STAATSMINISTERIUM TÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Aktenzeichen Postfach 10 09 20 101079 Dresden (bitte bei Antwort angeben) 2-0141.00/8/5-2014 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden ^»Dr V, Dresden, . Oktober 2014 V Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/29 Thema: Sicherung des audio-visuellen kulturellen Erbes in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche audiovisuellen Medien gehören nach Auffassung der Staatsregierung zum audiovisuellen kulturellen Erbe des Freistaates Sachsen und wo sind diese nachvollziehbar definiert? r Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Die Sächsische Staatsregierung folgt in dieser Frage der Auffassung des Sächsischen Staatsarchives (StA) und der Sächsischen Landesbibliothek -Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB), die sich im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages mit der Sicherung audiovisueller Medien befassen. Das StA hat gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit § 2 Absätze 2 und 3 Sächsisches Archivgesetz (SächsArchivG) den gesetzlichen Auftrag, archivwürdige Unterlagen der Gerichte, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Sachsen zu verwahren, zu erhalten, zu erschließen sowie nutzbar zu machen. Unter den Unterlagenbegriff des SächsArchivG fallen insbesondere auch Filme und Tonaufzeichnungen, also audiovisuelle Medien. Ausgenommen von diesem gesetzlichen Archivierungsauftrag des StA sind gemäß § 1 Absatz 2 SächsArchivG die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Auf dieser Grundlage bewertet das StA neben allen anderen Unterlagen auch die in den Gerichten, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen entstandenen audiovisuellen Medien und übernimmt die Aufzeichnungen, die einen bleibenden Wert haben, als audiovisuelles Archivgut ins StA. Diese Überlieferung im StA gehört damit zum „audiovisuellen kulturellen Erbe des Freistaates Sachsen“. Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. "Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSM1N1STER1UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Archivwürdige audiovisuelle Unterlagen entstehen insbesondere auch im Sächsischen Landtag (Aufzeichnungen der Plenarsitzungen), der gemäß § 12 Absatz 1 SächsArchivG ein eigenes Archiv unterhält. Die Videoaufzeichnungen der 1. und 2. Wahlperiode des Sächsischen Landtages werden allerdings aufgrund einer Vereinbarung mit dem StA von diesem digitalisiert und archiviert. Die SLUB sammelt Tonträger (u. a. Schallplatten, Tonbänder, CDs, Dateien) und „moderne“ Filmmedien (u. a. Video, DVD, Blu-ray, Dateien) über Sachsen (Saxonica) sowie solche, die von sächsischen Produzentlnnen, Produktionsfirmen und Verlagen publiziert werden (Pflichtabgabe gern. SLUB-Gesetz vom 17. Dezember 2013 i. V. m. § 11 des Sächsischen Pressegesetzes). Aufgrund der Ausweitung der Pflichtabgabe werden wesentlich mehr unkörperliche audiovisuelle Medien abgegeben als bisher, die auch langzeitarchiviert werden müssen. Frage 2: Welche Strategien und Maßnahmen verfolgt die Staatsregierung hinsichtlich der Sicherung nicht-staatlichen audiovisuellen kulturellen Erbes? Die Staatsregierung verfolgt die Strategie, durch langfristige Lösungen die Sicherung des audiovisuellen kulturellen Erbes zu gewährleisten. Die verfahrenstechnischen Grundlagen und die technischen Abläufe werden gegenwärtig z. B. im StA und in der SLUB erprobt. Audiovisuelles kulturelles Erbe, das sich nicht im Besitz und in der Zuständigkeit des Freistaates Sachsen befindet, kann nur im Einzelfall aus Mitteln des Staates gesichert werden. Das StA ist z. B. auf der Grundlage von § 4 Absatz 4 SächsArchivG ermächtigt, auch von nichtstaatlichen Stellen und Personen Archivgut aufgrund einer Vereinbarung oder letztwilligen Verfügung zu übernehmen. Auf dieser Grundlage übernimmt das StA im Einzelfall im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen zum Beispiel Vor- oder Nachlässe bedeutender Persönlichkeiten, die auch audiovisuelles Archivgut enthalten können. Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) führt derzeit ein „Pilotprojekt zum Erhalt von Medienmaterial sächsischer privater Fernsehveranstalter mittels Digitalisierung und Archivierung zwecks weiterer Nutzung für Medien, Wissenschaft und Kultur“ durch. Dieses Projekt basiert auf zwei unabhängigen wissenschaftlichen Gutachten und ist auf eineinhalb Jahre angelegt. Die Präsentation der Ergebnisse soll im Sommer 2015 erfolgen. Frage 3: Welche personellen und technischen Ressourcen existieren gegenwärtig für die Sicherung audio-visueller Medien innerhalb des Sächsischen Staatsarchivs, der SLUB, der SLM und gegebenenfalls weiterer landeseigener Einrichtungen? (Bitte auflisten.) Wie dargestellt, werden die Verfahren zur Sicherung des audiovisuellen Erbes gegenwärtig an Einzelvorhaben erprobt. Dabei werden auch Erfahrungen über den notwendigen personellen und technischen Aufwand gesammelt. Die technische und personelle Ausstattung der einzelnen Arbeitsplätze für diese Aufgabe ist deshalb von den zu Seite 2 von 4 STAATSM1N1STER1UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST sichernden Medien und von den Gegebenheiten in den betreffenden Einrichtungen abhängig. Das StA unterhält ein Sachgebiet „Audiovisuelle Medien“ (SG AVM), das örtlich im Archivzentrum Hubertusburg in Wermsdorf untergebracht ist. Die technische und bauliche Ausstattung des SG AVM entspricht gegenwärtig den Anforderungen an die Archivierung von audiovisuellem Archivgut. Dieses betreibt Studiotechnik zur Wiedergabe, Bearbeitung und Sicherung von kinematografischem Film in den meisten gängigen Formaten, von Videoaufnahmen in den meisten professionellen und Consumer-Formaten sowie für Schallarchivalien auf Magnettonband, Audio-Kassetten und digitalen Nachfolgeformaten. Als Besonderheit bzw. Alleinstellungsmerkmal verfügt das StA in Wermsdorf über klimatisierte Sondermagazine für die einzelnen Medientypen einschließlich einer zertifizierten Sicherheitskammer für explosionsgefährdeten Nitrozellulose-Film. Das SG AVM ist mit einer Fachkraft für Medienarchivierung besetzt. Diese Stelle fällt aufgrund eines „kw-Vermerkes“ im Jahr 2016 weg. Das Personal der Mediathek der SLUB (insgesamt sieben Personalstellen) betreut im Regelbetrieb den Bedarf für Lehre und Forschung an der TU Dresden (u. a. Erwerbung, Bereitstellung und Digitalisierung), organisiert und unterstützt Drittmittelprojekte zur Digitalisierung audiovisueller Medien (insbesondere Tonträger) und unterstützt mit vielfältigen Einzelmaßnahmen die Sicherung und Bewahrung des audiovisuellen Erbes Sachsens. Daran sind drei Mitarbeiter unmittelbar sowie anteilig weitere Beschäftigte beteiligt. Frage 4: Wie groß schätzt die Staatsregierung den Bedarf an Personal- und Sach-ressourcen perspektivisch für eine langfristige Sicherung des audiovisuellen Erbes in Sachsen ein? Da sich die Sicherung des audiovisuellen Erbes im Freistaat Sachsen gegenwärtig noch in der Anfangsphase befindet, sind belastbare Angaben zum Bedarf an Personal-und Sachressourcen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Frage 5: Welche verbindlichen Standards der Digitalisierung existieren gegenwärtig in Sachsen und welchen Bedarf der Weiterentwicklung sieht die Staatsregierung? Audio: Im Bereich der Audiodigitalisierung sind Formatstandards weitgehend festgelegt und in den „Guidelines on the Production and Preservation of Digital Audio Objects“ der International Association of Sound and Audiovisual Archives - IASA festgeschrieben sowie entsprechend in den DFG-Praxisregeln „Digitalisierung“ enthalten. Die SLUB-Mediathek hält diese Standards bei der Digitalisierung ein. Ein Standard-Austauschformat für Audiodigitalisate (METS/MODS) wird derzeit im DFG-geförderten Projekt „Standardisierung von Erschließungsdaten digitalisierter Tonträger“ durch die SLUB (Referat 2.1 - Digitale Bibliothek/Referat 6.2 - Mediathek) entwickelt. Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 STAATSM1N1STER1UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Film/Video: Das StA sichert Teile des audiovisuellen Archivgutes in digitaler Form. Dabei orientiert es sich an Empfehlungen des Bundesarchivs (Filmarchiv), des Deutschen Rundfunkarchivs und den Archiven der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die auf diesem Gebiet führend sind. Formate und Codices zur Digitalisierung von Filmen werden in der AG Medien des Kompetenznetzwerks zur Langzeitarchivierung „Nestor“ diskutiert. Eine Empfehlung ist in Arbeit. Die SLUB ist hier vernetzt und verfolgt diese Diskussionen aktiv. Die SLM kooperiert in technischer Hinsicht mit der TU Chemnitz. Ziel dieser Kooperation ist es, unter Verwendung einer beispielhaften Auswahl von Videobeiträgen aus den Jahren 1992 - 1995 zu Erkenntnissen zu gelangen und Handlungsweisen zu skizzieren, wie das auf analogen Videobändern vorhandene Programmmaterial auf vor allem technisch und finanziell praktikable Weise digitalisiert, ausgewertet, archiviert und ggf. weiter verwendet werden kann. Einer der Schwerpunkte ist dabei die Schaffung einer archivkompatiblen Verschlagwortung der Inhalte der Datenträger. Sobald eine Entscheidung zur Sicherung der Filmrollen im 8-, 16- oder 35-mm-Format z. B. in der SLUB oder einer anderen Einrichtung des Freistaates Sachsen gefunden ist, werden sich die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden an diesem Verfahren orientieren. Sabine von Schorlemer Seite 4 von 4