STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9199 Dresden,n. Oktober 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2896 Thema: Mögliche fortgesetzte Aktivitäten der verbotenen Gruppierung "Härte Flauen" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Mit Erscheinungstag 28.09.2015 berichtete die Freie presse über eine Versammlung der Initiative ,Wir sind Deutschland' am Vortag in Flauen wie folgt: ,1...] auch die Rechte Szene schaute sich um auf dem Altmarkt . Nach Informationen der .Freien Presse' war die .Harte Flauen' fast vollständig vertreten. Dabei handelt es sich um eine rechtsextreme Rockervereinigung, die vor zwei Jahren vom Bundesinnenministerium verboten wurde.' (http://www.freiepresse.de/LOKALESA/OGTLAND/PLAUEN/2000- Menschen-bei-Protest-Demo-inPlauen-artikel9314059.php)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Hausanschrift; Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehreanbindung: Zu erreichen mit den StraßenbahnlinienS , 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTER1UM DES 1NNHK1M Freistaat SACHSEN Frage 1: Wie viele frühere Mitglieder der "Härte Flauen" waren an o. g. Versammlung beteiligt und welche weiteren Veranstaltungen politischen Charakters sind der Staatsregierung bekannt, an denen sich frühere Mitglieder der "Härte Flauen" nach dem Zeitpunkt des Verbots beteiligt haben? Im Rahmen des Polizeieinsatzes bei der in Rede stehenden Versammlung erkannten Polizeibeamte unter den Teilnehmern sechs ehemalige Mitglieder der verbotenen Gruppierung "Härte Flauen". Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Frage 2: Welche Erkenntnisse über die Betätigung früherer Mitglieder der "Härte Flauen" in Strukturen und Aktivitäten der extremen Rechten sind der Staatsregierung seit dem Zeitpunkt des Verbots bekannt geworden und um welche Strukturen und Aktivitäten sowie um welche Art der Betätigung handelt es sich jeweils? Die Gruppierung "Härte Flauen" war kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen. Ein Datenabgleich der ehemaligen Mitglieder der Gruppierung mit Dateien des Verfassungsschutzverbundes ist datenschutzrechtlich unzulässig . Frage 3: Liegen der Staatsregierung Anhaltspunkte vor, die auf fortgesetzte Aktivitäten der "Härte Flauen" sowie des Chapter Flauen der OMCG-Gruppierung "Gremium MC" hindeuten? Im Nachgang zum Verbot des "Gremium MC" am 3. Juli 2013 durch das Bundesministerium des Innern konnten keine polizeilich relevanten Aktivitäten des "Gremium MC Flauen" festgestellt werden. Hinsichtlich der Unterstützergruppierung "Härte Flauen" Destent aucn nach dem Verbot ein persönlicher Zusammenhalt einzelner ehemaliger Mitglieder fort. Diese treten bei bestimmten Veranstaltungen in Erscheinung, Jedoch ohne Clubkleidung oder diesbezügliche Insignien. Dabei kam es in mehreren Fällen zu Straftaten, vor allem Körperverletzungsdelikten , ohne direkten Rockerbezug. Frage 4: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Sachverhalte bzw. welcher Tatvorwiyfe , die dem Bereich PMK-rechts zugeordnet werden, wurden seit dem Zeitpunkt des Verbots gegen jeweils wie viele frühere Mitglieder von "Härte Plauen " iftid »(es Chapter Flauen von "Gremium MC" geführt? ^ta^tsregierung liegen keine PMK-relevanten Erkenntnisse im Sinne der Anfrage Mit fteutidlichen Grüßen Ma'tkus Ulbig Seite 2 von 2 2015-10-28T10:06:36+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes