STAATSMINISTERIUM Wj, | Freistaat FÜR WIRTSCHAFT SE SACHSEN ARBEIT UND VERKEHR Sächsisches Slaatsminislerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Der Staatsminister Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax; 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2912 Thema: Biofracking im Landkreis Görlitz Nachfrage zu 6/1347 und 6/2156 Sehr geehrter Herr Präsident, Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/13/54 Dresden, 2 7. OKI, 2015 namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt; Frage 1: Wird für das Biomore Projekt, welches international realisiert werden soll, im Bereich der Grenzregion Deutschland/Polen Bergbau mit grenzüberschreitenden Auswirkungen betrie¬ ben? Wenn „Ja", gibt es dazu einen Staatsvertrag zwischen Deutschland/ Sachsen und Polen? Für das Biomore-Projekt wird gegenwärtig im Bereich der Grenzregion Deutschland/Polen kein Bergbau mit grenzüberschreitenden Auswirkungen betrieben. Zu zukünftigen Vorhaben im Rahmen des Biomore-Projektes lie¬ gen keine Informationen und/oder Planungen vor. Zertifikat seit 2006 audit bcrufundfamlllc Frage 2: Wurden der Firma Kupfer KGHM Bodenproben aus DDR Zei¬ ten für deren Forschungszwecke zur Verfügung gestellt? Wenn „ja": entgeltlich oder unentgeltlich? Der Firma Kupfer KGHM wurden keine Bodenproben aus DDR-Zeiten für deren Forschungszwecke zur Verfügung gestellt. Frage 3: Beteiligt sich die Sächsische Staatsregierung am 10. und 11. November 2015 an der internationalen Rohstoffkonferenz der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ener¬ gie, welche in Berlin stattfindet? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Die internationale Rohstoffkonferenz „Verantwortung übernehmen - Nach¬ haltigkeit in der Rohstoffwirtschaft fördern" vom 10. bis 11. November 2015 in Berlin wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) veranstaltet. Vertreter der Sächsischen Staatsregierung können an der Kon¬ ferenz teilnehmen. Seite 1 von 2 www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente, STÄATSM1N1STERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 4: Die Staatsregierung antwortete auf die Kleine Anfrage 6/2156, dass sie Vereinsmitglied des Helmholzzentrum Dresden/ Rossendorf (HZDR) sei und dass die Technische Universität Bergakademie Freiberg (TUBAF) der Rechts- und Fachaufsicht des SMWK unterliegt. Beide Organisatio¬ nen sind Partner des Forschungsprojektes BioMore. Inwiefern hält die Staatsregierung an der Antwort auf die Fragen 3-5 der Kleinen Anfrage 6/1347, dass die Staatsregierung und der Freistaat Sachsen nicht be¬ troffen und deshalb zu keiner Antwort verpflichtet sei, fest? Die Fragestellung in der Kleinen Anfrage 6/2156 lautete; Frage 5: Wie und mit wel¬ chem geschäftlichen Anteil ist der Freistaat Sachsen an folgenden Projekten/ Unternehmen beteiligt: a) Helmholtzzentrum Dresden/ Rossendorf (HZDR) b) Bergakademie Freiberg" In der Antwort auf die Frage 5 a) der Kleinen Anfrage 6/2156 wurde dargelegt, dass das Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf (FIZDR) nicht als Kapitalgesellschaft, sondern als privatrechtlich eingetragener Verein organisiert ist. Der Freistaat ist nicht Inhaber von Geschäfts-ZGesellschaftsanteilen, sondern er ist ein Vereinsmitglied. Entsprechend § 26 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und der Satzung des FIZDR vertritt der Vorstand den Verein. Es liegt nicht in der Kompetenz eines Vereinsmit¬ glieds, das nicht Mitglied des Vorstands ist, Dritten Auskünfte über die Tätigkeit des Vereins zu erteilen. In der Antwort auf die Frage 5 b) der Kleinen Anfrage 6/2156 wurde dargelegt, dass die Technische Universität Bergakademie Freiberg (TUBAF) gemäß §1 Abs. 1 Nr. 1. c) i. V. m. § 2 Abs. 1 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsFISFG) eine rechtsfä¬ hige Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Sie hat gem. § 6 SächsHSFG das Recht zur Selbstverwaltung, wobei sie der Rechtsaufsicht des Sächsischen Staatsministeri¬ ums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) unterliegt. Die Staatsregierung hat lediglich mitgeteilt, dass die TUBAF der Rechtsaufsicht des SMWK unterliege. Die Rechtsaufsicht erstreckt sich nur auf die Einhaltung von Recht und Gesetz durch die TUBAF, nicht aber auf eine Kontrolle der Art und Weise der Auf¬ gabenerfüllung durch die TUBAF, wie es bei einer Fachaufsicht der Fall wäre. Die Staatsregierung kann deshalb über inhaltlich-fachliche Fragen keine Auskunft erteilen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Insofern hält die Staatsregierung an der Antwort auf die Fragen 3 bis 5 der Kleinen An¬ frage 6/1347 fest, dass die Staatsregierung und der Freistaat Sachsen nicht betroffen und deshalb zu keiner Antwort verpflichtet seien. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2015-10-28T13:00:00+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes