STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staats minister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9223 Dresden 2015 . <1 . November Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr. 6/3017 Thema: Blockaden in Einsiedel Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im Chemnitzer Stadtteil Einsiedel kam es in den letzten Tagen mehrfach zu Demonstrationen gegen die im Stadtteil geplante Einrichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge. Mehrfach, zuletzt am 5. Oktober 2015, wurde das für die Einrichtung vorgesehene Gelände von Asylgegnern blockiert." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und durch wen wurde die in Einsiedel am 05.10.2015 durchgeführte Blockade als Veranstaltung angemeldet? Frage 2: Ab welchem Zeitpunkt wurde die Blockade nach Angaben der Polizei nicht mehr als friedlich i. S. d. Art 8 Abs. 1 GG eingestuft? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Ansammlung wurde weder als Versammlung noch als sonstige Veranstaltung angezeigt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wllhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanblndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSEN Frage 3: Wurde erwogen, die Blockade aufzulösen und falls ja, welche Erwägungen führten dazu, dies nicht zu tun? Nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit wurde auf eine Räumung verzichtet. Frage 4: Wie viele Polizeikräfte waren im Laufe der letzten Tage (01. - 09.10.2015, bitte Aufschlüsselung nach Tagen) jeweils vor Ort im Einsatz? Am 3. Oktober 2015 waren ca. 40, am 5. Oktober 2015 ca. 100 und am 7. Oktober 2015 ca. 110 Polizeibedienstete eingesetzt. Frage 5: Wie wird der Staat sein Gewaltmonopol durchsetzen, sobald der tatsächliche Bezug der Einrichtung bevorsteht? Der Poli^bivollzugsdienst des Freistaates Sachsen trifft im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabqh auf Grundlage der jeweils konkreten Lagebeurteilung erforderliche Maßnahmen zu/ Ve/dinderung bzw. Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnui Mit fredndlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2015-11-05T09:36:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes