STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SÀCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospilalstraße 7 | 01097 Drosden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 612952 Thema: Folgen der Obdachlosigkeit Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anzeigen und Verurteilungen wegen Bettelbetruges gab es in den Zeiträumen vom 01 .01.2015 bis zum 14.01.20'15, vom 01.04.2015 bis zum 14.04.2015 und vom 01.07.2015 bis zum 14.07.2015? Von einer Beantwortung der Frage wird abgesehen, da dies einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Anzahl der wegen eines sog. Bettelbetruges durch die sächsischen Staatsanwaltschaften geführten Ermittlungsverfahren bzw. der in diesem Zusammenhang ergangenen Verurteilungen wird statistisch nicht erfasst. Entsprechende Verfahren werden auch nicht in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften gesondert gekennzeichnet , so dass diese nicht durch eine Datenbankauswertung ermittelt werden können. Zur Beantwortung der Frage, wie viele Anzeigen es in den genannten Zeiträumen wegen Bettelbetruges gab, müssten daher alle 4.795 gegen bekannte und gegen unbekannte Täter mit dem Tatvonryurf ,,Betrug" durch die sächtIEI t¡q¿.lI L:YùJlÈv FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 10408-KLR-2717t15 Dresden, J . November2015 Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 0 1 095 Dresden www,justiz sachsen de/smj Verkehrsverblnd ung Zu erreichen mit Stra ßenba h nl i n ie n 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über E¡nfahrt Hospitalstraße 7 .zugang für €lektronisch signierle sow¡s für verschlùsselt€ €l€klronische Dokumente nur üb6r das Elekkonische Gsr¡chts- und VeMallungspostfachì nåhere lnformalionÊn unler w Êgvp d€ Seite I von 3 STAAISMìNìSTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN sischen Staatsanwaltschaften in diesen Zeiträumen eingeleitete Verfahren händisch durchgeschaut und ausgewertet werden. lm Hinblick auf die Frage nach der Anzahl der Verurteilungen müssten zusätzlich die Verfahrensakten zu weiteren 594 wegen Betruges ergangene Verurteilungen auf das Vorliegen eines Bettelbetruges überprüft werden. Zur vollständigen Beantwortung der Frage wären somit umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis , dass eine vollständige Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts in Anbetracht der großen Anzahl von insgesamt 5.389 auszuwertenden Verfahren unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Frage 2: Wie viele Todesfälle wohnsitzloser Personen, die auf Erfrierung oder Unterernährung zurückzuführen sind, gab es in den Jahren 2004 bis 2014? Von einer Beantwortung der Frage wird abgesehen, da dies einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die erfragten lnformationen werden statistisch nicht erhoben. ln der sog. Todesursachenstatistik des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen werden wohnsitzlose Personen nicht erfasst. Die Frage kann auch nicht aufgrund einer Auswertung der Datenanken der sächsischen Staatsanwaltschaften beantwo¡tet werden. Zwar werden sog. Leichensachen als Verfahren gegen unbekannt in den Datenbanken erfasst, jedoch wird dabei nicht die konkrete Todesursache ausgewiesen. Daher müssten die Verfahrensakten zu sämtlichen in dem genannten Zeitraum von 2004 bis 2014 geführten 54.113 Verfahren zu Leichensachen händisch darauf ausgewertet werden, ob es sich bei dem Verstorbenen um eine wohnsitzlose Person gehandelt hat und ob diese aufgrund von Erfrierung oder Unterernährung Seite 2 von 3 srAArsMril;SJJEJIYìl I W iÄëilsnx verstorben ist. Dies ist in Anbetracht der großen Anzahl der auszuwertenden Verfahren unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten . Zur Begründung wird ergänzend auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2015-11-04T08:03:25+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes