STAATSlVUlSnSTEKlUM DES INNERN preistaat |P SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Präsidenten des Sächsischen Landtages 25-0141.51/7420 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Dresden Dezember 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/284 Thema: Gebühreneinahmen durch Melderegisterauskünfte im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Eine umfassende Statistik über die einzelnen Fragegegenstände wird in den sächsischen Meldebehörden nicht geführt. Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden deshalb die sächsischen Meldebehörden abgefragt. Die Antwort basiert auf Rückmeldungen von lediglich etwa zwei Dritteln der sächsischen Meldebehörden, von denen wiederum nicht alle die Frage vollständig, d. h. zu allen Fragegegenständen, beantworten konnten. Frage: In welcher Höhe haben die Kommunen im Freistaat Sachsen aus Melderegisterauskünften jeweils in den Jahren 2012 und 2013 Einnahmen (Angabe des Betrages bitte insgesamt und unterschieden nach: a) einfacher Melderegisterauskunft an Private b) Sammelauskünfte an Private c) erweiterter Melderegisterauskunft d) Gruppenauskünfte an Parteien e) sonstige Gruppenauskünfte an Private f) Auskünfte an Adressbücher g) Auskünfte von Alters- und Ehejubilaren an die Presse h) Auskünfte an Religionsgemeinschaften Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMllMlSTERlllM DES INNERN Freistaat Hl SACHSEN i) Auskünfte an den MDR j) Auskünfte an den Suchdienst k) sonstige Einnahmen) erzielt? / Auf die deigefügte Anlage wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen | 1 ' Ä , ■ . 7 \ Markus Ulbig i \ Anlage \ Seite 2 von 2 Einahmen aus Melderegisterauskünften im Freistaat Sachsen Anlage zur Drs. 6/284 Frage Einnahmen (in EUR) aus 2012 2013 a Einfache Melderegisterauskünfte an Private (§ 32 Abs. 1 Satz 1 SächsMG) 665.214,73 € 567.439,17 € b Sammelauskünfte an Private (§ 32 Abs. 1 Satz 2 SächsMG) 27.645,47 € 16.769,66 € c erweiterte Melderegisterauskünfte (§ 32a Abs. 1 SächsMG) 22.592,20 € 44.409,00 € d Gruppenauskünfte vor Wahlen (§ 33 Abs. 1 SächsMG) 575,50 € e Gruppenauskünfte an Private (§ 32a Abs. 3 SächsMG) 2.696,40 € 2.873,80 € f Datenübermittlungen zur Veröffentlichung in Adressbüchern (§ 33 Abs. 3 SächsMG) 3.117,62 € 3.953,84 € g Jubiläumsdatenübermittlung (§ 33 Abs. 2 SächsMG) h Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 30 SächsMG) 6,30 € 18,90 € i Datenübermittlungen an den Mitteldeutschen Rundfunk (§ 30a SächsMG) 17.761,44 € 26.499,28 € i Datenübermittlungen an den Suchdienst (§ 31 SächsMG) 666,64 € 366,83 € k sonstige Einnahmen 3.918,17€ 3.534,75 € Einnahmen von Einwohnermeldeämtern ohne getrennte Aufschlüsselung 478.778,84 € 1.234.858,60 €