STAATSMIN1STERIUM DES INNERN r':c-itia»ii SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 5-0141.51/7807 Dresden,? November 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2930 Thema: Förderung von Wohnungsabriss in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für wie viele Wohnungen liegen in den Jahren 2015 und 2016 Anträge auf Abriss und Förderung mit Mitteln aus dem StadtumbauprogrammOst in Sachsen vor und wie viele davon wurden bisher bewilligt? (Bitte das Fördervolumen und den Eigenanteil für jeden Landkreis sowie jede Kreisfreie Stadt angeben.) Frage 2: Welchen Anteil an den o. g. Wohnungen haben private Antragsteller, kommunale Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften ? (Bitte gleichfalls aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Kreisfreien Städten.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Im Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Ost" werden Finanzhilfen für eine Gesamtmaßnahme (Fördergebiet), nicht für Einzelmaßnahmen, bewilligt. Die Bewilligung der Finanzhilfen erfolgt pro Programmjahr und wird über fünf Jahresscheiben abfinanziert. Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden des Freistaates Sachsen, die die Finanzhilfen an Dritte weiterleiten können. In dem Programmteil "Rückbau Wohngebäude" des Bund-LänderProgramms "Stadtumbau Ost" ist von der Gemeinde kein Eigenanteil zu leisten. Die von den Gemeinden für die Gesamtmaßnahmen beantragten und bewilligten Finanzhilfen im Programmteil Rückbau des Bund-Länder-Programms "Stadtumbau Ost" sind für das Programmjahr 2015 in der Anlage dargestellt . Die Finanzhilfen für das Programmjahr 2016 werden im November 2015 im Sächsischen Amtsblatt ausgeschrieben. Seite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon+49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen milden Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Die statistische Erfassung, wie viele Wohneinheiten von privaten Eigentümern, kommunalen Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften zurückgebaut wurden, erfolgt erst, nachdem der Rückbau vollzogen wurde. Frage 3: Besteht aufgrund des aktuell angestiegenen Bedarfs an Wohnraum zur Unterbringung von Asylsuchenden die Möglichkeit, die für den Abriss bereits bewilligten Mittel aus dem Stadtumbauprogramm-Ost "einzufrieren", um zu einem späteren Zeitpunkt bedarfsgerecht darauf zurückgreifen zu können? Die Finanzhilfen werden auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung bewilligt. Diese sieht eine Bereitstellung der Finanzhilfen durch den Bund in fünf Jahresscheiben vor. Sofern eine Gemeinde die ihr bewilligten Finanzhilfen für eine Einzelmaßnahme nicht in Anspruch nehmen kann, kann sie diese Finanzhilfen für eine andere Einzelmaßnahme in der Gesamtmaßnahme einsetzen oder zurückgeben. Die zurückgegebenen Finanzhilfen können damit anderen Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Möchte die Gemeinde die Einzelmaßnahme zu einem späteren Zeitpunkt doch durchführen, kann die Gemeinde erneut Finanzhilfen beantragen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat zudem in Aussicht gestellt, für zu benennende Einzelfälle nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen einer verlängerten Verfügbarkeit von Fördermitteln zuzustimmen , sofern im Bundeshaushalt eine haushälterische Absicherung erreicht werden kann. Einzelheiten dazu sind noch offen. Frage: 4: Ist es möglich, die für den Abriss zur Verfügung stehenden Mittel zur Ertüchtigung vorhandenen Wohnraums zu nutzen? Auch in Anbetracht der Flüchtlingszahlen sind aufgrund der demografischen Entwicklung insgesamt weiterhin Rückbaumaßnahmen im Freistaat Sachsen notwendig. Deshalb stellen der Bund und der Freistaat im Programmteil "Rückbau" des Bund-LänderProgramms "Stadtumbau Ost" Finanzhilfen für den Rückbau von Wohngebäuden zur Verfügung. Für die Aufwertung von Stadtquartieren, u. a. für die Sanierung von Gebäudj ^h, können die Finanzhilfen des Programmteils "Aufwertung" eingesetzt werden. Es t^steiy grundsätzlich die Möglichkeit, Finanzhilfen aus dem Programmteil .Rückbau 'jf/n d(Sn Programmteil "Aufwertung" mit Zustimmung des Bundes umzuschichten. Mit ffeuhdlichen Grüßen Markus Ulbig Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr.: 6/2930 Bund - Länder - Programm Rückbau Wohngebäude Programmjahr 2015 [Gemeinde FöKleigeblet beantragt Annaberg^Bychhqlz Auerbach/Vogtl. Bischofewerda Boma Boxberg/O.L. Coswig Terrassenstadt Buchholz InnenstadtAuerbach/Vogtl. 2020 Bischofswerda Südstadt (2012- 2020) Gnandorf 2012-16 315.510,00 46.050,00 251.190,00 116.000,00 12.000,00 26.000,00 715.640,00 Boxberg Siedlung 37.490.00 Dresdner Straße Stufe 71.030,00 428.000,00 22.000,00 0,00 Crimmitschau Crimmitschau Crimmitschau Delitzsch Gebiet Nordstadt Innenstadt Karl-Liebknecht-Siedlung -2014 Stadtteilzentrum Delitzsch Nord 143.090,00 175.870,00 49.890,00 Ebersbach-Neugersdorf Bsterberg Falkenstein/Vogtl. Flöha Franken berg/Sa. Oberland (2014-2020) Elstertal Stadtmitte 371.340,00 348.400,00 74.000,00 Stadtteilgebiet Sattelgut Stadtumbau Ost - Geschosswohnungsbau 19.180,00 111.850,00 Görlitz Rückbaugebiet Stadt Görlitz - NEU 339.790,00 270.180,00 Großenhain Stadtumbaugebiet - Äußerer Stadtring (2012-2020) 102.370,00 Hoyerswerda Kitzscher Stadtumbaugebiet Hoyerswerda Stadtzentmm 385.560,00 Königswartha Leipzig Neubaygebiet 646.550,00 302.330,00 Rückbaugebiet Grünau Limbach-Oberfrohna Limbach-Oberfrohna Teiigebiet 6 721.660,00 263.230,00 Löbau Löbau Teilgebiet 7 Löbau Ost Neusalzaer Straße 198.600,00 310.900,00 35.640,00 Lößnitz Wohngebiet an der Lessingstraße Muldenhammer Neukieritzsch Ortsmitte Tannenbergsthal Deutzen West 733.550,00 146.000,00 100.000,00 Oberlungwitz Robert-Koch-Straße 299.250,00 pelsnitz/Erzgeb. OelsnitzA/ogtl. Oelsnitz-Mitte 124.300,00 Otto-Riedel-Straße/AdolfDamaschke -Straße 266.000,00 Olbersdorf Mehrgenerationen-Wohngebiet Olbersdorf 464.390,00 .enig Stadtumbaugebiet Penig Rackwitz Reichenbach im Vogüand Stadtumbau Ortskern Rackwitz 58.880,00 313.580,00 Neubaugebiet West M2 "Grüne Stadthaussiedlu ng" 168.150,00 Riesa Riesa Riesa Rückbaugebiet Alleestraße Rückbaugebiet Chemnitzer Straße Rückbaugebiet Rudolf-BreitscheidStraße 155.140,00 52.710,00 310.930,00 Schwarzenberg/Erzgeb. Stadtumbaugebiet Sonnenleithe 2020 113.430,00 Weißwasser/O.L Werdau Anpassungsgebiet Nord-Süd Werdau - Östliches Stadtzentrum - Rückbau 203.526,00 49.880,00 Wilthen Zittau Zwickau Zwickau Karl-Marx-Straße Teilbereich Zittau-Ost Eckerebach2012 Marienthal2012 748.730,00 105.868,00 618.669,00 67.750,00 24.000,00 102.000,00 28.000,00 218.000,00 208.000,00 44.000,00 10.000,00 66.000,00 100.000,00 162.000,00 60.000,00 0,00 386.000,00 0,00 316.000,00 116.000,00 44.000,00 130.000,00 18.000,00 416.000,00 86.000,00 0,00 178.000,00 74.000,00 158.000,00 246.000,00 34.000,00 70.000,00 100.000,00 92.000,00 30.000,00 106.000,00 0,00 122.000,00 0,00 446.000,00 62.000,00 370.000,00 40.000,00 Zwickau Zwickau IZwickau Neuplanitz2012 Nieder- und Oberplanitz 2012 P6lbitz2012 1.192.580,00 95.000,00 114.990,00 714.000,00 0,00 68.000,00 Gesamt 12^10.643,00 6.046.000,00 Angaben in Euro Stand: 30.09.2015 Seite 1 von 1 2015-11-04T08:00:16+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes