STAATSM1N1STEK1UM DES INNERN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9210 Dresden, / L . Oktober 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippet, AfD-Fraktion T:hema:" Polizeiliche Vorfälle im Zusammenhang mit Asylbewerbern (ohne Straftaten) im zweiten Quartal 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vorbemerkung: . . , ^ Ätr-_.i:->.i.«u VorfaHe in Veriiindung mit Asylbewerbern sind in der OffenUichkeit immer'wieder Punkt "kontroverser Diskussionen, welche_ Vermutungen statt tatsächlichen Fakten geführt we"len^Dle sol'l'dazu beitragen etwas Klarheit in die Diskussion zu_bringen.Dem isfbewusst, dass in den polizeilichen_DatenveraroeiIVO nicht zwingend alle Vorfälle im Zusammenhang mit^sylbewerbern'erfasst sind. Weiterhin dürften nicht^"e^edoch< meistenTpersonendatensätze, bei denen Asylbewerber beteiligt sind, vollständig ausgefüllt sein. Bei der Erfassung einer äit soll der Aufenthaltsgrund ebenfalls erfasst werden ~~DieI'ist unter anderem erforderlich, um "Mehrfachintensivtäter r" ermitteln zu können. Insofern'stellt das Ergebnis dieser Kleinen Anfrage in der eher eine Untergrenze der tatsächlichen Vorfälle dar." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: B'eTwie vielen polizeilich bekannt gewordenen und im IVO I'echer' dtierbarenVorfällen der Gefahrenabwehr oder Ordnungswidrigkeiten 'ausiänderrechtliche Verstöße) im 2. Quartal 2015 waren Asylbevwr 'ber'ars'Merdender oder Verursacher beteiligt? Bitte aufschlüsseln n'ach'Vorgangs'typ; Landkreisen/Kreisfreien Städten und Beteiligung der Asylbewerber (kumulativ). Hausanschrift: Sächsisches Staatsmlnisterium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1M1STETOUM DES INNERN Freistaat SÄCtiSB^ Die Erfassung des Aufenthaltsgrundes von nichtdeutschen Personen ist ausschließlich beiStraftatenfürTatverdächtige eine Pflichterfassung. Ansonsten_gilt der Grundsatz, dass'eine'Erfassung des Aufenthaltsgrundes von nichtdeutschen Personen (dazuigeauch Flüchtlinge und Asylbewerber) nur dann erfolgt, wenn diese Information im'iusammenhang miTdem konkreten Sachverhalt Relevanz besitzt. Wenn beispielsweise 'ei'n'nuchtlmg oder ein Asylbewerber einen Verkehrsunfall meldet, wd dieser FalTvon"der-Frage°'1 "umfasst, der Aufenthaltsgrund des Mitteilenden ist für den Fall 'nicht relewant und wird nicht erfasst. Die in IVO recherchierbaren Daten sind iinsofern"nicht belastbar und bilden nicht die Realität hinsichtlich der Fragestellung ab, weder den tatsächlichen Umfang noch wird daraus wie vom Fragesteller in der Vorbemertajng " vermutet,^ eine Untergrenze tatsächlicher Vorfälle bestimmbar. Insofern kann die Frage nicht beantwortet werden. 2l Wird die polizeiliche Lage im Zusammenhang mitAsylbewerbern seitens des SMI oder der Polizeidirektionen in Lagebildern erfasst? Falls Frage 1 widererwartend abschlägig beantwortet wird und Frage 2 bejaht werden kann, welche ähnlichen Informationen wie in Frage 1 können aus^den Lagebiidern gewonnen werden? Insofern die Informationen Statistiken zugeführt werden, bittet der Fragesteller um Bekanntgäbe der Daten. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Slizeiliche Lage wird im Zusammenhang mit Asylbewerbern in Lagebildern beiden äidirektionen erfasst. Darin sind jedoch keine Informationen im Sinne der Frage 1 alter/. reuihdlichen Grüßen ^\\ kus Ulbi! Seite 2 von 2 2015-10-19T09:18:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes