DES 1MNERN Freistaat C A/"k1_ICT^1S.I Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATS MINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24.0141.51/7812 Dresden, 3. November 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr: 6/2970 Thema: Asylbewerber ohne Ausweispapiere Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,Mit Datum vom 16.07.2015 war auf der Seite des Mitteldeutschen Rundfunks zu lesen: 80% der Asylbewerber kommen ohne Ausweispapiere ' Der Anteil der Asylantragsteller habe sich im ersten Halbjahr 2015 auf fast 180.000 Menschen beziffert, von welchen viele Antragsteller aus Ländern wie dem Kosovo, Albanien oder Serbien kämen und nach der Ablehnung nicht sofort abgeschoben werden könnten, weil es ihnen an Ausweispapieren mangele. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Asylbewerber befanden sich im Freistaat Sachsen mit und ohne Duldung zu den Stichtagen des 30.06.2015 und 30.09.2015, ohne dass sie einen gültigen Pass oder ein sonstiges identitätsnachweisendes Dokument vorlegen konnten? (bitte aufschlüsseln nach "Duldung" und "keine Duldung") Frage 2: Auf wie viele Asylbewerber trafen die in Ziffer 1 genannten Voraussetzungen in den Jahren 2010 bis zum Stichtag des 30.06.2015 zu? Bitte quartalsweise und in absoluten sowie prozentualen Werten aufschlüsseln ) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Asylbewerbern, d. h. Ausländern, die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Asylverfahren betreiben, ist der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet. Zur Anzahl der Asylantragsteller ohne Ausweispapiere liegen der Hausanschrift: Sächsisches Staatsmlnisterlum des Innern Wllhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSM11MISTCTUJM DES 1NNEWM Freistaat SACHSEN Staatsregierung Keine hrKenntnisse vor. Auf die Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wird verwiesen. Die Staatsregierung geht daher bei der Beantwortung davon aus, dass sich die FrageStellungen auf Ausländer beziehen, die nach Ablehnung des Asylantrages vollziehbar ausreisepflichtig sind (= abgelehnte Asylbewerber) und bei Feststellung von entsprechenden Gründen nach Maßgabe des § 60a des Aufenthaltsgesetzes geduldet werden. Zum Stichtag jeweils am Quartalsende ergeben sich für die Jahre 2010 bis 2015 (bis zum 30. September 2015) folgende Angaben: Jahr/ Stichtag 2010 3003. 30.06. 30.09. 31.12. 2011 3003. 30.06. 30.09. 31.12 2012 3003. 30.06. 30.09. 31.12 2013 3003. 30.06. 30.09. 31.12 2014 3003. 30.06. 30.09. 31.12 2015 30.03. 30.06. 30.09. vollziehbar ausreisepflichtig und anwesend (Anzahl) 2.788 2.893 2.955 3.198 3.238 3.171 3.206 3.270 3.385 3.201 3.243 3.563 3.418 3.342 3.639 3.876 3.952 4.183 4.213 4.542 4.854 5.194 6.309 davon: geduldet 1.407 1.445 1.511 1.608 1.593 1.528 1.525 1.622 1.675 1.650 1.573 1.583 1.833 1.646 1.714 1.851 1.890 1.915 2. 168 1.764 2.011 2.388 2.255 davon: wegen Passbeschaffung (Anzahl/Anteil) 855(61%) 839 (58 %) 781 (52 %) 810(50%) 782 (49 %) 750 (49 %) 750 (49 %) 738 (45 %) 765 (46 %) 760 (46 %) 718(46%) 677 (43 %) 838 (46 %) 864 (52 %) 830 (48 %) 939 (51 %) 918(49%) 961 (50 %) 1.069 (49 %) 824 (47 %) 802 (40 %) 867 (36 %) 735 (33 %) 'Quelle: Landesdirektion Sachsen Seite 2 von 4 STAATSMI1M1STER1UM DES 1NNEKN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele gefälschte Pässe oder sonstige identitätsnachweisende Dokumente wurden in den Jahren 2010 bis 2014 und bis zum 30.09.2015 sichergestellt oder beschlagnahmt? (Bitte den Zeitraum 2010 bis 2014 nach Jahreszahlen aufschlüsseln ) Wie viele gefälschte Pässe oder sonstige identitätsnachweisende Dokumente sichergestellt oder beschlagnahmt wurden, wird statistisch nicht erfasst. Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten alle Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gemäß §§ 267, 271 , 273, 276, 276a und 281 des Strafgesetzbuches im erfragten Zeitraum dahingehend überprüft werden, ob bei der Tatbegehung gefälschte bzw. verfälschte identitätsnachweisende Dokumente verwendet wurden. Dazu wäre eine manuelle Einzelauswertung von über 3.000 Verfahren erforderlich. Dies ist im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Von einer Beantwortung der Frage wird daher abgesehen. Frage 4: Bei wie vielen Personen aus der Gruppe der Geduldeten aus welchen Ländern konnte die Passbeschaffung in den Jahren 2010 bis zum 30.09.2015 realisiert werden, sodass der Duldungsgrund "Passbeschaffung" wegfiel (Bitte den Zeiträum 2010 bis 2015 nach Jahreszahlen und in absoluten sowie prozentualen Werten aufschlüsseln) Frage 5: Bei wie vielen Personen aus der Gruppe aer üeauläeten Konnte seit 2010 aus welchen Ländern seit dem Jahr 2010 bis zum 30.09.2015 kein Pass beschafft werden, sodass der Duldungsgrund "Passbeschaffung" nach wie vor besteht. (Bitte den Zeitraum 2010 bis 2015 nach Jahreszahlen und in absoluten sowie prozentualen Werten aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Seite 3 von 4 STAATSM11M1STERIUM UBS INNERN Freistaat SÄCtiSETM Der dem Fragegegenstand zu Grunde liegende l atDestana wird weaer statistisch erfasst noch kann er anhand der zur Verfügung stehenden Datenbank erhoben werden. Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist Jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Aus der Antwort auf die Frage 2 ergibt sich, dass zum 30. September 2015 von 2.255 geduldeten vollziehbar ausreisepflichtig gemeldeten und anwesenden Personen 735 Personen wegen Passbeschaffung geduldet werden. Eine umfassende Beantwortung der Frage für den nachgefragten Zeitraum wäre damit nur im Rahmen einer manuellen Einzelauswertung von mehreren tausend Akten möglich, die in Anbetracht der zur Verfügung stehenden Zeit und der bestehenden Arbeitsbelastung der dafür zuständigen Zentralen Ausländerbehörde bei der Landesdirektion Sachsen nicht leistbar ist. Zu berücksichtigen ist, dass für die vollständige Beantwortung zudem alle Akten von Personen mit Aufenthaltstitel von ehemals abgelehnten Asylbewerbern sowie von rückgeführten bzw. abgeschobenen Personen manuell auszuwerten sind, da ein Duldungsgrund "Passbeschaffung" im Zeitraum seit 2010 vorgelegen haben könnte. Nach Abwägu /ig des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährieistung /der Funktionsfähigkeit der Zentralen Ausländerbehörde andererseits wird daher von p\nef Beantwortung abgesehen. l Mit freuifidlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 4 von 4 2015-11-03T10:34:48+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes