STAATSM1N1STER1UM DES 1NNBRM Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.50/9200 Dresden,71 Oktober 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippe), AfD-Fraktion Drs.-Nr: 6/2911 Thema: Integrierte Regionalleitstellen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Komponenten der Integrierten Regionalleitstellen sollten im Detail vom Freistaat Sachsen zentral beschafft werden? Es wurden durch den Freistaat Sachsen Rahmenverträge für die Lieferung eines Funk-/Notruf-Abfragesystems (FNAS) sowie eines Einsatzleitsystems (ELS) abgeschlossen. Im Rahmen dieser Verträge wurden durch den FreiStaat Sachsen jeweils die zentralen Komponenten des FNAS und des ELS in den Technikzentralen gemäß Anlage 3 Nr. 1.1 der Sächsischen Landesrettungsdienstplanverordnung (SächsLRettDPVO) beschafft. Frage 2: Bis zu welchem Datum sollte die Migration der alten Leitstellen in die fertigen Integrierten Regionalleitstellen erfolgen? Zur Beantwortung der Frage wird hinsichtlich der geplanten Inbetriebnahme der Integrierten Regionalleitstellen (IRLS) auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. : 6/2268 verwiesen. Von einer weiterführenden Beantwortung bezüglich der Migration der alten Leitstellen wird abgesehen. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingeHausanschrift : Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahniinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden, STAATSM11M1STEKIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN hen, die Vorgänge oaer umstanae auuernaiD inres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn der Betrieb gemeinsamer Leitstellen Feuerwehr/ Rettungsdienst obliegt nach § 5 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) den Trägern des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie den Landkreisen und Kreisfreien Städten im Rahmen ihrer Zuständigkeit für den Brandschutz als weisungsfreie Pflichtaufgabe. Frage 3: Kam es beim Bau, bei der Technikbeschaffung, Technikinbetriebnahme oder der Gesamtinbetriebnahme der Integrierten Regionalleitstellen zu Verzögerungen? Wenn Ja bei welchen Leitstellen und aus welchem Grund? Zur Beantwortung der Frage wird hinsichtlich von Verzögerungen sowie deren Gründe bei der Inbetriebnahme der IRLS Dresden, Ostsachsen, Zwickau und Chemnitz auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. : 6/2268 verwiesen. Mit Schreiben der Stadt Leipzig vom 27. August 2015 teilte diese mit, dass nun Lieferund Leistungsschwierigkeiten bei Auftragnehmern aufgetreten seien, wodurch eine sichere Inbetriebnahme am 2. September 2015 nicht mehr erreicht werden könne. Die Abstellung der Liefer- und Leistungsschwierigkeiten solle bis Ende November 2015 abgeschlossen sein. Weil somit bis zum Jahreswechsel, bei dem die Silvesternacht immer einen besonderen Einsatzschwerpunkt hinsichtlich der hohen Anzahl von Notrufen darstellt, nicht ausreichend Betriebsroutine gegeben sein könnte, soll der Termin der Inbetriebnahme der IRLS für die Stadt Leipzig auf Januar 2016 verlegt werden. Frage 4: Sollte es im Sinne von Frage 4 zu Verzögerungen gekommen sein, sind den Landkreisen Folgekosten durch den außerplanmäßigen Parallelbetrieb von Leitstellen entstanden? Wenn ja: welchem Landkreis in welcher Höhe und wer ist Kostenträger der Mehrkosten? Der Stgptsregierung wurde von einzelnen Landkreisen und einer Kreisfreien Stadt angezeigt das.s ihnen Mehrkosten durch die verzögerte Inbetriebnahme der IRLS entstände sei Die Fifage eien. Mit frBund 'der Höhe etwaiger Mehrkosten ist nicht einvernehmlich geklärt. ichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2015-10-28T10:08:25+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes