STAATSMINISTER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSEM Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9146 Dresden,^ ^ . Oktober 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2810 Thema: Sog. Meldungen wichtiger Ereignisse (WE-Meldungen) bei der Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Fällen und auf welcher Grundlage werden von welchen sächsischen Polizeibehörden sog. WE-Meldungen gefertigt (Bitte entsprechenden Erlass oder diesbezügliche Vorschriften beifügen)? Frage 2: An welchen Adressatenkreis (Meldewege) richten sich diese WEMeldungen und wie werden die Meldungen übermittelt (Art der Übermittlung )? Frage 3: In welchen Fällen werden die WE-Meldungen an das Innenministerium adressiert? Frage 4: Wie sind die WE-Meldungen aufgebaut? (Soweit dafür Vorlagen/Muster vorliegen, wird um Übersendung gebeten.) Frage 5: Werden in den WE-Meldungen, insbesondere an das Innenministerium, Klarnamen von Verdächtigen, Beschuldigten, Zeugen oder anderen Personen übermittelt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Hausanschrift: Sächsisches Staatsmlnistertum des Innern Wtlhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehraanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Grundlage für die Meldungen wichtiger Ereignisse (WE-Meldungen) bei der sächsisehen Polizei ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den vollzugspolizeilichen Meldedienst zu wichtigen Ereignissen (VwV WEMeldung ). Neben dem Sächsischen Staatsministerium des Innern können WE-Meldungen an Polizeidienststellen , Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst sowie Bundes-" bzw. Landesbehörden übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt grundsätzlich über die Formelle elektronische Kommunikation. Meldepflichtige Ereignisse, Adressatenkreis, Aufbau und Gliederung einer VVE-Meldung sowie die Obermittlung von personenbezogenen Daten sind in der VwV WE-Meldungen (Anlage) geregelt. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung -<.^ ^° Sebastian Gemkow Anlage Seite 2 von 2 Verwattungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den vol'zugspolizeilichen bieidedienstzu wichtigen Ereignissen (VwVWE-Meldung) Vom 31. Juli 2008 Allgemeines 1. Meldungen zu wichtigen Ereignissen (WE-Meldungen) Im Sinne dieser Verwaltungsvorschritt sind Informationen der Polizeidienststsllen und Einrichtungen für den PolizelvoNzugsdlenst über wichtige Ereignisse einschließlich der dazu geplanten und durchgeführten polizeilfchen Maßnahmen auf dem Dienstweg an das Sächsische Staatsministerium des Innern. 2. Wichtige Ereignisse im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift sind insbesondere die in Anläge 1 aufgeführten meldepflichtigen Ereignisse. 3. Ereignisse, die nicht in der Anlage 1 erfasst sind, sind ebenfalls zu melden, wenn eine besondere öffentlichkeitswirksamkeit zu erwarten oder bereits eingetreten ist. Das Staatsministerium des Innern kann darüber hinaus WE-MeMungen zu weiteren Ereignissen abfordern. In beiden Fällen Ist eine telefonische Vorabstimmung vorzune hmen. 4. WE-Meldungen enthalten erste Informationen zu polizeilich relevanten SachverhaBen. Wettere Tatsachen mit Bedeutung für die Bewertung des Sachverhartes sind als Ergänzungsmeldung zu übermitteln. 5. Meldungen nach der "Richtlinie für den kriminalpollzeillchen Meldedienst in Fällen poitisch motivierter Krimlnalität (KPMD-PMK)' gelten gleichzeitig als WE-Meldung im Sinne dieser Verwaltungsvorschrtft, wenn die Meldefristen gemäß Ziffer II Nr. 1 dieser Richtlinie elngehalten werden und die KPMD-PMK-Meldung im Betreff mit dem Zusatz «Gilt gleichzeitig als WE-Meldung" versehen wird. 6. WE-Meldungen sind grundsätzlich entsprechend derAnlagen 2 bis 4 zu fertigen. 7. Die dem Staatsministerium des Innern, Abteilung 3, nachgeordneten Polizeidienststellen und Einrichtungen för den Polizeivollzugsdlenst können unter Beachtung der Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit auf der Grundlage dieser Veiwaltungsvorschrift zusätzliche Regelungen für ihren Verantwortungsbereich treffen. II. 1. nfieldepfllcht, l'-'ieldewege und IWeldezelien Wichtige Ereignisse sind dem Staatsministerium des Innern auf dem Dienstweg unverzüglich zu melden, jedoch spätestens drei Stunden nach Bekanntwerden. 2. Dem Landeskrimlnalamt sind alle kriminalpolizeilich relevanten WE-Meldungen, dem Aus- und Fortbfldungsinstitut der sächsischen Polizei alle eigensicherungsrelevanten WE-Meldungen, zu übermitteln. 3. Wichtige Ereignisse mit Staatsschutzbezug sind dem Landesamt für Verfassungsschutz zu übermlteln. 4. MeUepflichtig ist die Organisationseinheit des Polizeivollzugsdienstes, in deren Zuständigkeit das Ereignis zuerst bekannt wurde, 5. WE-Meldungen sind grundsätzlich mittete Formsller Kommunikation zu übermitteln. 6. Bei besonders bedeutsamen und öffentllchkeitswirksamen Ereignissen ist eine telefonisehe Vorausmeldung erforderBch. 7. Meldepflichten nach anderen Vorschriften bleiben unberührt. !!!. Personen bezogene Daten Personenbezogene Daten von Tatverdächtigen sind stets zu melden, zu tatverdächtgen Polizeibediensteten nur auf Anforderung. 2. Personenbezogene Daten anderer Personen, insbesondere von Zeugen oder Geschädigten , werden im Einzelfall ergänzend gemeldet, soweit dies erforderlich ist zu Pollzeibedtensteten hat dies nur auf Anforderung zu erfolgen. IV. Inkrafttreten und Außerkratttreten Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1 . August 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwa!- tungsvorschriftdes Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den vollzugspollzellchen Meldedienst zu wichtigen Ereignissen (VwV WE-Meldung) vom 01. November 2003 außer Kraft. Dresden, den 31. Juli 2008 Der Staatsmlnlster des Innern Dr. Albrecht Buttolo Anlage 1 (zu Ziffer l. Numm9r2) itteldepfllchtige Ereignisse 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung: 1.1 Katastrophen. 1.2 Naturereignisse, die größere Gefahren- und Schadenslagen zur Folge haben. 1.3 Erhebliche Gefahrenlagen für die Bevölkerung, für Industrie-, Verkehrs-, Versorgungs - oder kemtechnische Anlagen. 1.4 Brände und Gasunfälle mit mindestens einem Toten, mehreren Schwerverletzten oder sonstigen erheblichen Auswirkungen. 1.5 Explosionen. 1.6 Unfälle und Gefährdungen im Luftverkehr. 1.7 Unfälle von öffentlichen Verkehrsmitteln, Schienen- oder Wasserfahizeugen, wenn mehr als eine Person getötet oder mehr als vier Personen schwer verletzt worden sind. 1.8 Straßenverkehrsunfälle, bei denen mehr als zwei Personen getötet, mehr als fünf Personen schwer verletzt worden sind, Massenunfälle sowie Straßenverkehrsunfalle mit erheblichen Auswirkungen auf den Straßenverkehr. 1.9 Unfälle oder Störfälle beim Umgang mit oder Auffinden von radioaktiven Stoffen oder Gefahrgütern. 1.10 Versammlungen, Aufeüge und Veranstalhjngen, die zu polizeilichen Maßnahmen führen. 1.11 Arteitskampfma&nahmen, die zu erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung fOhren. i.12 Fund von Munition und Sprengkörpem, bei deren Bergung erhebliche Auswirkungen auf die Bevölkerung zu enwarten sind. 1.13 Besondere Vorkommnisse unter Beteiligung von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Pariamentariern, Angehörigen ausländischer Streitkräfte oder Personen mit diplomatischem Status. 2 Politisch motivierte Straftaten sowie schwere Straftaten: 2.1 Gewaltdelikte mit poiitisch motiviertem Hintergrund, einschließlich bekanntgewordener Vorbereitungshandlungen. 2.2 Fremdenfelndliche und antlsemitische Straftaten. 2.3 Weitere politisch motivierte Straftaten, bei denen eine hohe Offentlichkeitswlrksamkeit zu erwarten ist 2.4 Straftaten gegen Personen des öffentlichen Lebens und Straftaten, an denen sc* ehe Personen als Tatverdächtige beteiligt sind. 2.5 Straftaten gegen Objekte/Einrichtungen der Staatsregierung, des Landtages, der Justiz, staatlicher Sicherheitsorgane, der Bundeswehr oder der Parteien. 2.6 Straftaten gegen diplomah'sche oder konsularische Vertretungen, Einrichtungen anderer Staaten oder internationaler Oiganisationen. 2.7 Entweichungen aus dem bzw. Nichtriickkehr in den Maßregelvollzug, wenn der Pafent gewalttätig oder gemeingefährllch Ist. 2.8 Flucht von Gefangenen, wenn der Gefangene gewalttätig, gemeingefähriich oder bewaflhet ist. 2.9 Straftaten mit besonderer Verwerflichkelt, brutalem Täterverhalten oder gravierenden Folgen für Opfer. 2.10 Landfrledensbruch. 2.11 Störungen des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, wenn Hinweise oder Tatsachen vorliegen, die eine EmsthafBgkeit nicht ausschließen. 2.12 Vorsätzliche Tötungsdelikte. 2.13 Fahriässige Tötungsdelikte oder vorsätziiche bzw. fahrlässige Körpervertetzungen, wenn Behörden oder öffentliche Einrichtungen Vorwürfen ausgesetzt werden. 2.14 Entführung und Geisalnahme. 2.15 Raub, Erpressungs- und Eigentumsdelikte, die durch eine brutale bzw. spektakuläre Begehungsweise ein besonderes öffentliches Interesse hervorrufen oder wenn Verdachtsmomente/Anhaltspunkte für Brennpunkte, Serienstraftaten oder überörtlich agierende Täter oder bandenmäßiges Handeln vorliegen. 2.16 Sicheretellung sowie Beschlagnahme größerer Mengen Betäubungsmittel, Waffen oder Sprengmlttel im Zusammenhang mit Straftaten. 2.17 Straftaten gegen sowie von Angehörigen der Streitkräfte (Bundeswehr und ausländlsche Streltkräfte). 2.18 Hochverrat, Landesverrat, Agententätigkeit. 2.19 Verlauf und Ergebnisse von Großeinsätzen zur Sb-alverfolgung. 2.20 Amoklagen. 3 Polizeiinterne Ereignisse: 3.1 Angriffe auf Polizeibsdienstete In Ausübung ihres Dienstes mit tödlichem Ausgang oder erheblichem Personen- oder Sachschaden. 3.2 Straftaten, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass Polizeibedienstete als TatverdächSge oder Beteiligte in Frage kommen, 3.3 Anwendung von Schusswaffen durch Polizeibedlenstete gegen Personen oder Sachen . Davon ausgenommen ist das Töten von Tieren aufgrund nicht behebbarer Schmerzen oder Leiden. 3.4 Dlenstunfälle von Polizelbediensteten mit Todesfolge oder Personenschäden, die einen stationären Krankenhausaufenthalt nach sich ziehen. 3.5 Verkehrsunfälle mit Polizeidienstfahrzeugen, bei denen eine oder mehrere Personen getötet oder verletzt wurden. 3.6 Todesfälle im Po lizeigewahrsam. 3.7 Verlust von Waffen, Sprengstoffen oder wichtigen Führungs- und Einsatzmitteln sowie Ausfall wichtiger Führungsmittel wie Funk, polizeilicher Notruf. 3.8 Sonstige Vorkommnisse mit Polizeibediensteten, die zu außergewöhnlichen Erörterungen In der Öffentlichkeit Anlass geben können. Anlage 2 (zu Ziffer Nummer 6) GSIedemng risr WE-irfieldungen WE-Meldungen sind grundsätdteh nach folgendem Muster zu erstatten: Betr.: WE-Meidung .Öffentliche Sicherheit und Ordnung" bzw, WE-Meldung .Politisch motivierte Straftaten und schwere Straftaten" bzw. WE-MeUung "Polizellnterne Ereignisse" 01 Kurzbezeichnung des Ereignisses 02 Tatzeit/Zeit des Ereignisses und Zeitpunkt des Bekanntwerden beim Polizeivollzugsdienst , wenn mit der Tatzeit nicht identisch 03 Tatort/Ereignlsort 04 Kurze Darstellung des Sachverhafe 05 Tatverdgchtlge 06 Opfer/Geschadigte 07 Getroffene und veranlasste Maßnahmen 08 Sachbearbeltende Organisationseinheit des Polizeivolbugsdlenstes, IVO-Vorgangsnummer und Pressevermerk (zu Ziffer Anlage 3 Nummer 6) Gliederung der Meldungen zu Versammlungen, Autzügen, Staatsbesuchen und sonstigen Veranstaltungen, die zu polizeilichen häaßnahmen führten Meldungen zu Vensammtungen, Aufcügen, Staatsbesuchen und sonstigen Veranstaltungen, die zu polizeilichen Maßnahmen führten, sind grundsätzlich nach folgendem Muster zu erstatten :[1) Betr.: Meldung zu... 1 Kurzbezeichnung des Ereignisses 2 Ort 3 Datum, Zeit 4 Anlass/Thema (dient der Erfassung des Hauptthemas) 5 Gesamtteilnehmerzahl (geschätzte Anzahl) 6 friedlich: ja/nein 7 Gewalttätige (geschätzte Anzahl) 8 Vermummte (geschätzte Anzahl) 9 kurzer Sachverhalt mit Verlaufedarsteltung 10 Anzahl freiheltsentziehender Maßnahmen 11 Verstöße gegen Straf- und Bußgeldvorschriften (mit Paragraphen) 12 eingesetzte Kräfte gesamt/Mannstunden gesamt 12.1 davon eigene Kräfte/Mannstunden 12.2 davon Fremdkräfte/Mannstunden 13 Anzahl der verletzten Polizeibedlensteten n Dies gilt nicht für Berichte zu Fußballspielen, für die Veriaufsberichte Im Rahmen des regelmäßigen Informationsaustausches Fußball nach gesonderten Festlegungen zu erstellen sind. Anlage 4 (zu Ziffer l. Nummer 6) Gliederung der Meldungen zu Unfällen und Gefährdungen Im Luftverkehr (SAR-Rfeldung) 1. Kurzbezeichnung des Ereignisses 2. Name und derzeitiger Aufenthaltsort des Anzeigenden mit Telefonnummer 3. Datum und Uhrzeit des Unfalls 4. Ort des Unfalls und Geländeart der Unfällstelle 5. Eintragungszeichen des Luftfahrzeuges 6. Typ des Luftfahrzeuges 7. Eigentümer und ggf. Halter oder Charterer des Luftfahrzeuges 8. Name des Luftfahizeugführers 9. Anzahl Personen an Bord des Luftfahrzeuges (Besatzung, Fluggäste) 10. letzter Startflugplatz und Startzeit 11. Bestimmungsflugplatz 12. Art des Flugplanes, Instrumentenflugregel (IFR), Visuel^Flug^egel (VFR), SonderVisuell -Flugregel-Flugplan, ohne Flugplan 13. Betriebsart (z. B. Fluglinienverkehr, gewerblicher Gelegenheitsverkehr, gewerbtieher Arbeitsflug, Geschäftsverkehr, Privatvertehr, Ausbildung) 14. Anzahl der Getöteten (Besatzung/Fluggäste/Außenstehende) 15. Anzahl der Verletzten (Besatzung/Fluggäste/Außenstehende) 16. Sachschaden am Luftfahrzeug (zerstört, schwer, leicht, nicht beschädigt) 17. Sachschaden Dritter 18. Betrlebsphase, in der der Unfall eintrat (z. B. Stand, Rollen, Start, Reiseflug, Landüng ) 19. Art des Unfalls (z. B. Oberschlag, Zuweitkommen, Berührung mit Hindernissen. Zusammenstoß, Brand oder Explosion im Flug) sowie 20. Angaben über beförderte explosive oder radioaktive Stoffe oder andere gefährliche Güter Die Meldung ist schnellstmöglich mittete Formeller Nachricht zu bestätigen und ggf. zu vervollständigen . 2015-10-23T12:42:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes