STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEIN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, & . Oktober 2014 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippman, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/28 Thema: Anstieg der Zahl von Waffen in Leipzig und Sachsen * Sachsen ■b&k; > Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: X-> \\ ■.V-V- „Die Leipziger Internetzeitung (LIZ) berichtet unter http://www.liz.de/Mediathek/Audios/2014/09/Audio-Stadtrat-17.09.2014-Waffenbesitz-und-Kontrolle-in-Leipziq.html über eine Anfrage der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leipzig zu Waffenbesitz und Kontrollen durch die Waffenbehörde in Leipzig. In der Antwort auf die Fragen (als Audiomitschnitt auf o. g. Adresse zu hören) weist Bürgermeister Rosenthal darauf hin, dass die Anzahl der Waffen geringer angestiegen ist, als vom Innenministerium in der Kleinen Anfrage Drs. 5/14769 mitgeteilt. Anders als das Innenministerium mitteilt, seien in Leipzig nicht 7.436 Schusswaffen registriert, sondern lediglich 7.095. Zudem berichtet dpa am 21.09.2014 unter Berufung auf das Sächsische Innenministerium, dass Ende August 2014 26.487 Menschen im Besitz von 137.431 Waffen seien. In der o. g. Kleinen Anfrage war demgegenüber von 34.651 Personen mit waffenrechtlicher Erlaubnis die Rede.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Bei der Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 5/14769 ist ein Schreibfehler unterlaufen. Am 31. Dezember 2013 waren nicht 34.651 Personen sondern 34.615 Personen mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis im Nationalen Waffenregister gespeichert. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-$tr. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besueherparkpiätze: Bitte beim Empfang Wilheim-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM des mmm Freistaat SACHSEN Frage 1: Aus welchen Gründen divergiert die benannte Anzahl der Waffen in Leipzig zwi-sehen der Darstellung des Staatsministeriums des Innern und der Darstellung der Zahlen durch Stadt Leipzig? Frage 2: Sind die Angaben zu den anderen Landkreisen/Kreisfreien Städten in Drs. 5/14769 ebenfalls zu korrigieren und wann ja, inwieweit und aus welchen Gründen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die unterschiedlichen Angaben resultieren aus einer unterschiedlichen Interpretation der Fragestellungen durch das Sächsische Staatsministerium des Innern und die Stadt Leipzig. Die Angabe des Sächsischen Staatsministeriums des Innern umfasst alle im Nationalen Waffenregister (NWR) bis 31. Dezember 2013 gespeicherten Waffen. Das sind gemäß § 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Errichtung des Nationalen Waffenregisters (NWRG) erlaubnispflichtige Schusswaffen, wesentliche Teile von Schusswaffen, verbotene Waffen und Kriegsschusswaffen. Wesentliche Teile von Schusswaffen sind im Waffengesetz (WaffG) den Schusswaffen gleichgestellt. Die Angabe der Stadt Leipzig dagegen umfasst die Anzahl kompletter Schusswaffen. Wesentliche Teile von Schusswaffen blieben aufgrund einer anderen Interpretation der Fragestellung unberücksichtigt. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Datenbereinigung im NWR noch nicht abgeschlossen ist. Der Gesetzgeber hat den Waffenbehörden eine Frist zur Datenbereinigung bis 31. Dezember 2017 eingeräumt (§ 22 Abs. 3 Satz 1 NWRG). Frage 3: Worauf beruhen die unterschiedlichen Angaben zur Zahl der Waffenbesitzer, welche offensichtlich durch das Staatsministerium des Innern gegenüber dpa mitgeteilt wurden und der Zahl der Waffenbesitzer, welche in Drs. 5/14769 mitgeteilt wurde? In Beantwortung der Kleinen Anfrage 5/14769 wurde mitgeteilt, wie viele Personen als Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis am 31. Dezember 2013 im NWR gespeichert waren. Gegenüber dpa wurde mitgeteilt, wie viele Personen als private Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen am 31. August 2014 im NWR gespeichert waren. Beide statistische Angaben sind nicht vergleichbar, da nicht alle Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis auch im Besitz erlaubnispflichtiger Waffen sind. Statistische Daten zur Anzahl der Personen, die im Besitz erlaubnispflichtiger Waffen sind, stehen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern erst seit 1. April 2014 zur Verfügung. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN ....I Freistaat ||p SACHSEN Frage 4: Wie verteilt sich die Gesamtzahl der Personen im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis (34.651 bzw. 26.487) auf die Landkreise und Kreisfreien Städte? Zur Beantwortung der Frage 4 wird auf die Anlage verwiesen. Beide statistische Angaben sind nicht vergleichbar, da nicht alle Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis auch im Besitz erlaubnispflichtiger Waffen sind. Frage 5: Worin liegen die Gründe für den starken Anstieg registrierter Schusswaffen in Sachsen seit Einführung des Nationalen Waffen reg isters? Der Anstieg registrierter erlaubnispflichtiger Waffen ist im Lichte einer steigenden Anzahl votf Jägern und Sportschützen im Freistaat Sachsen zu sehen. M : freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Anlage zu Frage 4 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Bündnis 90/Die Grünen Thema: Anstieg der Zahl von Waffen in Leipzig und Sachsen, Drucksache: 6/28 Anzahl der natürlichen Personen inkl. Dubletten (Stand 31.12.2013) Anzahl der gespeicherten Waffen besitzer (Stand 31.08.2014) Freistaat Sachsen gesamt 34.615* 26.487** Stadt Chemnitz 1.520 752 Erzgebirgskreis 3.895 3.094 Landkreis Mittelsachsen 2.830 2.267 Landkreis Zwickauer Land 2.389 1.888 Vogtlandkreis 2.836 2.295 Stadt Dresden 2.577 1.746 Landkreis Görlitz 2.695 1.965 Landkreis Meißen 2.002 1.680 Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge 2.621 2.276 Landkreis Bautzen 3.083 2.526 Stadt Leipzig 2.635 1.553 Landkreis Leipzig 2.739 2.148 Landkreis Nordsachsen 2.793 2.298 korrigierte Angabe aufgrund Schreibfehler in der Kleinen Anfrage 5/14769; aufgefallen im Rahmen der Erstellung dieser Antwort. Abweichung zur Summe der Einzelpositionen erklärt sich durch Änderungen an Daten zwischen der Erstellung der Statistik einer der Waffenbehörden und des Bundeslandes (dies ist ein Ausnahmefall, da die Statistik außerhalb der normalen Dienstzeiten berechnet wird, ist aber technisch möglich)