STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeil und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2903 Thema: Ausbau der S 44 Skoplau; Nachfrage zu Drs. 6/1326 und 6/1793 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-1053/52/2 Sehr geehrter Herr Präsident, Dresden, 2 7, OKI, 2015 den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die in Bezug genommenen Kleinen Anfragen der Fragestellerin wur¬ den dahingehend beauskunftet, dass vor Planungsbeginn der aktuellen Bauarbeiten für den betroffenen Bereich mehrere Berichte, Gutachten und Stellungnahmen aus den Jahren 1980 bis 1995 vorgelegen haben. Einem Bericht der Leipziger Volkszeitung, Lokalteil Muldental, vom 24.07.2003 („Im Straßenbauamt nachgefragt: Schild bleibt, Schutzplan¬ ke kommt nicht") zufolge existiert ein Schreiben des damaligen Abtei¬ lungsleiters für Betrieb und Verkehr des zuständigen Straßenbauamtes vom 7. Juli 2003, in dem der Bauzustand im betroffenen Bereich als „extrem gefährdet" eingeschätzt wird; es seien in dem Zusammenhang Senkungen bemerkt und ein Abrutschen der Straße befürchtet wor¬ den." Zertif ikat seit 2006 audlt bcrüfundfamlllc Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche weiteren Berichte, Gutachten, Stellungnahmen usw. für den betroffenen Baubereich der S 44 existieren über die in der Beantwortung der KlAnfr, Drs. 6/1326, erwähnten Experti¬ sen hinaus und welchen Inhalts sind diese weiteren Experti¬ sen? Es existieren keine über die in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 6/1326 erwähnten Expertisen hinausgehenden Baugrundgutachten. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle; Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Frage 2: Welche Erkenntnisse lagen insbesondere im Jahr 2003 vor bezüglich Bauzustand, Baugrund und baulicher Risiken des betreffenden Straßenbereiches und aus welchen Untersu¬ chungen, Erkundungen o.ä. resultierten diese Erkenntnisse? www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7. 8 Haltestelle Carolaplalz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Im Jahr 2003 lagen folgende Unterlagen zur Beurteilung der geologischen Verhältnisse im Bereich der Ortsdurchfahrt Skoplau vor: - Geotechnisches Gutachten zu den Rutschungen entlang der LIO 44 in Skoplau und zu möglichen Sanierungsmaßnahmen vom 15. November 1980, - Gutachten Ingenieurgeophysik Skoplau (LIO 44) vom 31. August 1990, - Geotechnischer Bericht über die Hauptuntersuchung des Baugrundes mit geotechnischem Gutachten zu den Ursachen der Rutschung entlang der LIO in Skoplau (Ergänzung zum Gutachten vom 15. November 1980), - Geotechnischer Bericht Schadensbeseitigung an der LIO 44 in Skoplau vom 28. November 1990, - Bergbauliche Stellungnahme für den Straßenabschnitt der LIO 44 bei Skoplau, Bergamt Borna vom 25. Mai 1992, - Standsicherheitsuntersuchung Ausbau bzw. Verlegung der S 44 Skoplau, Einbau einer Tiefenentwässerung im Bereich möglicher Rutschungsgefährdung vom 17. November 1995. Frage 3: In welcher Weise wurden aus dem Jahr 2003 resultierende bzw. damals aufgeführte Erkenntnisse zur Rutschungsgefährdung vor, mit oder nach Planungsbeginn in den Planungsprozess sowie nachher in die Bauausführung einbezogen oder aus welchen Gründen wurde dies un¬ terlassen? Da im Jahr 2003 keine Baugrunduntersuchungen durchgeführt wurden, kann es daraus auch keine Erkenntnisse zur Rutschungsgefährdung gegeben haben. Alle bis dahin vorliegenden Erkenntnisse wurden bei Planungsbeginn in den Planungsprozess einbe¬ zogen. Frage 4: Existiert hinsichtlich der aktuellen Baumaßnahmen eine vorangehende Bedarfsanalyse und falls ja, wann ist diese durch den beauftragt und mit welchem Ergebnis vorgelegt worden? Bei dem betreffenden Straßenabschnitt handelt es sich um eine als Staatsstraße (S 44) gewidmete Verkehrsanlage für den Erschließungs- und Durchgangsverkehr, deren Verbindungsfunktion aufgrund der jahrelangen verkehrsrechtlichen Sperrung einge¬ schränkt war. Die Baumaßnahmen ergaben sich zwingend aus dem § 9 SächsStrG, der Bedarf wurde mit der Planrechtfertigung des Planfeststellungsbeschlusses begrün¬ det. Während der Aufstellung des Vorentwurfes wurde eine Verkehrsprognose erstellt und die Einordnung im Straßennetz analysiert. Da die S 44 die Grundzentren Colditz und Leisnig verbindet, erhielt der Streckenabschnitt die Verbindungsfunktionsstufe III. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 5: Welcher bzw. welche Entscheidungsträger hat/haben zu welchem Zeit¬ punkt die Entscheidung getroffen, die S 44 im Bereich Skoplau zu bau¬ en? Voraussetzung für den Neu- oder Ausbau von Staatsstraßen sind ein genehmigter Vorentwurf und bestehendes Baurecht. Die Genehmigung des Vorentwurfes für den Ausbau der S 44 im Bereich Skoplau er¬ folgte durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit am 4. Novem¬ ber 2003, der Planfeststellungsbeschluss wurde durch die Landesdirektion Leipzig am 22. September 2010 erlassen. it freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2015-10-28T12:59:31+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes