SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 901DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3019 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Thema: Zugang zu Kindertageseinrichtungen für Kinder von Schutzsuchenden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kinder mit Migrationshintergrund wurden zum 01.03.2014 und zum 01.03.2015 in sächsischen Krippen, Kitas oder in Tagespflege betreut? (Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln.) Die Anzahl von Kindern in Kindertagesbetreuung mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils ist der Anlage zu entnehmen. Frage 2: Wie viele Kinder von Flüchtlingen und Asylsuchenden wurden zum 01.03.2014 und zum 01.03.2015 in sächsischen Krippen, Kitas oder in Tagespflege betreut? (Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln.) Für die genannten Stichtage liegen der Staatsregierung keine Daten vor. Die Angaben der Landkreise und Kreisfreien Städte zum aktuellen Stand sind in der Anlage dargestellt. Frage 3: Mit welcher Begründung kann Kindern von Flüchtlingen und Asylsuchenden ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege verwehrt werden? Frage 4: Welche Konsequenzen hat ein unzulässiges Auswahlverfahren bei der Vergabe von Betreuungsplätzen in Krippen, Kitas oder in der Kindertagespflege für die Kommunen und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe? Seite 1 von 2 ~SACHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.50-60/3019/2 DreSden,tg . November 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßen· bahnlinien 3, 7, 8 STAATS MINISTERIUM FÜR KULTUS Frage 5: Welche AnlaufsteIlen gibt es für Flüchtlinge und Asylsuchende, für deren Kinder kein Betreuungsplatz in einer Krippe, Kita oder in Kindertagespflege zur Verfügung gestellt wird? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 der Kleinen Anfrage Drs. 6/2554 verwiesen . Soweit es sich um die Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt handelt, besteht ein Rechtsanspruch. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs. 6/2554 verwiesen . Ist trotz Rechtsanspruchs die Nachfrage nach Plätzen in einer Gemeinde größer als das Angebot, gelten die für Hortplätze getroffenen Aussagen in der Antwort zu den Fragen 3 bis 5 entsprechend. Mit freundlichen Grüßen 4k Brunhild Kurth Anlage Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/3019 Antwort zu Frage 1 Antwort zu Frage 2 Anzahl Kinder in KinderLandkreisl tagesbetreuung mit aus- Anzahl von Kindern von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Kindertagesbetreuung Kreisfreie Stadt ländischer Herkunft mindestens eines Elternteils* aktuell** 1. März 2014 1. März 2015 Chemnitz, Stadt 1 619 1 725 101 Kinder Erzgebirgskreis 606 641 aufgrund der Kurzfristigkeit keine Angaben möglich Mittelsachsen 780 879 60 Kinder Stand 30.06.2015 Vogtlandkreis 788 832 92 Kinder von Asylsuchenden, Flüchtlingskinder nicht erfasst Zwickau 934 1 040 48 Kinder Dresden, Stadt 4791 4955 39 Kinder mit Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz und Übernahme Elternbeitrag Bautzen 671 813 108 Kinder Görlitz 1 005 1 038 keine Rückmeldung Meißen 662 705 120 Kinder I Sächsische Schweiz- 652 814 66 Kinder von Asylsuchenden (1. Schultag 2015) IOsterzaebirae Leipzig, Stadt 5324 5912 120 Kinder (aufgrund Kurzfristigkeit erst Rückmeldungen von 55 % der Kitas vorliegend) Leipzig 690 685 65 Kinder mit Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz und Übernahme Elternbeitrag Nordsachsen 548 584 123 Kinder mit Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Freistaat Sachsen 19070 20623 keine Angaben möglich -- * Datenquelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Statistik nach § 98 ff. SGB VIII ** Datenquelle: Umfrage SMK Oktober 2015, Angaben der Landkreise und Kreisfreien Städte 2015-11-04T15:34:13+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes