SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER 7 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kana Meier, Fraktion BÜNDNIS SO/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2789 Thema: Mögliche Verbindungen einzelner sächsischer Richter und Richterinnen zur organisierten rechtsextremen Szene Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon 564 1500 Telefax 449 (0)351 564 1509 Staatsminister@ 1040E-KLR-2757/15 H" ••n•chrm.• u..t.mlnlst•rlum Dresden Post 01 OBS Dresden Zu mit 3, E. 7.e. 11 parken ZL4Mg über Ge•iæs. V.-an. „Eine Meißener Richterin, macht auf ihrer Seite der Internetplattform „Facebook" Stimmung gegen Asylbewerber. Ausmaß und Ton der Aussagen werfen starke Zweifel daran auf, dass das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Richterin weiterhin gewährleistet ist Auch eine Strafbarkeit der getätigten Aussagen ist nicht ausgeschlossen. Auch wenn die Inhaberin der Seite behauptet, ihr Konto sei zul&t „gehackt" worden, weisen die wesentlich älteren Beiträge einen ähnlichen Tenor auf." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage — unter besonderem Hinweis auf die Maßgabe zur Beantwortung der Frage 2 — wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar und welche Fälle sind der Staatsregierung über den dargestellten Sachverhalt hinaus bekannt? Ete 1 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Die Einträge auf der Facebook-Seite der Richterin sind den dienstaufsichtsführenden Stellen zur Kenntnis gelangt Der Präsident des Landgerichts Dresden geht aufgrund seiner Zuständigkeit als unmittelbarer Dienstvorgesetzter derzeit der Angelegenheit sowohl hinsichtlich näherer Einzelheiten zum Sachverhalt als auch in Bezug auf des- Sen Bewertung nach. Diese Prüfung dauert an. Andere Äußerungen auf der Internetplattform Facebook, die fremdenfeindlichen Charakter tragen und ggf. Richtern zugeordnet werden können, sind nicht bekannt. Frage 2: Mit welchem Ausgang (bzw. derzeitigen Sachstand) wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen die betreffende Richterin disziplinarische Maßnahmen Oder Ermittlungen eingeleitet? a) Die Facebook-Eintrage werden dienstrechtlich geprüft. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen. b) Die Beantwortung der Frage 2 erfolgt mit der Maßgabe, die Ausführungen unter Buchst. b) nicht — beispielsweise durch öffentliche Drucklegung oder Aufnahme in das elektronische Dokumentationssystem EDAS — zu veröffentlichen. Dies ist zum Schutz der Rechte Dritter gemäß Art 51 Abs. 2 Var. 3 SächsVerf geboten. Wenngleich die Facebook-Eintråge und die daran anknüpfende dienstrechtliche Prüfung in Bezug auf die Richterin bereits in den Medien bekannt geworden sind, gilt dies nicht für Einzelheiten zu einem etwaigen Disziplinarverfahren. Auch personenbezogene Informationen, die das Dienstverhältnis eines Richters betreffen, unterliegen besonderem Schutz, wie sich auch aus S 115 Abs. 3 Satz 1 SächsBG i. V. m. S 3 SächsRiG ergibt. Das Infomnationsinteresse des Parlaments und der Abgeordneten ist insoweit mit dem berechtigten Interesse am Schutz persönlicher Daten der Betroffenen dergestalt zum Ausgleich zu bringen, dass eine Beantwortung nur gegenüber der Fragestellerin und dem Plenum ausreicht. Das Interesse an einer öffentlich zugänglichen Antwort muss insofern zurücktreten . Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Frage 3: Inwieweit sieht die Staatsregierung durch die mutmaßlichen Verbindungen das beamtenrechtliche Neutralitåtsgebot und die richterliche Unabhängigkeit ver- Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage nach dem Thema der Kleinen Anfrage auf „mutmaßliche Verbindungen zur organisierten rechtsextremen Szene" bezieht. Auch außerhalb des Dienstes hat sich ein Richter gernaß S 39 DRiG so zu verhalten, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird (sog. Mäßigungsgebot ). Inwieweit im konkreten Fall Dienstpflichten verletzt wurden, bildet den Gegenstand der im Rahmen der Antwort zur 1 angesprochenen Prüfung durch den unmittelbaren Dienstvorgesetzten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Facebook- Einträge allein keinen genügenden Anhalt dafür bieten. dass *Verbindungen zur organisierten rechtsextremen Szene" Oder entsprechenden Gruppierungen bestehen. Frage 4: Mit welchen Maßnahmen stellt die Staatsregierung sicher, dass eventuell bestehende Verbindungen von einzelnen Richterinnen Oder Richtern zu rechtsextremen Oder neonazistischen Gruppierungen oder Einzelpersonen keine Auswirkungen auf das dienstliche Handeln, insbesondere die richterliche Unabhängigkeit haben? Nach S 9 Nr. 2 DRiG darf in ein Richterverhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Im Rahmen der Einstellung geben die Richter eine entsprechende Erklärung zur Verfassungstreue ab, die sich auch darauf erstreckt, Bestrebungen , die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, nicht zu unterstützen und weder aktuell noch in den lüten fünf Jahren Mitglied in einer hiergegen gerichteten Organisation gewesen zu sein. Der nach S 38 Abs. 1 DRiG zu leistende Richtereid umfasst ebenfalls die Pflicht zur Unvoreingenommenheit und unparteilichkeit . Die Einhaltung der Dienstpflichten, zu denen auch das Mäßigungsgebot gehört , unterliegt der Dienstaufsicht Ober die Richter. Bei der Verletzung von Dienstpflichten kommt eine disziplinarrechtliche Ahndung in Betracht. Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Frage 5: Inwieweit und mit welchem Ergebnis wurden seit 2013 disziplinarrechtliche oder strafrechtliche Maßnahmen gegen wie viele Beamtinnen und Beamte wegen (welcher konkreten) Verbindungen zur oder neonazistischen Szene eingeleitet? Als Ergebnis einer ressort0bergreifenden Abfr* in Bezug auf Beamte kann mitgeteilt werden, dass keine entsprechenden Disziplinar- oder Strafrerfahren bekannt sind. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN