STAATSMINISTERIUM FÜR W1RTSC1-IAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeil und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax; 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2955 Thema: Regionalisierungsmittel Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 66-1053/42/4-2015 Dresden, 2 7, OKI, 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, - den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 24.09.2015 wurden u.a. Änderungen der Regionalisie¬ rungsmittel beschlossen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt; Frage 1: Welche Auswirkungen hat das auf Sachsen ab 2017? Der Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am 14. Oktober 2015 auf das Dritte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes verständigt. Demnach stellt der Bund den Ländern im Jahr 2016 insgesamt 8,0 Milliarden Euro zur Verfügung. Besagter Betrag wird ab 2017 bis 2031 um 1,8 Prozent p. a. dynamisiert. Die Verteilung der Mittel unter den Ländern ab 2016 soll bis Ende 2015 mittels einer von der Bundesregierung erstellten Rechtsverordnung (mit Zustimmung des Bundes¬ rates) geregelt werden. Bis zum Vorliegen dieser Rechtsverordnung sind mögliche Auswirkungen auf Sachsen nicht abschätzbar. Frage 2: Wie erfolgt die Zuteilung ab 2017 auf die 5 Verkehrsverbünde in Sachsen? Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamillc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Die Verteilung der Regionalisierungsmittel an die Zweckverbände in den Jahren 2015 bis 2020 richtet sich nach der geltenden Verordnung des Säch¬ sischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Finanzie¬ rung des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNVFinVO). Seite 1 von 2 www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplalz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 3: Wofür werden die vom Land einbehaltenen 20 % der Regionalisierungsmittel verwendet? Es werden keine Regionalisierungsmittel einbehalten. Alle Regionalisierungsmittel werden für Aufgaben des ÖPNV verwendet. Über die an die kommunalen Zweckverbände gemäß ÖPNVFinVO ausgereichten Fi¬ nanzmittel hinaus stehen Regionalisierungsmittel auch - zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs, - für Betriebsbeihilfen der SPNV-Schmalspurbahnen und - zur Investitionsförderung im Rahmen des ÖPNV-Landesinvestitionsprogramms zur Verfügung. Frage 4: Welche Summe haben die 5 Verkehrsverbünde in Sachsen für 2017 bis 2025 zu erwarten? Bitte einzeln pro Verkehrsverbund / pro Jahr auf¬ schlüsseln. Infolge der noch nicht geklärten Aufteilung der Regionalisierungsmittel unter den Län¬ dern ist eine Antwort im Sinne der Fragestellung derzeit nicht möglich. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 5: Wonach richtet sich die Verteilung der Regionalisierungsmittel auf die einzelnen Verkehrsverbünde? Die Mittelverteilung auf die ÖPNV-Zweckverbände erfolgt auf Grundlage eines kom¬ plexen Budgetierungsmodells, welches von einem Gutachter erstellt und mit den kom¬ munalen Zweckverbänden erörtert und plausibilisiert wurde. Relevante Faktoren sind u. a. das aktuelle und geplante Verkehrsangebot, die Verkehrsnachfrage (Fahrgäste je Streckenabschnitt) sowie die den jeweiligen Produktionsaufwand bestimmende Pro¬ duktkategorie (Regionalbahn, Regionalexpress, S-Bahn). Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2015-10-28T13:00:29+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes