STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.^ /7783 Dresden, \a\. f\Ti '/^-Oktober 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2756 Thema: Stand des "Pilotprojekt" zur Rückführung von Asylsuchenden im Landkreis Meißen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In Antwort auf die Anfrage Drs 6/1704 wurden erste Informationen über das ,Pilotprojekt Rückführung' gegeben. ,Das Pilotprojekt' diene ,der Optimierung der Zusammenarbeit der im Freistaat Sachsen für aufenthaltsbeendende Maßnahmen zuständigen Behörden und damit der effektiven Durchsetzung bestehender gesetzlicher Regelungen. Unter Einbeziehung der beteiligten Stellen soll die Rückführungspraxis begleitet und beobachtet sowie Erfahrungen ausgetauscht werden, um die dort gemachten Erkenntnisse sachsenweit umzusetzen.'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden im Rahmen des "Pilotprojektes" ergriffen? Im Rahmen des Pilotprojektes "Rückführung" wurden ab 14. April 2015 gemeinsame Auftaktbesprechungen mit den beteiligten Landkreisen Meißen, Leipzig, Erzgebirgskreis und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie der Landesdirektion Sachsen und dem Polizeivollzugsdienst (Einzeldienst und Bereitschaftspolizei) geführt. Von den drei erstgenannten Kreisen wurden individuelle Folgebesprechungen organisiert. Am 8. September 2015 wurde eine gemeinsame Zwischenauswertung vorgenommen. Die Landesdirektion Sachsen analysierte im Vorfeld für den Landkreis Meißen die Zusammensetzung der sich aus dem dortigen Datenbestand ergebenden Gruppe der vollziehbar ausreisepflichtigen und anwesenden abgelehnten Asylbewerber unter Vergleich mit der schriftlichen Aktenlage. A~ufgrund des dafür erforderlichen äußerst hohen Aufwandes wurde für die Hausanschrift: Sächsisches Staatsmlnlsterium des Innern Wllhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon+49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhetmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STEK1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Landkreise Leipzig und Erzgebirgskreis in der Folge nur eine kursorische Stichprobe vorgenommen, für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge konnte dies bisher aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Dringlichkeit der Unterbringungsaufgaben noch nicht erfolgen. Für die Laufzeit des Pilotprojekts wird eine bisher aus den Datenbanken nicht automatisch erstellbare Zusammenstellung der aktuellen Rückführungsmaßnahmen durch den Polizeivollzugsdienst unter besonderer Differenzierung von Scheiternsgründen gesondert erfasst. Frage 2: Welche konkreten Ergebnisse können seit Beginn des "Pilotprojektes" verzeichnet werden? Für den Landkreis Meißen konnte ermittelt werden, dass von den datenbankmäßig erfassten 269 vollziehbar ausreisepflichtigen und anwesenden abgelehnten Asylbewerbem im Kreis per 24. April 2015 62 Personen nach Aktenlage nicht (mehr) zu diesem Personenkreis zählen. Die verbleibenden 207 Personen verfügen in 150 Fällen über eine Duldung (113 Personen wegen fehlender Reisedokumente, 37 Personen aus sonstigen Gründen), so dass tatsächlich zur Abschiebung im Landkreis Meißen zum Stichtag 57 Personen anstanden. Von den 57 ermittelten Personen wurden bis 11. Juli 2015 19 Personen abgeschoben, sechs Personen sind abgängig (davon zwei nach gescheitertem Abschiebeversuch), 19 wechselten in den Duldungsstatus (sechs nach Folgeantragstellung, zehn als Eltern und sieben minderjährige Geschwister einer ebenfalls geduldeten hochschwangeren Minderjährigen, drei wegen Prüfung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Krankheit eines Kindes), drei Personen befinden sich nach Ablauf der Dublin-Oberstellungsfrist im Asylverfahren, zehn Personen sind unverändert unmittelbar abschiebbar (davon vier mit zwischenzeitlich gescheitertem Abschiebeversuch). Die gesonderte polizeiliche Erfassung der Abschiebeaufträge vom 11. Mai bis 10. Juli 2015 ergab bei erteilten Abschiebungsaufträgen bezüglich 285 Personen 192 gescheiterte Abschiebungen, davon 124 durch Nichtantreffen, 17 durch fehlende Familienmitglieder , neun durch Renitenz, sechs durch relevante Zweifel an der aktuellen Flugtauglichkeit , zwei durch offene Haftbefehle, eine durch Flugausfall. 35 Abschiebungsaufträge erledigten sich bereits im Vorfeld durch Misslingen der Aufrechterhaltung oder der rechtzeitigen Schaffung aller erforderlichen rechtlichen oder tatsächlichen Randumstände . Frage 3: Wann sollen welche gewonnenen Erkenntnisse sachsenweit umgesetzt werden? In Erwartung einer bevorstehenden Entscheidungswelle nach Personalaufstockung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stehen folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Rückführungspraxis an: Bereinigung und Verbesserung der Qualität der statistischen Auswertungen des Datenbestandes der Landesdirektion Sachsen (Zentrale Ausländerbehörde) durch mittelfristige Ablösung der nicht mehr zeitgemäßen Software und zeitnahe Vermeidung von Medienbrüchen Seite 2 von 3 STAATSMIMISTERIUM DBS INNERN Freistaat SACHSEN Verstärkte Motivation von vollziehbar Ausreisepflichtigen zur Mitwirkung bei der Reisedokumentenbeschaffung unter konsequenterem Rückgriff auf die gesetzlich vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten bei Mitwirkungsveretößen Verbesserung der Antreffensquoten bei Abschiebeversuchen durch verstärkte Unterbringung von vollziehbar Ausreisepflichtigen in Gemeinschaftsunterkünften (entsprechend dem zukünftig beabsichtigten längeren Verbleib von AsylbeWerbern und abgelehnten Asylbewerbern in Aufnahmeeinrichtungen) Verbesserung der Zugänglichkeit erkennungsdienstlicher Erfassungen Vorsorgliche Aufstockung der für Flugtauglichkeitsuntersuchungen und Abschiebebegleitungen zur Verfügung stehenden Zahl von Ärzten Verbesserung der Rückkehrberatung zur Vermeidung aufwändiger Vollstreckungsmaßnahmen Verbesserung der Zusammenarbeit durch regelmäßige Auswertung von Praxisbeispielen Frage 4: Welche Kosten entstehen durch das "Pilotprojekt" und wer trägt diese? Durch das Pilotprojekt "Rückführung" entstehen keine zusätzlichen Kosten. Es handelt sich um die Auswertung von Erkenntnisquellen mit bereits vorhandenem Personal im Rahmen der übertragenen Aufgaben. Frage 5: Warum wurde zur Durchführung des Projektes der Landkreis Meißen ausgewählt bzw. gab es auch Anfragen an andere Landkreise / Kreisfreie Städte? Der Landkreis Meißen entspricht mit einer Zuweisungsquote von 6,02 % der im FreiStaat Sachsen unterzubringenden Asylbewerber sowie (Stand Februar 2015) einer tatsachlichen Unterbringung von 6,34 % der Asylbewerber im laufenden Verfahren und 6,64 % der vollziehbar ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerber des Freistaates idealtypisch dem Durchschnitt der zehn Landkreise, die eine Unterbringungsquote von durchschnittlich 6,76 % aufweisen. Insoweit waren dort übertragbare Ergebnisse zu erwarten. Mit dem Landkreis Meißen wurde daher zuerst Kontakt aufgenommen und aufgrund dortig^- Bereitschaft zur Analyse der Rückführungszusammenarbeit das Pilotprojekt bego^hen/ Mittlerweile sind die in der Antwort zu Frage 1 genannten weiteren drei Landjireigfe dem Projekt beigetreten. Mit ffeunldlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2015-10-19T09:12:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes