STAATSMIN1STETOUM DES INNERN Freistaat SÄCHSETM Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9215 Dresden, \.. November 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2972 Thema: Polizeieinsätze in und um Asylbewerberheime - ohne Straftaten aus Demonstrationen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Polizeieinsätze gab es im Jahr 2015 in bzw. unmittelbar um Erstaufnahmeeinrichtungen und üemeinschattsunterküntten im FreiStaat Sachsen, bei denen Angriffe auf Asylbewerberheime unterbunden werden mussten oder bei denen Streitigkeiten unter Asylbewerbern unterbunden werden mussten? (bitte aufschlüsseln nach Landkreis /Kreisfreier Stadt, Unterkunftsobjekt und Angabe von Heimen mit Fehlanzeige im Sinne der Fragestellung) Frage 2: Wie viele leicht verletzte, schwerverletzte oder tote Asylbewerber waren bei Einsätzen im Sinne der Fragestellung 1 jeweils zu beklagen? (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/Kreisfreier Stadt, Unterkunftsobjekt ) Frage 3: Wie viele leicht verletzte oder schwerverletzte Sicherheitsdienstmitarbeiter waren bei Einsätzen im Sinne der Fragestellung 1 jeweils zu beklagen ? (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/Kreisfreier Stadt, Unterkunftsobjekt ) Frage 4: Wie viele leicht verletzte oder schwerverletzte Polizeivollzugsbeamte oder Sanitäter oder Feuerwehrleute oder sonstige Helfer waren bei Einsätzen im Sinne der Fragestellung 1 jeweils zu beklagen? (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/Kreisfreier Stadt, Unterkunftsobjekt) Hausanschrift: Sächsisches Staatsmlnlsterlum des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanblndung: Zu erreichen mit den Straßen" bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETN Frage 5: Wie viele Polizeivollzugsbeamte waren jeweils bei den Einsätzen im Sinne der Fragestellung 1 eingesetzt? (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/Kreisfreier Stadt, Unterkunftsobjekt) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorganlreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die sächsische Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Die Daten sind nicht automatisiert recherchierbar. Die vollständige Beantwortung der Fragen würde die zum größten Teil händische Auswertung der Gesamtbestände der in polizeilichen Einsatz- und Ermittlungssystemen bei den Polizeidirektionen des Freistaates Sachsen gespeicherten Daten erfordern. Dies schließt zusätzlich die Durchsicht und Auswertung der in Betracht kommenden polizeilichen Einsatz- bzw. Ermittlungsunterlagen ein. Der erforderliche Aufwand kann nicht abgeschätzt werden. Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Tage währenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen. Dieses Personal steht dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes, insbesondere für die Vorbereitung und Durchführung von polizeilichen Einsätzen, wie beispielsweise die kräfteintensive Bewältigung von Einsatzlagen im Zusammenhang mit Versammlungen, nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Dies jj&t im Rahmen der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden peit unverhältnismäßig und würde die Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächtsisclften Polizei bedeuten. teuiMlichen Grüßen us Ulbig Seite 2 von 2 2015-11-05T15:43:43+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes