STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax; 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2993 Thema: Fehlender Lärmschutz am S-Bahnhof Stötteritz an der Güntzstr . und angrenzende Wohnbebauung {Stadt Leipzig) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-3891.32/5/65 Dresden, 2 T- OKI. 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Deutsche Bahn Netz AG hat im Zusammenhang mit dem Bauvohaben „City-Tunnel" und den damit verbundenen Netzergänzenden Maßahmen an der Strecke Engelsdorf - Gaschwitz (Leipziger Güter¬ ring) in der Ortslage Stötteritz eine beidseitige Lärmschutzwand aufge¬ stellt. Zur Güntzstraße waren zum Zeitpunkt des Schallgutachtens im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens 2008 die Mauer der S-BahnHaltestelle Stötteritz, der Unterstand sowie eine dichte Grünfläche aktiv lärmmindernd wirksam. 1 >r Zertifikat seit 2006 audit bcrufundfamlllc Mit dem DB-Bauprojekt weist der Lärmschutz jetzt zur Güntzstraße hin eine gravierende Lücke auf. Die heutige Situation muss als unbefriedi¬ gend gegenüber der vorherigen bezeichnet werden, weil die Güntzstra¬ ße und die dahinter liegende Wohnbebauung ohne Lärmschutz bleiben sollen, wohingegen das gegenüberliegende Gewerbegebiet tags wie nachts bestens gegen Lärm geschützt wird. Die Grünfläche entlang der Güntzstraße, welche Biotopcharakter hatte, wurde komplett abgeholzt, die Haltestelle der S-Bahn wurde verlegt, Mauer und Baracke wurden abgerissen. Außerdem wurden die Gleise, auf denen zukünftig Güter¬ züge fahren sollen, erneuert und gleichzeitig erheblich, um 50 cm, an¬ gehoben. Die neue Eisenbahnüberführung an der Papiermühlstraße wurde sogar um 70 cm höher gebaut. Somit hat sich die Lärmsituation für die Güntzstraße und angrenzende Wohnbebauung ohne Lärm¬ schutz um ein Vielfaches verschärft. Der Bahnhof Stötteritz hat seit der Baumaßnahme drei statt vier Brücken, das hat zur Folge das der Gü¬ terverkehr, den die Bahn bewusst vom Personenverkehr trennt nach einer Richtung, die Güterzüge mit ohrenbetäubenden Lärm halten lässt, damit der Zug aus der anderen Richtung passieren kann. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mil den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Hallestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMIN1STER1ÜM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Anwohner bemühen sich seit mittlerweile zwei Jahren um Gehör für eine vernünf¬ tige Lösung (die Weiterführung der Lärmschutzwand um ca. 400 m oder alterna¬ tiv z. B. Gabionen oder einen bepflanzten Erdwall) für Stötteritz. Im Rahmen der Lärmkartierung durch das EBA stellte sich heraus, dass sowohl in Tag-, Nachtund 24h-Zeit die Lärmschutzwerte zur Güntzstraße/Schönbachstraße in Leipzig überschritten werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt des ungenügenden Lärmschutzes für die Anwohner aus Sicht der Staatsregierung dar und wie beurteilt die Staatsregierung im Sinne des Lärmschutzes der Anwohner die Tatsa¬ che, dass der als Ausbau genehmigte Streckenabschnitt per se ein Neubau ist (Höherlegung, Verlegung des Haltepunktes, Neuordnung der Gleise u.s.w.? Frage 2: Inwiefern wurde bei der Lärmberechnung während des Planfeststel¬ lungsverfahrens berücksichtigt, dass alle bis dahin schallmindernden Effekte durch Rückbau von Mauern, Gebäuden und Gehölz wegfallen werden? Frage 3: Wie wird sich die Staatsregierung gegenüber der Deutschen Bahn für einen ausreichenden Lärmschutz und die Korrektur des Planfeststel¬ lungsbeschlusses durch neue Lärmprognosen zum jetzigen Zeitpunkt für Stötteritz/Güntzstraße einsetzen? Frage 4: Bis wann plant die Staatsregierung eine Überprüfung der Wirksamkeit der bestehenden Lärmschutzmaßnahmen im Sinne der Ziele des Plan¬ feststellungsbeschlusses? Frage 5: Wie schnell ist es möglich, Abhilfe zu schaffen und konkret die Errich¬ tung bzw. Verlängerung der Lärmschutzwand (als Lückenschluss auf ca. 400 m) umzusetzen und den Kontakt zwischen Stadt Leipzig und der Bahn ggf. mit dem Eisenbahnbundesamt herzustellen, um die Bauma߬ nahme nicht als extra Projekt aufwendig zu erstellen, sondern im Hin¬ blick auf die Gesamtbaumaßnahme Citytunnel und Netzergänzende Maßnahmen zügig zu beheben?" Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 bis 5: Der Freistaat Sachsen hat sich an den Netzergänzenden Maßnahmen der DB AG mit einem Festbetrag i. H. v. 80,5 Mio. € finanziell beteiligt. Hinsichtlich der Abgrenzung der Zuständigkeiten für das bundeseigene Unternehmen DB AG wird auf die Anlage 1 der Beschlussempfehlung des 1. Ausschusses vom 10. Oktober 1996, Bundestagsdrucksache 13/6149, verwiesen. Danach liegen Plan¬ feststellungen für Anlagen der DB AG in der staatlichen Verantwortung des Bundes. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Im Übrigen wird von einer Beantwortung der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Arti¬ kel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeiten dem Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Sie ist daher nur zu solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen. Vlit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2015-10-28T13:00:56+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes