STAATSM1N1STERHJM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/291 Thema: Disziplinarverfahren Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Disziplinarverfahren wurden jeweils in den Jahren von 2009 bis 2013 gegen Beamtinnen und Beamte des Freistaates Sachsen geführt? Frage 2: Welche Sanktionen hatten die unter 1. genannten Disziplinarverfahren zur Folge (bitte Anzahl der Fälle gliedern in Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Zur Beantwortung der Fragen wird auf die Anlage verwiesen. Aufgrund der jahresbezogenen Darstellung der geführten Disziplinarverfahren kommt es in Fällen eines jahresübergreifenden Verfahrensverlaufs zu Mehrfachnennungen. Disziplinarvorgänge, die zwischenzeitlich einem Verwertungsverbot gemäß § 16 des Sächsischen Disziplinargesetzes (SächsDG) bzw. gemäß § 112 der Disziplinarordnung für den Freistaat Sachsen (SächsDO) in Verbindung mit § 89 Abs. 1 SächsDG unterliegen, konnten nicht berücksichtigt werden. Nach Eintritt des Verwertungsverbots iw. ' Freistaat |P SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-0141.51/7418 Dresden, |. Dezember 2014 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wiihelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN sind die betreffenden Disziplinarvorgänge grundsätzlich zu vernichten (§ 16 Abs. 3 Satz jl, Abs. 4 Satz 1 SächsDG; § 112 Abs. 2, Abs. 4 Satz 5 SächsDO in Verbindung mit §189 Abs. 1 SächsDG). i Mit freundlichen Grüßen j j i i Markus Ulbig Anlage Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage Kleine Anfrage 6/291 Frage 1 Wie viele Disziplinarverfahren wurden jeweils in den Jahren von 2009 bis 2013 gegen Beamtinnen und Beamte des Freistaates Sachsen geführt? Jahr geführte Disziplinarverfahren darunter abgeschlossene Disziplinarverfahren 2009 231 98 2010 211 94 2011 252 150 2012 223 131 2013 224 118 Frage 2 Welche Sanktionen hatten die unter 1. genannten Disziplinarverfahren zur Folge (bitte Anzahl der Fälle gliedern in Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis)? Jahr Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B. Einstellung) 2009 15 17 4 0 4 58 2010 19 12 1 3 2 57 2011 25 28 6 1 6 84 2012 31 19 2 2 0 77 2013 38 13 5 2 1 59