SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospilalslraße 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2897 Thema: Ermittlungen wegen § 129 StGB, Nachfrage zu Drs. 6/2431 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die in Bezug genommene Kleine Anfragen, Drs. 6/2431, begehrte Auskunft nach Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die hier formulierte Nachfrage begehrt Auskunft insbesondere zu Ermittlungen, die nach§ 129 StGB wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung, der Unterstützung und/oder der Werbung von Mitgliedern/Unterstützern geführt werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.: Welche Ermittlungsverfahren werden im Freistaat Sachsen durch welche Staatsanwaltschaften unter welchem Aktenzeichen wegen des Verdachts der mitgliedschaftliehen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, deren Unterstützung und/oder der Werbung von Mitgliedern/Unterstützern geführt? Seite 1 von 4 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-543/15 Dresden, ~ Oktober 2015 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang fQr siekironisch signierte sowie für verschlüsselle siekironische Dokumenle nur über das Eleklronische Gerichls- und Verwaltungspostfach; nahere Informalionen unler www egvp de Frage 2: STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTlZ ~SACHsEN Wann wurden die unter Ziffer 1 genannten Ermittlungsverfahren jeweils eingeleitet ? Frage 3: Gegen wie viele Beschuldigte werden die unter Ziffer 1 genannten Ermittlungsverfahren jeweils geführt? Frage 4: Welche Ermittlungsverfahren im Sinne der Frage 1 wurden seit Beginn des Jahres 2015 eingestellt oder an andere, nicht-sächsische Staatsanwaltschaften abgegeben ? Frage 5: Bei welchen Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragen 1 und 4 handelt es sich um Vorgänge, die als IF-rechts oder IF-Iinks eingestuft sind bzw. waren und/oder denen Fälle aus den Bereichen PMK-rechts oder PMK-Iinks (bitte jeweils aufschlüsseln) zugrunde liegen bzw. lagen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Zunächst wird klarstellend darauf hingewiesen, dass es sich bei Straftaten wegen des Verdachts der mitgliedschaftliehen Beteiligung, der Unterstützung und/oder der Werbung von Mitgliedern/Unterstützern einer kriminellen Vereinigung um Tatbestandsalternativen des § 129 Abs. 1 StGB unter der gesetzlichen Überschrift des § 129 StGB "Bildung krimineller Vereinigungen" handelt. Darüber hinaus ist in § 129 Abs. 1 StGB noch die Tatbestandsalternative der Gründung einer kriminellen Vereinigung unter Strafe gestellt. ln der Antwort der Sächsischen Staatsregierung vom 8. September 2015 auf die Bezugsanfrage, Drs. 6/2431, wurden alle Ermittlungsverfahren mitgeteilt, die zum damaligen Zeitpunkt wegen des Tatvorwurfs nach § 129 StGB geführt wurden, unabhängig davon welche Tatbestandvariante des § 129 StGB die einzelnen Beschuldigten dabei verwirklicht haben könnten. Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ l9SACHsEN Dies vorangestellt, wird zur Beantwortung der Fragen auf die Anlage verwiesen. ln dieser sind die aktuell bei den sächsischen Staatsanwaltschaften nach § 129 StGB geführten und die seit dem 1. Januar 2015 eingestellten Ermittlungsverfahren ausgewiesen, die neben dem Tatvorwurf der Gründung/Bildung einer kriminellen Vereinigung auch eine bzw. mehrere weitere Tatbestandsalternative(n) des § 129 Abs. 1 StGB zum Gegenstand haben . Es gibt keine Verfahren, die ausschließlich wegen der in Frage 1 genannten Tatbestandsalternativen geführt werden. Im Hinblick auf zwei weitere Ermittlungsverfahren wird von einer Beantwortung der Fragen derzeit Abstand genommen, da insoweit aufgrund der laufenden Ermittlungen in diesen Verfahren einer weitergehenden Beantwortung die Vorschrift des § 477 Abs. 2 S. 1 Strafprozessordnung (StPO) entgegensteht. Nach dieser Vorschrift sind Auskünfte aus Akten zu versagen, wenn der Übermittlung Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen. Eine vollständige Beantwortung der Kleinen Anfrage würde den Erfolg der noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren gefährden. Sofern Einzelheiten zu bisherigen Ermittlungsansätzen bekannt würden, könnte dies dazu führen, dass der Erfolg der weiteren notwendigen Ermittlungen vereitelt würde. Bereits aus dem Datum der Einleitung des Ermittlungsverfahrens , der zuständigen Staatsanwaltschaft und aus der Anzahl der Beschuldigten könnten die Betroffenen Rückschlüsse ziehen. Die aufgeführten Gründe der Nichtbeantwortung der Fragen hindern auch eine Beantwortung der Anfrage in einer nichtöffentlichen Sitzung des Landtages oder mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk. Auch bei einer unter solchen Umständen erfolgenden Bekanntgabe der Ergebnisse der bisherigen Ermittlungen ist in den vorliegenden Fällen nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass Einzelheiten zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen bekannt und dadurch die weiteren Ermittlungen gefährdet würden. Eine Abwägung der Informationsinteressen des Antragstellers mit dem Interesse an der Geheimhaltung der Ermittlungsergebnisse geht derzeit zu Lasten des Abgeordneten. Das Interesse des Abgeordneten an vollständiger Information ist ein hohes, durch Art. 51 Abs. 1 SächsVerf verfassungsrechtlich gewährleistetes Gut. Aber auch das staatliche Interesse an einer wirkungsvollen Strafverfolgung ist ein hohes, aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitetes verfassungsrechtliches Schutzgut Bei vollständiger Beantwortung der Fragen wäre der Schaden für die laufenden Ermittlungsverfahren womöglich irreparabel. Seite 3 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTlZ ~SACHsEN Das Informationsinteresse des Abgeordneten ist demgegenüber nicht vollständig zurückgedrängt . Seine Verwirklichung hat lediglich insoweit und so lange zurückzustehen, wie eine vollständige Beantwortung tatsächlich eine Gefährdung des Ermittlungserfolges zeitigen würde, im Falle der Ermittlung eines Täters oder mehrerer Täter, so lange also, bis die Tatvorwürfe den/dem/der Beschuldigten eröffnet werden. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage: Tabellarische Auflistung Seite 4 von 4 Anlage zur Drs. 6/2897 Staatsanwaltschaft Aktenzeichen Einleitungsdatum (Frage 2) Anzahl der Beschuldigten (Frage 3) Einstellung oder Abgabe an andere Staatsanwaltschaften im Jahr 2015 (Frage 4) IF-rechts/ IF links PMK-rechts/ PMK-links (Frage 5) Aktuell anhängige Verfahren (Frage 1): Dresden 204 Js 10410/11 08.09.2008 15 - - 204 Js 14947/11 08.09.2008 4 - - 204 Js 27268/12 08.09.2008 7 - - 204 Js 41068/08 08.09.2008 4 - - 204 Js 60967/10 08.09.2008 4 - - 214 Js 27264/12 08.09.2008 9 - - 214 Js 27270/12 08.09.2008 7 - - 207 Js 32862/15 02.01.2015 20 - - 207 Js 44811/15 02.01.2015 20 - - 207 Js 44830/15 02.01.2015 20 - - 207 Js 44910/15 02.01.2015 20 - - 207 Js 45029/15 02.01.2015 23 - - 214 Js 53957/13 07.11.2013 14 - IF-links Generalstaatsanwaltschaft Dresden 394 Js 39/15 27.08.2014 5 - - Seit 1. Januar 2015 eingestellte bzw. abgegebene Verfahren (Frage 4): Dresden 207 Js 5328/14 27.01.2014 1 Einstellung - 207 Js 23312/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 23320/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 23325/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 23329/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 23332/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 23334/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 23335/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 23336/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 23337/15 02.01.2015 1 Einstellung - Anlage zur Drs. 6/2897 207 Js 23339/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 28092/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 28097/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 28098/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 28112/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 28116/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 28124/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 28133/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 28134/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 28136/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 28140/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 28195/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 28198/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 28202/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 28204/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 28211/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 28215/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 28218/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 28224/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 28229/15 02.01.2015 1 Einstellung - 207 Js 30474/15 13.01.2015 6 Einstellung - 207 Js 30653/15 02.01.2015 25 Einstellung - 207 Js 31390/15 02.01.2015 26 Einstellung - 207 Js 31395/15 02.01.2015 25 Einstellung - 207 Js 31473/15 02.01.2015 28 Einstellung - 207 Js 31521/15 02.01.2015 29 Einstellung - 207 Js 31530/15 02.01.2015 25 Einstellung - 207 Js 31721/15 02.01.2015 20 Einstellung - 207 Js 32441/15 02.01.2015 20 Einstellung - 207 Js 32494/15 02.01.2015 21 Einstellung - Generalstaatsanwaltschaft Dresden 397 Js 44/15 05.12.2011 186 Einstellung gegen 180 Beschuldigte IF-rechts 2015-10-30T10:45:03+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes