STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9216 Dresden, 2015 . November Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE UNKE Drs.-Nr.: 6/2975 Thema: Fallaufkommen des Operativen Abwehrzentrums (OAZ); Nachfrage zu Drs. 6/1017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden bzw. werden durch das OAZ seit 28. Februar 2015 bearbeitet (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Zuordnung zu Phänomenbereichen der PMK, betroffenen Strafrechtsnormen , Zahl der jeweils beschuldigten Personen)? Seit dem 28. Februar 2015 wurden beim OAZ insgesamt 208 Ermittlungsverfahren abschließend bearbeitet (Stand: 9. Oktober 2015). Die Aufschlüsselung nach Phänomenbereichen stellt sich wie folgt dar: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon *49 351 564-0 Telefax *49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Bes ucherparkplätee: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTEWUM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N PMK -rechtsRechtsnorm -Gruppe Anzahl EV Beschuldigte gesamt 136 davon geklärt 81 121 davon ungeklärt 55 Begünstigung und Hehlerei 11 Beleidigung 10 Diebstahl und Unterschlagung Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates 31 26 Gemeingefährliche Straftaten Raub und Erpressung Sachbeschädigung 14 Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit 14 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung 38 59 Straftaten gegen die persönliche Freiheit 13 Widerstand gegen die Staatsgewalt Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze 13 PMK -linksRechtsnorm -Gruppe Anzahl EV Beschuldigte gesamt 20 davon geklärt 20 davon ungeklärt 15 Beleidigung Gemeingefährliche Straftaten Raub und Erpressung Sachbeschädigung Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit Straftaten gegen die öffentliche Ordnung 15 Straftaten gegen die persönliche Freiheit 1 PMK -nicht zuzuordnenRechtsnorm -Gruppe Anzahl EV Beschuldigte gesamt 16 davon geklärt 12 13 davon ungeklärt Beleidigung Diebstahl und Unterschlagung Falsche Verdächtigung Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates Gemeingefährliche Straftaten Sachbeschädigung Straftaten gegen die persönliche Freiheit Widerstand gegen die Staatsgewalt Seite 2 von 5 STAATSMINISTBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN ohne PMK-Bezug Rechtsnorm-Gruppe gesamt davon geklärt davon ungeklärt Beleidigung Diebstahl und Unterschlagung Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates Gemeingefährliche Straftaten Sachbeschädigung Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit Straftaten gegen die öffentliche Ordnung Straftaten gegen die persönliche Freiheit Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze Anzahl EV 36 29 11 Beschuldigte 36 22 Hinweis: Die absolute Anzahl der Beschuldigten findet sich im Feld "davon geklärt". Die Zuordnung zu Rechtsnorm-Gruppen enthält Doppelungen, weil einzelne Beschuldigte mehrfach auftraten. Zum Zeitpunkt der Abfrage befanden sich insgesamt 290 Ermittlungsverfahren noch in Bearbeitung. Die nachfolgende Zuordnung der Verfahren zum Phänomenbereich erfolgte unter Berücksichtigung der vorliegenden Erkenntnisse zum Abfragezeitpunkt. Zu konkreten Strafrechtsnormen werden keine Auskünfte erteilt, um den Ermittlungserfolg laufender Ermittlungsverfahren nicht zu gefährden. Phänomenbereich PMK -rechtsPMK -linksPMK -nicht zuzuordnenohne PMK-Bezug AnzahlEV 193 54 16 27 Frage 2: Wie hoch ist die "Aufklärungsquote" beim OAZ bearbeiteter Ermittlungsverfahren i. S. der Frage 1 (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Zuordnung zu Phänomenbereichen der PMK sowie betroffenen Strafrechtsnormen)? Aufklärungsquote gesamt: alle EV davon geklärt davon ungeklärt alle EV mit PMK-Bezug davon geklärt davon ungeklärt Anzahl EV 208 127 81 172 98 74 Prozent 61% 39% 57% 43% Seite 3 von 5 STAATSMIN1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Aufklärungsquoten aufgeschlüsselt nach Phänomenbereichen: PIWK -rechtsgesamt davon geklärt davon ungeklärt Anzahl EV 136 81 55 Prozent 60% 40% PMK -linksgesamt davon geklärt davon ungeklärt Anzahl EV 20 15 Prozent 25% 75% PMK nicht zuzuordnen gesamt davon geklärt davon ungeklärt Anzahl EV 16 12 Prozent 75% 25% Frage 3: Über welche Personalausstattung verfügt das OAZ aktuell (bitte aufschlüsseln nach Ermittlungsabschnitten sowie Zuständigkeiten für Phänomenbereiche der PMK)? Der Personalbestand des OAZ zum 9. Oktober 2015 stellt sich wie folgt dar: Pereonalbestand Operatives Abwehrzentrum ind. Leiter 116 Zentraler Ermittlungsabschnitt 12 Regionaler Ermittlungsabschnitt Bautzen m -0 Regionaler Ermittlungsabschnitt Chemnitz Regionaler Ermittlungsabschnitt Dresden 11 Regionaler Ermittlungsabschnitt Leipzig 18 Regionaler Ermittlungsabschnitt Zwickau Eine Zuordnung, wie viele Polizeivollzugsbeamte mit Ermittlungen im jeweiligen Phänomenbereich befasst sind, ist nicht möglich, da die Mitarbeiter des OAZ phänomenübergreifend eingesetzt werden. Seite 4 von 5 STAATSMINISTETOUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie viele und welche der beim OAZ seit je DearDeiteten Fälle, aie sich auf Straftaten gegen Asylunterkünfte beziehen (bitte aufschlüsseln nach Tatort, -zeit, -vorwyrf, betroffenen Strafrechtsnormen, Zahl der Beschuldigten), wurden bis jetzt /(h welcher Weise abgeschlossen und welche juristischen Folgen ergaben sich/daraus (bitte zuordnen: Einstellungen, Strafbefehle, Anklageerhebungen, Urt«^e)y Es ^ /ird/auf die Anlage verwiesen. Mit (freundlichen Grüßenitindl Markus Ulbig\ Anlage Seite 5 von 5 Anlage Tatort Tatzeit Straftat Beschuldigte Stand bzw. Abschluss der Verfahren, juristische Folgen Hoyerswerda 19.04.2014 Gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB 1 Rechtskräftiges Urteil zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde Dresden Dresden 21.03.2014 21.03.2014 Körperverletzung gem. § 223 StGB Landfriedensbruch gem. §125StGB Einstellung des Verfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO Umtragung in obiges Verfahren (Einstellung des Verfahrens gem. §170Abs. 2StPO) Bautzen 02.08.2014 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a StGB Einstellung des Verfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO Hausfriedensbruch gem. §123StGB Bautzen 03.08.2014 Einstellung des Verfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a StGB Dresden 05.02.2015 Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO Hoyerswerda 20.02.2015 Sachbeschädigung gem. § 303 StGB Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO Haselbachtal 17.01.2015 Sachbeschädigung gem. § 303 StGB Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO Chemnitz 29.01.2015 Sachbeschädigung gem. § 303 StGB Einstellung des Verfahrens gem. § 154 Abs. 1 StPO Dresden Dresden 08.01.2015 24.12.2014 Schwere Brandstiftung gem. § 306a StGB Brandstiftung gem. § 306 StGB Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO Verbindung mit obigem Verfahren (Einstellung des Verfahrens gem. §170Abs. 2StPO) Dresden 21.03.2015 Sachbeschädigung gem. § 303 StGB Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO Brand-Erbisdorf 22.04.2015 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion gem. § 308 StGB Anklageerhebung Gröditz 22.04.2015 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a StGB 5 x Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO Tatort Tatzeit Straftat BeschuldigteStand bzw. Abschluss der Verfahren, juristische Folgen Großrückerswalde08.05.2015 13.03.2015 Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Hausfriedensbruch gem. § 123SIGB 4 2x Anklageerhebung, 2x Einstellung des Verfahrens gem. §153 Abs. 1 StPO Hoyerswerda 27.01.2015 Sachbeschädigung gem. § 303 StGB Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO Coswig 06.02.2015 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a StGB Rechtskräftiger Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen und Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO Coswig 06.05.2015 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a StGB Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO Freital 02.04.2015 Hausfriedensbruch gem. §123StGB Einstellung des Verfahrens gem. § 153 Abs. 1 StPO Zwickau 03.03.2015 Sachbeschädigung gem. § 303 StGB Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO Dresden 30.07.2014 Amtsanmaßung gem. §132StGB Umtragung in ein anderes Verfahren und Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO bezüglich 6 Beschuldigter Chemnitz 14.06.2015 Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a StGB Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO Regis-Breitingen 13.03.2015 Volksverhetzung gem. §130StGB Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO Bockau 29.08.2015 Sachbeschädigung gem. § 303 StGB Antrag auf Erlass eines Strafbefehls Flauen 01.01.2015 Sachbeschädigung gem. § 303 StGB Rechtskräftiges Urteil gegen 2 Angeklagte wegen Hausfriedensbruchs in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu jeweils einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen Leipzig 07.08.2015 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion gem. § 308 StGB Anklageerhebung 2015-11-04T08:00:43+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes