STAATSMINISTERIUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2915 Thema: Abführung von Rentenbeiträgen für Beschäftigte mit Minijob in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen mit Minijob führen in Sachsen seit Anfang 2014 bisher Rentenbeiträge ab? Frage 2: Wie hoch ist deren Anteil an der Gesamtzahl der Personen mit Minijob im Freistaat? Frage 3: Wie hoch ist der Anteil in den jeweiligen anderen Bundesländern? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 3: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Bei der vorliegenden Kleinen Anfrage handelt es sich um wiederkehrende rein statistische Fragen zur Abführung von Rentenversicherungsbeiträgen für geringfügig Beschäftigte (sogenannte Minijobber). Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung zwar verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten jedoch nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenhei- ~SACHsEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.51-15/592 Dresden, ,/~Oktober 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ ten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall. Der Einzug der Rentenversicherungsbeiträge für geringfügig Beschäftigte erfolgt deutschlandweit durch die bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-BahnSee angesiedelte Minijob-Zentrale (§ 28i Satz 5 Viertes Buch Sozialgesetzbuch). Es handelt sich also um keine Aufgabe der Staatsregierung. Mit freundlichen Grüßen ~ra~h Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2015-10-27T09:57:51+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes