STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Sirnone Lang, SPD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2788 Thema: Überarbeitung der Konzeption für Hospiz- und Palliativmedizin im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wird die Hospiz- und Palliativkonzeption des Freistaates Sachsen vom zuständigen Referat in absehbarer Zeit überarbeitet werden? 2. ln welchem Zeitraum ist das vorgesehen? Entwurf- ZwischenstandEndergebnis 3. Welche Akteure im Freistaat sollen an der Überarbeitung beteiligt werden und wenn ja, in welchem Umfang und in welchen Abständen werden dazu Absprachen getätigt? 4. Wie soll die Kinder- und Jugendhospiz- und -palliativversorgung in dieser Konzeption berücksichtigt werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 4: Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz wurde vom Gesundheitsökonomischen Zentrum der Technischen Universität Dresden (GÖZ) und der BASYS Beratungsgesellschaft für angewandte Systemforschung mbH im Jahr 2013 eine Fortschreibung der "Studie zu Standorten und demographischen Rahmenbedingungen von Hospizangeboten in Sachsen" erstellt (im Folgenden: Hospizstudie 2013). Aus der im Internet unter http://www. fam ilie. sachsen. deidown Ioad/famiiien portai/Hospizstudie _ 2013. p df veröffentlichten Hospizstudie 2013 geht hervor, dass im Freistaat Sachsen eine gute Versorgung mit Hospiz- und Palliativangeboten vorhanden ist. An Hand einer regionalisierten Prognose auf Basis von mortalitätsadjustierten Empfehlungen wird darin auch deutlich, welcher kurz-, mittel- und langfristiger Bedarf an Hospiz- und Palliativversorgung voraussichtlich besteht. Auch Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-15/581 Dresden, .f30ktober 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucher SChutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ auf die besondere Situation von Kindern und Jugendlichen wird eingegangen. Auf Landesebene wird daher keine Veranlassung gesehen, die "Konzeption zur Hospiz - und Palliativarbeit im Freistaat Sachsen" (Zweite Landeshospizkonzeption) zu überarbeiten. Vielmehr besteht für die kommunale Ebene die Möglichkeit, auf der Basis der Studie die lokale Allokation der ambulanten und stationären Versorgungsangebote bedarfsgerecht zu steuern. Auch den einschlägig tätigen Verbänden bietet diese Studie eine belastbare Argumentationsgrundlage, um in den Landkreisen und k'reisfreien Städten , in denen eine Unterversorgung besteht, für eine Verbesserung der Versorgung zu werben. Denn gemäß Förderrichtlinie Hospiz ist die Landesförderung für Sach- oder Personalkosten von ambulanten Hospizdiensten an eine zehnprozentige kommunale Kofinanzierung gekoppelt. Auch für investive Zuschüsse an stationäre Hospize aus Landesmitteln bedarf es einer kommunalen Bedarfsbestätigung. Darüber hinaus sieht das gegenwärtig im Gesetzgebungsverfahren befindliche Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz- HPG) signifikante Verbesserungen im Hospiz- und Palliativbereich vor. Hier sollte vorerst die weitere Entwicklung abgewartet werden. Mit freundlichen Grüßen J,;.fi.{_ Seite 2 von 2 Freistaal SACHSEN 2015-10-16T09:30:06+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes