STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Slaatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 66-4076/1/1 Dresden, ~ ~ 3 0. OKT. 20)5 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2909 Thema: Fernbusverkehr im FreistaatSachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit gewährt der Freistaat Sachsen Fernbusunterneh¬ men Fördermittel zur Unterstützung des Fernbuslinienver¬ kehrs in Sachsen und in welchem Umfang wurden seit 2013 von welchen Fernbusunternehmen Fördermittel beantragt. (Bitte aufschlüsseln, ob und in welcher Höhe die von den Un¬ ternehmen beantragten Fördermittel für den Fernbusverkehr Fördermittel gewährt wurden) Frage 2: Welche Schritte hat die Staatsregierung unternommen bzw. welche Schritte plant sie zu unternehmen, um einheitliche Stationsgebühren für die Fernbus-Stationen einzuführen, die sämtliche Investitions- und Betriebskosten der Haltestelle ab¬ bilden, also sowohl Kosten für den Bau als auch für die Erhal¬ tung und den Betrieb? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2; ir üeitilial icll 3006 audlt bciufundflmlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Es wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/2770 verwie¬ sen. www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mil den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplalz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 3: Über welche konkreten Kenntnisse verfügt die Regierung über Wech¬ selverhalten von Fernbuskunden zwischen Bahn, eigenem Kfz, Mitfahr¬ gelegenheit im Kfz und Fernbus vor der Liberalisierung des Fernbusmarktes und danach insbesondere im Zusammenhang mit feh¬ lenden Fernbahnangeboten der Bahn? Angaben über Passagierzahlen sind seitens der Unternehmen nicht berichtspflichtig. Demzufolge liegen der Staatsregierung keine diesbezüglichen Informationen vor. Frage 4: Mit einigen Fernbuslinien sind sächsische Städte wieder neu an das Fernverkehrsnetz angeschlossen. Wie wird dies in der Verkehrsinfra¬ strukturplanung und in der Tourismuspolitik des Freistaates berück¬ sichtigt? Die Frequentierung des sächsischen Fern- und Staatsstraßennetzes durch Fernbusse, die bei den Straßenverkehrszählungen wie andere Busse dem Schwerverkehrsanteil zugerechnet werden, gibt keine Veranlassung zu Verkehrsinfrastrukturellen Planungen des Freistaates. Etwaige Defizite in der Fernbusinfrastruktur betreffen den Verantwor¬ tungsbereich der Kommunen bzw. der eigenwirtschaftlich tätigen Unternehmen. Inso¬ weit wird auf die Antworten der Staatsregierung zu den Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 6/2438 und 6/2770 verwiesen. Der unternehmerische Ausbau des Fernbusangebots kommt dem Vermarktungs¬ schwerpunkt Sachsens als Städte- und Kulturreiseziel entgegen. In der Tourismusstra¬ tegie Sachsen 2020 wird dazu festgestellt: „Leistungsfähige Verkehrsanbindungen sind eine wesentliche Voraussetzung für den Tourismus. In den vergangenen Jahren konn¬ ten auf diesem Gebiet Fortschritte erreicht werden [...] Die sächsischen Bemühungen auf diesem Feld bleiben vorrangig." Frage 5: Gemäß § 42a PBefG ist die Beförderung von Personen auf Fernbusli¬ nien zwischen zwei Haltestellen unzulässig, wenn 1. der Abstand zwi¬ schen diesen Haltestellen nicht mehr als 50 km beträgt oder 2. zwischen diesen Haltestellen Schienenpersonennahverkehr mit einer Reisezeit bis zu einer Stunde betrieben wird. Der Abstand zwischen Dresden-Hauptbahnhof und Chemnitz Hauptbahnhof beträgt ca. 80 km. Die niedrigste Fahrzeit des RE liegt derzeit bei 1 Stunde und 1 Minute. Dennoch können keine Fernbus-Tickets für die Fahrtstrecke DresdenChemnitz gekauft werden. Frage: Befürwortet die Staatsregierung die Freigabe der Relation Dresden-Chemnitz für den Fernbusverkehr? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was hat der Freistaat bisher unter¬ nommen bzw. unternimmt der Freistaat in dieser Sache? Die Bestimmung des § 42a Satz 2 Nr. 1 und 2 PBefG dient dem Schutz des öffentlich finanzierten Schienenpersonennahverkehrs. Im vorliegenden Fall greift Nr. 2 des ge¬ setzlichen Bedienungsverbotes. Das SPNV-Angebot zwischen Dresden und Chemnitz weist gegenwärtig eine Fahrzeit von 1:01 h auf. In zahlreichen Fällen haben die Anhör¬ stellen DB AG und Verkehrsverbünde als Aufgabenträger SPNV in der Vergangenheit Einwendungen erhoben, da ein schützenswertes Interesse der Allgemeinheit an dem Verkehrsangebot des SPNV zwischen Dresden und Chemnitz besteht. Der SPNV stellt in den Verkehrskonzepten das Rückgrat des Öffentlichen Personennahverkehrs dar. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Da die Zwischenbedienung Dresden - Chemnitz bei zahlreichen Fernlinien in Frage käme, ist hier der Schutz des SPNV besonders zu beachten. Die Fernbusunternehmen haben das gesetzliche Bedienungsverbot in der Folge bereits bei der Planung ihrer Fernlinien weitgehend berücksichtigt, so dass es keiner Entscheidung im Genehmi¬ gungsverfahren bedurfte. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2015-10-30T09:54:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes