STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERRRALICHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/300 Thema: „Mütterrente“ in Sachsen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.51-14/716 Dresden, ^I^Bezember 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung zwischen CDU, CSU und SPD sollen Mütter für vor 1992 geborene Kinder jeweils einen Rentenpunkt mehr erhalten. In Ihrer Antwort vom 19.12.2013 (DRS: 5/13280) konnten Sie noch keine Aussagen zur Finanzierung der „Mütterrente“ treffen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Trifft es zu, dass die Mehraufwendungen aus Mitteln der gesetzlichen Rentenversicherung bestritten werden sollen? Am 01.07.2014 trat das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) in Kraft. Bestandteil des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes ist die verbesserte Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung für vor 1992 geborene Kinder (sogenannte „Mütterrente“). Die damit verbundenen Mehrkosten werden überwiegend aus Mitteln der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert. Der Bund wird sich jedoch ab dem Jahr 2019 an den Kosten des gesamten RV-Leistungsver-besserungsgesetzes beteiligen. Der Bundeszuschuss wird in den Jahren 2019 bis 2022 um jeweils 400 Millionen Euro erhöht. Frage 2: Wenn ja, wie steht die Staatsregierung zum Einwand, dass es sich dabei um eine eigentlich artfremde Leistung handelt, die aus Steuermitteln zu finanzieren wäre? Die Frage ist auf eine Bewertung ausgerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATS’MIIMISTE'RIUM FÜR SOZIALES U1NJD VERBRAUCHERSCHUTZ SB SACHSEN Freistaat Frage 3: Wenn nein, auf welcher Finanzierungsgrundlage basiert die beabsichtigte Neuregelung? Die Frage wäre nur bei einer Verneinung von Frage 1 zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Baroara Mepscn Seite 2 von 2