STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staalsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon; 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 62-1053/35/13 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Dresden. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN , n nl/T ~n1r Drs.-Nr.: 6/2760 1 9. OKT. 2015 Thema: Aufteilung der EFRE-Fördermittel „Förderung umweltfreund¬ licher Verkehrsträger" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Haushaltstitel 07 20 891 01 „Förderung umweltfreundlicher Ver¬ kehrsträger" stehen für das Jahr 2015 insgesamt 20.415,6 Mio. Euro zur Verfügung. Förderfähig sollen dabei folgende Vorhaben sein: • Verkehrstelematische Anlagen (Studien, Forschung und Entwick¬ lung, Beschaffung, Installation, Aufbau), • Städtischer öffentlicher Personennahverkehr (Abbau von Zugangs¬ hemmnissen, Neu- und Ausbau sowie Erneuerung urbaner Stadt¬ bahnnetze, Fahrzeuge mit innovativen Antriebssystemen bzw. technische Ausrüstungen, die zur COa-Verminderung beitragen, ver¬ kehrstelematische Maßnahmen zur Anschlusssicherung im ÖPNV), • Maßnahmen zur Verbesserung des intermodalen Verkehrs (Verlage¬ rung von Straße auf Schiene bzw. Wasserstraße, Verlagerung von Luft auf Schiene, innovative Transportsysteme (Studien und Umset¬ zung), • Radverkehr (an kommunalen und an Staatsstraßen), • Binnenhäfen (Umschlagtechnik, logistische Systeme, Infrastruktur), ® Planung für SPNV-Elektrifizierung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamlllc Seite 1 von 3 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplalz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente, STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Vorbemerkungen: Das Operationelle Programm für den EFRE des Freistaates Sachsen wurde am 17. November 2014 durch die Europäische Kommission mit Beschluss 0(2014)8739 genehmigt. Im Zuge dieser Genehmigung sind die Themenkomplexe • Maßnahmen zur Verbesserung des intermodalen Verkehrs (Verlagerung von Straße auf Schiene bzw. Wasserstraße, Verlagerung von Luft auf Schiene, innovative Transportsysteme (Studien und Umsetzung)) und • Planung für SPNV-Elektrifizierung als Fördergegenstände entfallen, so dass nur noch die übrigen vier gefördert werden dürfen. Frage 1: Wie ist die Aufteilung absolut und relativ der Mittel aus dem Haushalts¬ titel 07 20 891 01 Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger für die einzelnen sechs angegebenen Förderzwecke vorgesehen? Für die vier genehmigten Fördergegenstände sind insgesamt 145,5 Mio. Euro in Aus¬ sicht gestellt. Diese sollen wie folgt aufgeteilt werden: Städtischer öffentlicher Personennahverkehr 85,0 Mio. Euro (58,4 %) Radverkehr 25,5 Mio. Euro (17,5%) Telematik 20,0 Mio. Euro (13,8%) Binnenhäfen 15,0 Mio. Euro (10,3%) Frage 2: Nach welcher Richtlinie erfolgt die Mittelzuweisung aus dem Haushalts¬ titel 07 20 891 01 Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger aktuell und ist eine eigene Richtlinie geplant, wenn ja bis wann, wenn nein wa¬ rum nicht? Die Ausreichung der Fördermittel wird nach der EFRE-Förderrichtlinie „Verkehrsinfra¬ struktur" des SMWA für die Förderperiode 2014 bis 2020 erfolgen. Diese befindet sich derzeit noch in Bearbeitung. Ihre Anwendung ist ab 2016 vorgesehen. Für die Finanzierung von Radwegen an Staatsstraßen werden die maßgebenden Vo¬ raussetzungen per Erlass geregelt werden, da der Freistaat Sachsen für diese per Ge¬ setz Baulastträger und damit gleichzeitig Mittelempfänger ist. Frage 3: Der Förderzweck Radverkehr wird im Haushaltstitel spezifiziert: (an kommunalen und an Staatsstraßen). In welcher Form können sich Kommunen um diese Fördermittel für den Radverkehr bewerben? Frage 4: Welcher Fördersatz gilt für die Förderung kommunale Radwege und welcher Fördersatz gilt für die Förderung von Radwegen an Staatsstra¬ ßen aus diesem Titel? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Eine Förderung kommunaler Radwege aus dem EFRE-Programm ist nicht mehr ge¬ plant, da nur bis zu 75 % der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Projektausgaben gefördert werden könnten. Damit bleibt die EFRE-Förderung deutlich hinter der neuen, voraussichtlich zum 1. Januar 2016 in Kraft tretenden RL KStB zurück, die einen Re¬ gelfördersatz von 90 % vorsieht. Die für den Radverkehr vorgesehenen EFRE-Mittel werden daher ausschließlich für Radwege an Staatsstraßen eingesetzt werden. Frage 5: Welche Fördersummen wurden in Sachsen bisher aus dem Haushaltsti¬ tel 07 20 891 01 "Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger" bean¬ tragt, bewilligt und ausgezahlt und welche konkreten Maßnahmen wurden bis heute aus dem Titel bewilligt und finanziert? (Bitte auf¬ schlüsseln nach Antragsteller, beantragte und bewilligte sowie finan¬ zierte Fördersumme) Da die grundlegenden Fördervoraussetzungen noch nicht abgeschlossen wurden (sie¬ he Antwort auf Frage 2), sind in Sachsen bisher weder Mittel beantragt, noch bewilligt oder ausgezahlt worden. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2015-10-20T11:58:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes