(oIr r()s(') r() o(\ STAATSI\4 I N I STERI UI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANOWIRTSCHAFT Postfach'10 05'10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, AfD-Fraktion Drs.-Nr.:6/2836 Thema: Wirtschaftliche Schädigung der Sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft durch das Russland-Embargo der EU Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie hoch sind nach Erkenntnissen die wirtschaftlichen Schäden, die der Sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft durch das Russland Embargo der EU entstanden sind (getrennt nach Land- und Ernährungswi rtschaft darzustellen)? Der Export von Waren der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft nach Russland verringerte sich von 7,77 Millionen Euro im ersten Halbjahr 2014 auf 5,95 Millionen Euro im ersten Halbjahr 2015. Diese Exportreduzierung ist jedoch nur teilweise auf das Embargo zurückzuführen, da nur bestimmte Waren der Land- und Ernährungswirtschaft (vor allem Obst, Nüsse, Gemüse, Fische, Milch- und Fleischezeugnisse) von dem am 6. August 2014 von Russland erlassenen lmportverbot betroffen sind. Neben den unmittelbaren Exportauswirkungen gibt es mittelbare Auswirkungen für die Land- und Ernährungswirtschaft. So drängen Waren, die bis zum Jahr 2014 von anderen EU-Mitgliedstaaten nach Russland exportiert wurden, nun auf den EU-Binnenmarkt und verursachen aufgrund des erhöhten Angebotes am Markt reduzierte Preise für die Erzeuger. Die Höhe der wirtschaftlichen Schäden durch das Russland-Embargo fllr die sächsische Land- und Ernährungswirtschaft lässt sich nicht beziffern, da die Auswirkungen des Russland-Embargos nicht isoliert von anderen Markteinflüssen betrachtet werden können. Deshalb liegen der Staatsregierung keine Kenntnisse zur Höhe der wirtschaftlichen Schäden, die der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft durch das RusslandEmbargo der EU entstanden sind, vor. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2O12 PalHo lhre Nachricht vom 29. September 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.5011914992 Dresden, /t2. íO.lOlí TANDESGARIENSCHAU oÊr-sN¡rz/ERzGEBrree 2015 Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium filr Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 0'1097 Dresden www.smul sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befìnden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendlenst melden, * Ke¡n Zugang für elektronisch sign¡erte sow¡e für verschlüssêlte elektronische DokumenteSeite 1 von 2 STA ATST\4 I N I STERI UI\4 FÜR UMWEUT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Wieviel Arbeitsplätze sind nach den Erkenntnissen der Staatsregierung durch das unter 1. genannte Embargo in der Sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft verloren gegangen (getrennt nach Wi rtschaftsbereichen darzustel len)? Der Staatsregierung liegen keine Kenntnisse vor, ob und wenn ja wie viele Arbeitsplätze durch das unter 1. genannte Embargo in der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft verloren gegangen sind. Frage 3: Wieviel Unternehmen der Sächsischen Ernährungswirtschaft beantragten nach Erkenntnissen der Staatsregierung ein Konkursverfahren , das in dem l. genannten Embargo begründet ist ? Der Staatsregierung liegen keine Kenntnisse vor, ob und wenn ja wie viele Unternehmen der sächsischen Ernährungswirtschaft ein Konkursverfahren, das in dem unter 1. genannten Embargo begründet ist, beantragten. Frage 4: An wieviel Unternehmen der Sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft wurden nach Erkenntnissen der Staatsregierung Entschädigungszahlungen vorgenommen und in welcher Höhe? Von der Staatsregierung wurden an Unternehmen der sächsischen Land- und Ernährungswidschaft keine Entschädigungszahlungen vorgenommen. Der Staatsregierung liegen keine Kenntnisse vor, ob von anderer Seite an Unternehmen der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft Entschädigungszahlungen vorgenommen wurden. M undl Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2015-10-14T09:56:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes