STAATSMINISTERllJM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2937 Thema: Vorbereitung des Entwurfs eines neuen Pflegeberufegesetzes Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele unbesetzte Stellen wies der Sächsische Arbeitsmarkt in den Bereichen Altenpflege, Kinderkrankenpflege und Gesundheitspflege in den Jahren 2012, 2013, 2014 und in diesem Jahr jeweils auf? Die Anzahl der unbesetzten Stellen im erfragten Pflegebereich wird mittels folgender Tabelle dargestellt: Beruf (Fachkraft) Bestand an gemelde~en unbesetzten Stellen Sept. 2012 Sept. 2013 Sept. 2014 Sept. 2015 Kinderkrankenpflege k. A. möglich 49 18 19 Krankenpflege 228 287 261 312 Altenpflege 307 285 474 629 .. .. Quelle: Bundesagentur fur Arbe1t, Stat1st1k-Serv1ce Sudost, Oktober 2015 Frage 2: Wie viele Menschen absolvierten in den Jahren 2012, 2013 2014 (und Prognose 2015) in Sachsen eine Ausbildung in den Berufen Altenpflege, Kinderkrankenpflege und Gesundheitspflege? Zur Erläuterung der nachfolgenden statistischen Angaben wird auf Folgendes hingewiesen: Als Abgänger werden Auszubildende erfasst, welche die Ausbildung zwar absolviert haben, aber nicht erfolgreich abschließen konnten. Diese Personen erhalten deshalb nur ein Abgangszeugnis. Da die Schülerzahlen in den letzten Klassenstufen des Schuljahres 2013/14 und 2014/15 nur unwesentlich voneinander abweichen, ist für das Jahr 2015 von einer annähernd gleichen Größenordnung der Absolventen- und Abgängerzahlen auszugehen. Die statistische Erfassung hierzu liegt noch nicht vor. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-0141.51-15/547 Dresden, 2~0ktober 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Freistaat STAATSMINISTERIUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCl-lUTZ c::::..."l:"CJ SACHSEN 2012 2013 2014 Benllf Ab.- At.:>gänger Ab- Abgänger Ab- Abgänger solventen soll;lenten solve!7lten Kinderkranken - 73 2 102 11 98 2 pflege Kranken- 920 45 850 38 739 54 pflege Altenpflege 1.508 26 1.587 40 1.146 28 . . .. Quelle: Stat1st1sches Landesamt Sachsen; Statistische Benchte "Berufsbildende Schulen 1m Freistaat Sachsen", Schuljahre 2012/13, 2013/14, 2014/15 Frage 3: Wie stellen sich die fachlichen Unterschiede der drei genannten Pflegeberufe insbesondere in der Ausbildung dar und welche Auswirkungen hätte eine Verschmelzung für die Ausbildung von Pflegern in Sachsen? Das Vorhaben der Bundesregierung, die bisherigen drei Ausbildungen in der Pflege zu einer generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung zusammenzuführen, schafft die Grundlage für einen modernen, zukunftsorientierten Pflegeberuf. Die vorgesehene Reform ist das Ergebnis eines bereits lang andauernden Diskussionsprozesses. Die aufgrund entsprechender Modellklauseln im Kranken- und im Altenpflegegesetz durchgeführten Modellvorhaben haben gezeigt, dass eine dreijährige einheitliche Pflegeausbildung die Kompetenzen vermitteln kann, die für zunehmend komplexer werdende Pflegesituationen in unterschiedlichen Pflegekontexten besonders wichtig sind. Hierzu zählen eine hohe Analyse- und Reflexionsfähigkeit, Flexibilität sowie hohe Motivation und Befähigung zum lebenslangen berufsbegleitendem Lernen. Ziel eines neuen Pflegeberufsgesetzes soll es sein, Rahmenbedingungen für eine qualifizierte und attraktive Pflegeausbildung zu schaffen, die den Anforderungen der Pflege auch in Zukunft gerecht wird. Die Ausbildungen sowohl in der Altenpflege als auch in der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege sehen bereits heute neben den Einsatzgebieten Krankenhaus bzw. stationäre Pflegeeinrichtung praktische Ausbildungsteile in ambulanten Pflegeeinrichtungen und weiteren geeigneten Einrichtungen, u. a. in Einrichtungen der Rehabilitation vor. Durch eine generalistische Pflegeausbildung wird dieser Ansatz weiterentwickelt und gestärkt. Die Herausforderungen und Chancen einer generalistischen Ausbildung liegen darin, die bisherigen praktischen Handlungsfelder und Bedarfe an pflegerischer Versorgung noch besser anzupassen und aufeinander abzustimmen (vgl. BT-Drs. 18/5897). Frage 4: Wie hoch ist der zu erwartende Anstieg an pflegebedürftigen Personen in Sachsen in den kommenden fünf Jahren? Auf die Beantwortung der Großen Anfrage Drs. 6/2167, Antwort zu I Frage 7: "Wie wird sich der Pflegebedarf in Sachsen bis zu den Jahren 2020 und 2030 entwickeln?" wird verwiesen. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Frage 5: Wie entwickelt sich in Bezug auf Frage 4 voraussichtlich der Bedarf an Altenpflegern in den kommenden fünf Jahren? Der voraussichtliche Bedarf an Altenpflegern wird aufgrund der steigenden Anzahl der Pflegebedürftigen ebenfalls zunehmen, ist aber abhängig von den konkret zu erwartenden Pflegeszenarien. Diese können im Vorfeld nicht mit absoluten Zahlen prognostiziert und beziffert werden. Zur Einschätzung der Versorgung der sächsischen Pflegeeinrichtungen mit Absolventen einer Altenpflegeausbildung wurde mit Hilfe eines Rechenmodells der Prognos AG der Bedarf an Ausbildungsplätzen ermittelt. Für die folgenden Werte wird die Annahme zugrundegelegt, dass sich die berücksichtigten statistischen Faktoren, z. B. Anstieg der Pflegehäufigkeit, Abschlussrate der Ausbildung, Dauer der Beschäftigung im Berufsfeld , mit der Tendenz der vergangenen zehn Jahre weiterentwickeln. Um den statistisch ermittelten Bedarf an Altenpflegefachkräften rechnerisch zu decken, müsste demnach folgende Anzahl erfolgreicher Absolventen dem sächsischen Pflegemarkt jährlich zur Verfügung gestellt werden: 20~5 2016 '2017 2018 2'019 2020 benötigte Absolventen 843 762 622 638 848 774 (als VZÄ) .. .. .. Quelle: Sachs1sches Staatsm1mstenum fur Soziales und Verbraucherschutz - Auswertung Rechenmodell Prognos AG; Stand 21. Oktober 2015 Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2015-10-30T08:18:30+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes