SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2873 Thema: Gemeinsames Steuerrechenzentrum für Sachsen und Bayern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleinen Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit ist die Verlagerung von Aufgaben des Landesrechenzentrums Steuern von Sachsen nach Bayern geplant? (Bitte Angabe des Zeitpunkts des Gremiumbeschlusses zur Beteiligung an dem Projekt bzw. seiner vorbereitenden Workshops , konkrete Beschreibung des Projekts, der Projektziele, des Standes der Umsetzung, Aufbau und Teilnehmer der Projektgruppe , Kosten des Projektes, einschl. Angabe des Haushaltstitels .) Frage 2: Inwieweit und aus welchen Gründen sind welche externen Berater welcher Institutionen/Firmen an der Projektgruppe beteiligt ? Frage 3: Inwieweit stehen bei der Realisierung einer Verlagerung Kosteneinsparungen in welcher Höhe gegenüber? S SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/14-1053/1/12-2015/ 49398 Dresden, .Z.1. Oktober 2015 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN S SACHsEN Frage 4: Wie viele Bediensteten des Landesrechenzentrums Steuern bzw. der mit den Aufgaben des Rechenzentrums beauftragten Mitarbeitern anderer sächsischer Finanzbehörden benötigten nach Realisierung der Verlagerung andere Aufgaben bzw. müssten in ein Rechenzentrum in Bayern wechseln? Frage 5: Inwieweit sind die Datenschutzbeauftragten beider Länder bereits in das Vorhaben eingebunden? zusammenfassende Antwort der Fragen 1 bis 5: Von der Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April - 7 - 2008, Vf. 87-1-06). Die Fragen zum Projekt „Kooperation der Freistaaten Sachsen und Bayern im Bereich der Steuerrechenzentren" berühren den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil in der gegenwärtigen Projektphase die internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse noch nicht abgeschlossen sind. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2015-10-21T14:10:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes