STAATSM1N1STERIUM ÜES INNERN ^^^T1 FrpKtaat wn<;An-!CTT\! Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/9212 Dresden , ?^.Oktober 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2967 Thema: Aufstiegsbeamte der sächsischen Polizei in 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass Aufstiegsbeamte keine Ausbildung als Polizeikommissaranwärter absolvieren, sondern während der Aufstiegsausbildung ihr bisheriges Statusamt beibehalten. Frage 1: Wie viele Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei bewarben sich 2015 als Aufstiegsbeamte um eine Ausbildung als Polizeikommissaranwärter bei der sächsischen Polizei? (Bitte aufschlüsseln nach Beamtinnen und Beamten!) Im Jahr 2015 haben sich 47 Beamtinnen und 145 Beamte der Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene, Fachrichtung Polizei (LG 1.2 Pol) um die Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene, Fachrichtung Polizei (LG 2. 1 Pol) beworben. Frage 2: Wie viele der unter Frage 1 genannten Beamtinnen und Beamten der sächsischen Polizei begannen zu welchem Stichtag in 2015 eine Ausbildung als Polizeikommissaranwärter bei der sächsischen Polizei? (Bitte aufschlüsseln nach Beamtinnen und Beamten!) Am 1. Oktober 2015 haben 20 Beamtinnen und 56 Beamte der LG 1.2 Pol die Aufstiegsausbildung für die LG 2.1 Pol begonnen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsminlsterium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehraanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Voraussetzungen müssen Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei erfüllen, um als Aufstiegsbeamte eine Ausbildung als Polizeikommissaranwärter bei der sächsischen Polizei zu beginnen? Beamtinnen und Beamte der LG 1.2 Pol können zum Aufstieg in die LG 2.1 Pol zugelassen werden, wenn ein dienstlicher Bedarf besteht und sie 1. nach ihrer Befähigung, ihren fachlichen Leistungen und ihrer Persönlichkeit hierfür in besonderem Maße geeignet erscheinen, 2. die Bildungsvoraussetzungen des § 17 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen, 3. sich in einer Dienstzeit von mindestens drei Jahren in der LG 1.2 Pol bewährt, 4. zum Zeitpunkt der Zulassung das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet, 5. die Laufbahnprüfung für die LG 1.2 Pol mindestens mit der Note "befriedigend" bestanden , 6. im Gesamturteil der letzten dienstlichen Regel- oder Anlassbeurteilung mindestens 10 Punkte erreicht und 7. erfolgreich am Auswähltest gemäß Ziffer III der Verwaltungsvorschrift des Sächsis