STAATSMIN1STEK1UM DES 1N1MER1M Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-0141.51/7808 DJtejfden, den Oktober 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Tischendorf, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr: 6/2929 Thema: Unterschiedliche Rechtsauslegungen des Gesetzes kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) über Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind die folgenden Ausführungen vorangestellt: "Im Zusammenhang mit den Anträgen der Gemeinde Niederwürschnitz auf Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Lugau und der Eingemeindung von Niederwürschnitz in die Große Kreisstadt Stollberg wurde bekannt, dass es bezüglich der Rechtsauslegung des § 38 SächsKomZG in Verbindung mit § 27 SächsKomZG unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Landratsamt Erzgebirgskreis und dem Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) gegeben haben soll." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Worin bestanden die Unterschiede bei der o. g. lung? rechtlichen BeurteiFrage 2: Welche einheitliche Rechtsauslegung wird nach der diesbezüglich am 06.07.2015 im SMI durchgeführten Beratung zu o. g. Sachverhalt vertreten ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: In der o. a. Beratung wurde die Sach- und Rechtslage zwischen den Beteiligten im Vorfeld einer abschließenden Bearbeitung des Antrages durch das zuständige Landratsamt Erzgebirgskreis umfassend erörtert. Die Aufhebung einer Vereinbarung über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft erfolgt entweder im Wege einer Genehmigung, § 38 Abs. 2, 3 SächsKomZG oder im Übrigen durch Anordnung der Rechtsaufsichtsbehörde , § 38 Abs. 4 SächsKomZG. Eine Anordnung der Aufhebung der GemeinHausanschrift : Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax *49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. G, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1MISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN schaftsvereinbarung unterliegt hierbei regelmäßig einer gesteigerten Begründungslast. Im Ergebnis bestand unter den Teilnehmern Einigkeit darüber, dass es sich vorliegend um einen komplexen Antrag handelt, der einer umfangreichen Sachverhaltsermittlung und Abwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden Gründe des Wohls der Allgerpeinheit bedarf. Eine Entscheidung des Landratsamts als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde in dem lauf^id^d Verfahren ist noch nicht erfolgt bzw. dem SMI nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbij Seite 2 von 2 2015-10-19T09:17:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes