STAATSM1NISTEWUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAS24-0141..51/7792 Dresden,v« Oktober 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2833 Thema: Selbständige Ausreise im zweiten Quartal 2015 und Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer im Monat August 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: F rage 1: Wie viele abgelehnte Asylbewerber und wie viele anderweitige Asylbewerbet sind im zweiten Quartal 2015 aus dem Freistaat Sachsen im Rahmen des Rückkehrprogramms REAG/GARP und im Rahmen des Rückkehrprogramms URA 2 freiwillig zurückgekehrt? (bitte nach Staatsangehörigkeit einzeln aufgeschlüsselt auflisten) Die statistische Erhebung zu den geförderten freiwilligen Ausreisen nach dem REAG/GARP-Programm erfolgt durch den Projektträger, der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Bezogen auf den Freistaat Sachsen wurde im Zeitraum April bis Juni 2015 (2. Quartal) für insgesamt 191 Personen die Förderung der freiwilligen Ausreise nach dem REAG/GARPProgramm bewilligt. Diese Personen hatten folgende Staatsangehörigkeit: 68x kosovarisch, 39x serbisch, 28x russisch, 17x albanisch, 11x pakistanisch , 9x indisch, 6x irakisch, je 4x georgisch und mazedonisch, 2x afghanisch und jeweils 1x brasilianisch, iranisch und moldawisch. Der aufenthaltsrechtliche Status dieser Personen (abgelehnte Asylbewerber, Asylbewerber im Verfahren, Asylberechtigte usw.) wird für die einzelnen Bundesländer nicht erfasst. Die Geschäftsstatistik für das zweite Quartal 2015 zur Durchführung des Rückkehrprojektes LIRA 2 liegt der Staatsregierung noch nicht vor. Die ErStellung erfolgt durch den zuständigen Projektträger, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Insoweit können hierzu keine Angaben gemacht werden. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.snusachsen .de Verkehreanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STETOUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele vollziehbare ausreisepflichtige Auslanaer hielten sich am 31.08.2015 in Sachen auf? (bitte getrennt nach Staatsangehörigkeit, dem Anteil der allgemeinen Duldungen und dem Anteil der Duldungen wegen Passbeschaffung auflisten) Die^ngßben können der Anlage entnommen werden. Mitlfrefindlichen Grüßen irkus Ulbf Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Drs. 6/2833 Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer (Stand: 31 . August 2015)' Herkunftsland vollziehbar ausreise pflichtig und anwesend (Anzahl) davon: geduldet davon: geduldet wegen Passbeschaffung Afghanistan 130 38 Ägypten Albanien 298 62 Algerien 138 53 29 Angola Armenien 13 Aserbaidschan Athiopien Bangladesch Belgien 0 Benin 0 Bhutan BosnienHerzegowina 34 11 Bulgarien 14 Burkina Faso China 50 34 33 Cote de Ivoire DR Kongo Eritrea 23 Gabun Gambia Georgien 90 31 Ghana Guinea 0 Guinea-Bissau 0 Indien 679 393 216 Seite 1 von 4 Herkunftsland vollziehbar ausreisepflichtig und anwesend (Anzahl) davon: geduldet davon: geduldet wegen Passbeschaffung Israel 0 Italien Jordanien Kamerun Kasachstan Kenia Kirgistan Kongo Kosovo 566 150 13 Kroatien Kuba Laos Lesotho Lettland Libanon 394 191 115 Liberia Libyen 147 52 12 Litauen Malawi Mali Marokko 151 61 16 Mauretanien Mazedonien Moldau 249 63 Mongole! Montenegro Mosambik Myanmar Namibia Nepal Niederlande Niger Nigeria 10 Norwegen ohne Angabe Seite 2 von 4 Herkunftsland vollziehbar ausreisepflichtig und anwesend (Anzahl) davon: geduldet davon: geduldet wegen Passbeschaffung Pakistan 317 168 71 Peru Polen Portugal Ruanda Rumänien 18 Russische Föderation 416 148 24 Senegal Serbien 469 192 Serbien ALT Serbien u. Montenegro 58 18 Sierra Leone Slowakische Republik Slowenien Somalia Sonstige afrik. Staaten Sonstige asiat. Staaten Sonstige europ. Staaten Sowjetunion Spanien Sri Lanka Staatenlos Staatsangh. ohne Angabe Südafrika Sudan Alt Syrien Togo Tonga Tschad 31 29 99 12 98 14 54 25 26 Seite 3 von 4 Herkunftsland vollziehbar ausreisepflichtig und anwesend (Anzahl) davon: geduldet davon: geduldet wegen Passbeschaffung Tschechische Republik 1 Tunesien 609 273 69 Türkei 155 32 13 Turkmenistan Uganda Ukraine 13 Ungarn Ungeklärt 45 Usbekistan Venezuela Vietnam 150 46 14 Weißrußland Gesamt 5938 2291 786 'Quelle: Landesdirektion Sachsen Seite 4 von 4 2015-10-15T09:25:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes