gebietsstand 01.01.2015) Sachsen 2014 in 1 000 276,1 96,0 137,3 2014 in % 54,2 18,8 27,0 Veränderung in 1 000 2005 zu 2000 -99,5 10,5 -3,3 2010 zu 2005 -79,0 -3,4 -5,5 2014 zu 2010 -46,3 16,0 -1,0 2014 zu 2000 -224,9 23,1 -9,8 Veränderung in %-Punkten 2005 zu 2000 -5,6 3,2 2,5 2010 zu 2005 -4,2 1,5 2,7 2014 zu 2010 -5,4 4,1 1,4 2014 zu 2000 -15,3 8,7 6,5 Chemnitz, Stadt Veränderung in 1 000 2005 zu 2000 -5,8 / (-1,1) 2010 zu 2005 -7,4 / (1,9) 2014 zu 2010 -1,0 / / 2014 zu 2000 -14,2 / / Veränderung in %-Punkten 2005 zu 2000 -3,4 / (0,8) 2010 zu 2005 -15,1 / (10,8) 2014 zu 2010 0,1 / / 2014 zu 2000 -18,5 / / Erzgebirgskreis Veränderung in 1 000 2005 zu 2000 -10,4 / -1,0 2010 zu 2005 -11,5 / 1,1 2014 zu 2010 -5,9 (-0,4) 0,9 2014 zu 2000 -27,7 / 0,9 Veränderung in %-Punkten 2005 zu 2000 -3,8 / 1,1 2010 zu 2005 -9,7 / 5,0 2014 zu 2010 -5,3 (0,9) 4,4 2014 zu 2000 -18,9 / 10,5 Mittelsachsen Veränderung in 1 000 2005 zu 2000 -10,4 / -2,1 2010 zu 2005 -5,3 / 0,1 2014 zu 2010 -6,8 / 2,3 2014 zu 2000 -22,5 (-0,1) 0,3 Veränderung in %-Punkten 2005 zu 2000 -1,8 / 1,1 2010 zu 2005 -1,1 / 3,7 2014 zu 2010 -14,2 / 6,3 2014 zu 2000 -17,1 (6,0) 11,1 Vogtlandkreis Veränderung in 1 000 2005 zu 2000 -4,6 / (-1,1) 2010 zu 2005 -7,2 / (0,9) 2014 zu 2010 -2,6 / (-0,3) 2014 zu 2000 -14,4 / (-0,6) Veränderung in %-Punkten 2005 zu 2000 -3,7 / (-0,7) 2010 zu 2005 -8,4 / (6,5) 2014 zu 2010 -5,0 / (0,5) 2014 zu 2000 -17,0 / (6,3) Zwickau Veränderung in 1 000 2005 zu 2000 -4,4 / (1,8) Veränderung von Anzahl und Anteil der Lebensformtypen in den Kreisfreien Städten und Landkreisen Land Kreisfreie Stadt Landkreis Veränderungen Lebensformtyp1) Ehepaare nichteheliche Lebensgemeinschaften Alleinerziehende Anlage I.7a zu DS 6/2751 Seite 2 von 3 2010 zu 2005 -7,5 / (-4,7) 2014 zu 2010 -4,3 / (2,2) 2014 zu 2000 -16,1 / (-0,7) Veränderung in %-Punkten 2005 zu 2000 -4,9 / (3,9) 2010 zu 2005 1,2 / (-5,0) 2014 zu 2010 -6,8 / (6,3) 2014 zu 2000 -10,5 / (5,2) Dresden, Stadt Veränderung in 1 000 2005 zu 2000 -9,0 (-0,3) 0,7 2010 zu 2005 -3,5 (0,7) -1,0 2014 zu 2010 0,4 1,9 -0,8 2014 zu 2000 -12,1 (2,3) -1,1 Veränderung in %-Punkten 2005 zu 2000 -5,5 (1,3) 4,1 2010 zu 2005 -2,1 (2,0) 0,1 2014 zu 2010 -0,6 2,6 -2,0 2014 zu 2000 -8,2 (5,9) 2,3 Bautzen Veränderung in 1 000 2005 zu 2000 -9,5 / 0,2 2010 zu 2005 -5,8 / -2,7 2014 zu 2010 -4,9 / 0,1 2014 zu 2000 -20,2 / -2,5 Veränderung in %-Punkten 2005 zu 2000 -7,6 / 3,1 2010 zu 2005 1,8 / -0,7 2014 zu 2010 -6,3 / 2,1 2014 zu 2000 -12,2 / 4,5 Görlitz Veränderung in 1 000 2005 zu 2000 -11,4 / -2,1 2010 zu 2005 -6,4 / 0 2014 zu 2010 -4,7 / (-1,2) 2014 zu 2000 -22,5 / (-3,4) Veränderung in %-Punkten 2005 zu 2000 -7,6 / 1,3 2010 zu 2005 -5,9 / 4,3 2014 zu 2010 -4,4 / (1,4) 2014 zu 2000 -17,9 / (7,0) Meißen Veränderung in 1 000 2005 zu 2000 -6,5 / (1,7) 2010 zu 2005 -6,7 / 0 2014 zu 2010 -1,3 / (-2,0) 2014 zu 2000 -14,5 / (-0,4) Veränderung in %-Punkten 2005 zu 2000 -8,6 / (5,9) 2010 zu 2005 -7,3 / 4,7 2014 zu 2010 0,9 / (-3,2) 2014 zu 2000 -15,0 / (7,4) Veränderung in 1 000 2005 zu 2000 -6,7 / / 2010 zu 2005 -4,6 / (-0,7) 2014 zu 2010 -2,5 / / 2014 zu 2000 -13,7 / / Veränderung in %-Punkten 2005 zu 2000 -7,7 / / 2010 zu 2005 -2,4 / (1,5) 2014 zu 2010 -2,7 / / 2014 zu 2000 -12,8 / / Leipzig, Stadt Veränderung in 1 000 2005 zu 2000 -13,3 (2,6) -1,3 2010 zu 2005 0 -1,4 -2,0 2014 zu 2010 -6,5 4,2 2,9 2014 zu 2000 -19,8 (5,4) -0,3 Veränderung in %-Punkten Sächsische SchweizOsterzgebirge Anlage I.7a zu DS 6/2751 Seite 3 von 3 2005 zu 2000 -9,5 (6,4) 3,2 2010 zu 2005 2,8 -1,3 -1,5 2014 zu 2010 -11,1 6,6 4,5 2014 zu 2000 -17,8 (11,7) 6,1 Leipzig Veränderung in 1 000 2005 zu 2000 -3,4 / (-0,2) 2010 zu 2005 -6,9 / (0,2) 2014 zu 2010 -2,4 / / 2014 zu 2000 -12,7 / / Veränderung in %-Punkten 2005 zu 2000 -4,1 / (0,5) 2010 zu 2005 -4,5 / (4,9) 2014 zu 2010 -0,9 / / 2014 zu 2000 -9,5 / / Nordsachsen Veränderung in 1 000 2005 zu 2000 -4,0 / ( 0) 2010 zu 2005 -5,9 / (1,4) 2014 zu 2010 -3,7 / (0,9) 2014 zu 2000 -13,7 / (2,3) Veränderung in %-Punkten 2005 zu 2000 -3,2 / (2,1) 2010 zu 2005 -11,7 / (6,1) 2014 zu 2010 -8,9 / (4,4) 2014 zu 2000 -23,8 / (12,6) _____ 1) Kinder ohne Altersbegrenzung Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Anlage I.7b zu DS 6/2751 - Ergebnisse des Mikrozensus - (Gebietsstand 01.01.2015) Sachsen 2014 in 1 000 276,1 96,0 137,3 2014 in % 54,2 18,8 27,0 Veränderung in 1 000 2005 zu 2000 -99,5 10,5 -3,3 2010 zu 2005 -79,0 -3,4 -5,5 2014 zu 2010 -46,3 16,0 -1,0 2014 zu 2000 -224,9 23,1 -9,8 Veränderung in %-Punkten 2005 zu 2000 -5,6 3,2 2,5 2010 zu 2005 -4,2 1,5 2,7 2014 zu 2010 -5,4 4,1 1,4 2014 zu 2000 -15,3 8,7 6,5 Ländlicher Raum Veränderung in 1 000 2005 zu 2000 -32,3 6,5 1,3 2010 zu 2005 -37,2 -7,5 -4,2 2014 zu 2010 -60,2 -4,1 -20,3 2014 zu 2000 -129,7 -5,1 -23,1 Veränderung in %-Punkten 2005 zu 2000 -6,0 3,7 2,4 2010 zu 2005 -2,4 -0,6 3,0 2014 zu 2010 -5,2 6,0 -0,8 2014 zu 2000 -13,6 9,1 4,5 Verdichteter Bereich im ländlichen Raum Veränderung in 1 000 2005 zu 2000 -22,4 0,5 -5,5 2010 zu 2005 -9,9 -0,2 2,9 2014 zu 2010 26,8 14,1 19,3 2014 zu 2000 -5,5 14,3 16,6 Veränderung in %-Punkten 2005 zu 2000 -4,3 3,6 0,7 2010 zu 2005 -7,4 0,9 6,5 2014 zu 2010 -6,2 4,9 1,3 2014 zu 2000 -17,9 9,4 8,5 Verdichtungsraum Veränderung in 1 000 2005 zu 2000 -44,8 3,5 0,9 2010 zu 2005 -31,9 4,3 -4,2 2014 zu 2010 -12,9 6,1 0 2014 zu 2000 -89,7 13,8 -3,3 Veränderung in %-Punkten 2005 zu 2000 -5,7 2,6 3,1 2010 zu 2005 -4,4 3,1 1,3 2014 zu 2010 -3,3 2,6 0,7 2014 zu 2000 -13,5 8,3 5,2 _____ 1) Landesentwicklungsplan (LEP) 2013 2) Kinder ohne Altersbegrenzung Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Veränderung von Anzahl und Anteil der Lebensformtypen in den Raumkategorien1) des Freistaates Sachsen 2000 bis 2014 Raumkategorie Land Veränderungen Lebensformtyp2) Ehepaare Nichteheliche Lebensgemeinschaften Alleinerziehende Anlage I.11 zu DS 6/2751 Seite 1 von 9 Einrichtung Projekt Kosten/ Finanzierung Erfolg/Anmerkungen Behörden SMWK ohne Geschäftsbereich Familiennachmittag im SMWK DV zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Dresdner Netzwerk Beruf und Familie Mitarbeiter-Vorgesetzen-Gespräche, Thema auch Vereinbarkeit von Familie und Beruf alle aufgeführten Projekte wurden bisher erfolgreich durchgeführt, Fortführung in den nächsten Jahren beabsichtigt Staatsbetrieb Staatliche Kunstsammlungen Dresden Freier Eintritt für Kinder und Schulkinder unter 16 Jahren, Studierende kunstbezogener Studiengänge, für Familienpassinhaber Angebot von Familienkarten im Museum für Völkerkunde Leipzig Familienaktionen im Museum für Völkerkunde Leipzig: Museumsfest, Familiensonntag, Ferienspiele Staatsbetrieb Sächsische Landesbibliothek Staatsund Universitätsbibliothek Dresden 2 Eltern-Kind-Räume ca. 6.000 Euro pro Platz während der Öffnungszeiten nutzbar Körperschaften des öffentlichen Rechts Universität Leipzig 1. Charta „Familie in der Hochschule“ Mitarbeit im Best Practice-Club und Vernetzung mit anderen Hochschulen /Universitäten 2. Etablierung Familienservice für Beschäftigte und Studierende der UL Teilprojekte: FerienCampus - Ferienbetreuungsprogramm für Kinder von Studierenden und Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen Familienfrühstück für Studierende mit Kindern Magazin ‚Studieren mit Kind in Leipzig‘ 2015: 55.000 Euro aus Professorinnen-Programm II Anlage I.11 zu DS 6/2751 Seite 2 von 9 Einrichtung Projekt Kosten/ Finanzierung Erfolg/Anmerkungen 3. Familienfreundlichkeitsmaßnahmen in Forschungsprojekten Bsp. Research Academy Leipzig: Kinderbetreuung durch 4 Tagesmütter flexible Kinderbetreuung Reisekostenzuschüsse für Wissenschaftlerinnen mit Kind Räume und Ausstattung aus HH-Mitteln Drittmittel: Pauschale oder gesondert bewilligte Gelder für Chancengleichheitsmaßnahmen gute Auslastung der Betreuungsplätze Medizinische Fakultät der Universität Leipzig Familienfreundliche Universitätsmedizin – ein Projekt der Gleichstellungsbeauftragten mit Maßnahme in den Bereichen Kinderbetreuung, Elternzeitberatung, familienfreundliche Arbeitsbedingungen und Personalmanagement , Hilfestellung bei Pflegebedürftigkeit von Angehörigen für Fakultäts-Angehörige MEFALE – MeinFerienAbenteuer Leipzig – Ferienbetreuungsprogramm für Kinder von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf dem Medizin-Campus (Öffnung der Kliniken und Institute für die Kinder) Technische Universität Dresden Stelle einer Koordinatorin für Familienfreundlichkeit zur Koordinierung und Bündelung bestehender Maßnahmen sowie Einrichtung und Umsetzung neuer Maßnahmen, zur Entwicklung einer Beratungslandkarte für Beschäftigte und zur Kommunikation von Best-Practice Beispielen – Vereinbarkeit Familien und Beruf an der Universität Ca. 245.000 Euro aus dem Zukunftskonzept Belegplätze Kitas 2010-2015: 134.800 Euro 2015-2019: 126.000 Euro aus DFG-Programmen Chancengleich-heitsmittel und Professorinnenprogramm I+II Kinderferienbetreuung 2015: 1500 Euro aus Professorinnenprogramm II sehr gute Resonanz auf das Pilotprojekt für Schülerinnen und Schüler der 5.-8. Klasse Anlage I.11 zu DS 6/2751 Seite 3 von 9 Einrichtung Projekt Kosten/ Finanzierung Erfolg/Anmerkungen Flexible Kinderbetreuung als Randzeitenbetreuung außerhalb der Öffnungszeiten von Kita und Hort im Bedarfsfall (Dienstreisen, Tagungen etc.) 2013-2015: 41.780 Euro aus DFG-Programmen Chancengleichheitsmittel und Professorinnenprogramm I+II Laufzeit von 2013-2014, Wiederaufnahme geplant für 2016 Ideenwettbewerb/Preis für Familienfreundlichkeit (2012- 2014) für einzelne Einrichtungen für eine familiengerechte Universität 2012-2014: 9.600 Euro Professorinnenprogramm I Campusbüro Uni mit Kind seit 2007 zur Beratung und Unterstützung von Studierenden mit Kind, umfangreiches Kursangebot 2011: ca. 49.000 Euro, 2012: ca. 37.000 Euro, 2013: ca. 44.000 Euro ab 01/2014: ca. 65.000 Euro aus HH-Mitteln Beratung Nachteilsausgleiche, Möglichkeiten zum Teilzeitstudium kostenneutral bzw. Kosten können nicht extra ausgewiesen werden E-Learning-Angebote für Studierende Befragung der Bediensteten zur Pflegeverantwortung Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden Projekt der Gleichstellungsbeauftragten: Ermittlung der Familienfreundlichkeit des Studiums an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Studiensituation von studierenden Eltern - 2 SHK für jeweils 10 Monate sowie unentgeltliche Mitarbeit von 3 Studierende (z. T. zur Qualifikation als Diplomarbeit in Soziologie) fakultätseigene Gleichstellungsmittel Projektlaufzeit ca. 3 Jahre, Abschluss in den nächsten Monaten; In Folge der erfolgreichen Maßnahmen erneute Auditierung 2013 Familiengesundheitspaten Elternbüro (0,5 VZÄ) gut angenommene Anlaufstelle der Eltern in Fragen der Kinderbetreuung, Vermittlung von bis zu 300 KitaBelegplätzen in 5 Einrichtungen Anlage I.11 zu DS 6/2751 Seite 4 von 9 Einrichtung Projekt Kosten/ Finanzierung Erfolg/Anmerkungen Technische Universität Chemnitz Hochschulentwicklungsplanung – Festschreibung Familiengerechte Hochschule und Maßnahmen im Handlungsfeld Diversitiy Familienservicebüros am Campus seit 2013 unter anderem zur: Vermittlung von Kinderbetreuungsvarianten für MA mit Familienaufgaben Durchführung Ferienbetreuung „TU-Ferienspaß“ Sommer -Winter-Ferien Organisation von Veranstaltungen für Kinder und Familien (Kinder-Uni Chemnitz, Kindertreff, Weihnachtsfeier für Kinder, Kinderprogramm zum Campus- und Sportfest usw.) , themenspezifischen Elternstammtischen, KickOff -Veranstaltungen für neue Mitarbeiter/-innen, präventiven Gesundheitskursen, Willkommens- und Begrüßungspakete für neu geborene Kinder von TUAngehörigen Eltern-Kind-Arbeitsräume Eltern-Kind-Räume Zwergencampus mit flexibler Kinderbetreuung , kostenfreies Mittagessen für Kinder von Studierenden , Familien-WG) familiengerechte Gremien- und Beratungszeiten Externe Arbeitsfelder des Campusbüros : - Beteiligung am Lokalen Bündnis für Familie in Chemnitz (LoBü-C) - Mitarbeit bei der Entwicklung des Aktionsplanes der Europäischen Charta für die Gleichstellung der Stadt Chemnitz in der AG "Familienfreundlichkeit in Chemnitz" - Aufbau eines Netzwerkes zwischen den Familienserviceeinrichtungen an Wissenschaftseinrichtungen in Sachsen in Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk Chemnitz-Zwickau werden weitere Maßnahmen durchgeführt Technische Universität Bergakademie Freiberg e-learning für Studierende mit Kind 8.952,44 Euro 5.460.00 Euro ca. 50 Euro/Bedarfsfall ca. 6.000 Euro aus Fonds der Rektoratskommission Gleichstellung und Speisung aus Drittmitteln 1. Teilprojekt abgeschlossen 2. Teilprojekt bewilligt Übernahme Kinderbetreuungskosten bei wissenschaftlichen Tagungen Zufriedenheitsbefragungen zum Thema Vereinbarkeit Familienfreundliche Lehrveranstaltungen für wissenschaftliche MA mit betreuungspflichtigen Familienangehörigen und Stundenplanung für Studierende unter Berücksichtigung Kita-Öffnungszeiten Anlage I.11 zu DS 6/2751 Seite 5 von 9 Einrichtung Projekt Kosten/ Finanzierung Erfolg/Anmerkungen Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Einführung Teilzeitstudium für Studierende Belegplätze in Kitas für Studierende und Beschäftigte Erhöhter Verwaltungsaufwand ca. 60 Euro/P Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Beratungsstelle „Für die Familie“ für Studierende und Bedienstete AG familiengerechte Hochschule Familiengerechte Infrastruktur am Campus (Kinderecke, Wickelplätze, Arbeitsraum Bibliothek) Kooperation mit campusnaher Kita Familiengerechte Stundenplanung, Studien- und Prüfungsplanung , Gremienzeiten Tag der Familie Flyer und Webseite „Studieren und Arbeiten mit Familie“ HH-Mittel Maßnahmen werden gut von Bediensteten und Studenten angenommen Hochschule Mittweida Campusbüro für Familie und Chancengleichheit 2009-2014 Professorinnenprogramm anschl. HH-Mittel als Servicestelle für Studierende und Beschäftigte gegründet, seit 2015 zentrale Einrichtung der Hochschule Begleitkreis – Planung und Koordinierung familiengerechter Maßnahmen an der Hochschule keine Betreuungsmöglichkeiten für Kinder Studierender sowie Beschäftigter – Kooperation mit Kita, Tagesmutterbetreuung (kostenlos für Beschäftigte, flexible Betreuungszeiten ), Betreuung durch Campusbüro im Einzelfall Studentenwerk, Hochschule , Stadt interne Workshops zu familienpolitischen Themen 2009-2014 Professorinnenprogramm anschl. HH-Mittel Fortsetzung Hochschule Mittweida Broschüre zur Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie Professorinnenprogramm Nachteilsausgleich – Anpassung von Studienbedingungen an Einzelbedarfe aufgrund familiärer Aufgaben der Studierenden Familienbewusstes Führen zum Leitbild der HS erklärt Anlage I.11 zu DS 6/2751 Seite 6 von 9 Einrichtung Projekt Kosten/ Finanzierung Erfolg/Anmerkungen Ausstattung – zwei Eltern-Kind-Räume, Spielecken für Hochschulangehörige mit Kindern Westsächsische Hochschule Zwickau Mitwirkung bei öffentlichen Kinderfesten Belegplätze Kita, Verlängerte Öffnungszeiten 3 Eltern-Kind-Räume Kinderbegrüßungsgeschenke Eltern-Kind- und Schülersport Kinderuni im Wintersemester Kinderferienuni in den Sommerferien Eigene Familienfeste und Aktionen mit Kindern, Kinderbetreuung bei Lange Nacht der Technik, Sommerfest etc. Information und Kommunikation Studieren und Arbeiten mit Kind, Pflege von Familienangehörigen über Werbeträger , Beratungsstelle, Homepage, Infoveranstaltungen insgesamt 14.300 Euro/ HH-Mittel hohe Inanspruchnahme alljährliche bzw. wiederkehrende Veranstaltungen Hochschule Zittau/Görlitz Kooperation mit Kitas Tag der offenen Tür/Familientag Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig familiengerechte Unterrichts-/Probezeiten und Einzelunterricht unter Beachtung familiärer Bedürfnisse 2 Eltern/Kind-Räume f. Studierende 4.000 Euro/ HH-Mittel Nutzung mit Erfolg Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Verankerung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gleichstellungsprogramm der Hochschule, Mitarbeit am Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Leipzig Mitarbeit beim Familienservice-AkteurInnen-Projekt der Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen Mitglied Best Practice-Club „Familie in de Hochschule k. A. k. A. Palucca Hochschule für Tanz Dresden familiengerechte Gremienzeiten und Lehrverstaltungsund Probenplanung familienorientierte Öffnungszeiten der zentralen Hochschuleinrichtungen - - Anlage I.11 zu DS 6/2751 Seite 7 von 9 Einrichtung Projekt Kosten/ Finanzierung Erfolg/Anmerkungen Ausschluss von Nachteilen auf Beschäftigung/Studium bei Schwangerschaft/Elternzeit/Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger Anstalten des öffentlichen Rechts Universitätsklinikum Leipzig an der Universität Leipzig Kinderbetreuung in 2 Kitas freier Trägerschaft MEFALE – Kinderferienbetreuung 10.000 Euro gemeinsam mit Medizinischer Fakultät der Universität Leipzig Führungskräfteentwicklung (Fortbildung, Coaching, Mentoring) mit dem Fokus Förderung der Familienfreundlichkeit Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden Angaben bei Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden enthalten Staatliche Studienakademie Leipzig Familienfrühstück Veranstaltungen für werdende Eltern Mensa-Kinderkarte (unentgeltliche Mahlzeit für Studierende mit Kind 1 – 10 Jahre) Kinderladen (stundenweise Kleinkindbetreuung) über Semesterbeiträge Kinderbetreuung durch Gemeindeanteil; in 2015 Landeszuschuss zum laufenden Betrieb möglich Kinderbetreuung durch Kita Villa Unifratz oder Partnerkindergärten Studentenwerk Dresden Projekte zur Schaffung familienfreundlichen Betriebsklimas (Kontakthalteprogramm in der Elternzeit, familienfreundliche Termingestaltung und Dienstplanung, Geburtengutschein etc.) Betrieb von 2 Kitas für Kinder von Studierenden und Hochschulbediensteten Ca. 2,5 Mio. Euro/Mittel von Land, Kommune, Elternbeiträge , Eigenanteil starke Nachfrage Belegplätze in Kitas anderer Träger für Kinder von Mitarbeitern und Studierenden Kosten variieren nach Anzahl der durch Studenten genutzten Plätze/ starke Nachfrage Anlage I.11 zu DS 6/2751 Seite 8 von 9 Einrichtung Projekt Kosten/ Finanzierung Erfolg/Anmerkungen Semesterbeitrag Kurzzeitbetreuung „Campusnetz“ für Kinder von Mitarbeitern und Studierenden ca. 170.000 Euro Semesterbeitrag / Elternbeitragseit 2015 Zuschuss Land starke Nachfrage Familienzentrum „Campusbüro“ zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie Kosten variieren entsprechend Inanspruchnahme Führung in Kooperation mit der TU Dresden - starke Nachfrage Beratungs- und Unterstützungsangebote (z. B. Beihilfe für Schwangere) Kosten variieren entsprechend Inanspruchnahme starke Inanspruchnahme Studentenwerk Leipzig Familienfrühstück für Kinder von Studierenden über Semesterbeiträge Kinderbetreuung durch Gemeindeanteil; in 2015 Landeszuschuss zum laufenden Betrieb möglich Informationsveranstaltungen für werdende Eltern unter den Studierenden Mensa-Kinderkarte (unentgeltliche Mahlzeit für Studierende mit Kind 1-10 Jahre Kinderladen (stundenweise Betreuung von Kleinkindern von Studierenden) Kinderbetreuung durch Kita Villa Unifratz oder Partnerkindergärten Studentenwerk ChemnitzZwickau Eltern-Kind-Räume für Studierende mit Kind Wohnheimzimmer für Studierende mit Kind Randzeitenbetreuung für späte Lehrveranstaltungen /Vorlesungen Kostenlose Mensa-Kinderportion für Kinder von Studierenden bis 6 Jahre Beratungs- und Veranstaltungsangebot zum Studium mit Kind ca. 40.000 Euro aus Semesterbeiträgen und 2015/2016 erstmals anteilige Finanzierung aus Landesmitteln (ca. 50 %) Angebote werden stark nachgefragt, mit den Landeszuschüssen sollen insbesondere das Beratungs- und Veranstaltungsangebot sowie die Randzeitenbetreuung auf Prüfungszeiträume erweitert werden Studentenwerk Freiberg Kita Hornmühlenweg in Freiberg für Kinder von Studierenden und Beschäftigten 517.000 Euro, 76 % Stadt 20 % Eltern 4 % StW alle Plätze permanent belegt Kita Campuszwerge in Freiberg für Kinder von Studierenden und Beschäftigten 585.000 Euro, 72 % Stadt 21 % Eltern alle Plätze permanent belegt Anlage I.11 zu DS 6/2751 Seite 9 von 9 Einrichtung Projekt Kosten/ Finanzierung Erfolg/Anmerkungen 7 % Stw Tageweise Kinderbetreuung in Mittweida für Kinder von Studierenden 26.000 Euro, 30 % Stadt 70 % StW alle Plätze permanent belegt Begrüßungsgeld für Studentenkinder 2.500 Euro, 100 % StW Pro Studentenkind gibt es eine Unterstützung in Höhe von 50,- Euro, die Ausgaben sprechen für sich Beratung für Schwangere und Studenten mit Kind 10.000 Euro, 100 % StW es kommt zu Wartezeiten bei der Beratung , das Studentenwerk wird diesen Bereich noch etwas ausbauen Anlage I.15 zu DS 6/2751 Lebendgeborene in Sachsen 2000 bis 2014 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Geschlecht Gebietsstand 1. Januar 2015 Schlüsselnummer Kreisfreie Stadt Landkreis Land 2000 2005 2010 2011 2012 2013 2014 14511 Chemnitz, Stadt 1 873 1 791 2 051 2 021 2 080 2 121 2 091 14521 Erzgebirgskreis 3 004 2 958 2 888 2 747 2 723 2 676 2 652 14522 Mittelsachsen 2 591 2 399 2 486 2 455 2 482 2 456 2 446 14523 Vogtlandkreis 1 954 1 784 1 652 1 648 1 691 1 570 1 669 14524 Zwickau 2 726 2 536 2 652 2 441 2 374 2 444 2 601 14612 Dresden, Stadt 4 250 4 725 5 819 5 907 6 007 6 072 6 300 14625 Bautzen 2 728 2 500 2 526 2 482 2 503 2 436 2 519 14626 Görlitz 2 327 2 065 2 050 1 945 1 889 1 926 1 997 14627 Meißen 2 040 1 970 2 008 1 950 1 962 1 911 1 962 14628 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 2 033 1 927 2 042 1 982 2 042 2 039 2 035 14713 Leipzig, Stadt 3 802 4 312 5 414 5 490 5 629 5 860 6 253 14729 Leipzig 2 098 2 065 2 011 1 933 1 865 1 859 1 923 14730 Nordsachsen 1 713 1 549 1 492 1 422 1 439 1 430 1 487 14 Freistaat Sachsen 33 139 32 581 35 091 34 423 34 686 34 800 35 935 14511 Chemnitz, Stadt 929 944 1 045 1 055 1 085 1 106 1 040 14521 Erzgebirgskreis 1 520 1 516 1 459 1 388 1 356 1 373 1 336 14522 Mittelsachsen 1 337 1 203 1 283 1 249 1 235 1 280 1 270 14523 Vogtlandkreis 1 042 913 849 852 851 811 841 14524 Zwickau 1 406 1 260 1 358 1 263 1 238 1 286 1 314 14612 Dresden, Stadt 2 220 2 428 2 934 3 048 3 109 3 136 3 233 14625 Bautzen 1 359 1 293 1 249 1 282 1 290 1 249 1 281 14626 Görlitz 1 212 1 022 1 065 1 004 928 1 003 974 14627 Meißen 1 075 1 010 1 066 972 1 009 983 1 016 14628 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 1 042 996 1 019 1 041 1 029 1 098 1 093 14713 Leipzig, Stadt 1 920 2 222 2 760 2 806 2 870 3 018 3 225 14729 Leipzig 1 048 1 072 1 061 1 017 1 004 974 949 14730 Nordsachsen 893 760 772 711 746 726 772 14 Freistaat Sachsen 17 003 16 639 17 920 17 688 17 750 18 043 18 344 14511 Chemnitz, Stadt 944 847 1 006 966 995 1 015 1 051 14521 Erzgebirgskreis 1 484 1 442 1 429 1 359 1 367 1 303 1 316 14522 Mittelsachsen 1 254 1 196 1 203 1 206 1 247 1 176 1 176 14523 Vogtlandkreis 912 871 803 796 840 759 828 14524 Zwickau 1 320 1 276 1 294 1 178 1 136 1 158 1 287 14612 Dresden, Stadt 2 030 2 297 2 885 2 859 2 898 2 936 3 067 14625 Bautzen 1 369 1 207 1 277 1 200 1 213 1 187 1 238 14626 Görlitz 1 115 1 043 985 941 961 923 1 023 14627 Meißen 965 960 942 978 953 928 946 14628 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 991 931 1 023 941 1 013 941 942 14713 Leipzig, Stadt 1 882 2 090 2 654 2 684 2 759 2 842 3 028 14729 Leipzig 1 050 993 950 916 861 885 974 14730 Nordsachsen 820 789 720 711 693 704 715 14 Freistaat Sachsen 16 136 15 942 17 171 16 735 16 936 16 757 17 591 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Insgesamt Männlich Weiblich Anlage I.16 zu DS 6/2751 Weibliche Bevölkerung im Alter von 18 bis unter 45 Jahren in Sachsen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Gebietsstand 1. Januar 2015 Daten: 2000 bis 2010 - Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Registerdaten vom 3. Oktober 1990 2011 bis 2014 - Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Zensusdaten vom 9. Mai 2011 Schlüsselnummer Kreisfreie Stadt Landkreis Land 2000 2005 2010 2011 2012 2013 2014 14511 Chemnitz, Stadt 43 501 39 973 37 007 35 999 35 664 35 422 35 304 14521 Erzgebirgskreis 70 556 62 244 50 860 47 562 45 648 43 970 42 904 14522 Mittelsachsen 63 623 56 944 46 357 43 201 41 551 40 005 38 803 14523 Vogtlandkreis 46 175 41 397 33 897 31 625 30 336 29 075 28 184 14524 Zwickau 64 600 58 306 48 714 45 386 43 502 41 901 40 758 14612 Dresden, Stadt 90 098 96 794 100 924 98 429 99 083 99 101 98 932 14625 Bautzen 64 641 56 823 45 018 41 702 39 958 38 543 37 386 14626 Görlitz 55 086 47 137 37 094 34 243 32 745 31 626 30 715 14627 Meißen 48 479 43 918 36 183 33 428 32 231 31 228 30 553 14628 Sächsische SchweizOsterzgebirge 47 002 43 075 36 318 33 855 32 846 32 157 31 552 14713 Leipzig, Stadt 91 589 97 265 100 621 98 238 100 405 102 681 105 520 14729 Leipzig 52 168 47 335 39 069 36 285 34 892 33 547 32 657 14730 Nordsachsen 42 309 37 740 30 158 27 802 26 535 25 541 24 875 14 Freistaat Sachsen 779 827 728 951 642 220 607 755 595 396 584 797 578 143 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Anlage II.1 zu DS 6/2751 Seite 1 von 2 Väter und Mütter mit Kind(ern) unter 18 Jahren im Freistaat Sachsen 2000, 2005, 2010, 2014 nach Lebensformtypen und Stellung im Beruf (in 1 000) - Ergebnisse des Mikrozensus - zusammen Selbstständige 1) abhängig Beschäftigte2) zusammen Selbstständige 1) abhängig Beschäftigte2) Paare mit … Kind(ern) 410,0 358,3 49,6 308,7 410,0 304,3 20,4 283,9 1 242,5 209,5 29,8 179,8 242,5 190,1 12,1 178,0 2 und mehr 167,6 148,7 19,8 128,9 167,6 114,2 8,3 105,9 Ehepaare mit … Kind(ern) 343,8 305,4 41,7 263,7 343,8 259,4 17,4 242,0 1 197,0 173,3 23,8 149,5 197,0 156,9 9,8 147,0 2 und mehr 146,8 132,0 17,9 114,1 146,8 102,5 7,6 94,9 nichteheliche Lebensgemeinschaften mit … Kind(ern) 66,2 52,9 7,9 45,0 66,2 45,0 / 42,0 1 45,5 36,2 5,9 30,2 45,5 33,3 / 31,0 2 und mehr 20,7 16,7 / 14,8 20,7 11,7 / 11,0 Alleinerziehende mit … Kind(ern) 9,8 7,2 / 6,5 83,4 51,4 / 47,8 1 7,6 5,5 / 5,0 57,7 37,5 / 35,0 2 und mehr / / / / 25,7 13,8 / 12,8 Lebensformen mit … Kind(ern) 419,9 365,5 50,3 315,2 493,5 355,7 24,0 331,7 1 250,0 215,0 30,2 184,8 300,2 227,7 14,7 213,0 2 und mehr 169,8 150,4 20,1 130,4 193,3 128,0 9,3 118,7 Paare mit … Kind(ern) 321,4 268,5 44,8 223,8 320,6 237,6 22,5 215,1 1 197,5 166,0 24,0 142,0 196,7 153,9 13,3 140,6 2 und mehr 123,9 102,6 20,8 81,8 123,9 83,7 9,2 74,5 Ehepaare mit … Kind(ern) 245,9 208,2 35,4 172,8 245,9 184,7 18,1 166,6 1 145,4 123,7 18,7 105,0 145,4 116,6 11,0 105,7 2 und mehr 100,5 84,5 16,7 67,8 100,5 68,1 7,2 60,9 nichteheliche Lebensgemeinschaften mit … Kind(ern) 75,4 60,4 9,4 51,0 74,6 52,9 / 48,5 1 52,1 42,3 5,2 37,0 51,3 37,3 / 34,9 2 und mehr 23,3 18,1 / 14,0 23,3 15,7 / 13,6 Alleinerziehende mit … Kind(ern) 7,1 / / / 78,4 47,8 / 43,9 1 6,3 / / / 59,6 39,2 / 36,7 2 und mehr / / / / 18,8 8,7 / 7,2 Lebensformen mit … Kind(ern) 328,5 273,4 45,5 227,9 399,0 285,4 26,5 259,0 1 203,8 170,3 24,7 145,6 256,3 193,1 15,8 177,3 2 und mehr 124,7 103,2 20,9 82,3 142,7 92,4 10,7 81,7 2000 2005 Lebensformtyp Väter Mütter insgesamt darunter Erwerbstätige nach Stellung im Beruf insgesamt darunter Erwerbstätige nach Stellung im Beruf Anlage II.1 zu DS 6/2751 Seite 2 von 2 Paare mit … Kind(ern) 261,8 233,5 40,3 193,3 261,8 196,3 19,5 176,7 1 150,3 134,6 20,8 113,7 150,3 118,7 10,2 108,5 2 und mehr 111,5 99,0 19,4 79,5 111,5 77,5 9,3 68,2 Ehepaare mit … Kind(ern) 190,4 173,0 29,8 143,2 190,4 145,9 15,8 130,1 1 101,3 91,5 13,2 78,3 101,3 81,1 7,6 73,6 2 und mehr 89,1 81,5 16,6 64,9 89,1 64,7 8,2 56,5 nichteheliche Lebensgemeinschaften mit … Kind(ern) 71,4 60,6 10,5 50,1 71,4 50,4 / 46,6 1 49,0 43,1 7,7 35,4 49,0 37,6 / 35,0 2 und mehr 22,4 17,5 / 14,7 22,4 12,8 / 11,7 Alleinerziehende mit … Kind(ern) 5,7 / / / 75,1 44,8 / 40,9 1 / / / / 50,6 31,6 / 28,8 2 und mehr / / / / 24,5 13,2 / 12,1 Lebensformen mit … Kind(ern) 267,5 237,4 41,1 196,4 336,9 241,1 23,4 217,6 1 155,0 137,8 21,6 116,3 200,9 150,3 13,0 137,3 2 und mehr 112,5 99,6 19,5 80,1 136,0 90,8 10,5 80,3 Paare mit … Kind(ern) 281,1 262,5 39,7 222,9 283,1 230,1 19,5 210,7 1 154,6 143,6 21,9 121,7 155,9 132,4 8,4 123,9 2 und mehr 126,5 118,9 17,8 101,2 127,2 97,8 11,0 86,8 Ehepaare mit … Kind(ern) 191,5 180,8 27,5 153,3 191,5 156,2 14,0 142,2 1 93,5 87,2 13,2 74,0 93,5 80,3 5,0 75,3 2 und mehr 97,9 93,6 14,3 79,3 97,9 75,9 9,0 66,9 nichteheliche Lebensgemeinschaften mit … Kind(ern) 89,6 81,7 12,2 69,5 91,6 73,9 5,4 68,5 1 61,0 56,4 8,7 47,6 62,3 52,0 / 48,6 2 und mehr 28,5 25,4 / 21,9 29,3 21,9 / 19,9 Alleinerziehende mit … Kind(ern) 12,5 9,2 / 7,2 84,3 56,6 5,4 51,2 1 9,3 7,3 / 5,7 54,7 38,6 / 35,3 2 und mehr / / / / 29,6 18,0 / 15,9 Lebensformen mit … Kind(ern) 293,5 271,7 41,6 230,1 367,3 286,7 24,9 261,9 1 163,9 150,9 23,5 127,4 210,6 170,9 11,8 159,2 2 und mehr 129,6 120,8 18,1 102,7 156,8 115,8 13,1 102,7 _____ 1) einschließlich mithelfende Familienangehörige 2) einschließlich Beamte, Beamtenanwärter, Azubis, Praktikanten und Volontäre Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 2010 2014 Anlage II.2 zu DS 6/2751 Seite 1 von 2 Väter und Mütter mit Kind(ern) unter 6 Jahren im Freistaat Sachsen 2000, 2005, 2010, 2014 nach Lebensformtypen und Stellung im Beruf (in 1 000) - Ergebnisse des Mikrozensus - zusammen Selbstständige 1) abhängig Beschäftigte2) zusammen Selbstständige 1) abhängig Beschäftigte2) Paare mit … Kind(ern) 119,2 102,5 13,6 88,9 119,2 68,7 / 65,4 1 98,4 84,9 10,7 74,2 98,4 58,8 / 55,9 2 und mehr 20,8 17,6 / 14,7 20,8 9,9 / 9,6 Ehepaare mit … Kind(ern) 87,1 77,3 10,5 66,9 87,1 50,7 / 48,1 1 70,3 62,5 7,8 54,7 70,3 42,1 / 39,8 2 und mehr 16,9 14,8 / 12,1 16,9 8,7 / 8,3 nichteheliche Lebensgemeinschaften / / / / / / / / mit … Kind(ern) 32,1 25,1 / 22,0 32,1 18,0 / 17,3 1 28,2 22,4 / 19,5 28,2 16,8 / 16,1 2 und mehr Alleinerziehende mit … Kind(ern) / / / / 23,3 10,0 / 8,9 1 / / / / 21,1 9,7 / 8,8 2 und mehr / / / / / / / / Lebensformen mit … Kind(ern) 120,0 102,8 13,6 89,2 142,5 78,7 / 74,4 1 99,1 85,2 10,7 74,5 119,6 68,6 / 64,7 2 und mehr 20,9 17,6 / 14,7 23,0 10,2 / 9,7 Paare mit … Kind(ern) 129,5 106,1 17,9 88,3 128,5 83,1 6,3 76,8 1 102,7 84,5 13,5 71,0 101,7 68,6 / 63,7 2 und mehr 26,8 21,6 / 17,3 26,8 14,5 / 13,1 Ehepaare mit … Kind(ern) 81,8 68,5 11,9 56,6 81,8 52,7 / 49,2 1 62,8 52,4 8,9 43,6 62,8 42,5 / 39,7 2 und mehr 19,0 16,1 / 13,1 19,0 10,1 / 9,5 nichteheliche Lebensgemeinschaften mit … Kind(ern) 47,7 37,6 5,9 31,7 46,7 30,4 / 27,6 1 39,9 32,1 / 27,5 38,8 26,0 / 24,0 2 und mehr 7,8 5,5 / / 7,8 / / / Alleinerziehende mit … Kind(ern) / / / / 28,3 14,9 / 13,3 1 / / / / 25,3 14,1 / 12,8 2 und mehr / / / / / / / / Lebensformen mit … Kind(ern) 129,6 106,2 18,0 88,3 156,7 97,9 7,9 90,1 1 102,8 84,6 13,6 71,0 127,0 82,7 6,2 76,5 2 und mehr 26,8 21,6 / 17,3 29,7 15,2 / 13,5 2000 2005 Lebensformtyp Väter Mütter insgesamt darunter Erwerbstätige nach Stellung im Beruf insgesamt darunter Erwerbstätige nach Stellung im Beruf Anlage II.2 zu DS 6/2751 Seite 2 von 2 Paare mit … Kind(ern) 123,2 108,1 17,6 90,5 123,2 80,9 7,6 73,3 1 98,8 87,4 13,8 73,6 98,8 69,2 6,0 63,2 2 und mehr 24,4 20,8 / 16,9 24,4 11,7 / 10,1 Ehepaare mit … Kind(ern) 75,8 68,9 11,8 57,0 75,8 50,9 6,1 44,8 1 59,6 54,4 8,7 45,7 59,6 42,7 / 37,8 2 und mehr 16,3 14,5 / 11,4 16,3 8,2 / 7,0 nichteheliche Lebensgemeinschaften mit … Kind(ern) 47,4 39,3 5,8 33,5 47,4 30,0 / 28,5 1 39,2 33,0 5,1 27,9 39,2 26,5 / 25,4 2 und mehr 8,2 6,3 / 5,6 8,2 / / / Alleinerziehende mit … Kind(ern) / / / / 33,8 15,3 / 14,5 1 / / / / 29,0 13,4 / 12,7 2 und mehr / / / / / / / / Lebensformen mit … Kind(ern) 123,8 108,6 17,9 90,7 157,0 96,2 8,4 87,8 1 99,4 87,8 14,0 73,8 127,8 82,6 6,7 75,9 2 und mehr 24,4 20,8 / 16,9 29,2 13,6 / 11,9 Paare mit … Kind(ern) 143,1 133,6 18,3 115,3 144,6 108,0 8,6 99,4 1 112,1 105,2 14,3 90,8 112,9 88,3 6,1 82,2 2 und mehr 31,0 28,4 / 24,5 31,8 19,7 / 17,2 Ehepaare mit … Kind(ern) 85,1 80,8 11,5 69,3 85,1 63,0 6,3 56,7 1 63,5 60,5 8,6 51,9 63,5 49,6 / 45,0 2 und mehr 21,7 20,3 / 17,4 21,7 13,3 / 11,7 nichteheliche Lebensgemeinschaften mit … Kind(ern) 58,0 52,8 6,8 46,0 59,5 45,0 / 42,8 1 48,6 44,7 5,8 38,9 49,4 38,7 / 37,2 2 und mehr 9,3 8,1 / 7,1 10,1 6,4 / 5,5 Alleinerziehende mit … Kind(ern) / / / / 31,2 15,7 / 14,9 1 / / / / 26,1 14,1 / 13,6 2 und mehr / / / / 5,1 / / / Lebensformen mit … Kind(ern) 145,3 135,2 18,4 116,7 175,8 123,7 9,4 114,3 1 114,0 106,6 14,5 92,2 139,0 102,4 6,6 95,8 2 und mehr 31,3 28,5 / 24,6 36,8 21,3 / 18,4 _____ 1) einschließlich mithelfende Familienangehörige 2) einschließlich Beamte, Beamtenanwärter, Azubis, Praktikanten und Volontäre Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 2010 2014 Anlage II.3 zu DS 6/2751 Seite 1 von 2 Durchschnittlich normalerweise geleistete Wochenarbeitszeit der Väter und Mütter im Freistaat Sachsen 2000, 2005, 2010, 2014 nach Lebensformtypen und ausgewählten Altersgruppen der Kinder (in Stunden) - Ergebnisse des Mikrozensus - Selbstständige 1) abhängig Beschäftigte2) Selbstständige 1) abhängig Beschäftigte2) Paare mit Kind(ern) ... unter 6 Jahren 42,1 51,0 40,8 33,5 / 33,4 unter 18 Jahren 42,1 51,4 40,6 35,3 43,6 34,7 Ehepaare mit Kind(ern) … unter 6 Jahren 42,5 53,1 40,8 32,8 / 32,8 unter 18 Jahren 42,1 51,8 40,6 35,2 43,3 34,6 nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kind(ern) … unter 6 Jahren 41,0 / 40,6 35,2 / 35,2 unter 18 Jahren 41,6 49,0 40,3 36,2 / 35,5 Alleinerziehende mit Kind(ern) … unter 6 Jahren / / / 34,9 / 34,2 unter 18 Jahren 41,2 / 40,1 36,3 / 35,2 Lebensformen mit Kind(ern) … unter 6 Jahren 42,1 51,0 40,8 33,6 / 33,5 unter 18 Jahren 42,0 51,4 40,6 35,5 44,7 34,8 Paare mit Kind(ern) ... unter 6 Jahren 41,2 48,0 39,9 32,5 35,2 32,3 unter 18 Jahren 41,3 49,3 39,7 33,3 39,1 32,7 Ehepaare mit Kind(ern) … unter 6 Jahren 41,7 48,8 40,3 32,1 / 31,9 unter 18 Jahren 41,6 49,8 39,9 33,2 38,9 32,6 nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kind(ern) … unter 6 Jahren 40,3 46,4 39,2 33,3 / 33,0 unter 18 Jahren 40,5 47,5 39,2 33,5 / 32,9 Alleinerziehende mit Kind(ern) … unter 6 Jahren / / / 32,4 / 32,6 unter 18 Jahren / / / 33,1 / 32,7 Lebensformen mit Kind(ern) … unter 6 Jahren 41,2 48,0 39,9 32,5 34,3 32,4 unter 18 Jahren 41,3 49,4 39,7 33,2 38,8 32,7 2000 2005 Lebensformtyp Väter Mütter Erwerbstätige Stellung im Beruf Erwerbstätige Stellung im Beruf Anlage II.3 zu DS 6/2751 Seite 2 von 2 Paare mit Kind(ern) ... unter 6 Jahren 40,9 47,6 39,6 32,5 32,0 32,5 unter 18 Jahren 41,0 48,4 39,5 32,6 36,7 32,1 Ehepaare mit Kind(ern) … unter 6 Jahren 41,3 48,1 39,8 31,9 31,4 32,0 unter 18 Jahren 41,3 49,2 39,7 32,2 35,4 31,8 nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kind(ern) … unter 6 Jahren 40,2 46,6 39,1 33,3 / 33,3 unter 18 Jahren 40,1 46,0 38,9 33,6 / 33,0 Alleinerziehende mit Kind(ern) … unter 6 Jahren / / / 31,7 / 31,4 unter 18 Jahren / / / 31,3 / 30,2 Lebensformen mit Kind(ern) … unter 6 Jahren 40,9 47,7 39,6 32,3 32,5 32,3 unter 18 Jahren 41,1 48,6 39,5 32,3 37,6 31,8 Paare mit Kind(ern) ... unter 6 Jahren 40,5 46,1 39,6 32,8 32,9 32,8 unter 18 Jahren 40,8 47,2 39,7 33,1 36,2 32,8 Ehepaare mit Kind(ern) … unter 6 Jahren 40,6 46,2 39,7 32,0 31,3 32,0 unter 18 Jahren 41,0 46,8 39,9 32,5 35,3 32,3 nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kind(ern) … unter 6 Jahren 40,2 45,9 39,3 33,9 / 33,7 unter 18 Jahren 40,6 48,0 39,3 34,3 38,6 33,9 Alleinerziehende mit Kind(ern) … unter 6 Jahren / / / 31,7 / 31,4 unter 18 Jahren 39,7 / 37,7 32,4 39,2 31,7 Lebensformen mit Kind(ern) … unter 6 Jahren 40,4 46,0 39,5 32,7 33,3 32,6 unter 18 Jahren 40,8 47,2 39,6 33,0 36,8 32,6 _____ 1) einschließlich mithelfende Familienangehörige 2) einschließlich Beamte, Beamtenanwärter, Azubis, Praktikanten und Volontäre Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 2010 2014 Anlage II.4 zu DS 6/2751 Seite 1 von 4 Name der Einrichtung Ja Nein Welches Modell wird genutzt? Ggf. Bemerkungen Behörden SMWK ohne Geschäftsbereich X Rahmenarbeitszeit ohne Mindestanwesenheitszeiten, Telearbeit Staatsbetrieb Sächsische Staatstheater - Staatsoper Dresden und Staatsschauspiel Dresden X Staatsbetrieb Landesamt für Archäologie Sachsen X Gleitzeitarbeitszeit mit Kernzeiten Staatsbetrieb Staatliche Kunstsammlungen Dresden X Flexible Arbeitszeit Staatsbetrieb Sächsische Landesbibliothek Staats- und Universitätsbibliothek Dresden X Gleitarbeitszeit mit bevorzugter Präsenzzeit, Dienstplanung mit der Möglichkeit der Spätdienstbefreiung bzw. individueller Dienstfestlegung für Mütter/Väter Staatsbetrieb Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig X Gleitarbeitszeit, Teilzeitarbeit Körperschaften des öffentlichen Rechts Universität Leipzig X Gleitarbeitszeit mit Präsenz- und Funktionszeiten Medizinische Fakultät der Universität Leipzig X einrichtungsspezifische Gleitarbeitszeitregelungen Anlage II.4 zu DS 6/2751 Seite 2 von 4 Name der Einrichtung Ja Nein Welches Modell wird genutzt? Ggf. Bemerkungen Technische Universität Dresden X Individuelle Vereinbarungen Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden X Flexibles Arbeitszeitmodell individuell in Arbeitsgruppen Technische Universität Chemnitz X Gleitarbeitszeit mit Funktionszeiten, erweiterte Arbeitszeitausgleichsregelung für Beschäftigte mit Familienaufgaben, flexible Arbeitszeitsonderregelungen aus familiär bedingten Gründen, Arbeitszeitlangzeitkonten für TU-Angehörige, Betriebsruheregelung Technische Universität Bergakademie Freiberg X Gleitarbeitszeit mit Funktionszeiten, Teilzeit bei Betreuung Familienangehörige Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden X individuelle Vereinbarung von flexiblen Arbeitszeiten Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig X Gleitarbeitszeit, Regelarbeitszeit, modifiziertes Regelarbeitsmodell Hochschule Mittweida X Gleitarbeitszeit, Telearbeit/Home-Office Westsächsische Hochschule Zwickau X Gleitarbeitszeit mit/ohne Kernzeit Hochschule Zittau/Görlitz X Gleitarbeitszeit ohne Kernzeiten, Telearbeit Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber“ Dresden X Gleitarbeitszeit Hochschule für Bildende Künste Dresden X Gleitarbeitszeit Anlage II.4 zu DS 6/2751 Seite 3 von 4 Name der Einrichtung Ja Nein Welches Modell wird genutzt? Ggf. Bemerkungen Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig X Gleitarbeitszeit, Arbeitszeit anhand Sondervereinbarung mit PR Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig X Gleitarbeitszeit, individuelle Vereinbarungen flexibler Arbeitszeiten Palucca Hochschule für Tanz Dresden X Gleitarbeitszeit, Teilzeitarbeit Sächsische Akademie der Künste X Sächsische Akademie der Wissenschaften X Gleitarbeitszeit Anstalten des öffentlichen Rechts Universitätsklinikum Leipzig an der Universität Leipzig X Gleicharbeitszeit, Teilzeitmodelle Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden Angaben bei Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden enthalten Staatliche Studienakademie Bautzen X Gleitarbeitszeit Staatliche Studienakademie Breitenbrunn X Gleitarbeitszeit, HomeOffice, Arbeitsbefreiung, Sonderurlaub Staatliche Studienakademie Dresden X Gleitarbeitszeit, Teilzeitarbeit Staatliche Studienakademie Glauchau X Teilzeitarbeit Anlage II.4 zu DS 6/2751 Seite 4 von 4 Name der Einrichtung Ja Nein Welches Modell wird genutzt? Ggf. Bemerkungen Staatliche Studienakademie Leipzig X Gleitarbeitszeit Staatliche Studienakademie Plauen X Gleitarbeitszeit, Brückentags- und Betriebsurlaubsregelung, Sonderurlaub, HomeOffice Staatliche Studienakademie Riesa X Gleitarbeitszeit Studentenwerk Dresden X Flexible Arbeitszeitregelung mit Teilzeit, Jahresarbeitszeit, Funktionszeiten, Arbeitszeitreduzierung bei Betreuung oder Pflege von Kindern oder Angehörigen Studentenwerk Leipzig X Gleitarbeitszeit, Teilzeitarbeit Studentenwerk Chemnitz-Zwickau X Gleitarbeitszeit, Teilzeitarbeit Studentenwerk Freiberg X Gleitarbeitszeit, Teilzeitarbeit Stiftungen des öffentlichen Rechts Kulturstiftung des Freistaates Sachsen X Teilzeitarbeit Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft X Gleitarbeitszeit Stiftung für das Sorbische Volk X Gleitarbeitszeit, Teilzeitarbeit, Arbeitszeitkonten Quelle: SMWK, Stand: 24.09.2015 Anlage II.8-10 zu DS 6/2751 Seite 1 von 5 Welche Auditierungen wurden wann und in welcher Höhe mit Mitteln des Freistaats Sachsen unterstützt? (unterstützt wurden Auditierungen auch, wenn sie aus den Grundmitteln der Einrichtung finanziert wurden) Name der Einrichtung Audit Datum Mittel des Freistaates Sachsen (Haushalts- oder Fördermittel) Führen Sie auch das Qualitätssiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“? (Ja/Nein) Behörden SMWK ohne Geschäftsbereich Audit familiengerechte Hochschule durch berufundfamilie gGmbH als Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung 2007 2010 2013 11.900 Euro 10.115 Euro 9.520 Euro nein Staatsbetrieb Sächsische Staatstheater – Staatsoper Dresden und Staatsschauspiel Dresden - - - nein Staatsbetrieb Landesamt für Archäologie Sachsen - - - nein Staatsbetrieb Staatliche Kunstsammlungen Dresden - - - nein Staatsbetrieb Sächsische Landesbibliothek Staats- und Universitätsbibliothek Dresden - - - nein Staatsbetrieb Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig - - - nein Körperschaften des öffentlichen Rechts Universität Leipzig HRK Audit Internationalisierung 2013/2014 15.000 Euro Kosten Beteiligung Audit zzgl. Personalkosten für Durchführung, insgesamt 50.000 Euro nein Diversity Audit des Stifterverbandes 2014-2016 Medizinische Fakultät der Universität Leipzig - - - Nein Anlage II.8-10 zu DS 6/2751 Seite 2 von 5 Name der Einrichtung Audit Datum Mittel des Freistaates Sachsen (Haushalts- oder Fördermittel) Führen Sie auch das Qualitätssiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“? (Ja/Nein) Technische Universität Dresden Audit familiengerechte Hochschule durch berufundfamilie gGmbH als Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung 2007 2010 2013 HH-Mittel der TU: 14.587,80 Euro 11.900,00 Euro 14.363,30 Euro Nein Zertifikat „Familiengerechte Hochschule“ Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden Audit familiengerechte Hochschule durch berufundfamilie gGmbH als Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung 2007- heute - nein Technische Universität Chemnitz Audit familiengerechte Hochschule durch berufundfamilie gGmbH als Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung 2006 Erstauditierung 2009, 2012 ReAuditierungen ca. 30.000 Euro seit 2006 nein Technische Universität Bergakademie Freiberg Audit familiengerechte Hochschule durch berufundfamilie gGmbH als Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung 2014 8.579,90 Euro aus Drittmitteln Charta „Familie in der Hochschule“ und Mitgliedschaft im Best Practice Club Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Audit familiengerechte Hochschule durch berufundfamilie gGmbH als Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung 2014 11.662 Euro Nein Zertifikat „Familienfreundliche Hochschule“ Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Audit familiengerechte Hochschule durch berufundfamilie gGmbH als Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung 1. Re-Auditierung 2013 HH-Mittel nein Mitgliedschaft im Best Practice Club Hochschule Mittweida Audit familiengerechte Hochschule durch berufundfamilie gGmbH als Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung 1. Phase: Zertifizierung 2009-2012 Professorinnenprogramm Anlage II.8-10 zu DS 6/2751 Seite 3 von 5 Name der Einrichtung Audit Datum Mittel des Freistaates Sachsen (Haushalts- oder Fördermittel) Führen Sie auch das Qualitätssiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“? (Ja/Nein) 2. Phase: ReZertifizierung 2013-2016 Professorinnenprogramm bis 12/2014, dann HHMittel nein Westsächsische Hochschule Zwickau Familienfreundliche Hochschule 03.09.2009 25.08.2011 31.10.2014 8.500 Euro / HH-Mittel 8.330 Euro / HH-Mittel 7.735 Euro / HH-Mittel nein Hochschule Zittau/Görlitz - - - nein Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber“ Dresden - - - nein Hochschule für Bildende Künste Dresden - - - nein Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig - - - nein Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig - - - nein Palucca Hochschule für Tanz Dresden - - - nein Sächsische Akademie der Künste - - - nein Sächsische Akademie der Wissenschaften - - - nein Anstalten des öffentlichen Rechts Universitätsklinikum Leipzig an der Universität Leipzig DIHK - Erfolgsfaktor Familie Kein Audit – Verpflichtung + Nachweis nein Anlage II.8-10 zu DS 6/2751 Seite 4 von 5 Name der Einrichtung Audit Datum Mittel des Freistaates Sachsen (Haushalts- oder Fördermittel) Führen Sie auch das Qualitätssiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“? (Ja/Nein) Familienfreundliches Leipzig Kein Audit – Verpflichtung + Nachweis nein Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden Angaben bei Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden enthalten Staatliche Studienakademie Bautzen - - - nein Staatliche Studienakademie Breitenbrunn - - - nein Staatliche Studienakademie Dresden - - - nein Staatliche Studienakademie Glauchau - - - nein Staatliche Studienakademie Leipzig - - - nein Staatliche Studienakademie Plauen - - - nein Staatliche Studienakademie Riesa - - - nein Studentenwerk Dresden - - - nein Studentenwerk Leipzig - - - nein Studentenwerk Chemnitz-Zwickau - - - nein Studentenwerk Freiberg - - - nein Stiftungen des öffentlichen Rechts Kulturstiftung des Freistaates Sachsen - - - nein Anlage II.8-10 zu DS 6/2751 Seite 5 von 5 Name der Einrichtung Audit Datum Mittel des Freistaates Sachsen (Haushalts- oder Fördermittel) Führen Sie auch das Qualitätssiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“? (Ja/Nein) Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft - - - nein Stiftung für das Sorbische Volk - - - nein Quelle: SMWK, Oktober 2015 Anlage II.13 (Jahr 2000) zu DS 6/2751 Seite 1 von 2 - Ergebnisse des Mikrozensus - Nettoeinkommen der Lebensform von ... bis unter ... € unter 1 300 1 300 - 1 700 1 700 - 2 600 2 600 - 3 200 3 200 und mehr 1.000 Insgesamt mit … Kindern 407,4 88,3 72,4 159,2 50,3 37,2 1 296,7 35,7 46,8 122,3 46,8 45,1 2 und mehr 704,1 124,0 119,2 281,5 97,1 82,3 Paare mit … Kindern 306,6 30,8 50,7 139,9 48,8 36,3 1 254,0 17,2 36,5 112,1 44,5 43,9 2 und mehr 560,6 48,0 87,2 252,0 93,3 80,2 Ehepaare mit … Kindern 259,6 21,5 40,5 120,0 44,1 33,5 1 229,7 14,4 31,0 100,5 42,1 41,7 2 und mehr 489,4 35,9 71,4 220,6 86,2 75,2 nichteheliche Lebensgemeinschaften mit … Kindern 46,9 9,3 10,2 19,9 / / 1 24,3 / 5,5 11,5 / / 2 und mehr 71,2 12,1 15,7 31,4 7,1 / Alleinerziehende mit … Kindern 100,8 57,5 21,7 19,3 / / 1 42,7 18,6 10,4 10,2 / / 2 und mehr 143,5 76,0 32,0 29,5 / / Zusammen mit … Kindern 281,9 38,3 48,4 120,5 41,1 33,7 1 237,7 15,1 32,6 105,6 41,6 42,8 2 und mehr 519,6 53,4 80,9 226,1 82,6 76,5 Paare mit … Kindern 233,7 15,5 34,1 110,9 40,1 33,1 1 215,7 9,1 26,6 98,1 39,9 41,9 2 und mehr 449,4 24,7 60,7 209,0 80,0 75,0 Ehepaare mit … Kindern 199,4 11,7 27,1 94,2 35,9 30,5 1 199,7 8,2 23,7 89,4 38,0 40,2 2 und mehr 399,0 19,9 50,8 183,7 73,9 70,7 nichteheliche Lebensgemeinschaften mit … Kindern 34,3 / 7,0 16,7 / / 1 16,1 / / 8,6 / / 2 und mehr 50,4 / 9,9 25,3 6,1 / Alleinerziehende mit … Kindern 48,2 22,7 14,3 9,6 / / 1 22,0 6,0 5,9 7,6 / / 2 und mehr 70,2 28,7 20,2 17,1 / / Zusammen mit … Kindern 125,5 50,0 24,0 38,7 9,2 / Lebensformen1) mit Kindern im Freistaat Sachsen 2000 nach Lebensformtyp, monatlichem Nettoeinkommen der Lebensform sowie überwiegendem Lebensunterhalt der Bezugsperson (in 1 000) Mit überwiegendem Lebensunterhalt der Bezugsperson durch übrige Einkommensquellen2) Lebensformtyp Insgesamt Insgesamt Mit überwiegendem Lebensunterhalt der Bezugsperson durch Erwerbs-/Berufstätigkeit Anlage II.13 (Jahr 2000) zu DS 6/2751 Seite 2 von 2 1 59,0 20,6 14,2 16,6 5,2 / 2 und mehr 184,4 70,6 38,3 55,4 14,5 5,8 Paare mit … Kindern 72,9 15,3 16,6 29,0 8,7 / 1 38,3 8,0 9,8 14,0 / / 2 und mehr 111,1 23,3 26,5 43,0 13,2 5,2 Ehepaare mit … Kindern 60,3 9,8 13,4 25,8 8,2 / 1 30,1 6,1 7,2 11,1 / / 2 und mehr 90,3 16,0 20,6 36,9 12,2 / nichteheliche Lebensgemeinschaften mit … Kindern 12,6 5,4 / / / / 1 8,2 / / / / / 2 und mehr 20,8 7,3 5,9 6,0 / / Alleinerziehende mit … Kindern 52,6 34,7 7,4 9,8 / / 1 20,7 12,6 / / / / 2 und mehr 73,3 47,3 11,8 12,4 / / _____ 1) ohne Lebensformen, in denen mindestens eine Person in der Haupttätigkeit selbstständiger Landwirt ist, sowie ohne Lebensformen, die kein Einkommen haben bzw. die keine Angaben über ihr Einkommen gemacht haben 2) Arbeitslosengeld/-hilfe, Rente, Pension, Unterhalt durch Angehörige, eigenes Vermögen, Zinsen, Vermietung, Altenteil, Sozialhilfe (auch Asylbewerberleistungen), Leistungen aus einer Pflegeversicherung, sonstige Unterstützungen wie BAföG, Vorruhestandsgeld, Stipendien Das Nettoeinkommen wurde im Jahr 2000 in DM erfasst und im Statistischen Landesamt für die Veröffentlichung in Euro umgerechnet. Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Anlage II.13 (Jahr 2005) zu DS 6/2751 Seite 1 von 2 - Ergebnisse des Mikrozensus - Nettoeinkommen der Lebensform von ... bis unter ... € unter 1 300 1 300 - 1 700 1 700 - 2 600 2 600 - 3 200 3 200 und mehr 1.000 Insgesamt mit … Kindern 620,5 115,8 96,5 207,1 89,1 112,0 1 383,4 90,4 65,1 124,4 50,2 53,2 2 und mehr 237,1 25,4 31,4 82,6 38,9 58,8 Paare mit … Kindern 478,7 44,2 63,9 176,6 84,4 109,6 1 275,2 30,9 41,6 102,8 48,0 51,9 2 und mehr 203,4 13,3 22,3 73,7 36,4 57,7 Ehepaare mit … Kindern 396,0 31,8 45,7 145,3 74,4 98,8 1 221,0 21,8 28,8 83,1 40,9 46,3 2 und mehr 175,0 10,0 16,9 62,2 33,5 52,4 nichteheliche Lebensgemeinschaften mit … Kindern 82,7 12,3 18,2 31,2 10,1 10,8 1 54,3 9,1 12,8 19,7 7,1 5,5 2 und mehr 28,4 / 5,4 11,5 / 5,3 Alleinerziehende mit … Kindern 141,9 71,6 32,6 30,5 / / 1 108,2 59,5 23,5 21,6 / / 2 und mehr 33,7 12,1 9,1 8,9 / / Zusammen mit … Kindern 443,9 37,3 58,9 164,9 78,7 104,0 1 259,7 30,6 43,0 95,3 43,3 47,6 2 und mehr 184,2 6,8 15,9 69,7 35,4 56,4 Paare mit … Kindern 377,5 14,8 39,6 146,4 74,8 101,9 1 209,8 10,6 27,5 83,8 41,4 46,5 2 und mehr 167,7 / 12,2 62,6 33,4 55,3 Ehepaare mit … Kindern 312,6 10,9 27,1 118,2 65,0 91,4 1 166,8 7,3 17,7 65,9 34,5 41,4 2 und mehr 145,8 / 9,4 52,4 30,5 50,0 nichteheliche Lebensgemeinschaften mit … Kindern 64,9 / 12,5 28,2 9,9 10,5 1 43,0 / 9,7 17,9 6,9 5,2 2 und mehr 21,9 / / 10,2 / 5,3 Alleinerziehende mit … Kindern 66,4 22,5 19,3 18,5 / / 1 49,9 20,0 15,5 11,5 / / 2 und mehr 16,5 / / 7,1 / / Zusammen mit … Kindern 176,7 78,5 37,6 42,2 10,4 8,0 Lebensformen1) mit Kindern im Freistaat Sachsen 2005 nach Lebensformtyp, monatlichem Nettoeinkommen der Lebensform sowie überwiegendem Lebensunterhalt der Bezugsperson (in 1 000) Mit überwiegendem Lebensunterhalt der Bezugsperson durch übrige Einkommensquellen2) Lebensformtyp Insgesamt Insgesamt Mit überwiegendem Lebensunterhalt der Bezugsperson durch Erwerbs-/Berufstätigkeit Anlage II.13 (Jahr 2005) zu DS 6/2751 Seite 2 von 2 1 123,7 59,9 22,2 29,2 6,9 5,6 2 und mehr 52,9 18,6 15,5 13,0 / / Paare mit … Kindern 101,1 29,4 24,3 30,2 9,6 7,7 1 65,4 20,3 14,1 19,0 6,6 5,3 2 und mehr 35,7 9,0 10,2 11,1 / / Ehepaare mit … Kindern 83,4 21,0 18,6 27,1 9,4 7,4 1 54,2 14,5 11,1 17,2 6,4 / 2 und mehr 29,2 6,4 7,5 9,9 / / nichteheliche Lebensgemeinschaften mit … Kindern 17,8 8,4 5,7 / / / 1 11,3 5,8 / / / / 2 und mehr 6,5 / / / / / Alleinerziehende mit … Kindern 75,5 49,1 13,3 12,0 / / 1 58,3 39,5 8,0 10,1 / / 2 und mehr 17,2 9,6 5,3 / / / _____ 1) ohne Lebensformen, in denen mindestens eine Person in der Haupttätigkeit selbstständiger Landwirt ist, sowie ohne Lebensformen, die kein Einkommen haben bzw. die keine Angaben über ihr Einkommen gemacht haben Pflegeversicherung, sonstige Unterstützungen wie BAföG, Vorruhestandsgeld, Stipendien Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 2) Arbeitslosengeld I und II, Rente, Pension, Unterhalt durch Angehörige, eigenes Vermögen, Ersparnisse, Zinsen, Vermietung, Verpachtung, Altenteil, Sozialhilfe, -geld, Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, Leistungen aus einer Anlage II.13 (Jahr 2010) zu DS 6/2751 Seite 1 von 2 - Ergebnisse des Mikrozensus - Nettoeinkommen der Lebensform von ... bis unter ... € unter 1 300 1 300 - 1 700 1 700 - 2 600 2 600 - 3 200 3 200 und mehr 1.000 Insgesamt mit … Kindern 540,4 82,0 64,7 156,2 89,4 148,1 1 339,4 64,3 41,2 98,9 56,0 78,9 2 und mehr 201,0 17,7 23,5 57,2 33,4 69,1 Paare mit … Kindern 402,2 20,9 34,5 123,1 81,9 141,9 1 239,1 15,2 21,9 75,5 51,4 75,1 2 und mehr 163,1 5,7 12,6 47,5 30,5 66,8 Ehepaare mit … Kindern 322,2 13,7 23,8 91,0 67,8 126,0 1 186,5 9,8 14,8 55,3 41,2 65,3 2 und mehr 135,8 / 9,0 35,7 26,6 60,6 nichteheliche Lebensgemeinschaften mit … Kindern 80,0 7,2 10,7 32,1 14,1 15,9 1 52,7 5,4 7,1 20,3 10,2 9,7 2 und mehr 27,3 / / 11,8 / 6,1 Alleinerziehende mit … Kindern 138,2 61,1 30,2 33,1 7,5 6,2 1 339,4 64,3 41,2 98,9 56,0 78,9 2 und mehr 201,0 17,7 23,5 57,2 33,4 69,1 Zusammen mit … Kindern 407,0 29,6 37,7 123,6 78,2 137,9 1 247,4 23,8 27,5 77,1 47,2 71,8 2 und mehr 159,6 5,9 10,1 46,5 31,0 66,1 Paare mit … Kindern 335,2 8,5 19,6 101,6 73,0 132,5 1 194,5 6,0 14,2 61,3 44,5 68,5 2 und mehr 140,7 / 5,4 40,3 28,5 64,0 Ehepaare mit … Kindern 269,6 6,5 13,0 73,3 60,1 116,8 1 149,4 / 8,6 42,6 35,0 58,9 2 und mehr 120,2 / / 30,7 25,0 57,9 nichteheliche Lebensgemeinschaften mit … Kindern 65,7 / 6,5 28,3 12,9 15,8 1 45,1 / 5,5 18,7 9,5 9,6 2 und mehr 20,5 / / 9,6 / 6,1 Alleinerziehende mit … Kindern 71,8 21,1 18,1 21,9 5,2 5,4 1 52,8 17,8 13,4 15,7 / / 2 und mehr 18,9 / / 6,2 / / Mit überwiegendem Lebensunterhalt der Bezugsperson durch übrige Einkommensquellen2) Lebensformen1) mit Kindern im Freistaat Sachsen 2010 nach Lebensformtyp, monatlichem Nettoeinkommen der Lebensform sowie überwiegendem Lebensunterhalt der Bezugsperson (in 1 000) Lebensformtyp Insgesamt Insgesamt Mit überwiegendem Lebensunterhalt der Bezugsperson durch Erwerbs-/Berufstätigkeit Anlage II.13 (Jahr 2010) zu DS 6/2751 Seite 2 von 2 Zusammen mit … Kindern 133,4 52,3 27,1 32,6 11,2 10,2 1 92,0 40,5 13,7 21,8 8,9 7,2 2 und mehr 41,4 11,8 13,4 10,8 / / Paare mit … Kindern 67,0 12,3 15,0 21,5 8,9 9,3 1 44,6 9,2 7,8 14,2 6,9 6,5 2 und mehr 22,4 / 7,2 7,3 / / Ehepaare mit … Kindern 52,7 7,3 10,8 17,7 7,8 9,2 1 37,0 5,6 6,2 12,6 6,2 6,4 2 und mehr 15,6 / / 5,0 / / nichteheliche Lebensgemeinschaften mit … Kindern 14,3 5,1 / / / / 1 7,6 / / / / / 2 und mehr 6,8 / / / / / Alleinerziehende mit … Kindern 66,4 40,0 12,1 11,2 / / 1 47,4 31,3 5,9 7,7 / / 2 und mehr 19,0 8,7 6,2 / / / _____ 1) ohne Lebensformen, in denen mindestens eine Person in der Haupttätigkeit selbstständiger Landwirt ist, sowie ohne Lebensformen, die kein Einkommen haben bzw. die keine Angaben über ihr Einkommen gemacht haben 2) Arbeitslosengeld I und II, Rente, Pension, Unterhalt durch Angehörige, eigenes Vermögen, Ersparnisse, Zinsen, Vermietung, Verpachtung, Altenteil, Sozialgeld, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung u. a. Hilfen in besonderen Lebenslage, sonstige Unterstützungen wie BAföG, Vorruhestandsgeld, Stipendien, Pflegeversicherung, Asylbewerberleistungen, Elterngeld Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Anlage II.13 (Jahr 2014) zu DS 6/2751 Seite 1 von 2 - Ergebnisse des Mikrozensus - Nettoeinkommen der Lebensform von ... bis unter ... € unter 1 300 1 300 - 1 700 1 700 - 2 600 2 600 - 3 200 3 200 und mehr 1.000 Insgesamt mit … Kindern 508,9 53,8 54,9 138,0 86,4 175,7 1 310,8 46,9 34,0 83,6 54,3 91,9 2 und mehr 198,1 7,0 20,9 54,4 32,0 83,8 Paare mit … Kindern 371,6 7,7 21,4 99,6 75,3 167,6 1 215,0 6,2 14,7 59,6 46,5 87,8 2 und mehr 156,6 / 6,6 39,9 28,8 79,8 Ehepaare mit … Kindern 275,7 / 14,3 66,7 55,5 134,8 1 150,7 / 9,3 37,8 32,3 67,7 2 und mehr 125,0 / / 28,9 23,1 67,1 nichteheliche Lebensgemeinschaften mit … Kindern 95,9 / 7,1 32,9 19,9 32,8 1 64,3 / 5,4 21,8 14,2 20,1 2 und mehr 31,6 / / 11,0 5,7 12,7 Alleinerziehende mit … Kindern 137,3 46,1 33,5 38,5 11,1 8,1 1 95,8 40,6 19,3 24,0 7,8 / 2 und mehr 41,5 5,5 14,2 14,5 / / Zusammen mit … Kindern 399,9 18,8 32,1 107,1 76,8 165,1 1 235,6 16,5 21,7 65,4 47,6 84,4 2 und mehr 164,2 / 10,4 41,7 29,2 80,7 Paare mit … Kindern 323,0 / 11,7 81,8 68,6 158,7 1 180,9 / 7,8 48,9 41,7 81,1 2 und mehr 142,0 / / 32,9 27,0 77,6 Ehepaare mit … Kindern 239,1 / 7,8 53,2 49,7 126,9 1 123,9 / / 29,0 28,2 61,4 2 und mehr 115,2 / / 24,2 21,5 65,4 nichteheliche Lebensgemeinschaften mit … Kindern 83,9 / / 28,6 18,9 31,9 1 57,1 / / 19,9 13,5 19,7 2 und mehr 26,9 / / 8,7 5,4 12,2 Alleinerziehende mit … Kindern 76,9 16,7 20,4 25,3 8,2 6,4 1 54,7 15,1 13,9 16,5 5,9 / 2 und mehr 22,2 / 6,5 8,8 / / Zusammen mit … Kindern 109,0 35,0 22,8 31,0 9,6 10,6 1 75,2 30,4 12,3 18,2 6,7 7,5 Mit überwiegendem Lebensunterhalt der Bezugsperson durch übrige Einkommensquellen2) Lebensformen1) mit Kindern im Freistaat Sachsen 2014 nach Lebensformtyp, monatlichem Nettoeinkommen der Lebensform sowie überwiegendem Lebensunterhalt der Bezugsperson (in 1 000) Lebensformtyp Insgesamt Insgesamt Mit überwiegendem Lebensunterhalt der Bezugsperson durch Erwerbs-/Berufstätigkeit Anlage II.13 (Jahr 2014) zu DS 6/2751 Seite 2 von 2 2 und mehr 33,8 / 10,5 12,8 / / Paare mit … Kindern 48,6 5,6 9,6 17,7 6,7 8,9 1 34,0 / 6,9 10,7 / 6,7 2 und mehr 14,6 / / 7,0 / / Ehepaare mit … Kindern 36,6 / 6,5 13,5 5,7 7,9 1 26,8 / / 8,8 / 6,3 2 und mehr 9,8 / / / / / nichteheliche Lebensgemeinschaften mit … Kindern 12,0 / / / / / 1 7,2 / / / / / 2 und mehr / / / / / / Alleinerziehende mit … Kindern 60,4 29,5 13,1 13,2 / / 1 41,1 25,6 5,4 7,4 / / 2 und mehr 19,3 / 7,8 5,8 / / _____ 1) ohne Lebensformen, in denen mindestens eine Person in der Haupttätigkeit selbstständiger Landwirt ist, sowie ohne Lebensformen, die kein Einkommen haben bzw. die keine Angaben über ihr Einkommen gemacht haben 2) Arbeitslosengeld I und II, Rente, Pension, Unterhalt durch Angehörige, eigenes Vermögen, Ersparnisse, Zinsen, Vermietung, Verpachtung, Altenteil, Sozialgeld, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung u. a. Hilfen in besonderen Lebenslagen, sonstige Unterstützungen wie BAföG, Vorruhestandsgeld, Stipendien, Pflegeversicherung, Asylbewerberleistungen, Elterngeld Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen e lundM•pntur fOr Arbeit Statistik Anlage 11.15 zu DS 612751 Impressum Empflnger: Auftragsnummer: Reihe: Titel: Region: Berichtsmonat: Erstellungsdatum: Hinweise: Herausgeber: Rückfragen an: E-Mail: Hotline: Fax: Herr Renkert ZLP 213156 Arbeitsmarkt in Zahlen Bestand an auslandischen leistungsberechtigten Personen nach ausgewahlten Merkmalen Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Iangzeitarbeitsiosen erwerbsfahigen Leistungsberechtigten (elb) nach BG-Typen Sachsen (Gebietsstand Mai 2015) Ausgewahlte Berichtsmonate 25.09.2015 Bundesagentur fOr Arbeit Statistik Statistik-Service SOdost Bundesagentur fOr Arbeit 90328 NOrnberg Statistik-Servfce-Suedost@arbeitsaoentur.de 0911/179-8001 0911/179-908001 WelterfOhrende statistische Informationen Internet: http://statistik.arbeitsagentur.de Register: "Statistik nach Themen" http://statislik.arbeltsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistiknach -Themen-Nav.html Zitierhlnwels: Statistik der Bundesagentur far Arbeit Nutzungsbedlngungen: C Statistik der Bundesagentur fOr Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben, vervielfaltigen und verbreiten. Die Inhalte dOrfen nicht verandert oder vertalseht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zuganglichmachung im lntemet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Hornepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur fOr Arbeit. ~ Bundesa1entur für Arbeit Statistik Anlage 11.15 zu OS 6/2751 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bestand an ausliAndlschen leistungsberechtigten Personen nach ausgewählten Merkmalen Sachsen (Gebletsstand Mai 2015) Ausgewahlte Berichtsmonate Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Datenrevieionen können zu Abweichungen gegenüber Auswertungen mit frOherem Erstellungsdatum fOhren. ~Berichtszeltraum davon BG-Typen Insgesamt erwerbsflhig nicht erwerbsfähig 1 3 ---- l Insgesamt 22.442 18.901 1 3.541 1 Slngle-BG 3.704 3.704 Mal2007 Alleinertiehende BG 2.920 1.980 940 Partner-aG ohne Kinder 4.337 4.286 51 Partner-BG mit Kindern 11 .025 8.493 2.5321 --- Insgesamt 22.451 19.077 3.374 Slngle-BG 4.218 4.215 3 Mai 2010 Alleinerziehende BG 3.458 2.470 988 Partner-BG ohne Kinder 4.176 4.114 62 Partner-aG mit Kindern 10.105 7.800 2.305 ---- Insgesamt 25.624 21 .053 4.571 Slngle-BG 5.469 5.4691 Mai 2015 Alleinertiehende BG 3.981 1 2.871 1.110 Partner-BG ohne Kinder 3.8031 3.7241 79 Partner-BG mit Kindem 11.906 3.373 8.533 Erstellungsdatum: 25.09.2015, Statistik-Service SOdost, Auftragsnummer 213156 @ Statistik der Bundesagentur für Arbeit Anlage 11.15 zu OS 6/2751 ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Iangzeitarbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) nach BG-Typen Sachsen (Gebietsstand Mai 2015) Ausgewählte Berichtsmonate Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Datenrevisionen können zu Abweichungen gegenüber Auswertungen mit früherem Erstellungsdatum führen . darunter 1) Berichtszeitraum BG-Typen BG Insgesamt miteinem mitzwei Iangzeitarbeitsiosen eLb Iangzeitarbeitsiosen eLb 1 2 3 Insgesamt 311.893 97.091 7.190 Single-BG 156.933 49.325 - Mai 2007 Alleinerziehende BG 45.358 11 .341 57 Partner-BG ohne Kinder 52.842 18.972 4.321 Partner-BG mit Kindern 47.862 14.367 2.571 Insgesamt 283.671 72.389 3.944 Single-BG 154.845 39.480 - Mai 2010 Alleinerziehende BG 42.717 8.513 21 Partner-BG ohne Kinder 42.868 13.292 2.461 Partner-BG mit Kindern 36.069 8.965 1.346 Insgesamt 218.215 53.466 2.335 Single-BG 127.181 32.735 - Mai 2015 Alleinerziehende BG 38.996 6.594 12 Partner-BG ohne Kinder 25.274 7.825 1.565 Partner-BG mit Kindern 23.478 5.420 712 Erstellungsdatum: 25.09 2015, Stat1St1k-Sen11ce Sudost, Auftragsnummer 213156 © Stat1st1k der Bundesagentur für Arbe1t ' l Zum 28. August 2014 wurden die Daten der Arbeitslosenstatistik (AST) auf Basis der aktuell gültigen Verarbeitungsregeln zurück bis Januar 2007 revidiert. Die an die Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungsstatistik) angebundenen AST-Merkmale (wie Status oder Dauer der Arbeitslosigkeit, Berufsausbildung etc,) sind hiervon ab Berichtsmonat Mai 2014 (der Daten mit dreimonatiger Wartezeit) betroffen. Bis einschließlich Berichtsmonat April 2014 beruhen die ermittelten Werte auf der bisherigen Verarbeitungslogik der AST, eine Revision dieser Merkmale in der Grundsicherungsstatistik ist derzeit nicht vorgesehen . Insbesondere für die Dauer der Arbeitslosigkeit sind, aufgrundder besseren Verarbeitung von schädlichen und unschädlichen Unterbrechungen, Brüche in der Zeitreihe von Berichtsmonat April auf Mai 2014 (Daten mit dreimonatiger Wartezeit) möglich. Zeitreihenvergleiche innerhalb der Grundsicherungsstatistik sowie Vergleiche zur Arbeitslosenstatistik sind somit nur eingeschränkt möglich und vorsichtig zu interpretieren. Nähere Informationen zur Revision in der AST können in einem weiterführenden Methodenbericht nachgelesen werden (siehe "Neuaufbereitung der Arbeitslosenstatistik"). "' Bundesagentur für Arbeit Statistik Methodische Hinweise - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Anlage 11.15 zu OS 6/2751 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Stand : Mai 2015 Gesicherte statistische Aussagen über Entwicklungen im Zeitverlauf lassen sich im Bereich der Grundsicherungsstatistik nach dem SGB II aufgrund der operativen Untererfassungen (z. B. verspätete Antragsabgabe oder zeitintensive Sachverhaltsklärung) am aktuellen Rand nur über Zeiträume treffen, die drei Monate zurückliegen (Wartezeit) . Beispielsweise werden demnach die Daten für den Berichtsmonat Februar 2015 erst auf Basis der Daten mit Datenstand des Mai 2015 berichtet. Definitionen und Erläuterungen zu Bedarfsgemeinschaften und deren Mitgliedern können dem Glossar zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entnommen werden. http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigaiion/Statlstik/Grundlagen/Giossare/Grundsicherunq-Giossar/Grundsicherung-GiossarNav .html Bestandsdaten Von Bestandsdaten spricht man allgemein formuliert, wenn ein Zustand quantitativ beschrieben werden soll . Dazu werden alle Einheiten , die zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem bestimmen Zustand (z. B. Arbeitslosigkeit) existieren , zusammengefasst. Als Bestand an Bedarfsgemeinschaften werden alle zum Stichtag gültigen Bedarfsgemeinschaften gezählt. Dies bedeutet, dass der Bewilligungszeitraum nicht vor dem Stichtag enden darf und dass für mindestens eine Person in der Bedarfsgemeinschaft eine Zahlung für den Berichtsmonat angewiesen wurde. Zusätzli c:h werden noch die Bedarfsgemeinschaften gezählt, die im Berichtsmonat voll sanktioniert gewesen sind. Als Bestand an Personen werden alle Personen gezählt, die am Stichtag in einer gültigen Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Ausschlussgrund besitzen . Zu den Bestandsdaten lassen sich weitere statistische Informationen auswerten, wie der Bedarfsgemeinschaftstyp oder aber auch soziodemographische Ausprägungen wie das Geschlecht, das Alter etc. Bewegungsdaten Von Bewegungsdaten spricht man allgemein formuliert, wenn Zustands- oder Statuswechsel quantitativ beschrieben werden sollen . Sogenannte .. Ereigniseinheiten" erhält man, wenn man alle Ereignisse (z. B. Zugang in oder Abgang aus Arbeitslosigkeit) in einem bestimmten Zeitraum aufsummiert Bei Ereignisgesamtheilen werden Zugangsgesamtheiten (Zugänge) und Abgangsgesamtheilen (Abgänge) unterschieden. · Als Bewegung werden unabhängig von Trägerart und Datenquelle Zu- und Abgänge über Statusänderungen definiert. Ein Zugang liegt vor, wenn ein Bestandsstatus wechselt von ,nicht im Bestand" zu .,im Bestand". Umgekehrt liegt ein Abgang vor, wenn ein Statuswechsel von "im Bestand" zu »nicht im Bestand" erfolgt. Berücksichtigt und gezählt werden alle Statusänderungen von einem auf den folgenden Stichtag. Ziel ist die Konsistenz im Zeitablauf, gemessen im Stock-Fiow-Modell. Das "Stock-Fiow-Modell" beschreibt allgemein den Zusammenhang zwischen Stromgrößen und Bestand. Der Bestand des Folgemonats ergibt sich rechnerisch aus dem Bestand des Vormonats plus der Zugänge und minus der Abgänge zwischen beiden Stichtagen. Um bei regionalen Analysen auf Kreisebene die Konsistenz des Stock-Fiow-Modells zu gewährleisten, werden dabei auch Wechsel zwischen den Trägern (Umzüge von Personen und Bedarfsgemeinschaften in einen anderen Zuständigkeitsbereich) als Bewegung berücksichtigt. Beispiel: Eine Person war zum Stichtag November gültig im Bestand von Träger A. Die Person wechselt den Wohnort und zieht in das Gebiet von Träger B. Der Wohnortwechsel ist mit einem Zuständigkeitswechsel verbunden, ohne dass eine zeitliche Unterbrechung des SGB 11-Leistungsbezugs der Person vorliegt. Zum darauffolgenden Stichtag des Berichtsmonats Dezember wird die Person als Abgang bei Tri:lger A und als Zugang bei Trager B gewertet. Zugänge werden klassifiziert nach dem zeitlichen Abstand zu einem benachbarten Leistungszeitraum im SGB II (Länge der Unterbrechung). Es wird die Unterbrechung zwischen Zugangsdatum und Beendigung des letzten SGB 11-Leistungszeitraums betrachtet. Dabei werden Statusänderungen aufgrund kurzzeitiger Unterbrechungen des Leistungsbezugs bei einem Träger, die sich nicht mit einem statistischen Zähltag überschneiden, nicht gezählt. Statusänderungen aufgrund von Trägerwechsel (Umzug über die Trägergrenze hinweg) werden hingegen auch bei nahtlosem Anschlussbezug gezählt. Es werden zwei Kategorien der Unterbrechungsdauern dargestellt: "bis unter 3 Monaten" und "über 3 Monate". Bei Abgängen wird dargestellt, ob eine Person-/Bedarfsgemeinschaft innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten nach Abgangsdatum erneut SGB II-Leistungen erhält. Die Begrenzung auf einen dreimonatigen Zeitraum beruht darauf, dass Bewegungsdaten in der Berichterstattung mit einer Wartezeit von drei Monaten aufbereitet werden . Dabei dürfte der Anteil der Abgänge, die innerhalb von drei Monaten erneut zugehen , etwas untererfasst sein , da es erfahrungsgemäß nach dem Erhebungsstichtag noch zu nachträglichen Bewilligungen kommt. "' Bundesagentur für Arbeit Statistik Statistik der Arbeitstosen und Arbeitsuchenden Methodische Hinweise - Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden Definition Arbeitsuchende sind Personen, die o eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung als Arbeitnehmer/in suchen, o sich wegen der Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet haben o die angestrebte Tätigkeit ausüben können und dürfen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben ( § 15 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - SGB 111). Bei den Arbeitsuchenden wird zwischen arbeitslosen und nichtarbeitslosen Arbe itsuchenden unterschieden. Arbeitslose sind Personen, die o vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsvemältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben . o eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, o den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und -bereit sind, o in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, o nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben, o sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Für Hilfebedürftige nach dem SGB II findet nach§ 53a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des§ 16 SGB III sinngemäß Anwendung. Als nichtarbeitslose Arbeitsuchende gelten Arbeitsuchende, die die besonderen, für die Zählung als Arbeitslose geforderten Kriterien (z. 8 , hinsichtlich der Beschäftigungslosigkeit oder der erhöhten Anforderungen an die Verfügbar1eJtslose • Arbei!SuCheod!LWf!j' Anlage 11.15 zu OS 6/2751 Bundesagentur für Arbeit Statistik Statistik-Infoseite Anlage 11.15 zu DS 6/2751 Arbeitsmarktstatistik Im Internet finden Sie weiterführende Informationen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter: http://statistik.arbeitsagentur.de Statistische Daten erhalten Sie unter "Statistik nach Themen": http:/ /statistik .a rbeitsagentur. de/Navigatio n/Statistik!Statistik-nach-Th em e n/Stati sti k-nach-Them en-Nav. h tm I Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Arbeitsmarkt im Überblick Arbeitslose. UnterbescMftigung und Arbeitsstellen Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Ausbi ldungsstellenmarkt Beschäftigung Grundsicherung fllr Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB 111 Statistik nach Berufen Statistik nach Wirtschaftszweigen Zeitreihen Eingliederungsbilanzen Amtliche Nachrichten der BA Kreisdaten Daten bis 12/2004 finden Sie unter dem Menüpunkt "Archiv bis 2004" Glossare zu den verschiedenen Fachstatistiken finden Sie hier: http://s tatistik.arbeitsagentu r. de/Naviqation/Statisti k!Gru ndlage n/G I ossare/G lossare-Nav. htm I Es werden folgende Themenbereiche angeboten : Arbeitsmarkt Ausbildungsstel lenmarkt Beschäftigung Förderstatistik!Eingliederungsbilanzen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II } Leistungen SGB 111 Hintergründe zur Statistik nach dem SGB II und 111 und zur Datenübermittlung nach § 51 b SGB II finden Sie unter dem Auswahlpunkt "Grundlagen": http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlaqen/Grundlagen-Nav.html Die Methodischen Hinweise der Statistik finden Sie unter Methodische Hinweise. Anlage II.18 zu DS 6/2751 Seite 1 von 1 Bevölkerung in Lebensformen1) im Freistaat Sachsen 2014 nach Lebensformtyp, Geschlecht und Beteiligung am Erwerbsleben - Ergebnisse des Mikrozensus - Paare 1 075,6 661,3 29,2 385,1 1 075,7 633,7 32,0 409,9 ohne Kinder 704,5 327,4 17,2 360,0 702,5 335,1 19,3 348,2 mit Kindern 371,1 334,0 12,0 25,1 373,1 298,7 12,7 61,7 darunter mit Kindern unter 18 Jahren 281,1 262,5 9,5 9,0 283,1 230,1 10,6 42,4 Ehepaare 869,9 491,0 20,1 358,8 869,9 473,9 22,9 373,1 ohne Kinder 593,8 243,2 12,6 337,9 593,8 253,5 14,8 325,4 mit Kindern 276,1 247,7 7,5 20,8 276,1 220,4 8,1 47,6 darunter mit Kindern unter 18 Jahren 191,5 180,8 5,3 5,4 191,5 156,2 6,1 29,1 nichteheliche Lebensgemeinschaften 205,7 170,4 9,0 26,3 205,8 159,8 9,1 36,9 ohne Kinder 110,7 84,1 / 22,0 108,8 81,6 / 22,8 mit Kindern 95,0 86,2 / / 97,0 78,3 / 14,1 darunter mit Kindern unter 18 Jahren 89,6 81,7 / / 91,6 73,9 / 13,3 Alleinerziehende 21,1 14,0 / 5,3 116,2 72,6 12,3 31,4 darunter mit Kindern unter 18 Jahren 12,5 9,2 / / 84,3 56,6 9,4 18,3 Alleinstehende 444,8 260,0 39,5 145,3 508,8 166,1 19,6 323,0 Insgesamt 1 541,5 935,4 70,5 535,6 1 700,7 872,5 63,9 764,3 Lebensformen ohne Kinder 1 149,3 587,4 56,7 505,2 1 211,3 501,2 38,8 671,2 Lebensformen mit Kindern 392,2 348,0 13,8 30,4 489,4 371,3 25,0 93,1 darunter mit Kindern unter 18 Jahren 293,5 271,7 11,1 10,8 367,3 286,7 20,0 60,6 Paare 100 61,5 2,7 35,8 100 58,9 3,0 38,1 ohne Kinder 100 46,5 2,4 51,1 100 47,7 2,7 49,6 mit Kindern 100 90,0 3,2 6,8 100 80,0 3,4 16,5 darunter mit Kindern unter 18 Jahren 100 93,4 3,4 3,2 100 81,3 3,7 15,0 Ehepaare 100 56,4 2,3 41,2 100 54,5 2,6 42,9 ohne Kinder 100 41,0 2,1 56,9 100 42,7 2,5 54,8 mit Kindern 100 89,7 2,7 7,5 100 79,8 2,9 17,3 darunter mit Kindern unter 18 Jahren 100 94,4 2,8 2,8 100 81,6 3,2 15,2 nichteheliche Lebensgemeinschaften 100 82,8 4,4 12,8 100 77,7 4,4 17,9 ohne Kinder 100 76,0 / 19,9 100 75,0 / 21,0 mit Kindern 100 90,8 / / 100 80,7 / 14,5 darunter mit Kindern unter 18 Jahren 100 91,2 / / 100 80,7 / 14,5 Alleinerziehende 100 66,5 / 25,0 100 62,4 10,6 27,0 darunter mit Kindern unter 18 Jahren 100 73,6 / / 100 67,2 11,2 21,7 Alleinstehende 100 58,5 8,9 32,7 100 32,7 3,8 63,5 Insgesamt 100 60,7 4,6 34,7 100 51,3 3,8 44,9 Lebensformen ohne Kinder 100 51,1 4,9 44,0 100 41,4 3,2 55,4 Lebensformen mit Kindern 100 88,7 3,5 7,8 100 75,9 5,1 19,0 darunter mit Kindern unter 18 Jahren 100 92,6 3,8 3,7 100 78,1 5,4 16,5 _____ 1) ohne ledige Kinder (ohne Altersbegrenzung) im Haushalt der Eltern Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Nichterwerbspersonen 1 000 Prozent Lebensformtyp Männer Frauen Insgesamt Erwerbs-tätige Erwerbslose Nichterwerbspersonen Insgesamt Erwerbstätige Erwerbslose Anlage II.22a zu DS 6/2751 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 30.09.2015 m verheiratet 5.800 6.181 6.740 7.029 7.382 2.747 w verheiratet 13.898 13.647 13.846 13.767 14.288 7.265 m ledig 5.425 5.853 6.278 6.954 7.417 2.688 w ledig 19.107 18.501 18.684 18.938 19.383 9.834 m geschieden 234 254 262 253 295 90 w geschieden 1.050 1.103 1.096 1.090 1.126 575 m verwitwet 3 5 7 8 10 4 w verwitwet 48 32 47 34 28 23 m gleichgeschl. Partner 2 0 2 2 2 1 w gleichgeschl. Partner 29 37 50 56 82 47 m 7.664 9.185 10.495 w 32.762 33.436 33.110 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen Hinweis: Für die Jahre 2007 bis 2009 liegen keine gesicherten Daten zum Familienstand vor. In diesem Zeitraum durften die Angaben nicht gespeichert werden. Die Angaben beziehen sich auf das Geburtsjahr des Kindes und den Stand des Erstantrages. Leere Felder bedeuten keine Fälle in der entsprechenden Kategorie. Anzahl nach Geburtsjahr Geschlecht Familienstand Anlage II.22b zu DS 6/2751 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 30.09.2015 m verheiratet 3,04 3,06 2,94 2,92 2,87 3,00 w verheiratet 11,53 11,49 11,51 11,48 11,50 11,79 m ledig 3,11 3,06 2,87 2,82 2,80 2,86 w ledig 11,78 11,75 11,77 11,76 11,76 11,97 m geschieden 3,60 3,55 3,38 3,35 3,03 3,76 w geschieden 11,75 11,69 11,81 11,71 11,76 12,04 m verwitwet 2,00 7,80 3,43 3,25 6,30 4,75 w verwitwet 11,67 11,44 11,38 11,56 11,50 11,74 m gleichgeschl. Partner 7,00 12,00 7,00 8,50 12,00 w gleichgeschl. Partner 7,34 7,95 7,32 8,02 7,80 8,98 m 4,21 3,32 3,63 w 11,02 11,27 11,03 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen Hinweis: Für die Jahre 2007 bis 2009 liegen keine gesicherten Daten zum Familienstand vor. In diesem Zeitraum durften die Angaben nicht gespeichert werden. Die Angaben beziehen sich auf das Geburtsjahr des Kindes und den Stand des Erstantrages. Leere Felder bedeuten keine Fälle in der entsprechenden Kategorie. Geschlecht Familienstand Bezugsdauer nach Geburtsjahr in Monaten Anlage II.22c zu DS 6/2751 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 30.09.2015 m verheiratet 960,45 995,78 1.033,75 1.030,28 1.061,46 1.098,76 w verheiratet 689,32 706,52 726,53 742,52 763,95 776,32 m ledig 839,35 868,06 892,09 905,46 936,93 973,91 w ledig 601,58 624,24 642,12 659,77 690,90 707,82 m geschieden 950,72 935,48 981,51 1.031,73 970,37 963,43 w geschieden 606,57 607,99 617,17 631,45 666,28 681,24 m verwitwet 1.112,98 420,00 946,13 695,85 1.117,37 907,95 w verwitwet 564,94 546,65 597,13 600,91 788,83 632,50 m gleichgeschl. Partner 1.525,53 685,45 675,62 1.309,27 687,86 w gleichgeschl. Partner 956,19 950,97 995,84 935,18 1.046,70 924,67 m 914,93 837,35 925,86 w 672,79 584,78 623,57 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen Hinweis: Für die Jahre 2007 bis 2009 liegen keine gesicherten Daten zum Familienstand vor. In diesem Zeitraum durften die Angaben nicht gespeichert werden. Die Angaben beziehen sich auf das Geburtsjahr des Kindes und den Stand des Erstantrages. Leere Felder bedeuten keine Fälle in der entsprechenden Kategorie. Geschlecht Familienstand durchschnittliche Höhe nach Geburtsjahr in Euro Anlage II.23 zu DS 6/2751 2007 2010 30.09.2015 m Mindestbetrag 867 1.536 738 m Höchstbetrag 108 377 460 m Mindest- und Höchstbetrag 1 2 1 w Mindestbetrag 14.776 17.779 8.283 w Höchstbetrag 326 761 780 w Mindest- und Höchstbetrag 5 2 0 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen Hinweis: * Die Angaben beziehen sich auf die Fälligkeit der Zahlung im Jahr. Für die Zuordnung zu Mindest- bzw. Höchstbetrag ist ein Monat mit dem entsprechenden Betrag ausreichend. Die Zahlfälle in denen sowohl der Mindest- als auch der Höchstbetrag gewährt wurde, sind gesondert aufgeführt. Geschlecht Familienstand Bezug von Mindes- bzw. Höchstbetrag im 1. Lebenshalbjahr* Anlage II.24 zu DS 6/2751 2007 2010 30.09.2015 m Mindestbetrag 298 1.929 1.406 m Höchstbetrag 54 607 1.026 m Mindest- und Höchstbetrag 0 7 11 w Mindestbetrag 7.115 18.169 12.718 w Höchstbetrag 144 612 1.054 w Mindest- und Höchstbetrag 0 4 6 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen Geschlecht Familienstand Bezug von Mindes- bzw. Höchstbetrag im 2. Lebenshalbjahr* Hinweis: * Die Angaben beziehen sich auf die Fälligkeit der Zahlung im Jahr. Für die Zuordnung zu Mindest- bzw. Höchstbetrag ist ein Monat mit dem entsprechenden Betrag ausreichend. Die Zahlfälle in denen sowohl der Mindest- als auch der Höchstbetrag gewährt wurde, sind gesondert aufgeführt. Anlage II.25a zu DS 6/2751 2013 2014 2015 2016 2012 m verheiratet 94 161 91 0 2012 w verheiratet 1.733 2.342 1.013 0 2012 m ledig 51 80 30 0 2012 w ledig 1.268 1.911 693 0 2012 m geschieden 3 7 3 0 2012 w geschieden 104 168 80 0 2012 m verwitwet 1 1 0 0 2012 w verwitwet 12 15 10 0 2012 w gleichgeschl. Partner 3 7 1 0 2013 m verheiratet 1 341 268 143 2013 w verheiratet 7 5.231 4.190 1.892 2013 m ledig 1 171 130 51 2013 w ledig 7 4.832 3.408 1.289 2013 m geschieden 0 13 14 9 2013 w geschieden 1 359 323 172 2013 m verwitwet 0 1 1 0 2013 w verwitwet 0 19 19 13 2013 w gleichgeschl. Partner 0 13 6 2 2014 m verheiratet 0 2 110 63 2014 w verheiratet 0 14 2.665 1.374 2014 m ledig 0 3 87 38 2014 w ledig 0 6 2.545 1.041 2014 m geschieden 0 0 5 3 2014 w geschieden 0 0 166 102 2014 w verwitwet 0 0 9 6 2014 m gleichgeschl. Partner 0 0 1 0 2014 w gleichgeschl. Partner 0 0 6 0 2015 w verheiratet 0 0 1 10 2015 w ledig 0 0 0 2 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen Geburtsjahr Geschlecht Familienstand Anträge nach Geburtsjahr (= Beginn des Bezuges) Anlage II.25b zu DS 6/2751 2013 2014 2015 2016 2012 m verheiratet 14,3 13,5 18,2 2012 w verheiratet 12,0 13,1 20,1 2012 m ledig 10,2 10,8 17,5 2012 w ledig 10,6 11,6 19,4 2012 m geschieden 9,3 13,0 20,3 2012 w geschieden 11,8 13,2 19,7 2012 m verwitwet 8,0 8,0 2012 w verwitwet 16,3 16,2 21,3 2012 w gleichgeschl. Partner 8,0 8,1 20,0 2013 m verheiratet 22,0 12,2 16,3 20,9 2013 w verheiratet 18,7 11,6 15,3 21,4 2013 m ledig 7,0 9,9 13,3 21,2 2013 w ledig 10,4 9,5 13,6 21,2 2013 m geschieden 11,7 15,4 20,4 2013 w geschieden 2,0 13,1 16,2 21,3 2013 m verwitwet 14,0 14,0 2013 w verwitwet 16,6 18,7 21,7 2013 w gleichgeschl. Partner 8,1 14,8 22,0 2014 m verheiratet 17,0 13,0 20,0 2014 w verheiratet 12,6 11,8 18,8 2014 m ledig 8,7 11,0 21,0 2014 w ledig 12,8 10,0 18,7 2014 m geschieden 14,6 22,0 2014 w geschieden 13,5 19,2 2014 w verwitwet 15,7 20,0 2014 m gleichgeschl. Partner 3,0 2014 w gleichgeschl. Partner 7,7 2015 w verheiratet 22,0 14,9 2015 w ledig 22,0 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen Geburtsjahr Geschlecht Familienstand Bezugsdauer nach Geburtsjahr (= Beginn des Bezuges) in Monaten Anlage II.25c zu DS 6/2751 2013 2014 2015 2016 2012 m verheiratet 119,25 123,98 130,83 2012 w verheiratet 114,14 118,82 127,36 2012 m ledig 113,16 119,32 125,85 2012 w ledig 112,69 117,33 125,89 2012 m geschieden 107,58 119,42 126,28 2012 w geschieden 114,57 120,83 126,83 2012 m verwitwet 100,00 100,00 2012 w verwitwet 121,60 122,13 127,66 2012 w gleichgeschl. Partner 111,61 110,67 126,25 2013 m verheiratet 129,55 141,89 146,64 147,72 2013 w verheiratet 129,07 142,25 146,98 148,05 2013 m ledig 100,00 141,52 146,91 147,03 2013 w ledig 116,90 141,47 146,67 147,14 2013 m geschieden 142,12 148,12 147,44 2013 w geschieden 100,00 143,24 146,65 147,34 2013 m verwitwet 135,71 135,71 2013 w verwitwet 146,23 147,98 148,18 2013 w gleichgeschl. Partner 143,72 144,29 150,00 2014 m verheiratet 150,00 150,00 150,00 2014 w verheiratet 150,00 150,00 150,00 2014 m ledig 150,00 150,00 150,00 2014 w ledig 150,00 150,00 150,00 2014 m geschieden 150,00 150,00 2014 w geschieden 150,00 150,00 150,00 2014 w verwitwet 150,00 150,00 2014 m gleichgeschl. Partner 150,00 2014 w gleichgeschl. Partner 150,00 150,00 2015 w verheiratet 150,00 150,00 2015 w ledig 150,00 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen Da als Bezugsjahr das Jahr des Beginns des Bezuges der Leistung angesetzt wird, liegt die durchschnittliche Höhe folglich auch teilweise über 100,00 Euro, da sich im Laufe des Bezugszeitraumes das Betreuungsgeld erhöht hat (ab August 2013: 150,00 Euro). Anmerkung: Geburtsjahr Geschlecht Familienstand durchschnittlicher Anspruch, Beginn des Bezuges in Euro 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2 m ohne Angabe* 0 0 0 0 0 0 0 0 15 4 0 1 0 1 0 1 2 w ohne Angabe* 0 0 0 0 1 0 0 0 83 36 5 10 6 17 32 6 2 m verheiratet 0 0 12 44 58 73 60 64 198 275 249 190 196 198 193 85 2 w verheiratet 0 0 73 660 722 731 717 687 3.620 3.453 3.449 3.217 2.781 2.669 2.561 1.695 2 m ledig 0 0 0 1 1 4 3 1 20 17 29 29 19 21 21 11 2 w ledig 0 0 21 251 288 262 284 301 2.001 1.967 1.946 1.794 1.619 1.543 1.416 845 2 m geschieden 0 0 0 2 1 1 1 0 2 5 6 4 4 4 2 2 2 w geschieden 0 0 0 46 32 36 41 31 259 231 234 198 197 168 177 105 2 m verwitwet 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 1 0 0 2 w verwitwet 0 0 0 1 1 0 2 4 19 9 12 8 5 13 13 4 2 m getrennt lebend 0 0 0 0 0 0 0 0 5 5 10 6 3 4 6 2 2 w getrennt lebend 0 0 2 26 18 17 23 20 166 168 164 120 120 101 110 66 2 m eheähnliche Gemeinschaft 0 0 6 21 42 71 67 48 191 229 219 194 181 141 146 82 2 w eheähnliche Gemeinschaft 0 0 46 444 549 624 644 659 3.425 3.537 3.631 3.326 3.063 2.810 2.860 1.788 2 w gleichgeschl. Partner 0 0 0 0 0 0 0 0 4 5 3 4 3 5 10 5 3 m ohne Angabe* 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 3 w ohne Angabe* 0 0 0 0 1 0 1 0 8 0 1 0 1 2 1 0 3 m verheiratet 1 38 302 248 278 308 296 327 81 92 93 72 83 58 39 0 3 w verheiratet 1 336 7.279 6.677 6.392 6.163 5.443 5.030 1.805 1.751 1.516 1.296 1.080 974 583 4 3 m ledig 0 6 28 39 49 35 50 50 15 8 11 10 10 11 2 0 3 w ledig 1 197 3.125 2.968 2.930 3.017 3.074 2.971 734 835 579 553 480 403 225 3 3 m geschieden 0 0 4 8 2 8 8 9 1 3 2 0 3 1 1 0 3 w geschieden 0 20 526 511 533 493 463 422 113 141 117 97 85 69 45 1 3 m verwitwet 0 2 3 1 2 2 4 4 0 0 0 0 0 1 0 0 3 w verwitwet 0 2 48 40 39 36 34 25 7 5 4 5 5 3 3 0 3 m getrennt lebend 0 5 11 16 16 16 17 14 6 5 3 3 1 3 1 0 3 w getrennt lebend 1 39 414 374 358 363 292 321 83 87 67 62 53 49 25 0 3 m eheähnliche Gemeinschaft 0 13 160 157 196 213 253 240 38 38 44 49 39 30 16 0 3 w eheähnliche Gemeinschaft 0 140 3.664 3.523 3.687 3.811 3.618 3.489 929 917 688 611 509 422 239 4 3 w gleichgeschl. Partner 0 0 0 1 3 4 3 1 1 2 0 0 0 0 1 0 * Mit der Einführung des BEEG wurde der Familienstand nicht mehr global erfasst. Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen Anzahl Anträge nach LebensjahrLebensjahr Geschlecht Familienstand A nlage II.26a zu D S 6/2751 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2 m ohne Angabe* 5,53 5,50 2,00 5,00 2,00 2 w ohne Angabe* 9,00 5,19 5,14 3,60 5,40 4,50 4,53 4,53 4,33 2 m verheiratet 5,75 7,25 7,14 6,92 6,33 6,84 5,34 5,34 5,33 5,12 5,13 5,22 4,81 4,88 2 w verheiratet 6,04 7,13 6,57 6,71 6,61 6,57 5,54 5,53 5,54 5,55 5,50 5,51 5,45 5,34 2 m ledig 9,00 4,00 4,00 8,00 9,00 4,60 4,82 5,17 4,83 4,89 4,90 4,95 5,00 2 w ledig 5,90 7,56 7,47 7,11 7,26 6,88 5,28 5,23 5,23 5,30 5,29 5,25 5,16 5,24 2 m geschieden 9,00 2,00 4,00 9,00 5,00 5,80 5,00 5,50 4,50 3,25 6,00 5,00 2 w geschieden 7,70 7,69 7,83 6,93 7,48 5,98 5,83 6,10 5,92 6,09 5,93 5,82 5,58 2 m verwitwet 6,00 3,00 6,00 2 w verwitwet 9,00 9,00 9,00 5,50 5,68 5,44 5,17 5,63 6,00 5,69 6,15 5,75 2 m getrennt lebend 4,60 4,60 5,50 6,33 6,33 4,75 3,33 7,00 2 w getrennt lebend 9,00 6,73 7,72 7,65 7,57 5,75 5,69 5,63 5,83 5,39 5,74 5,75 5,42 5,67 2 m eheähnliche Gemeinschaft 5,83 7,71 6,69 7,23 7,27 6,77 4,96 5,04 5,05 4,82 4,81 4,82 4,82 4,20 2 w eheähnliche Gemeinschaft 5,74 6,69 6,82 6,75 6,33 6,11 5,25 5,18 5,15 5,10 5,12 5,05 4,95 4,99 2 w gleichgeschl. Partner 5,25 4,60 5,33 5,50 5,33 5,20 3,40 6,40 3 m ohne Angabe* 9,00 3 w ohne Angabe* 9,00 9,00 7,63 9,00 9,00 9,00 9,00 3 m verheiratet 3,00 7,37 7,62 7,79 7,70 7,93 7,81 7,97 8,56 8,86 8,89 9,18 9,13 8,72 10,13 3 w verheiratet 5,00 9,39 8,43 8,43 8,38 8,38 8,40 8,43 9,56 9,55 9,53 9,44 9,63 9,70 9,90 7,00 3 m ledig 6,00 8,00 6,69 7,49 8,03 8,20 7,64 7,13 7,25 6,27 6,20 6,90 7,91 6,00 3 w ledig 12,00 9,69 8,49 8,44 8,41 8,42 8,45 8,45 8,46 8,49 8,37 8,51 8,34 8,34 8,97 9,33 3 m geschieden 9,00 7,00 9,00 7,50 9,00 7,22 9,00 7,00 9,00 4,33 5,00 9,00 3 w geschieden 9,35 8,63 8,59 8,66 8,69 8,64 8,63 9,78 9,68 9,62 10,10 9,74 10,03 9,84 6,00 3 m verwitwet 5,00 9,00 9,00 9,00 6,50 6,75 6,00 9,00 3 w verwitwet 8,50 8,65 8,10 8,18 8,61 8,79 8,44 9,86 8,20 9,00 10,20 12,00 7,00 10,00 3 m getrennt lebend 7,00 7,00 7,81 7,25 8,38 7,12 8,00 7,67 7,80 9,00 4,67 12,00 4,00 12,00 3 w getrennt lebend 2,00 8,62 8,43 8,35 8,49 8,47 8,64 8,45 9,78 9,16 9,19 8,44 8,62 9,69 8,76 3 m eheähnliche Gemeinschaft 7,62 7,63 7,66 7,95 7,64 7,99 8,08 8,18 7,87 8,50 8,29 8,26 7,80 8,88 3 w eheähnliche Gemeinschaft 9,77 8,33 8,42 8,42 8,41 8,39 8,39 8,53 8,65 8,60 8,72 8,65 8,68 9,32 6,75 3 w gleichgeschl. Partner 9,00 7,67 7,75 5,33 9,00 9,00 10,50 5,00 * Mit der Einführung des BEEG wurde der Familienstand nicht mehr global erfasst. Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen Bezugsdauer nach Lebensjahren in MonatenLebensjahr Geschlecht Familienstand A nlage II.26b zu D S 6/2751 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2 m ohne Angabe* 233,33 237,50 250,00 150,00 300,00 2 w ohne Angabe* 205,00 218,45 209,94 220,00 203,71 150,00 166,12 170,89 183,33 2 m verheiratet 211,65 206,51 215,05 222,08 223,55 220,97 242,21 244,42 238,91 240,79 209,00 211,13 210,63 200,59 2 w verheiratet 196,23 202,50 199,91 199,91 200,08 198,65 234,00 232,71 236,31 236,67 200,76 204,50 202,15 202,39 2 m ledig 205,00 205,00 210,40 205,00 205,00 207,50 204,11 218,97 214,73 165,79 173,81 180,71 163,64 2 w ledig 241,49 217,02 219,14 214,54 214,18 215,85 221,45 221,44 223,02 226,13 181,15 186,52 185,38 190,48 2 m geschieden 205,00 205,00 205,00 205,00 200,00 250,00 208,33 225,00 150,00 161,67 225,00 225,00 2 w geschieden 229,37 217,11 235,47 224,73 239,63 256,31 251,52 260,74 256,31 233,64 233,85 224,40 226,58 2 m verwitwet 250,00 250,00 200,00 2 w verwitwet 205,00 307,00 205,00 205,00 234,21 261,11 254,17 243,75 210,00 211,54 230,77 225,00 2 m getrennt lebend 240,00 210,00 225,00 266,67 250,00 212,50 216,67 300,00 2 w getrennt lebend 204,52 226,80 244,19 222,48 218,99 215,20 245,10 242,90 250,79 246,28 227,92 214,85 217,21 220,45 2 m eheähnliche Gemeinschaft 237,92 241,36 241,47 221,93 233,58 218,61 222,76 225,60 226,40 225,12 182,28 194,99 195,64 171,95 2 w eheähnliche Gemeinschaft 198,54 206,54 207,34 205,73 202,40 202,03 218,99 219,20 220,72 219,62 179,33 179,56 180,42 180,93 2 w gleichgeschl. Partner 212,50 230,00 216,67 192,31 166,67 153,29 160,00 250,00 3 m ohne Angabe* 200,00 3 w ohne Angabe* 205,00 205,00 218,75 200,00 150,00 175,00 150,00 3 m verheiratet 245,42 300,67 232,81 235,72 234,45 240,34 236,06 241,55 247,58 247,01 249,94 256,81 227,44 235,17 252,56 3 w verheiratet 306,78 280,58 226,29 227,70 229,89 230,68 229,72 234,24 247,49 250,29 251,84 250,56 230,33 232,27 241,74 225,00 3 m ledig 306,78 222,10 222,36 226,06 217,32 223,83 216,35 212,33 218,43 200,00 208,53 164,94 175,58 225,00 3 w ledig 306,78 303,66 225,80 228,30 227,78 225,62 224,74 226,40 230,62 230,80 232,88 232,90 194,71 202,20 212,85 266,67 3 m geschieden 230,08 191,02 256,00 230,50 205,00 209,88 200,00 250,00 225,00 150,00 150,00 150,00 3 w geschieden 301,81 247,08 246,11 243,58 242,11 246,26 245,35 261,59 266,38 265,19 266,91 248,24 250,00 251,11 200,00 3 m verwitwet 306,78 204,52 307,00 358,50 256,00 281,50 199,87 150,00 3 w verwitwet 306,78 227,81 257,80 245,77 253,64 244,00 246,88 264,29 210,00 275,00 260,00 300,00 216,67 216,67 3 m getrennt lebend 305,10 223,73 212,02 223,70 211,38 207,96 211,49 208,33 235,48 250,00 250,00 300,00 166,67 300,00 3 w getrennt lebend 255,65 300,04 233,64 236,28 234,14 238,82 240,90 237,92 261,17 258,08 255,22 254,68 224,89 250,00 218,00 3 m eheähnliche Gemeinschaft 305,36 234,68 237,36 234,85 230,68 239,39 237,01 238,16 232,89 248,86 241,84 208,97 206,11 227,98 3 w eheähnliche Gemeinschaft 292,19 220,51 223,45 223,60 222,85 224,67 225,53 233,80 237,86 238,81 240,14 212,46 213,05 223,82 275,00 3 w gleichgeschl. Partner 205,00 265,49 228,70 271,63 205,00 250,00 275,00 150,00 * Mit der Einführung des BEEG wurde der Familienstand nicht mehr global erfasst. Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen durchschnittliche monatliche Höhe in EuroLebensjahr Geschlecht Familienstand A nlage II.26c zu D S 6/2751 Anlage II.27 zu DS 6/2751 2005 2010 30.09.2015 m x 1 0 0 m x 686 0 0 m x 316 914 473 w x 43 20 11 w x 17.995 1 2 w x 6.345 17.627 9.158 Anzahl der Anträge nach Jahren Geschlecht Höchstbetrag 1 Höchstbetrag 2 Mindestbetrag Anlage III.1 zu DS 6/2751 Seite 1 von 3 2000 08 04 / 681 01 64.064,9 63.436,7 2005 08 04 / 681 01 29.700,0 30.575,1 2010 08 04 / 681 01 32.190,0 20.535,4 30.09.2015 08 04 / 681 51 12.200,0 8.851,0 2000 08 03 / 634 02 2.096,3 2.096,3 2005 08 03 / 636 02 1.785,0 2.059,9 2010 08 03 / 636 02 2.190,0 1.685,0 30.09.2015 08 03 / 636 02 2.050,0 881,9 2000 entfällt entfällt entfällt 2005 entfällt entfällt entfällt 2010 08 04 / 633 76 5.496,0 5.385,1 30.09.2015 08 04 / 633 02und 684 01 6.000,2 4.145,4 Kostenerstattungen für kommunale/freie Träger von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nach SächsSchKGAGFördVO Mittel im Haushaltsplan (Soll) in TEuro Haushaltsjahr Haushaltsstelle Kapitel/Titel ausgezahlte Mittel (Ist) (2015: bewilligte Mittel) Kostenerstattungen nach dem Gesetz zur Hilfe von Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen/Schwangerschaftskonfliktgesetz Mittel im Haushaltsplan (Soll) in TEuro Landeserziehungsgeld in TEuro Mittel im Haushaltsplan (Soll) Haushaltsjahr Haushaltsstelle Kapitel/Titel Haushaltsjahr Haushaltsstelle Kapitel/Titel ausgezahlte Mittel (Ist) (2015: bewilligte Mittel) ausgezahlte Mittel (Ist) (2015: bewilligte Mittel) Anlage III.1 zu DS 6/2751 Seite 2 von 3 2000 08 04 / 681 76 (Übernahme von Patenschaften ab Drillingsgeburten) 28,1 43,4 2000 08 04 / 684 76 (Familienerholungs- und Familienbildungsmaßnahmen) 1.227,1 1.090,4 2000 08 04 / 685 76 (EFL-Beratungsstellen, Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen sowie Schwangerschaftsberatungsstellen) 7.567,1 7.002,3 2005 08 04 / 681 76 (Übernahme von Patenschaften ab Drillingsgeburten) 40,0 29,4 2005 08 04 / 633 76(Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen) 4.989,0 4.947,3 2005 08 04 / 684 76 (Familienerholung- und Familienbildungsmaßnahmen) 1.600,0 948,9 2005 08 04 / 685 76 (EFL-Beratungsstellen und Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen) 1.431,0 1.038,2 2005 08 04 / 893 76 (Investitionen Familienferienstätten freier Träger) 286,0 75,0 2010 08 04 / 681 76(Patenschaften ab Drillingsgeburten) 35,0 21,0 2010 08 04 / 684 76 (Familienerholungs- und Familienbildungsmaßnahmen) 1.850,0 1.324,2 2010 08 04 / 685 76(EFL- und Telefonberatungsstellen) 385,0 265,1 2010 08 04 / 687 76 (Zuschüsse für Maßnahmen der assistierten Reproduktion) 1.100,0 599,1 2010 08 04 / 893 76 (Investitionen Familienferienstätten freier Träger) 200,0 79,9 30.09.2015 08 04 / 681 52 (Drillingspatenschaften und künstliche Befruchtung) 786,0 540,1 30.09.2015 08 04 / 684 52 (Familienerholungs- und Familienbildungsmaßnahmen) 1.500,0 935,4 30.09.2015 08 03 / 684 56(EFL- und Telefonberatungsstellen) 385,0 341,1 30.09.2015 08 06 / 893 53 (Investitionen für Einrichtungen der Familienhilfe) 50,0 0,0 RL Familienförderung (2013 Zusammenführung einzelner Fördermaßnahmen/-richtlinien) Mittel im Haushaltsplan (Soll) in TEuro Haushaltsjahr Haushaltsstelle Kapitel/Titel ausgezahlte Mittel (Ist) (2015: bewilligte Mittel) Anlage III.1 zu DS 6/2751 Seite 3 von 3 2000 - - 2005 - - 2010 08 02 / 683 20 219,0 368,0 30.09.2015 08 06 / 683 21 300,0 2000 08 04 / 685 75 1.533,9 1.533,9 2005 08 20 / 671 01 329,0 329,0 2010 08 04 / 671 76 300,0 300,0 30.09.2015 08 04 / 685 52 435,0 362,5 2000 entfällt entfällt entfällt 2005 entfällt entfällt entfällt 2010 08 04 / 682 76 22,0 58,0 30.09.2015 08 04 / 682 01 59,6 und Ausgabereste 70,3 2000 08 04 / 681 86 29.399,3 10.309,6 2005 08 04 / 633 86 12.000,0 13.080,2 2010 08 04 / 633 86 18.035,3 19.939,4 30.09.2015 08 04 / 633 51 21.300,0 12.302,4 Erstattungen von Ausgaben für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Haushaltsjahr Haushaltsstelle Kapitel/Titel Mittel im Haushaltsplan (Soll) ausgezahlte Mittel (Ist) (2015: bewilligte Mittel) in TEuro Landesfamilienpass - Erstattungen an Eintrittsgeldern (ab 2008) Haushaltsjahr Haushaltsstelle Kapitel/Titel Mittel im Haushaltsplan (Soll) ausgezahlte Mittel (Ist) (2015: bewilligte Mittel) in TEuro Stiftung "Hilfe für Familie, Mutter und Kind" Haushaltsjahr Haushaltsstelle Kapitel/Titel Mittel im Haushaltsplan (Soll) ausgezahlte Mittel (Ist) (2015: bewilligte Mittel) in TEuro ESF-Richtlinie SMS/SMUL 2007 - 2013 bzw. ESF-Richtlinie SMS 2014 - 2020 Haushaltsjahr Haushaltsstelle Kapitel/Titel Mittel im Haushaltsplan (Soll) ausgezahlte Mittel (Ist) (2015: bewilligte Mittel) in TEuro Anlage III.5-8 zu DS 6/2751 Quelle: SMS, Stand: Oktober 2015 Seite 1 von 2 2000 2005 2010 2015 Bautzen EFL-Beratungsstelle Bautzen Karl-Liebknecht-Str. 16 Diakonisches Werk Bautzen e.V. k.A. 10.000 10.650 7.000 ja nein EFL-Beratungsstelle Chemnitz Glockenstraße 5 Stadtmission Chemnitz e.V. 8.820 17.250 19.475 17.500 ja, bei Bedarf Nutzung anderer Räume des Trägers für Beratung nein EFL-Beratungsstelle Chemnitz Weststraße 49 Pro FAMILIA, LV Sachsen e. V. 5.880 6.180 5.325 7.000 k. A. k. A. EFL-Beratungsstelle Chemnitz Ulmenstraße 35 Bistum DresdenMeißen 13.294 19.875 21.012 28.062 nein nein EFL-Beratungsstelle Dresden Schneebergstraße 27 Stadtmission Dresden e. V. k.A. 21.500 20.235 25.287 k. A. k. A. EFL-Beratungsstelle Dresden Dr. Friedrich-Wolf-Straße 2 Bistum DresdenMeißen k.A. 18.500 18.725 25.125 ja nein, im Bedarfsfall Hausbesuche EFL-Beratungsstelle Bad Schlema Hohe Straße 5 Diakonisches Werk Aue/Schwarzenberg --- --- --- 7.000 ja, einschließlich Behindertenpark-platz, Behinderten-WC nein, im Bedarfsfall Hausbesuche möglich EFL-Beratungsstelle Stollberg Diakonisches Werk Stollberg e. V. 5.880 --- --- --- k. A. k. A. Görlitz EFL-Beratungsstelle Zittau Diakonie Löbau-Zittau k.A. 10.000 --- --- k. A. k. A. Leipzig EFL-Beratungsstelle Wurzen Volkssolidarität Wurzen k.A. 8.750 10.650 --- k. A. k. A. EFL-Beratungsstelle Leipzig Dresdner Straße 82 LEBENSZEITEN Leipzig e. V. 11.760 10.000 10.650 14.000 nein nein Frauenberatungsstelle Leipzig Karl-Liebknecht-Straße 59 Verein "Frauen für Frauen" e. V. 14.827 10.000 10.650 14.000 k. A. k. A. Stadt Dresden Stadt Chemnitz Erzgebirgskreis Stadt Leipzig aufsuchende Beratung Barrierefreiheit Förderung in TEuroLandkreis/ Kreisfreie Stadt EFL-Beratungsstelle Träger Anlage III.5-8 zu DS 6/2751 Quelle: SMS, Stand: Oktober 2015 Seite 2 von 2 EFL-Beratungsstelle Leipzig Löhrstraße 14 Bistum DresdenMeißen 14.827 13.500 14.150 21.916 ja nein KEL-Leipzig Ritterstraße 5 Ev.-Luth. Kirchenbezirk Leipzig 21.167 18.000 17.523 22.575 k. A. k. A. EFL-Beratungsstelle Leipzig Ritterstraße 5 Diakonisches Werk Leipzig k.A. 10.000 10.650 7.000 k. A. k. A. EFL-Beratungsstelle Döbeln Otto-Johnsen-Straße 4 Diakonisches Werk Döbeln e. V. k.A. 10.000 10.650 7.000 nein nein EFL-Beratungsstelle Flöha Diakonisches Werk Flöha 11.760 --- --- --- k. A. k. A. Vogtlandkreis EFL-Beratungsstelle Auerbach Blumenstraße 34 Diakonisches Werk Auerbach e. V. 5.390 5.000 5.325 7.000 k. A. k. A. EFL-Beratungsstelle Crimmitschau DRK Zwickauer Land Sozialdienst gGmbH 20.579 10.000 --- 14.000 k. A. k. A. EFL-Beratungsstelle Zwickau Stadtmission Zwickau e. V. 8.820 7.500 8.431 14.000 k. A. k. A. EFL-Beratungsstelle Glauchau Markt 9 Diakoniewerk Westsachsen gGmbH --- --- 3.328 8.750 nein nein, im Bedarfsfall Hausbesuche EFL-Beratungsstelle Werdau Arbeitslosenverband LV Sachsen e. V. 11.760 10.000 --- --- k. A. k. A. k. A. Sächsische SchweizOsterzgebirge Zwickau Diakonisches Werk Dippoldiswalde k. A.k.A. 2.500 5.325 12.600 Mittelsachsen EFL-Beratungsstelle Dippoldiswalde Stadt Leipzig Anlage III.12 zu DS 6/2751 Jahr Einrichtung Fördersumme in Euro 2000 Kloster Wechselburg 354.304,82 2005 Martin-Luther-King-Haus Schmiedeberg 75.000,00 2010 IBZ St. Marienthal 57.956,20 2015 keine Förderung aus Landesmitteln Anlage III.27-28 zu DS 6/2751 Seite1 von 3 Landkreis/ Kreisfreie Stadt Mehrgenerationenhaus Barrierefreiheit MGH Bernsdorf Eisenwerkstraße 1 d 02994 Bernsdorf nein MGH "Südtreff" Hoyerswerda Albert-Schweitzer-Straße 9 02977 Hoyerswerda ja MGH Bautzen-Gesundbrunnen Otto-Nagel-Straße 3 02625 Bautzen k.A. Stadt Chemnitz Generationentreff Irkutskerstraße 15 09119 Chemnitz teilweise, Kursräume, Bibliothek, großer Veranstaltungsraum Stadt Dresden MGH Dresden-Friedrichstadt Adlergasse 14 01067 Dresden im Neubau sowie das Projektzentrum Motorenhalle ja, im Altbau nein MGH Zwönitz Gustav-Adolf-Zeidler-Straße 3 08297 Zwönitz k.A. MGH Alte Post Klosterstraße 6-10 09456 Annaberg-Buchholz k.A. MGH Zschopau Chemnitzer Straße 50 09405 Zschopau ja MGH Martinshof Rothenburg Diakoniewerk Schlossplatz 2 02929 Rothenburg/O.L. teilweise, Zugang für Rollstuhlfahrer MGH Görlitz Am Flugplatz 8 02828 Görlitz k.A. MGH Hillersche Villa gGmbH Kienbergerplatz 1 02763 Zittau teilweise, zwei Räume Leipzig Volkshochschule Leipziger Land MGH Markranstädt Weißbachweg 1 04420 Markranstädt teilweise, eine Rampe führt ins Erdgeschoss, ins Obergeschoss nur eine Treppe MGH "Alte Feuerwehr" Nicolaiplatz 5 04668 Grimma ja Bautzen Erzgebirgskreis Görlitz Anlage III.27-28 zu DS 6/2751 Seite2 von 3 MGH Zuversicht Wurzen Stephanstraße 1 04808 Wurzen k.A. MGH Leipzig Mitte im Ariowitsch-Haus Hinrichsenstraße 14 04105 Leipzig k.A. Haus Steinstraße e. V. Steinstraße 18 04275 Leipzig k.A. MGH Familienzentrum Radebeul Altkötzschenbroda 20 01445 Radebeul teilweise, Erdgeschoss mit zentraler Caféstube und WC, Beratungsaußenstelle, 1. und 2. Obergeschoss leider nicht JuCo Soziale Arbeit gGmbH Hauptstraße 17 01640 Coswig ja, auch Außenstelle "Rappelkiste", incl. behindertengerechte Toilette Mittelsachsen MGH "Buntes Haus" Tschaikowskistraße 57 a 09599 Freiberg ja MGH Delitzsch Kosebruchweg 14 04509 Delitzsch ja, Erdgeschoss Ostelbisches MGH Arzberg O-M-A Straße der Jugend 1 04886 Arzberg ja MGH Dommitzsch Leipziger Straße 75 04880 Dommitzsch ja DRK MGH Sebnitz Schandauer Straße 10 01855 Sebnitz k.A. FAMIL e. V. Schillerstraße 35 01796 Pirna ja Kuppelhalle Tharandt e. V. Pienner Straße 13 01737 Tharandt ja ASB MGH Sächsische Schweiz Maxim-Gorki-Straße 11 a 01844 Neustadt in Sachsen k.A. Nordsachsen Stadt Leipzig Meißen Sächsische SchweizOsterzgebirge Anlage III.27-28 zu DS 6/2751 Seite3 von 3 MGH "Goldene Sonne" Rudolf-Breitscheid-Platz 1 08606 Oelsnitz ja Spiel-Spaß-Kindertreff e. V. Familienzentrum Plauen Albertplatz 12 08523 Plauen teilweise, Zugang per Rampe und Fahrstuhl, behindertengerechte Toilette SOS-Mütterzentrum Zwickau MGH Kolpingstraße 22 08058 Zwickau ja MGH Familienzentrum Wildenfels Otto-Nuschke-Straße 18 08134 Wildenfels OT Härtensdorf ja, offener Treff im Erdgeschoss, andere Räume leider nicht MGH "Schützenhaus" Logenstraße 2 09337 Hohenstein/Ernstthal teilweise, offener Treff, Kinderbetreuung , Keramikwerkstatt, Bibliothek und kleiner Saal für Kinderuni und sonstige Veranstaltungen ; andere Räume wie Kreativraum, Beratungen, Experimente etc. nur über eine Treppe erreichbar MGH Kirchberg "Im Haus der Parität" Bahnhofstraße 19 08107 Kirchberg k.A. Quelle: SMS, Stand: Oktober 2015 Vogtlandkreis Zwickau Anlage III.31 zu DS 6/2751 Seite 1 von 2 Richtlinie Leistungsempfänger Fördergegenstand/Maßnahme Jahr 2015 Bewilligt in Euro 04510 Deutscher Familienverband Landesverband Sachsen e.V. überregionale Projekte/Sozialarbeit 26.554,00 04510 Selbsthilfegruppen Alleinerziehender (SHIA) e. V. überregionale Projekte/Sozialarbeit 77.980,00 04510 Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen überregionale Projekte/Sozialarbeit 72.236,00 04960 Landkreis Görlitz Frühe Hilfe im Freistaat Sachsen; Weiterführung eines sozialen Frühwarnsystems im Landkreis und Unterstützung der aufsuchenden Arbeit; Präventiver Kinderschutz; "Guter Start" 123.373,00 04960 Ausländerrat Dresden e. V. Die Bildungspatenschaften - ein Projekt des Ausländerrates Dresden e. V. zur integrativen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshiltergrund" 56.147,00 04960 Landkreis Nordsachsen Frühe Hilfe im Freistaat Sachsen; Unterstützung der aufsuchenden Arbeit; Von Anfang an - Aufsuchender Beratungsdienst, Prävention und Frühe Hilfen im Landkreis 135.990,00 04960 AWO Kreisverband Chemnitz und Umgebung e. V. Online-Beratungsstelle der Erziehungs- und Familienberatung 14.279,00 04960 Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e. V. Kinder- und Jugendtelefone, Elterntelefone, Jugendliche beraten Jugendliche 145.097,00 04960 Kuhstall e. V. Filmprojekt Pflegeeltern/Filmischer Wegweiser für Pflegeeltern in Sachsen 14.670,00 04960 Landkreis Mittelsachsen Frühe Hilfen im Freistaat Sachsen; Netzwerk Präventiver Kinderschutz und Präventiv aufsuchende Arbeit im Landkreis 152.292,00 04960 Landkreis Zwickau Schaffung und Entwicklung eines regionalen Netzwerkes mit ganzheitlich-systematischem Ansatz zur Früherkennung und Vermeidung von Kindeswohlgefährdung und Kindesmißbrauch; Sächsisches Handlungskonzept für präventiven Kinderschutz - Unterstützung der aufsuchenden Arbeit 161.315,00 04960 Stadt Dresden Netzwerk für Kinderschutz Dresden; Sächsisches Handlungskonzept für präventiven Kinderschutz; Unterstützung der aufsuchenden Arbeit; Begrüßungsbesuche bei Neugeborenen der Stadt 171.247,00 04960 Landkreis Erzgebirgskreis Gemeinsam für Kinder - Präventives Hilfesystem im Landkreis 207.952,00 04960 Stadtmission Zwickau e. V. Virtuelle Beratungsstelle - Beratungsleistungen innerhalb der Erziehungs- und Familienberatung im Internet 35.469,00 04960 Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e. V. Qualifizierung der Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen in Sachsen 43.007,00 04960 Stadt Chemnitz Chemnitzer Netzwerk Frühe Hilfen 46.452,00 04960 Landkreis Meißen Frühe Hilfen im Landkreis 70.444,00 Anlage III.31 zu DS 6/2751 Seite 2 von 2 Richtlinie Leistungsempfänger Fördergegenstand/Maßnahme Jahr 2015 Bewilligt in Euro 04960 Landkreis Leipzig Frühe Hilfen im Landkreis; Netzwerke für Kinderschutz im Landkreis; Sächsisches Handlungskonzept für präventiven Kinderschutz; Unterstützung der aufsuchenden Arbeit im Landkreis 72.085,00 04960 Stadt Leipzig Netzwerk für Kinderschutz und Frühe Hilfen; Präventiv, aufsuchende Arbeit 73.835,00 04960 Landkreis Vogtlandkreis Netzwerk für Kinderschutz im Landkreis 84.351,00 04960 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Netzwerk Prävention und Kinderschutz im Landkreis 88.372,00 04960 Landkreis Bautzen Netzwerk für Kinderschutz und Frühe Hilfen im Landkreis; Sächsisches Handlungskonzept für präventiven Kinderschutz; Unterstützung der aufsuchenden Arbeit 93.105,00 04970 Kinderdorf Schneckenmühle e. V. Erweiterung und Verstetigung der ehrenamtlichen Kinderbetreuung 8.951,00 04970 AGJF Sachsen e. V. Fortbildungsprogramm 2015 der AGJF 14.951,00 04970 Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Landesverband Sachsen Sach- und Personalausgaben 57.766,00 04970 Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e. V. Leitungs- und Koordinierungsstelle 261.054,00 04060 Stadtmission Chemnitz PICKNICK - Sozialpädagogische Gruppenarbeit mit Kindern und Jugendlichen aus suchtbelasteten Familien und Elternkompetenztraining - ein familienorientiertes Angebot für suchtkranke Eltern 35.517,00 04060 Diakonisches Kompetenzzentrums für Suchtfragen gGmbH Plauen sChildkröte des DKZS 21.370,00 04060 AWO Kreisverband Bautzen Fallschirm – ein Modell zur Stärkung von Kind, Familie und pädagogischen Fachkräften – eine Kooperation von Sucht- und Jugendhilfe 16.791,00 04060 Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe Leipzig Ein präventives Gruppenangebot für Kinder aus suchtbelasteten Familien* 17.160,00 07630 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Stipendien zur Förderung des Wiedereinstiegs in die wissenschaftliche Arbeit nach Unterbrechung der wiss. Arbeit aufgrund familiärer Aufgaben 270.000,00 Anlage III.37 zu DS 6/2751 Seite 1 von 1 Höhe der jährlichen Aufwendungen aus dem Staatshaushalt für die Stiftung a) b) c) d) Zuschüsse Zuführung an Förderung für Geschäftsführung das Grundkapital satzungsmäßiger entfällt Zwecke 1991 0,00 1.022.583,76 0,00 1992 0,00 1.022.583,76 1.022.583,76 1993 0,00 1.022.583,76 971.454,57 1994 0,00 1.022.583,76 961.228,74 1995 0,00 0,00 1.095.596,24 1996 0,00 0,00 858.970,36 1997 0,00 0,00 449.936,85 1998 0,00 0,00 664.679,44 1999 0,00 0,00 1.533.875,64 2000 0,00 0,00 1.533.875,64 2001 0,00 0,00 0,00 2002 0,00 0,00 0,00 2003 0,00 0,00 0,00 2004 0,00 0,00 0,00 2005 329.000,00 0,00 0,00 2006 * 302.467,29 0,00 0,00 2007 * 300.000,00 0,00 0,00 2008 * 300.000,00 0,00 0,00 2009 * 300.000,00 0,00 0,00 2010 * 300.000,00 0,00 0,00 2011 * 300.000,00 0,00 0,00 2012 * 300.000,00 0,00 0,00 2013 * 330.000,00 0,00 100.000,00 2014 * 335.000,00 0,00 100.000,00 * ab April 2006 einschl. der Führung der Geschäfte der Otto-Perl Stiftung Zweckbestimmung in EURO Jahr Anlage III. 38 zu DS 6/2751 JAHR TEuro 1991 ./. 1992 3.681,3 1993 6.412,1 1994 6.792,4 1995 7.252,2 1996 6.988,4 1997 7.158,4 1998 6.709,9 1999 7.480,8 2000 7.694,6 2001 6.179,4 2002 6.257,8 2003 6.404,1 2004 6.229,1 2005 6.241,1 2006 6.180,2 2007 5.986,7 2008 6.153,0 2009 6.346,1 2010 6.284,9 2011 5.955,8 2012 5.935,0 2013 6.000,7 2014 5.943,8 Höhe der Mittel insgesamt jährlich zur Weiterreichung an Schwangere und Familien Anlage III. 39 zu DS 6/2751 JAHR TEuro 1991 ./. 1992 1.012,2 1993 837,9 1994 600,8 1995 615,2 1996 363,5 1997 -120,6 1998 108,3 1999 1.046,9 2000 984,6 2001 -530,1 2002 -597,4 2003 -616,3 2004 -465,8 2005 -36,3 2006 -106,4 2007 -74,3 2008 -67,6 2009 -76,8 2010 -113,3 2011 -66,2 2012 -44,4 2013 -43,6 2014 -36,7 Inwieweit überstieg bzw. unterschritt das beantragte Mittelvolumen die aus dem Vermögen verfügbaren Mittel jährlich? GA6-2751 Anlagen.pdf 6-2751 RS 6-2751 6-2751 6-2751 6-2751 6-2751 6-2751 Anlage I 1-I.7, I.15+16, II.1-2, 13, 18_StaLa - neu Anlage I 1-I.7, I.15+16, II.1-2, 13, 18_StaLa - neu I_1 Anlage I 1-I.7, I.15+16, II.1-2, 13, 18_StaLa - neu I_2 Anlage I 1-I.7, I.15+16, II.1-2, 13, 18_StaLa - neu I_3 Anlage I 1-I.7, I.15+16, II.1-2, 13, 18_StaLa - neu I_4 Anlage I 1-I.7, I.15+16, II.1-2, 13, 18_StaLa - neu I_5 Anlage I 1-I.7, I.15+16, II.1-2, 13, 18_StaLa - neu I_6a Anlage I 1-I.7, I.15+16, II.1-2, 13, 18_StaLa - neu I_6b Anlage I 1-I.7, I.15+16, II.1-2, 13, 18_StaLa - neu I_7a Anlage I 1-I.7, I.15+16, II.1-2, 13, 18_StaLa - neu I_7b Anlage I 11 - SMWK - neu Broschüre zur Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie Nachteilsausgleich – Anpassung von Studienbedingungen an Einzelbedarfe aufgrund familiärer Aufgaben der Studierenden Familienbewusstes Führen zum Leitbild der HS erklärt Ausstattung – zwei Eltern-Kind-Räume, Spielecken für Hochschulangehörige mit Kindern Anlage I 1-I.7, I.15+16, II.1-2, 13, 18_StaLa - neu I_15 Anlage I 1-I.7, I.15+16, II.1-2, 13, 18_StaLa - neu I_16 Anlage II 1-II.3 u. II.18 SMWA II.1 Anlage II 1-II.3 u. II.18 SMWA II.2 Anlage II 1-II.3 u. II.18 SMWA II.3 Anlage II 4 - SMWK Anlage II 8-10 SMWK Anlage I 1-I.7, I.15+16, II.1-2, 13, 18_StaLa - neu II_13_2000 Anlage I 1-I.7, I.15+16, II.1-2, 13, 18_StaLa - neu II_13_2005 Anlage I 1-I.7, I.15+16, II.1-2, 13, 18_StaLa - neu II_13_2010 Anlage I 1-I.7, I.15+16, II.1-2, 13, 18_StaLa - neu II_13_2014 Anlage II. 15 Anlage II 1-II.3 u. II.18 SMWA II.18 Anlage II.22-27_23102015 Anl II.22a Anlage II.22-27_23102015 Anl II.22b Anlage II.22-27_23102015 Anl II.22c Anlage II.22-27_23102015 Anl II.23 Anlage II.22-27_23102015 Anl II.24 Anlage II.22-27_23102015 Anl II.25a Anlage II.22-27_23102015 Anl II.25b Anlage II.22-27_23102015 Anl II.25c Anlage II.22-27_23102015 Anl II.26a Anlage II.22-27_23102015 Anl II.26b Anlage II.22-27_23102015 Anl II.26c Anlage II.22-27_23102015 Anl II.27 Anlage III 1_27102015 Frage 1 Anlage III 5-8 Tabelle1 Anlage III 12 Tabelle1 Anlage III 27-28 Tabelle1 Anlage III 37 - neu Tabelle1 Anlage III 38 Tabelle1 Anlage III 39 Tabelle1 Anlage III 31.pdf 2015neu 2015-11-19T12:41:54+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes