STAATSM1N1STER1UW DES 11MNERN Der Staats ministe r SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/9156 Dresden, .^ Oktober 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2885 Thema: Urlaubstage/Ansparurlaub bei der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie" viele Urlaubstage (einschließlich Schichtdienstzusatzu ohne Ansparurlaub) wurden von sächsischen Polizeibeamten von 2010 - 2015 jeweils ins neue Jahr übernommen? Es wurde folgende Anzahl Urlaubstage entsprechend der Anfrage jeweils in das neue Jahr übernommen: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 Tage 64.803 71.196 80.990 89.382 87.636 Wie viele Urlaubstage aus 2015 in das neue Jahr übernommen werden, kann bisher noch nicht abgesehen werden. Frage 2: _ _ ,. " Wie viele Tage Ansparurlaub wurden von sachsiscnen von 2010 2015 jeweils ins neue Jahr übernommen? (Bitte aufschlüssein nach Polizeibehörden und nachgeordneten Dienststellen und Jahreswechsel ) Das IT-Verfahren "Dienstzeitplanung, -nachweis und -abrechnung" (DPNA), über das für die Polizeibeamten ein elektronisches Urlaubsblatt geführt wird, verfügt nicht über eine Historisierung. D h die abgefragten Daten zu einem Beamten werden für die Dienststelle erhoben, in der er zum Zeitpunkt der Abfrage geführt wurde, unabhängig davon in welcher Dienststelle er zum Erheb°ungszeitraum tatsächlich Dienst verrichtet hatte. Insofern ist eine valiHausanschrift : Sächsisches Staatsmlnlsterium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES 1N1MBRN Freistaat SACHSEN de Aufschlüsslung der Daten für die Dienststellen unter Berücksichtigung des AbfrageZeitraums nicht möglich. Es wurden folgende Tage Ansparurlaub jeweils in das neue Jahr übernommen: 2010 2011 2012 2013 2014 6.196 8.420 12.370 13.062 14.938 Wie viele Tage Ansparuriaub aus 2015 in das neue Jahr übernommen werden, kann bisher noch nicht abgesehen werden. Frage 3: Wie'viele Tage Ansparurlaub müssen mit Stichtag 1. Oktober 2015 jeweils in den Jahren bis 2019 verbraucht werden. (Bitte aufschlüsseln nach Polizeibehörden und nachgeordneten Dienststellen und Jahr) Eine solche Statistik wird nicht geführt. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht desTÄbgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Im vorliegenden Fall müssten zur Beantwortung der Frage mehr als 11^000 Datensätze einzeln geprüft werden, was mit einem vertretbaren Aufwand nicht möglich ist. Frage4: ...... ".._, _... _"_:. Wie'hoch ist die zu erbringende Jahresarbeitszeit eines Beamten jeweils in Jahren 2016 - 2019 in Arbeitstagen (Angenommene Größe ein VZA)? Die zu erbringende Jahresarbeitszeit richtet sich nach der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Arbeitszeit der Beamten im Freistaat Sachsen (Sächsische Ärbeiiszeitverorclnung - SächsAZVO). Demnach errechnet sich die Anzahl der Arbeitstageffacti deri Wochentagen von Montag bis Freitag abzüglich der ?esetzHchen,Feler~ über Sonn-und Feiertage im Freistaat Sachsen - SächsSFG) sowie den dienBtfr( dfsetz über Sonn-und Feiertage im Freistaat Sachsen - SächsSFG) sowie den Lien Tagen (24. und 31 . Dezember). Mit fll-euhdlichen Grüßen ^ Markus Ulbig Seite 2 von 2 2015-10-29T10:21:43+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes