STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 55-0141.51/7813 Dresden. O^ktober 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2969 Thema: Sozialer Wohnungsbau zur Unterbringung asylsuchender Menschen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 24. September 2015 wurden u. a. folgende Punkte beschlossen: ,Der Bund unterstützt Länder und Kommunen beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen. - Zu diesem Zweck erhöht der Bund die den Ländern zugewiesenen Kompensationsmittel in den Jahren 2016 bis 2019 um jeweils 500 Mio. Euro. Die Länder stimmen zu, die Kompensationsmittel zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden. - Der Bund wird Kommunen und kommunalen Gesellschaften über Konversionsliegenschaften hinaus auch weitere Immobilien und Liegenschaften schnell und verbilligt für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen . - Der Bund und die Länder werden unverzüglich mittels geeigneter Anreizinstrumente den Neubau von preiswertem Wohnraum in Gebieten mit angespannterWohnungslage fördern.'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche nominale Höhe umfasst der Betrag der zusätzlichen Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau für den Freistaat Sachsen und wann wird dieser Betrag an Sachsen ausgezahlt? (Bitte Anaabe in Eurol) Die Festlegung zur Höhe der angekündigten, zusätzlichen Mittel des Bundes zur Unterstützung der Länder und Kommunen beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen bedarf der Normierung im Haushaltsgesetz 2016 durch den Deutschen Bundestag. Hausanschrift: Sächsisches Staatsminlsterium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanblndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang VWielmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1MISTERIUM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETN Der bislang vorliegende Entwurf des Haushaltsgesetzes 2016 sieht hierzu noch keine Festlegungen vor. Somit steht die Höhe der zusätzlichen Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau für Sachsen derzeit nicht fest. Frage 2: Wie beabsichtigt der Freistaat Sachsen die zusätzlichen Kompensationsmittel aus Frage 1 auf Grundlage welcher Förderrichtlinie zu verwenden? Die Verwendung der angekündigten, zusätzlichen Kompensationsmittel obliegt der Festlegung durch den Sächsischen Landtag. Erst nach Vorliegen einer solchen Festlegung kann über eine Umsetzung über Fördemchtlinien entschieden werden. Frage 3: Beabsichtigt der Freistaat Sachsen über die dem Wohnraumförderfonds Sachsen zugewiesenen Kompensationsmittel und die für 2016 - 2019 erhöhte Zuweisung von Kompensationsmitteln hinaus, Landesmittel für den sozialen Wohnungsbaü allgemein und zur Unterstützung der Unterbringung geflüchteter Menschen zu Verfügung zu stellen und wenn ja in welcher Höhe und auf Grundlage welcher Förderrichtlinie? Auf der Grundlage der Richtlinie "Flüchtlingswohnungen" sind für die Unterstützung der Gemeinden bei der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen für 2015 1'Mio. EUR, für die Jahre 2016 und 2017 Jeweils 4 Mio. EUR Landesmittel vorgesehen. Die Mittel werden für die Stützung des Eigenanteils der Gemeinden bei der Sanierung und Modernisierung von Gebäuden im Rahmen der Programme der Städtebauförderung, die für die Schaffung geeigneten Wohnraums für Asylbewerber und Flüchtlinge genutzt werden, gewährt. Für die Richtlinie "Förderung Belegungsrechte" vom 6. Oktober 2015 sind 4,9 Mio. EUR zur Auszahlung im Jahr 2015 vorgesehen. Frage 4: Welche Liegenschaften des Bundes kommen in Sachsen in Frage, um diese den Kommunen und kommunalen Gesellschaften "schnell und verbilligt für den sozialen Wohnungsbau" bereitzustellen? Der Fragegegenstand bezieht sich auf Sachverhalte, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Sächsischen Staatsregierung liegen, da nur der Bund als Eigentümer seiner Liegenschaften entscheiden kann, welche hiervon zur Verfügung gestellt werden können. Seite 2 von 3 STAATSMINISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Mittels welcher Anreizinstrumente beabsichtigt der Freistaat Sachsen, den Neubau preiswerten Wohnraums in Gebieten mit angespannter Wohnungslage zu fördern und welche Gebiete in Sachsen kommen hierfür in Frage? Für Gebiete mit angespannter Wohnungslage, also in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen _ in einer Gemeinde besonders gefährdet ist, sind gemäß der Normierungen des BGB die Instrumente der Mietpreisbremse sowie der Kappungsgrenze im Verordnungswege primär geeignet, um hier zu ausgewogeneren Wohnungsmarktverhältnissen zu gelangen. Erst wenn die Wirkungen dieser Möglichkeiten nicht ausreichend sind, müssen weitere Anreizinstrumente zur Entspannung von Wohnungsmärkten geprüft ; und ergriffen werden. Hierbei ist besonders zu berücksichtigen, dass die Woh^iungsleerstandsquote in Sachsen derzeit bei ca. 10 % liegt. idlichen Grüßen Seite 3 von 3 2015-10-29T10:25:00+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes