STAATSMlNlSTERlUM FUR SOZlALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ sACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FOR SOZIALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ Alberts Ira Be 1 0 1 01 097 Dresden Prasidenten des Sachsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Ro~ler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2951 Thema: Betreuungsschli.issel Asylbewerber Sehr geehrter Herr Prasident, namens und im Auftrag der Sachsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Asylbewerber kamen zum Stichtag des 30.09.2015 auf einen Sozialarbeiter? Frage 2: Wie viele Sozialarbeiter in offentlichen Einrichtungen gab es zum Stichtag des 30.09.2015 in Sachsen? Frage 3: Wie hat sich der Betreuungsschli.issel seit dem 01.01.2014 bis zum 30.09.2015 entwickelt) (Bitte quartalsweise aufschli.isseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 3: Die Fragen werden in der Weise verstanden, dass diese auf die Anzahl der in den Unterbringungseinrichtungen eingesetzten Mitarbeiter abzielen, die sich im weitesten Sinne der sozialen Betreuung von Asylbewerbern widmen. Durch den so nicht vorhersehbaren Anstieg der Zugangszahlen an Asylbewerbern in Sachsen unterlag auch der Aufwuchs an Unterbringungs- und Betreuungskapazitaten von Asylsuchenden einer dynamischen Entwicklung. Belastbare Aussagen dazu, wie sich die Zahl der in der soziale Betreuung von Asylbewerbern in Sachsen tatigen Personen uber Zeitraum 01 .01 .2014 bis zum 30.09.2015 entwickelt hat, sind entsprechend nicht moglich. Freistaat SACHS EN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 lhr Zeichen lhre Nachricht vom Aktenzelchen (bitte bel Antwort angeben) 45-0141.51-15/639 ~:_.~den , ,~ovember 2015 Hausanschrift: Sllchslsches Staatsmlnlsterlum fOr Sozlales und Verbraucherschutz AlbertstraBe 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FUR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Zu Frage 2 ist mit ROcksicht auf einen denkbaren Bezug zur ErfOIIung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe anzumerken, dass die Kommunen die Aufgaben nach dem Achten Such Sozialgesetzbuch (SGB VIII) als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen. Damit beschranken sich die Auskunftsmoglichkeiten der Staatsregierung auf die gesetzlich fixierten Datenerhebungen nach der Kinder- und Jugendhilfestatistik sowie auf die sich aus der FOhrung der Aufsicht abzuleitenden Auskunftsrechte. lm vorliegenden Fall ist weder die Form der Leistungserbringung oder AufgabenerfOIIung benannt, Ober die Auskunft begehrt wird, noch werden Anhaltspunkte fOr eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung durch die Jugendamter dargelegt. lnsoweit wird deshalb von einer Beantwortung abgesehen. Mit freundlichen GrO~en Seite 2 von 2 freistaat SACHS EN 2015-11-04T15:32:54+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes