SÄCHSISCHE STAATSKANZLE1 Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten SÄCHSISCHE STÄÄTSKÄNZLEI 01095 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax+49 351 564-1025 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Buddeberg, Falk Neubert, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/299 Thema: Förderung von Filmregieleistungen poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) SK.34-0141.51/46/11 Dresden, C*<5 ■ November 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Gesamthöhe wurden in den Jahren 2012 und 2013 Filmregieleistungen durch a) die Mitteldeutsche Medienförderung (MDM), b) die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) und c) die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen gefördert? Frage 2: In Welcher Gesamthöhe profitierten in den Jahren 2012 bis 2013 Männer bzw. Frauen von der Förderung für Filmregieleistungen durch a) die Mitteldeutsche Medienförderung (MDM), b) die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) und c) die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen? Frage 3: Wie viele Personen insgesamt sowie differenziert nach Männern und Frauen erhielten in den Jahren 2012 bis 2013 Förderungen für Filmregieleistungen durch a) die Mitteldeutsche Medienförderung (MDM), b) die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue kü nn\ Hausanschrift: Medien (SLM) Sächsische StaatskanzleMi Archivstraße 1 01097 Dresden Seite 1 von 2 www.sachsen.de SÄCHSISCHE STAATSKANZLE] Freistaat SACHSEN und c) die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen? Frage 4: Sofern gravierende geschlechterbezogene Unterscheide bei der Förderung von Filmregieleistungen festzustellen sind: Was gedenkt die Staatsregierung zu unternehmen, um diese Unterschiede abzubauen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Im Freistaat Sachsen gibt es wirtschaftliche, kulturelle und ergänzende kulturelle Filmförderung. Abhängig vom Förderzweck werden die Förderungen institutionell von der Mitteldeutschen Medienförderung (MDM), der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) sowie der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen (KdFS) nach den Förderrichtlinien der jeweiligen Fördereinrichtung ausgeführt. Die Förderrichtlinien dieser Institutionen beinhalten die von den Abgeordneten erfragten „Filmregieleistungen“ nicht als eigenständigen Fördergegenstand. Deshalb gibt es auch keine Informationen zur Gesamthöhe einer solchen Förderung, zur Anzahl der geförderten Personen, zur Verteilung der Förderung zwischen den Geschlechtern oder zu etwaigen geschlechterbezogenen Unterschieden bei der Förderung von Filmregieleistungen, die die Staatsregierung den Abgeordneten zur Kenntnis geben könnte. Die besagten Förderrichtlinien der oben genannten Förderer sind über folgende Internet-Adressen unkompliziert einsehbar: MDM: http://www.mdm-online.de/index.php?id=34 SLM: http://www.slm-online.de/slm/rechtsgrundlagen/richtlinien KdFS: http://www.kdfs.de/foerderung/foerderrichtlinie/ Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2