STAATSMINlSTERIUM FUR SOZIALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FOR SOZIALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ AlbertstraBe 1 0 1 01 097 Dresden Prasidenten des Sachsischen Landtages Herrn Dr. Matthias RoP->Ier Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2946 Thema: Ambulant betreutes Wohnen Sehr geehrter Herr Prasident, namens und im Auftrag der Sachsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fallen erfolgten im Jahr 2014 MaBnahmen zur Erlangung und Beschaffung einer Wohnung nach § 68 Abs. 1 SGB XII? {Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Stadten aufschiUsseln) Frage 2: Wie wurden diese MaBnahmen konkret umgesetzt? Frage 3: Welche Kosten sind hierdurch entstanden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: MaP->nahmen zur Erlangung und Beschaffung einer Wohnung nach § 68 Abs. 1 SGB XII werden weitgehend vom Oberortlichen Sozialhilfetrager, dem Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen), umgesetzt. Dieser ist gemaB § 97 Abs. 2 SGB XII i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 SachsAGSGB zustandig fOr die Personen im ambulant betreuten Wohnen, die das 18. Lebensjahr , aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben. FOr die Obrigen Leistungsberechtigten sind die Landkreise und Kreisfreien Stadte als ortliche Trager der Sozialhilfe zustandig. a) KSV Sachsen: Das ambulant betreute Wohnen ist nur ein Teil der nach § 68 Abs. 1 SGB XII moglichen MaP->nahmen. Da der KSV Sachsen die Leistungen nach § 68 Abs. 1 SGB XII als Pauschale finanziert, ist es nicht moglich, die auf das ambulant betreute Wohnen entfallenden Fallzahlen sowie die hierfOr anfallenden Kosten zu beziffern. Freistaat SACHS EN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 lhr Zeichen lhre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bel Antwort angeben) 43-01 41.51-15/624 Dresden, 2 November 2015 Hausanschri ft: Sl!chslsches St.aatsmlnlsterium fOr Soziales und Verbraucherschutz AlbertstraBe 1 0 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de b) Landkreise und Kreisfreien Stadte: STAATSM INlSTERIUM FUR SOZlAlES UND VERBRAUCHERSCHUTZ lm Jahr 2014 wurden Ma~nahmen des ambulant betreuten Wohnens lediglich durch die Stadte Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie vom Vogtlandkreis wie folgt gewahrt: Stadt Chemnitz: 36 Personen erhielten Leistungen im Rahmen von 2 Projekten in freier Tragerschaft (Vermittlung wohnungsloser Personen aus den Projekten in eine eigene Wohnung) in Hohe von insgesamt 60.964,20 EUR. Stadt Dresden: 14 Personen erhielten Leistungen im Rahmen eines Gesamthilfeplanes . Die Kosten fOr den Bereich Erlangung und Beschaffung einer Wohnung werden jedoch nicht separat erfasst, sodass eine Angabe der Kosten nicht moglich ist. Stadt Leipzig: 30 Personen erhielten Leistungen, die durch freie Trager der Wohlfahrtspflege erbracht wurden. HierfOr entstanden Ausgaben in Hohe von 76.186,24 EUR. Vogtlandkreis: 15 Personen erhielten Leistungen im Rahmen eines Gesamthilfeplans in Hohe von insgesamt 38.519,89 EUR. Mit freundlichen GrO~en Seite 2 von 2 Freistaat SACl-ISEN 2015-11-04T08:02:14+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes