STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2992 Thema: Organspenden in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen in Sachsen benötigten zum Stichtag des 30.09.2015 eine Organspende? Daten zum Stand der Warteliste am 30.09.2015 liegen der Staatsregierung nicht vor. Der Stand der Warteliste mit Stand vom 31.12.2014 ist den Jahresberichten der Transplantationszentren zu entnehmen, die im Internet unter www. dso. de/servicecenter/kranken haeuser/tra nspla ntationszentren. htm I für jedes Transplantationszentrum veröffentlicht sind. Frage 2: Wie viele Personen sind in den Jahren 2013 und 2014 mangels Organspende verstorben? Den Jahresberichten der Transplantationszentren für die Jahre 2013 und 2014 ist auch zu entnehmen, wie viele Personen in diesen Jahren verstorben sind, ohne ein Spenderorgan zu erhalten. Frage 3: Wie viel Prozent der möglichen Empfänger erhalten innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr eine Organspende? Dazu liegen der Staatsregierung keine Daten vor. Frage 4: Wie wird entschieden, welcher potentielle Empfänger die Organspende erhält? Gemäß § 12 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG) sind die vermittlungspflichtigen Organe nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit für geeignete Patienten zu vermitteln . Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-0141.51-15/642 Dresden, den ~~- Oktober 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Der Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft auch für die Regeln zur Organvermittlung wird von der Bundesärztekammer in Richtlinien festgestellt (§ 16 Absatz 1 Nr. 5 TPG). Die entsprechenden Richtlinien der Bundesärztekammer sind im Internet unter www.bundesaerztekammer.de/richtlinien/richtlinien/transplantationsmedizin/richtlinienfuer -die-wartelistenfuehrung-und-die-organvermittlung/ veröffentlicht. Frage 5: Sind zum Verfahren der Organspende Missbrauchsfälle für die Jahre 2013 und 2014 bekannt? Wenn ja, bitteVerursacherund Anzahl angeben. Zum Verfahren der Organspende sind der Staatsregierung keine Missbrauchsfälle bekannt . Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2015-10-27T10:00:22+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes