STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSIScHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Große Anfrage der Fraktion BÜNONIS 90/DlE GRÜNEN Drs.-Nr.: 613023 Thema: Naturschutzförderung und Agrarumweltmaßnahmen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: l. Auswirkungen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolit¡k (GAP), speziell der,,Greening-Prämien" im Freistaat Sachsen Frage 1: Welche Typen von ökologischen Vorrangflächen 1öVf : Brachen, Zwischenfrüchte, Landschaftselemente usw.) werden 2015 von den Landnutzern des Freistaates in welchem Umfang in Anspruch genommen? (Bitte in Hektar, nach Typ der OVF und nach Landkreisen getrennt angeben .) Auf die Anlage 1 wird venruiesen. Die Angaben beziehen sich auf die Okologischen Vorrangflächen (ÖVf )-fypen nach der Direktzahlungen- Durchführungsverordnung vom 3. November 2014 (BGBI. I S. 1690), die zulelzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Juli 2015 (BAnz.2015 AT 13. Juli 2015 V1) geändert worden ist. Aufgrund der Venrualtungsstruktur im Förderbereich werden ín dieser Übersicht nicht die Landkreise und Kreisfreien Städte, sondern die Amtsbereiche der Förder- und Fachbildungszentren (FBZ)/Informations- und Servicestellen (lSS) des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ausgewiesen. Dies entspricht im Wesentlichen der Aufteilung nach Landkreisen mit der Besonderheit, dass die Kreisfreien Städte den umliegenden Landkreisen (und damit FBZ||SS) zugeordnet wurden. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2012 PalKa Ihre Nachricht vom 13. Oktober 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t't9t5002 Dresden, /1. il, Lor(f c\,1o(o(o$ rt) o ñ,t Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Shaßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Beh¡nderungen befi nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte be¡m Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte êlektrcnische DokumenteSeite 1 von 36 STAATSMINISTERIUM FÜR UI4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENw Frage 2: ln welchem Umfang sind 2015 wertvolle Grünlandbiotope (z.B.Streuobstwiesen , Nasswiesen), deren Erhalt bisher über Biotoppflege- oder Agrarumweltmaßnahmen gefördert wurde, nunmehr als Okologische Vorrangflächen (Brachflächen) angemeldet worden? (Bitte nach Landkreisen , Biotoptypen und Flächengrößen getrennt angeben.) lm gesamten Freistaat Sachsen wurden auf insgesamt zehn ehemals über Agrarumweltmaßnahmen geförderte Flächen ökologische Vorrangflächen (ÖVf-erache) angemeldet . Die ehemaligen Förderflächen sind ganz oder teilweise betroffen. Es handelt sich um circa zwölf Hektar. Biotoppflegeflächen sind nicht betroffen. Die Überprüfung dieser Meldungen läuft derzeit im Rahmen der Verwaltungskontrolle, insoweit sind die angegebenen Fallzahlen und Flächengrößen noch nicht endgültig. Der folgenden Tabelle ist die Auflistung nach Landkreisen und naturschutzfachlichem Förderziel zu entnehmen. Frage 3: Wie hat sich die Maisanbaufläche im Freistaat Sachsen zwischen 2010 und 2015 verändert? (Bitte um jährliche Auflistung geordnet nach Landkreisen.) Die Maisanbauflächen im Freistaat Sachsen für die Landkreise zwischen den Jahren von 2010 bis 2014 aus der amtlichen Statistik (Quelle: Repräsentative Bodennutzungshaupterhebung des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen) sind in der Anlage 2 dargestellt. Die Datenerfassung für das Jahr 2015 ist noch nicht abgeschlossen . ln den Jahren 2011 bis 2014 liegt der Maisanbau (Körner- und Silomaisanbaufläche ) im Freistaat Sachsen relativ stabil um circa 100.000 Hektar. Uberschneidung OVF-Brachen 2015 mit ehemaligen Fördermaßnahmen zur naturschutzgerechten Grünlandbewirtschaftung und Pflege (G2 - G9) der Richtlinie AuW2007 sowie den ehemaligen Fördermaßnahmen zur naturschutzgerechten Nutzung und Pflege von Grünland und sonstigen Offenlandflächen (Bl) der Richtlinie NE/2007 Lfd. Nr. Landkreis Fläche fhal Zielstellunq / Biotootvp / Lebensraumtvo 1 Mittelsachsen 4.1 Flachland-Mähwiese 2 Mittelsachsen 4 Staudenfl ur trockenwarmer Standorte, Halbtrockenrasen 3 Mittelsachsen 1,2 Nahrunoshabitat Moosfl edermaus 4 Erzoebiroskreis 0,8 sonstiqe, extensiv oenutzte Frischwiese 5 Mittelsachsen 0,8 Feuchtorünland o Nordsachsen 0,5 Nasswiese, Hochstaudenflur sumpfiger Standorte 7 Bautzen 0.3 Flachland-Mähwiese 8 Bautzen o.2 Flachland-Mähwiese I Bautzen 0,1 Flachland-Mähwiese, maqere Frischwiese 10 Erzgebirgskreis 0,1 Berq-Mähwiese. Nasswiese Seite 2 von 36 STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Welchen Einfluss bei dieser Veränderung hat dabei der Fakt, dass praktizierter Anbau von Zwischenfrüchten als,,ökotogische vorrangflächen " gewertet werden kann? Es ist kein Einfluss auf die Anbauumfänge für Mais (Antwort vorheriger Frage 3) sichtbar . Der ,,vermutet" erhöhte, praktizierte Zwischenfruchtanbau als ,,Ökologische Vorrangfläche" könnte erst ab der Herbst-Winterperiode 2015t2016 anbaurelevant werden, da das Greening erst ab dem Jahr 2015 zur Anwendung kam und die maßgeblichen Greening-Zwischenfrüchte erst nach der Ernte im Jahr 2Q15 (zwischen dem 16. Juli 2015 und dem 1. Oktober 2015) ausgesät wurden. Frage 5: Wie viele Flächen, die ihrem formellen Status nach Acker sind, aber faktisch Grünlandcharakter aufireisen (2. B. bisherige Stilllegungsflächen ), wurden 2014 und 2015 umgebrochen? (Bitte nach Landkreisen getrennt angeben.) Frage 6: Welche Rolle spielte dabei der Fakt, dass Ftächen umgebrochen wurden, um den - höherpreisigen - Status als Ackerland nicht zu verlieren und künftig nicht unter das Grünland-Umbruchverbot zu fallen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1.5 und 1.6: Zu den Fragen 5 und 6 liegen der Staatsregierung keine Angaben und Erkenntnisse vor. Eine entsprechende Erhebung von Ackerflächen, die aus der Erzeugung genommen oder die mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen bestellt wurden und auf denen in den Folgejahren im Rahmen der Fruchtfolge wieder andere Ackerkulturen angebaut werden, wird nicht geführt. Frage 7: wie erfolgen die Kontrollen der Greeningverpflichtungen (verpflichtungen gemäß der Einführung von Umweltkomponenten bei der EU- Agrarförderung) im Freistaat sachsen? (Bitte differenzieren nach behördlicher Handlungsgrundlage [Dienstanweisung o.ä.], Anzahl der Behördenmitarbeiter sowie Zahl der Kontrollen im Jahr 2015 pro Landkreis.) a) Behördliche Handlungsgrundlage: Die Kontrollen der Greeningverpflichtungen erfolgen im Rahmen der integrierten Vor- Ort-Kontrollen auf nachstehenden Grundlagen: - Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, die Ven¡raltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 3s2l78, (EG) Nr. 165/94,(EG) Nr. 2799198, (EG) Nr. 81412000, (EG) Nr. 12g0t2oos und (EG) Nr. 4BS/2008 des Rates; Seite 3 von 36 STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 - Verordnung (EU) Nr. 13Q712013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an lnhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637i2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 7312009 des Rates; - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 641/2014 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an lnhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik; - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 640/2014 der Kommission zut Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das integrierte Venrualtungs- und Kontrollsystem und die Bedingungen für die Ablehnung oder Rücknahme von Zahlungen sowie für Verwaltungssanktionen im Rahmen von Direktzahlungen, Entwicklungsmaßnahmen für den ländlichen Raum und der Cross-Compliance; - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 80912014 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und der Cross-Compliance; - Di rektzahlu ngen-Du rchfü hrungsgesetz ( Direktzahl DurchfG); - Direktzahlungen-Du rchfü hru ngsverord nu ng (DirektZahl DurchfV); - lnVeKoS-Verordnung; - Dienstanweisung zur Antragstellung und Antragsannahme des Antrages auf Direktzahlungen und Agrarförderungen 2015 (DA ASA 2015); - Dienstanweisung zur Ven¡raltungs- und Vor-Ort-Kontrolle des Antrages auf Direktzahlungen und Agrarförderung 2015 (DA VWK VOK 2015); - Dienstanweisung der Zahlstelle. b) Anzahl der Behördenmitarbeiter: lm Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft waren im Jahr 2015 für den Europäischen Garantiefond für die Landwirtschaft (EGFL) insgesamt 142,2 Vollzeitäquivalente (VZA) für Verwaltungs- und Vor-Ort- Kontrollen eingesetzt. Eine separate Erfassung der Behördenmitarbeiter, die ausschließlich Greeningverpflichtungen kontrollieren, erfolgt nicht. c) Zahl der Kontrollen im Jahr 2Q15 pro Landkreis: lm Jahr 2015 werden insgesamt 368 Kontrollen der Greeningverpflichtungen (Stand: Juli 2015) im Rahmen der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik durchgeführt. Die Anzahl der Kontrollen wird statistisch nicht nach Landkreisen erhoben. Seite 4 von 36 STAATSMìNISTERìUM FÜR UVIWELT UND LÀNDì/VìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 ll. Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUt(/2Or5) - Antrags- und Bearbeitungsprobleme Frage l: Welche Einwendungen haben die Landnutzer am häufigsten während des Beteiligungsverfahrens (Setzung der Korrekturpunkte 2014 und 2015, postalisch bis Juni 20141benannt? (Bitte einzeln auflisten nach Einwendung, Häufigkeit der Nennung, Flächengröße) lm Jahr 2014 wurden insgesamt 3.589 Korrekturpunkte eingereicht. Davon gab es 3.508 Punkte des Typs ,,Anpassung gemäß Bewirtschaftungsgrenze" und 81 Korrekturpunkte des Typs ,,Landschaftselement integrieren". Bei der Zusammenstellung können nur díe elektronisch eingereichten Korrekturpunkte ausgewertet werden, da weitere Hinweise, die über Briefe gemeldet wurden, nicht auswertbar sind. lm Jahr 2015 wurden insgesamt 2.636 Korrekturpunkte eingereicht, davon 2.324 Punkte des Typs ,,Ergänzende Maßnahme" und 312 Punkte des Typs ,,Anpassung gemäß Bewi rtschaftu ngsgrenze". Da es sich um Punkte handelt, kann keine Flächengröße angegeben werden Frage 2: Wie viele Einwendungen der Flächennutzer sind im Rahmen der Korrekturpunktverfahren 2014 und 2015 eingegangen, wie vielen davon wurde stattgegeben? (Bitte nach Jahr, Landkreisen und Maßnahmenart getrennt angeben.) lm Jahr 2014 wurden insgesamt 3.589 Korrekturpunkte Naturschutz eingereicht, im Jahr 2Q15 insgesamt 2.636. Die Auflistung der Einwände je Jahr, Landkreis und Maßnahme erfolgt in der Anlage 3. Der Staatsregierung liegen keine Angaben vor, wie vielen Einwänden stattgegeben wurde, da keine systematische Auswertung möglich ist. So wurde von Antragstellern regelmäßig zu einem Korrekturpunkt ein Prüfersuchen für mehrere Schläge mitgeteilt. Gleichzeitig oder zusätzlich wurden Korrekturanliegen per Brief übermittelt. Auch hier gab es zum Teil Überschneidungen und Ergänzungen mit und zu elektronisch gesetzten Korrekturpunkten. Frage 3: Wie viel Personal ist im Jahr 2015 in den ,,Förder- und Fachbildungszentren " mit der Antragsbearbeitung und den Kontrollen zur AUK- Richtlinie eingesetzt? (Bitte nach Landkreisen angeben.) Für die Umsetzung der Flächenmaßnahmen: Agrar- und Klimamaßnahmen (AUK|2015) und Ausgleichszulage (FZL12015) im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds fürdie Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) waren im Jahr2015 in den Förder- und Fachbildungszentren und den lnformations- und Servicestellen durchsch n ittl ich 83, 35 Vollzeitäq uivalente (VZ^) eingesetzt. Bei der Erfassung der Daten wird nicht nach Richtlinien differenziert. Die Zahl der Kontrollen wird statistisch nicht nach Landkreisen erhoben. Seite 5 von 36 STA ATSI\4 I N I STER] U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Frage 4: Wie wird nach Wegfall der ,,naturschutzfachlichen Stellungnahmen" von Seiten der Fachbehörden sichergestellt, dass die geförderten Maßnahmen nicht im Widerspruch zu rechtlichen Vorgaben, insbesondere Schutzgebietsbestimmungen von Naturschutzgebieten, stehen? Die Naturschutzfachbehörden des LfULG beteiligen die fachrechtlich zuständigen Unteren Naturschutzbehörden bei der Erstellung der Förderkulisse. lm Rahmen der Bearbeitung von Korrekturpunkten erfolgt regelmäßig die Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörden, wenn die betroffenen Flächen in Schutzgebieten nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie Sächsischen Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) liegen. ln einem Hinweisschreiben an alle Antragsteller der Richtlinie Aul(12015 informierte das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) im Juli 2015 vorsorglich darüber, dass sich aus Schutzgebietsverordnungen (insbesondere in Naturschutzgebieten sowie im Nationalpark und Biosphärenreservat) weitere zu beachtende Anforderungen (zum Beispiel Anzeigeregelungen gegenüber den zuständigen Naturschutzbehörden) ergeben können. Den Antragstellern wurde explizit nahegelegt, die gegebenenfalls bestehenden fachrechtlichen Einschränkungen im Einzelfall zu erfragen. Frage 5: Sind bisher (seit Beginn der neuen Förderperiode) derartige Fälle von Schutzgebietsbestimmungen bekannt geworden, die im Widerspruch zu geförderten Maßnahmen stehen? (Wenn ja: bitte auflisten, wo und welche Verstöße gegen welche Bestimmungen, mit welchen behördlichen Reaktionen.) Nein, es sind keine Fälle bekannt. lll. Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUll2015) - Maßnahmen auf Ackerland (AL) Frage 1: Welche Al-Maßnahmen des neuen Förderprogramms Aull2015 wurden 2015 von Landnutzern in welchem Umfang beantragt? (Bitte je AL- Fördermaßnahme [AL1, AL2, ..,7 die Zahl der Antragsteller und die betreffende Flächengröße angeben, getrennt nach Landkreisen.) Auf die Anlage 4 wird ven¡riesen. Dabei ist zu beachten, dass die Anzahl der beantragten Vorhaben je FBZIISS für das einzelne Vorhaben auch der Anzahl der Antragsteller für das Einzelvorhaben im FBZI|SS entspricht, und dass der einzelne Antragsteller mehrere Vorhaben gleichzeitig beantragen konnte. Frage 2: Wie und durch wen erfolgt die Kontrolle der allgemeinen Fördervoraussetzu n9,, Feldlerchen gerechte Bewi rtschaftu ng "? (Bitte benennen von Zuständigkeit, Turnus und ob die Kontrolle anlassbezogen, nach Stichprobe oder routinemäßig erfolgt) Die Kontrolle ,,Feldlerchengerechte Bewirtschaftung" wird vom LfULG durchgeführt. Freistaat SACHSEN Seite 6 von 36 STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 IV Per Zufallsauswahl wird Ende Oktober ein Prozent der Antragsteller, die fristgerecht bis zum 14. Oktober eines jeden Jahres, erstmals im Jahr 2Q15, eine Vorankündigung für das folgende Antragsjahr gestellt haben, für die Kontrollen ausgewählt. Frage 3: Wie viele Verstöße gegen die Fördervoraussetzung ,,Feldlerchen-gerechte Bewirtschaftung" wurden bisher festgestellt und welche wurden davon wie sanktioniert? (Bitte einzeln auflisten) Es wurden bisher noch keine Verstöße gegen die Fördervoraussetzung ,,Feldlerchengerechte Bewirtschaftung" festgestellt. Die Fördervoraussetzung ,,Feldlerchengerechte Bewirtschaftung" ist erstmals ab dem Antragsjahr 2016 verpflichtend für Antragsteller mit Al-Maßnahmen (Zitfer ll Nr. 6.4 der Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen - Richtlinie AUll2015). Die Kontrolle ,,Feldlerchengerechte Bewirtschaftung" für das Antragsjahr 2016 wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt durchgeführt. Aussagen zum Umfang und zur Sanktionierung gegebenenfalls aufgetretener Verstöße sind erst nach Abschluss der Kontrollen und Berechnung der Anträge für 2016 möglich. Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUl(/20ís) - Maßnahmen auf Grünland (GL) Frage l: Welche GL-Maßnahmen des neuen Förderprogramms Aut(2015 wurden 2015 von Landnutzern in welchem Umfang beantragt? (Bitte je Gl-Fördermaßnahme [GL1 , GL2,...] die Flächengröße und die Zahl der Antragsteller angeben, getrennt nach Landkreisen.) Auf die Anlage 5 wird venruiesen. Dabei ist zu beachten, dass die Anzahl der beantragten Vorhaben ie FBZIISS für das einzelne Vorhaben auch der Anzahl der Antragsteller für das Einzelvorhaben im FBZ|ISS entspricht, und dass der einzelne Antragsteller mehrere Vorhaben gleichzeitig beantragen konnte. Frage 2: Wie groß ist die durchschnittliche Flächengröße, die pro Antragsteller zur Förderung über die Richtlinie AU112015 in 2015 bewilligt wurde? Es liegen keine Angaben vor. Eine Bewilligung ist noch nicht erfolgt. Frage 3: wie wird festgestellt, ab welchem Ausmaß ,,tiefe Fahrspuren, nicht sachgerechter Einsatz von schweren Geräten oder Fahrzeugen, Entund Bewässerung, Reliefueränderungen oder nicht sachgerechte Beweidung " (Abschnitt 5.2.2 der RL AUK) ,,nachweislich das Vorhabenziel gefährden" und damit unzulässig sind? (Bitte die entsprechende Regelung, Dienstanweisung o.ä. der Kontrollbehörden angeben.) Regelungen dazu finden sich in der Dienstanweisung Veruraltungs- und Kontrollsystem zur Umsetzung der Richflinie AUK12OIS und öAttZOlS (DA AUKöBL). Seite 7 von 36 STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Eine Uberprüfung erfolgt im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle. Dabei werden alle beantragten Flächen des Antragstellers in Augenschein genommen. Liegen Anhaltspunkte vor, dass durch Handlungen oder Unterlassungen des Begünstigten erhebliche Nachteile für die weitere Durchführung und die Zielerreichung des Vorhabens entstehen, sind diese umfassend zu dokumentieren und unter Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens im Einzelfall zu bewerten. Hierzu erfolgt gegebenenfalls die Beteiligung des Sachgebietes Naturschutz der FBZ. Frage 4: Wie viele solcher das Vorhabenziel gefährdender Verstöße wurden bisher festgestellt und ggf. bereits geahndet? (Bitte nach Landkreisen und Art des Verstoßes getrennt angeben.) Aussagen zum Umfang genannter Verstöße sind erst nach Abschluss und Auswertung der Ven¡raltungs- und Vor-Ort-Kontrollen und nach der Bewilligung der Vorhaben möglich . Frage 5: Wie erfolgen die behördlichen Kontrollen der GLI-Maßnahmen (Ergebnisorientierte Honorierung, [EOH]), z. B. um sowohl früh- wie spätblühende Kennarten zu erfassen? Die Kontrolle erfolgt durch Besichtigung des geförderten Schlages im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen. Optimaler Kontrollzeitraum ist die Zeit des zweiten Aufiruuchses. Sollten die Flächen beim ersten Kontrolltermin frisch genutzt worden sein, sodass die relevanten Arten schwer nachweisbar sind, wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Nachkontrolle du rchgefüh rt. Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUK/2015) - Biotoppflegemahd mit Erschwernis (GL2) Frage l: Für wie viele Biotoppflegeflächen, die bisher über die Richtlinie Natürliches Erbe gepflegt wurden, haben sich die Möglichkeiten für eine Förderung im Rahmen der neuen Förderrichtlinie - v.a. infolge der Vorabeinstufung der Erschwerniskategorien - verschlechtert? (Bitte Anzahl und Größe der Flächen nach Landkreisen getrennt angeben.) ln der Förderkulisse im Jahr 2015 war für 153 Flächen mit circa 52 Hektar, auf denen bislang eine Förderung der Biotoppflege nach 8.1 (N8.1-N8.3) der Richtlinie NE/2007 erfolgte, keine Förderung oder nur noch in Teilbereichen eine Förderung über die Richtlinie AUK{2015 möglich. Durch das noch aktuell laufende Korrekturpunktverfahren und die Feldblockpflege können sich fur die Förderkulisse für das Jahr 2016 Änderungen dazu ergeben. Die Auflistung nach Landkreisen ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen . Die Einstufung der nach der Richtlinie NE/ 2007 geförderten Biotoppflegeflächen in die entsprechende GL.2-Maßnahmevariante (GL.2a-h) der Richtlinie Aul(2015 erfolgte nach landesweit einheitlichen Kriterien im Rahmen einer speziellen Kartierung. Eine systematische Verschlechterung der Fördermöglichkeiten ist dadurch nicht entstanden. V Seite 8 von 36 STAATSNIINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Landkreis keine Förderung möglich - außerhalb Feldblock Förderung nur noch auf Teilen der Fläche möglich Anzahl Fläche lhal Anzahl Fläche (ha) Bautzen 19 15,27 Chemnitz, Kreisfreie Stadt 6 2.36 Dresden, Kreisfreie Stadt Ezgebirgskreis 37 4,78 12 4,13 Görlitz 4 o,28 Leipziq 2 0,84 3 1,42 Leipziq, Kreisfreie Stadt 8 2,33 1 0.2 Meißen 4 3,2 2 1 Mittelsachsen 7 2.31 Nordsachsen 2 0.34 Sächsische Schweiz-Osterzqebi rqe 25 4,97 3 0,98 Vogtlandkreis 6 1,19 1 0,22 Zwickau 5 0,29 6 6.24 Summe 119 35,8 34 16.56 Summe Anzahl ü.a. 153 Summe Fläche (ha) ü.a. 52.4 Frage 2: Wie viele Einwendungen im Rahmen des "Korrekturpunktverfahrens" gab es dazu von biotoppflegenden Landwirten, Naturschutzvereinen und sonstigen Antragstellern? ln welchen Fällen wurde diesen stattgegeben ? (Bitte einzeln auflisten nach Antragsteller und Einwendung) Es wurden insgesamt 1.037 Korrekturpunkte zu Maßnahmen GL.2a-h eingereicht. Es wurden zur Maßnahme GL.2a-h 348 Korrekturpunkte von Vereinen eingereicht, 651 von Landwirten und 38 von sonstigen Antragstellern. Die Frage, wie vielen Einwänden stattgegeben wurde, kann nicht beantwortet werden, da die Prüfung noch nicht abgeschlossen und die Förderkulisse für das Jahr 2016 noch nicht erstellt ist. Korrekturpunkte zu den Maßnahmen GL.2 Kategorie Rechtsform Anzahl Korrekturounkte Landwirt 651 Sonstige 3B Verein 348 Summe 1.037 Seite 9 von 36 STAATSI\4INISTERìUM FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Für welche Flächen, auf denen bisher Biotoppflege gefördert wurde, haben Antragsteller keine Förderanträge für Maßnahmen Biotoppflegemahd mit Erschwernis (GL2) eingereicht? (Bitte einzeln auflisten nach Antragstellern, die in der vergangenen Förderperiode gefördert wurden und die in 2015 keinen Antrag eingereicht haben.) Für 870 der im Jahr 2013 in den Maßnahmen NB 1-3 (Biotoppflege) geförderten Flächen der Richtlinie NE/2007 wurde im Jahr 2015 keine Gl.2-Maßnahme der Richtlinie AUI(2015 beantragt. Auflistung: siehe Anlage 6. Die im Jahr 2015 beantragten Biotoppflegeflächen sind jedoch nicht zwangsläufig in Form und Größe mit den ehemals beantragten Flächen nach Richtlinie NE/2007 identisch. Während im Jahr 2013 circa 1.660 Hektar in den Maßnahmen NB 1-3 beantragt wurden, wurden im Jahr 2015 bereits circa 2.610 Hektar GL.2-Maßnahmen beantragt. Da im Jahr 2015 insgesamt 586 Korrekturpunkte zu Gl.2-Maßnahmen eingegangen sind, ist damit zu rechnen, dass im Jahr 2016 auf weiteren Flächen Gl.2-Maßnahmen beantragt werden. Frage 4: Wie viele und welche Naturschutzgebietsflächen sowie Lebensraumtypflächen (LRT) in Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebieten sind davon betroffen ? Von den in Antwort zu Frage V.3 genannten nicht als GL.2-Maßnahme beantragten Flächen befinden sich 121 Flächen (circa 67 Hektar) in 35 Naturschutzgebieten (NSG) und 238 Flächen (circa 90 Hektar) in 104 FFH-Gebieten als FFH-Lebensraumtypen erfasst. Zwischen den Flächen sind Dopplungen durch Überlagerungen von NSG- (Anlage 7) und FFH-Gebieten (Anlage 8). Welche Naturschutzgebietsflächen sowie Lebensraumtypflächen (LRT) in FFH-Gebieten betroffen sind, geht aus den genannten Anlagen hervor. Es ist davon auszugehen, dass im Jahr 2016 auf weiteren Flächen Gl.2-Maßnahmen beantragt werden (siehe auch Antwort zu V.3). Frage 5: ln welchen FFH- und SPA-Gebieten im Freistaat Sachsen sind Wiesen mit bedeutenden Beständen des Großen Wiesenknopfs (Saguisorba minor) vorhanden? (Bitte um Auflistung) Grundsätzliche Anmerkung: Das Vorhandensein intakter Bestände des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinale) ist die entscheidende Voraussetzung für die erfolgreiche Reproduktion der Tagfalterarten Heller oder Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling. Demnach ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass auf Habitatflächen der beiden genannten Tagfalterarten der Große Wiesenknopf vorkommt. Es wurden die Habitatflächen für die Auswertung herangezogen. ln 49 FFH-Gebieten sowie in 19 SPA-Gebieten, die sich teilweise überlagern, sind Vorkommen des Großen Wiesenknopfs bekannt (Auflistung der FFH- und SPA-Gebiete siehe Anlage g). Seite 10 von 36 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 6: Auf welchen dieser Wiesen wird seit 2015 eine Mahd gefördert? (Bitte um flächengenaue Angabe) Die Auflistung der Flächen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs, die im Antrags-jahr 2015 mit einer Mahd-Maßnahme gefördert werden, ist der Anlage 10 zu entnehmen . Frage 7: ln der letzten Förderperiode wurden viele dieser Flächen (Frage 4) falsch gepflegt, so das diese ,,Leitpflanze" als Nahrungspflanze zurück ging. Wie wird in der aktuellen Förderperiode auf den in Frage 5 genannten Flächen gesichert, das die ,,Wiesenknopfwiesen" zur richtigen Zeit die richtige Mahd erhalten (1. Mahd vor Ende Juni, Rotationsmahd )? (Bitte um flächenbezogene Angabe) Die Staatsregierung geht davon aus, dass sich die Frage V.7 auf die Flächen gemäß Frage V. 5 bezieht (Bestände des Großen Wiesenknopfs als ,,Leitpflanze" für die Tagfalter Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling). Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob der Große Wiesenknopf auf diesen Flächen zurückgegangen ist. Die ,,Leitpflanze" als solches wírd nicht systematisch untersucht. Maßgebend ist das Vorkommen der genannten Bläulingsarten. 15 Prozent der in Frage V.5 betrachteten Habitatflächen beziehungsweise Wiesenknopfflächen befinden sich außerhalb der Förderkulisse, das heißt außerhalb des Feldblocksystems (zum Beispiel private Grünlandflächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden). Dort wo die Förderung nach der Richtlinie AUK2015 möglich ist, wurde im Zuge der Erstellung der Förderkulisse sichergestellt, dass auf Flächen mit Vorkommen des Hellen und Dunklen Wiesenknopfameisenbläulings die fachlich zielführenden Maßnahmen angeboten werden. Auf 76 Prozent der in Frage V.5 betrachteten Habitatflächen beziehungsweise Wiesenknopfflächen wird die für diese Zielarten konzipierte Maßnahmen GL.5d ,,Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung NuÞungspause" angeboten (circa 1.134 Hektar). Auf den verbleibenden neun Prozent der in Frage V.5 betrachteten Flächen(circa 131 Hektar) werden aufgrund von Erschwernissen oder anderen fachlichen Prioritätensetzungen andere Fördermaßnahmen der Richtlinie AUI(2015 angeboten. Entsprechend $ 3 SächsNatSchG wird somit auf diesen Flächen die Teilnahme an einem öffentlichen Programm zur Bewirtschaftungsbeschränkung beziehungsweise zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung angeboten. Dort, wo eine Sicherung über die Teilnahme an der Richtlinie AUK2015 nicht erfolgen kann, greifen die sonstigen lnstrumente des Naturschutzrechts. Frage 8: Wie viele Flächen mit der Maßnahmenförderung Biotoppflegemahd mit Erschwernis (GL2) wurden von Agrarbetrieben mit einer Gesamtgröße von mehr als 100 Hektar bewirtschafteter Fläche beantragt? (Bitte nach Maßnahmen GL2a bis GL2h und Landkreisen getrennt angeben.) Auf die Anlage 11 wird ven¡riesen Seite 11 von 36 STAATSMINISTERIUM FÜR UþIWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 9: Wie wird sichergestellt, dass durch (fördertechnisch jetzt erlaubten) Einsatz von Maschinen auf Biotopflächen, auf denen eigentlich Handmahd erforderlich ist (und kalkuliert wurde), keine nachhaltigen Schäden (2. B. Schädigung unterirdischer Pflanzenteile durch Bodenverdichtung ) entstehen? (Bitte auflisten nach folgenden Kriterien: wer kontrolliert, wie oft, anlassbezogen oder routinemäßig; welche Sanktionen sind vorgesehen.) Die Kontrollen werden vom LfULG durchgeführt und erfolgen durch Besichtigung des geförderten Schlages vor Ort routinemäßig im Rahmen der Stichprobenkontiollq oder anlassbezogen. Bei Verstößen ist ein mehrstufiges Bewertungssystem zur Sanktionierung vorgesehen. Bei schweren Verstößen kann es zum kompletten Förderausschluss kommen. Vl. Richtlinie Natürliches Erbe (NE/20f 4) Zum 31. März 2015 bestand erstmals die Möglichkeit, Naturschutzprojekte über die Richtlinie Natürliches Erbe (NE/20141 zu beantragen. Zahlreiche Aniragsteller berichten, dass lhnen bisher noch keine Förderentscheidung oder eine lnformation über den Bearbeitungsstand ihrer Anträge vorliegt. Klarstellung durch die Staatsregierung : Die Aussage der Vorbemerkung ist nicht zutreffend. lnformationen über den Bearbeitungsstand der Förderanträge wurden Anfang September 2015 an die Antragsteller der Fördergegenstände 4.1 - Biotopgestaltung, A.2 - Artenschutz, 4.3 - Technik und Ausstattung , 4.6 - Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen, 8.2 - Studien zur Dokumentation von Artvorkommen und C.2 - Naturschutzbezogene Öffentlichkeits-/Bildungsarbeit verschickt, soweit nicht bereits absehbar war, dass eine Ablehnung des Fördèrantrages erfolgen muss. Ebenfalls seit September 2015 werden regelmäßig lnformationen über den Stand der Antragsbearbeitung auf der lnternetseite der Richtlinie NEl2014 eingestellt: http://wrrtrw.smul.sachsen.de/foerderunq/3s2g.htm. Seite 12 von 36 STAATSIVIINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage l: Wie viele Förderanträge wurden - entsprechend des neuen Förderverfahrens - dem ersten Aufruf zum 31. März 2015 folgend, eingereicht?(Bitte einzeln nach ,,Fördergegenständen" [A.1, A.2, ...] und Landkreisen angeben.) Die landesfinanzierten Fördergegenstände der Richtlinie NE/2014 sind kein Gegenstand von Aufrufen zur Einreichung von Förderanträgen. Die Antragstellung kann für diese Fördergegenstände laufend erfolgen. Frage 2: Auf welcher Grundlage erfolgte die Kalkulation der Höhe der für die einzelnen Fördergegenstände im ersten ,,Aufruf" (31. März 20151 bereitgestellten Finanzmittel? Die für die verschiedenen Fördergegenstände im ersten Aufruf bereitgestellten Mittel wurden auf Grundlage der insgesamt im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Freistaates Sachsen (EPLR) 2014 - 2020 tür die verschiedenen Fördergegenstände der Richtlinie NE/2014 vorgesehenen Mittel sowie der ursprünglich vorgesehenen Anzahl an Aufrufen im Jahr 2015 fur die Richtlinie NE/2014 kalkuliert. Frage 3: Wie hoch ist das Gesamtvolumen der eingereichten Förderanträge zu den einzelnen ,,Fördergegenständen" - im Vergleich zu den mit dem ersten Aufruf zur Verfügung gestellten Fördergeldern? Das Gesamtvolumen der eingereichten Förderanträge zu den einzelnen Fördergegenständen im Vergleich zu den für den ersten Aufruf vorgesehenen Mitteln kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Landkreis Anzahl der Anträge je Fördergegenstand gesamt 4.1 4.2 A.3 4.4 4.5 A.6 8.1 8.2 c.2 Bautzen 8 1 2 I I 13 Erzgebirgskreis 22 7 2 4 35 Görlitz 17 7 6 3 6 3 42 Kreisfreie Stadt Chemnitz L 1 Kreisfreie Stadt Dresden 3 1 6 L tt Kreisfreie Stadt Leipzig t 1 Leipzig 4 1 L 2 2 10 Meißen 22 4 2 36 t 5 70 Mittelsachsen 32 3 L 6 2 44 Nordsachsen 24 2 3 2 3 2 36 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 35 8 9 L 1 5 L 2 1 63 Vogtlandkreis 10 2 4 1 2 19 Zwickau 2T 7 L 7 L 3 28 FreistaatSachsen (keine Zuordnung zu Landkreis) 3 6 9 gesamt 199 29 38 6 2 51 6 35 16 Seite 13 von 36 STAATSMìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Aufruf Nr Fördergegenstände Vorgesehene Mittel für den1. Aufruf in EUR Mittelvolumen der eingereichten Förderanträqe in EUR NE1 4.1,4.2,4.3 2.300.000 7.257.745 NE2 4.4,4.5 200.000 79.795 NE3 4.6 600.000 4.642.966 NE4 8.1,8.2 500.000 1.487.231 NE5 c.1 2.500.000 4.188.047 NE6 c.2 500.000 636.095 Frage 4: Wann erfolgt die Versendung der Förderbescheide? Eine Bearbeitung der Anträge kann bei den ElER-finanzierten Fördergegenständen der Richtlinie nur stufenweise erfolgen, da zuerst alle zu einem Aufruf eingegangenen Förderanträge einer Prüfung unterzogen und anhand fachlicher Kriterien bewertet werden müssen. Anschließend ist ein Auswahlverfahren durchzuführen. Erst danach können die im Ergebnis des Auswahlverfahrens ausgewählten Vorhaben bewilligt werden. Die Versendung der Förderbescheide erfolgt nach der Bewilligung. Eine Versendung der Förderbescheide erfolgte für die Fördergegenstände A.4 - Biotopgestaltung im Wald, A.5 - Artenschutz im Wald im November 2015 und für den Fördergegenstand C.1 - Qualifizierung Naturschutz für Landnutzer bereits im August 2015 (vgl. Frage 5). Ein konkreter Zeitpunkt kann für die ubrigen Fördergegenstände nicht benannt werden. Bei landesfinanzierten Fördervorhaben erfolgt die Versendung der Bescheide unmittelbar nach Prüfung und Bewilligung der Anträge. Frage 5: Wie viele Anträge wurden bereits zu welchen ,,Fördergegenständen" und in welchen Regionen bewilligt? Für die Fördergegenstände A.4 - Biotopgestaltung im Wald und 4.5 - Artenschutz im Wald wurden sechs Anträge bewilligt. Die Aufteilung auf Regionen ergibt sich wie folgt: Direktionsbezirk Anzahl der bewilligten Anträge (Stand 27.11.2015) Fördergegenstand 4.4 | forOergegenstand A.5 Dresden 1 1 Chemnitz 3 I Leipzig Für den Fördergegenstand C.1 - Qualifizierung Naturschutz für Landnutzer wurden 18 Bewilligungen erteilt. Die Aufteilung auf Regionen ergibt sich wie folgt: Direktionsbezirk Anzahl der bewilligten Anträge(Stand 10.11.2015) Dresden 6 Chemnitz 10 Leipziq 2 Seite 14 von 36 STAATSMINìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Für den Fördergegenstand E. - Vorhaben zur Prävention vor Wolfsschäden wurden 504 Anträge bewilligt. Die Aufteilung auf Regionen ergibt sich wie folgt: Direktionsbezirk Anzahl der bewilligten Anträge(Stand 10.11.2015) Dresden 225 Chemnitz 252 Leipziq 27 Frage 6: Wie viele Anträge wurden bereits zu welchen ,,Fördergegenständen" und in welchen Regionen abgelehnt? Zum Fördergegenstand E. - Vorhaben zur Prävention vor Wolfsschäden wurden bislang drei Vorhaben abgelehnt. Die Aufteilung auf Regionen ergibt sich wie folgt: Direktionsbezirk Anzahl der abgelehnten Anträge(Stand 10.11.2015) Dresden 1 Chemnitz 1 Leipziq I Frage 7: Wann erfolgt der nächste Aufruf zur Einreichung für Förderanträge? Weitere Aufrufe zur Einreichung von Förderanträgen erfolgten am 16. Oktober 2015für den Fördergegenstand 4.6 sowie fur die Fördergegenstände 8.1 und 8.2 der RL NE/2014. Frage 8: Wie setzt sich der in der Fördermitteldatenbank Sachsen FOMISAX ausgewiesene Mittelansatz für die Richtlinie 08912 (RL NE/2014) für 2015 i.H.v. 5.387.200 EUR und für 2016 i.H.v. 6.262.200,00 EUR zusammen ? (Bitte aufschlüsseln nach Kapitel, Titel und Höhe der vorgesehenen Mittel sowie vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen nach Haushaltsjahren) Mit Stand vom 22. Oktober 2015 setzt sich der Mittelansatz für die Richtlinie 08912 (Richtlinie NE/2014) für das Jahr 2015 und für das Jahr 2016 folgendermaßen zusammen : Kapitel / Titel auf die Richtlinie entfallender Betraq (in EUR) in 2015 in 2016 0903/686 79 500.000,00 600.000,00 0903/686 91 5.000,00 185.000,00 0903/893 79 500.000,00 475.000,00 0909/883 01 0,00 179.200,00 0909/883 02 170.000,00 170.000,00 0909/892 01 0,00 143.000,00 0909/892 02 0,00 4.085.000,00 0909/893 01 0,00 425.000,00 1.175.000,00 6.262.200,00 Seite 15 von 36 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWEUT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 lm Jahresverlauf wird der auf die Richtlinie entfallende Betrag dem tatsächlichen Kassenmittelbedarf angepasst. Daraus ergibt sich die Differenz im Vergleich zum in der Anfrage bezeichneten Mittelansatz für das Jahr 2015. Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre sind im ausgewiesenen Kassenmittelbudget des jeweiligen Haushaltsjahres nicht enthalten. Frage 9: Wie sieht die Zeitschiene für das Antragsbearbeitungsverfahren für die Förderung von Gl2-Maßnahmen aus? (Bitte aufschlüsseln nach Antragseingâng, Zuständigkeit, Förderentscheidung, Versand der Bescheide, Auszahl ungsverfah ren m it Zeitsch iene) Die Maßnahme GL.2 ist nicht Gegenstand der Richtlinie NE/2014. Sie stellt ein Vorhaben nach der Richtlinie Aul(12015 dar und unterliegt damit dem lnVeKoS- Standardverfahren flntegriertes Venrualtungs- und Kontrollsystem gemäß lnVeKoS- Verordnungl mit definierter Terminkette. Die zuständigen Behörden sind die FBZ sowie die ISS des LfULG. Das Antrags-iBewilligungs-/Auszahlungsverfahren stellt sich wie folgt dar: 1. Stellung lnVeKoS-Sammelantrag bis spätestens 15. Mai des Jahres 2. Bewilligung und Auszahlung nach Abschluss aller Kontrollen. Für die Antragstellung im Jahr 2015 erfolgt dies voraussichtlich im April 2016. Frage 10: Da die Fördermittel von Vereinen beantragt werden, die nur mit der Förderung die wichtige Aufgabe der Biotoppflegearbeiten erfüllen können, ist ein ein geregeltes Förderverfahren Voraussetzung. Wie stellt das SMUL die Förderung sicher? (Bitte aufschlüsseln nach Kapitel , Titel, eingerichteten Verpflichtungsermächtigungen, Antragsbearbeitungsverfahren mit Zeitschiene.) Biotoppflegearbeiten werden über die Maßnahme GL.2 der Richtlinie AuK2015 gefördert . Das Förderverfahren wurde in der Antwort zu Vl. Frage 9 dargestellt. Für die Gl.2-Maßnahmen ist in der Richtlinie AuKl2Q15 kein separates Budget vorgesehen. Von daher ist eine Aufschlüsselung nach Kapitel/TitelA/erpflichtungsermächtigungen nicht möglich. Seite 16 von 36 STAATSIVIIN'ISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Vll. Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2007) ln der Antwort zur Kleinen Anfrage ,,Förderung von Biotoppflegemaßnahmen im Grünland" (Drs. 51144601vom 18.06.2014 hat die Staatsregierung mitgeteilt, dass eine Evaluierung der Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2007) noch nicht erfolgt sei und auf das Jahr 2015 venriesen. Frage 1: lst zwischenzeitlich eine Evaluierung der Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2007) erfolgt? Wenn ja: mit welchen Ergebnissen? (Bitte Ergebnisse getrennt nach Fördergegenständen A1 - A4, B', - B,4, CI - C2, D angeben.) Die EU-finanzierten Fördergegenstände der Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2007) werden derzeit gemäß Artikel 86 der Verordnung (EG) 1698/2005 in Verbindung mit Artikel 18 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 807/2014 einer ex-post-Evaluierung unterzogen. Der Bericht ist bis Ende des Jahres 2016 bei der Europäischen Kommission einzureichen . Folglich liegen hierzu noch keine Ergebnisse vor. Die Ergebnisse der Halbzeitbewertung der EU-finanzierten Fördergegenstände der Richtlinie Natürliches Erbe(Richtlinie NE/2007) sind auf folgender lnternetseite eingestellt: h ttp ://www. s m u l. sach sen . d e/foe rd e ru n qi2 095. htm. Für die landesfinanzierten Vorhaben nach 8.4 der Richtlinie Natürliches Erbe (Richtlinie NE/2007) wurde im Auftrag des LfULG eine Studie zu wiederkehrenden Artenschutzmaßnahmen nach 8.4, speziell zur Errichtung temporärer Amphibienschutzeinrichtungen an Verkehrsstraßen im Freistaat Sachsen, beauftragt. Auf der Grundlage der im Rahmen dieser Studie recherchierten Datenlage sowie durch im Rahmen des Projektes durchgeführte Gespräche wurde im Ergebnis eine positive Wirkung der Maßnahme 8.4 (Betreuung von Amphibiensch utzzäunen ) festgestel lt. Frage 2: Wie hoch war der Haushaltsmittelansatz für die Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2007) in der gesamten Förderperiode? Der Richtlinie NE/2007 stand in der Förderperiode2Q0T -2013 einschließlich des Zeitraums fÜr die Abfinanzierung bewilligter Maßnahmen bis einschließlich des Jahres 2015 ein Gesamtbudget aus ELER-Mitteln einschließlich entsprechender Landeskofinanzierungsmittel sowie reinen Landesmitteln in Höhe von 62,7 Millionen Euro zur Verfügung. Frage 3: Wie hoch war das Antragsvolumen, in welchem Umfang wurde bewilligt und in welcher Höhe wurden die Mittel abgerufen? (Bitte um Angabe für die gesamte Förderperiode) Qu am 5. November 2015 Die Abfinanzierung von Vorhaben aus Landesmitteln erfolgt auch noch über das Jahr 2015 hinaus. Antragsvolumen 74,6 Mio. Euro Umfang der Bewillisunqen 2007 bis2015 54,3 Mio. Euro Mittelabrufe/-auszahlungen 2007 bis 201 5 52,8 Mio. Euro Seite 17 von 36 STAATSI\4 I N ì STERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Was geschah mit den nicht abgerufenen Haushaltsmitteln? Die für Vorhaben der Richtlinie NE/2007 zur Verfügung stehenden Mittel zur Umsetzung des EPLR 2007 - 2013 wurden vollständig in Anspruch genommen. Die Abfinanzierung erfolgt bis Ende des Jahres 2015. Nicht in Anspruch genommene Landesmittel verfallen zum Jahresende. Frage 5: Falls die für die Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2007) bereitstehenden Fördermittel nicht vollständig für Naturschutzmaßnahmen verwendet werden konnten: Hat die Staatsregierung die Gründe und Ursachen für die Nichtinanspruchnahme analysiert? Die Mittelbindung und der Mittelabfluss werden laufend üben¡racht, wobei auch Gründe für die Nichtinanspruchnahme von Mitteln erhoben werden. Frage 6: Welche genauen Gründe gab es für potentielle Antragsteller, Fördermittel nicht in Anspruch zu nehmen bzw. nicht in Anspruch nehmen zu können? Potenzielle Antragsteller der Richtlinie NE/2007 waren natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Über genaue Gründe, die die unterschiedlichen potenziellen Antragsteller dazu bewogen haben, keine Fördermittel in Anspruch zu nehmen, liegen der Staatsregierung keine lnformationen vor. Allerdings wurden im Rahmen von verschiedenen Befragungen (siehe Antwort zu Vll. Frage 7) insbesondere folgende Gründe als Hindernisse für eine Teilnahme an der Förderung über die Richtlinie NE/2007 benannt: o schwieriges, kompliziertesAntragsverfahren, . von den Antragstellern zu erbringender Eigenanteil, . Bedarf zur Vorfinanzierung der Vorhaben. Frage 7: Wurden dazu entsprechende Befragungen/Erhebungen durchgeführt? Erhebungen zu Gründen, die eine Teilnahme an der Förderung in der Richtlinie NE/2007 verhindert oder erschwert haben, wurden im Rahmen der Halbzeitbewertung des EPLR 2007 - 2013 durch eine fallstudienbezogene Befragung von Teilnehmern am Förderprogramm, im Rahmen einer durch das LfULG durchgeführten Befragung der Unteren Naturschutzbehörden zur Umsetzung von Natura 2000 sowie im Rahmen des regel mäßi g stattfindenden Fachaustausches der Fachabtei I ung Natu rschutz des LfU LG mit dem SMUL und den Bewilligungsstellen der Richtlinie Natürliches Erbe durchgeführt . Seite 18 von 36 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 8: Welche Konsequenzen wurden aus der Nichtinanspruchnahme bzw. aus der Ursachenanalyse für die Erstellung der Richtlinie Natürliches Erbe (NE/201 4) gezogen? Aus den Erfahrungen in der Förderung nach der Richtlinie NE/2007 wurden insbesondere folgende Konsequenzen für die Erstellung der Richtlinie Natürliches Erbe (Richtlinie NE/201 4) gezogen: - Ausweitung der Förderung nach standardisierten Einheitskosten auf zusätzliche Vorhabentypen und weitere Vereinfachung durch Umstellung auf Festbetragsfinanzierung , - Fortführung der Förderung nach standardisierten Einheitskosten für Personalkosten und Enrueiterung auch auf indirekte Kosten, - Aufnahme von Regelfördersätzen in die Förderrichtlinie und Ausweitung der Förderung mit 100 Prozent Fördersatz auf weitere Schutzgüter mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Sachsen, - Abschaffung der Höchstgrenze für Planungs- und Managementleistungen, - Fortführung des Vorfinanzierungsdarlehens der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Frage 9: Bei wie vielen Maßnahmen wurden im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung Fehler festgestellt? (Bitte einzeln auflisten nach Zuwendungsempfänger, Maßnahmen, Fördergegenstand, Landkreis, Förderjahr, Beanstandung, Höhe der Rückzahlung) ln Anlage 12 sind die festgestellten Fehler bei der Prüfung der Venvendungsnachweise für die ELER-finanzierten Vorhaben der Richtlinie NEi2007 dargestellt. ln Anlage 13 sind die festgestellten Fehler bei der Prüfung der Ven¡rendungsnachweise für die landesfinanzierten Vorhaben nach 4.1 , 8.4, und D der Richtlinie NE/2007 dargestellt. Für diese Vorhaben liegen keine auswertbaren Daten zu Kürzungsgründen und Kürzungsbeträgen vor. Für die landesfinanzierten Fördergegenstände 8.1 und 8.2 der Richtlinie NEi2007 finden die Regelungen der einschlägigen EU Verordnungen zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen weitgehend Anwendung. Daher erfolgt für diese Maßnahmen keine Prüfung von Abrechnungen bzw. Venvendungsnachweisen. Frage 10: Welche der mit der Richtlinie Natürliches Erbe (NE/20071 verfolgten Naturschutzzlele konnten mit den ausgereichten Fördermitteln in welchem Umfang erreicht, nur teilweise erreicht oder gar nicht erreicht werden? Für die ELER-finanzierten Fördermaßnahmen der Richtlinie Natürliches Erbe (Richtlinie NE/2007) sind die Ziele im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 - 2013 (EPLR) durch den Ergebnisindikator ,,Gefördertes lnvestitionsvolumen, welches dazu beiträgt, die Biodiversität und Flächen mit besonderem Natunvert zu verbessern" untersetzt. Seite 19 von 36 STAATSMINISTERIUM FÜR U\4WELT UND LANDì/VIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Quantifizierung des Ergebnisindikators gemäß der genehmigten Fassung des EPLR vom 17.10.2013 Aktueller Wert des lndikators (Stand 31 .1 0.201 5) Ergebnisindikator,,Gefördertes lnvestitionsvolumen , welches dazu beiträgt, die Biodiversität und Flächen mit besonderem Naturwert zu verbessern". 34.736.056 Euro 37.322.847 Euro Eine weitergehende Bewertung zur Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen auf die Ziele des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen im Bereich der biologischen Vielfalt ist Gegenstand der ex-post-Evaluierung, die bis Ende des Jahres 2016 bei der Europäischen Kommission einzureichen ist (siehe Antwort zu Vll. Frage 1). Fragell: Existieren dazu entsprechende Begleituntersuchungen? (Bitte die Ergebnisse dieser Studien zur Verfügung stellen.) Zur Maßnahme C.1 gab es eine beispielhafte Vergleichsbetrachtung zwischen Naturschutzberatung und Antragstellung zur Richtlinie AuWl2007. Das Ergebnis ist in den jährlichen Zwischenbericht zum EPLR 2007 - 2013 des Jahres 2012 eingeflossen: htto://r¡wvw.smul.sachsen.de/foerderuno/download/iaehrlicher Zwischenbericht Sachse n 2012 Stand 2013.06.13.pdf. Frage 12: Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung daraus, dass trotz der Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2007) der Habitatverlust vieler Tierarten in Sachsen nicht gestoppt werden konnte, sondern im Gegenteil zugenommen hat? Für die Bedrohung der Habitate wildlebender Tierarten ist eine Vielzahl von Einflussfaktoren verantwortlich. Die Handlungsfelder und die konkreten Maßnahmen, die seitens der Staatsregierung zur Verbesserung der biologischen Vielfalt ergriffen werden, sind im Programm ,,Biologische Vielfalt 2020" und dem dazugehörigen Maßnahmenplan des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft dargestellt. Die angebotenen Förderprogramme stellen hierbei einen Baustein im gesamten Maßnahmenspektrum dar. Der aktuelle Bericht und Maßnahmenplan , der konkrete Einzelmaßnahmen zur Programmumsetzung festschreibt , liegt dem Sächsischen Landtag als Unterrichtung (Drs. 6/2890) seit dem 29. September 2015 vor. Frage 13: Hat sich nach Auffassung der Staatsregierung das bisherige Förderinstrumentarium bewährt, um mit dem im Programm zur biologischen Vielfalt im Freistaat Sachsen des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft ("Biologische Vielfalt 2020"1 postulierten Grundprinzip "Kooperation vor Restriktion" die Erhaltung der Biodiversität in Sachsen zu sichern? (Bitte um fallbezogene Antwort) Seite 20 von 36 STAATSIVIINISTËRIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Wie in der Antwort zu Frage 12 dargestellt, ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt eine Aufgabe, die nicht allein durch das Angebot von Förderprogrammen gelöst werden kann. Speziell für die Umsetzung des Grundprinzips ,,Kooperation vor Restriktion" sind die angebotenen Förderprogramme jedoch ein wesentliches lnstrument. Die Betrachtung der Wirksamkeit der angebotenen Förderprogramme für die Erhaltung der Biodiversität ist Gegenstand der Bewertung und Evaluierung der Programme. Hinsichtlich der Richtlinie NE/2014 wird diesbezüglich auf die Antwort zu Vll. Frage 1 und Vll. Frage 10 ven¡rriesen. Frage 14: Welche Kriterien nutzte die Staatsregierung zu der Einschätzung in Frage 13? Die Kriterien zur Bewertung der Frage 13 ergeben sich aus der Bewertung und Evaluierung des Förderprogramms. Kriterien für die Bewertung der Wirksamkeit des Programms für die Erhaltung der biologischen Vielfalt werden im Wesentlichen die für das EPLR 2007 - 2013 aufgestellten Programmindikatoren sowie die im Rahmen der ex-post-Evaluierung zu beantwortenden Bewertungsfragen sein. Der Bericht der ex-post-Evaluierung ist bis Ende 2016 bei der Europäischen Kommission einzureichen (siehe Antwort zu Vll. Frage 1 und zu Vll. Frage 10). Frage l5: Wie begründet die Staatsregierung das umfangreiche, bürokratische Antrags- und Abrechnungsverfahren sowie den zu erbringenden Eigenmittelanteil im Rahmen der Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2007), obwohl die meisten Naturschutzmaßnahmen von Vereinen oder Einzelnaturschützer durchgeführt werden, die dies oft im Ehrenamt tun und selbst keinen finanziellen Nutzen aus den Maßnahmen ziehen können? Das Antrags- und Abrechnungsverfahren ergibt sich aus den entsprechenden EUrechtlichen Bestimmungen beziehungsweise für die landesfinanzierten Vorhaben aus den landesrechtlichen Bestimmungen zur Fördermittelvergabe (vergleiche Zifter 1.2 der Richtlinie NE/2007). Das Antrags- und Abrechnungsverfahren der Richtlinie NE/2007 wurde insbesondere durch die Einführung der Förderung auf Grundlage von Standardkosten für bestimmte Maßnahmen und für Personalausgaben bereits weitgehend vereinfacht. Bei der Verwendung öffentlicher Mittel sind die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Entsprechend den Vorgaben der Venvaltungsvorschrift(VWV) zu $ 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO) können zudem Zuwendungen grundsätzlich nur zur Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks bewilligt werden. Ausnahmen hiervon waren gemäß Ziffer 5.2.6 der Richtlinie NE/2007 zulässig. Für Vorhaben, die auf eine Art mit besonderem fachlichen Handlungsbedarf ausgerichtet waren, wurde in der Richtlinie NE/2007 seit dem Jahr 2011 zudem regelmäßig ein Fördersatz von 100 Prozent gewährt, sofern beihilferechtliche Regelungen dem nicht entgegenstanden. Das heißt, für diese Vorhaben war kein Eigenanteil zu erbringen. Seite 21 von 36 STAATSMìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 16: Welche Maßnahmen wird die Staatsregierung ergreifen, um den Zugang zu dem Förderprogramm Richtlinie Natürliches Erbe (NE/20f4) und das Verfahren zu vereinfachen? Bereits in Vorbereitung der Förderperiode 2014 - 2020 und der Erstellung des EPLR 2014 - 2020 wurde auf eine Reduzierung der fachlichen Vorgaben und vereinfachte Abwicklung orientiert. So wurde beispielsweise durch stärkere Nutzung von Standardkosten und Einführung der Festbetragsfinanzierung für bestimmte Maßnahmen der Auñruand im Vollzug der Verfahren reduziert (siehe auch Antwortzu Frage Vll. 8). Neben den Vereinfachungen bei der Programmplanung wird in den Verfahren der investiven ELER-Maßnahmen mit Beginn der Förderperiode 2014 - 2020 ausschließlich EU-Zuwendungsrecht angewendet. Damit ist der Freistaat Sachsen das erste Bundesland , das die Regelungen des nationalen Zuwendungsrechts (Sächsische Haushaltsordnung ) konsequent nicht mehr anwendet und damit zusätzlichen Aufwand und Risiken sowohl für die Antragsteller als auch für die Venvaltung vermeidet. Frage 17: Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) und des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) waren mit der Bearbeitung und Bewilligung von Förderanträgen der Richtlinie ,,Natürliches Erbe" sowie der finanziellen Abwicklung und Prüfu n g der Verwendungsnachweise beschäfti gt? (Bitte aufl isten nach Dienststelle, Eingruppierung, Aufgabenbereich und Stundenaufirvand) Mit der Bearbeitung und Bewilligung von Förderanträgen sowie der Prüfung der Vorhaben und der Auszahlung der Richtlinie ,,Natürliches Erbe" (Richtlinie NE/2007) waren d urchsch nittlich folgende Vollzeitäq uivalente (VZÄ) beschäft i gt: Seite 22 von 36 STAATSMINISTERìUM FÜR UNIWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Dienststelle Eingruppierung Aufgabenbereich NE investiv (A, 8.4, C, D) (vzÁ) NE Fläche (8.1,8.2) (vzA) NE nach Programmen Dritte(D) (vzÄ) Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie FBZZwickau hD 0,2 0,3 gD 10,4 3,7 mD 0,4 0,2 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie FBZKamenz hD 1,1 0,1 gD 6,6 2,7 mD 0,8 0,3 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie FBZ Wurzen Sitz Mockrehna hD 0,1 0,4 gD 4,0 1,8 mD 1,1 0,3 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie FBZ Nossen Sitz Döbeln hD 0,0 gD 2,0 mD 0,1 Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Referat 58 hD 0,1 gD 0,3 Gesamt 24,7 11 ,9 0,4 Seite 23 von 36 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# Vlll. Förderung von Naturschutzmaßnahmen in Sachsen jenseits der Richtlinien Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUI(/2Oí5) und Natürliches Erbe (NE/2014) Die von Seiten der Staatsregierung angebotenen Fördermöglichkeiten mit ihrer Ausrichtung und den für den Naturschutz vor Ort problematischen Beantragungs - und Bearbeitungsverfahren, machen deutlich, dass dringend ergänzende Förderinstrumente benötigt werden, damit biologische Vielfalt im Freistaat Sachsen bewahrt wird. Frage 1: lm Rahmen der Richtlinie AUI(2015 sind eine Reihe wichtiger Maßnahmen zur Sicherung der Biologischen Vielfalt nicht förderfähig (2.8. Nachbeweidung artenreicher Wiesen mit Schafen; Biotoppflegemaßnahmen auf Flächen kleiner 0,1 ha, generelle Bagatellgrenze von 0,3 ha, die die meisten ,,Freizeitnaturschützer" ausschließt). Sind der Staatsregierung diese Förderlücken bekannt? Die Nachbeweidung ist bei einer Vielzahl der auf dem Grünland geförderten Maßnahmen der Richtlinie AUI(2015 möglich: GL.1a, GL.1b, GL.1c, GL.Sa, GL.5b, GL.5c, GL.5e. ln den Maßnahmen GL.4a und GL.4b ist die Anzahl der Weidenutzungen nicht begrenzt. Bei den Maßnahmen GL.2a-h ist die Beweidung in Ausnahmefällen nach Genehmigung durch die Bewilligungsbehörde im Einvernehmen mit der Naturschutzfachbehörde möglich. Die Nachbeweidung wird zwar in den genannten Fällen ermöglicht , aber nicht als Verpflichtung vorgeschrieben, da das innerhalb der aktuell konzipierten Fördermaßnahmen nicht sinnvoll wäre. Die definierten Mindestflächengrößen sind der Staatsregierung bekannt. Frage 2: Warum wurden diese Tatbestände von einer Förderung ausgeschlossen ? Die Nachbeweidung als kalkulierte, verpflichtende Vorgabe würde das Maßnahmenspektrum und den damit verbundenen Venvaltungs- und Kontrollaufrruand vervielfachen . Eine bestimmte Mindestgröße der Fläche, auf der die Agrarumweltmaßnahmen angeboten werden, muss gegeben sein, um den Venrualtungsaufwand und die potenzielle Fehlerrate zu minimieren, die mit der Abnahme der Flächengröße zunimmt (vergleiche EPLR 8.2.5.4). Die Festlegung der Flächenmindestgröße dient damit auch dem Schutz des Antragstellers. Frage 3: lst für solche nichtförderfähigen wichtigen Maßnahmen zur Sicherung der Biologischen Vielfalt ein ergänzendes, unbürokratisches Förderinstrument geplant? Frage 4: Wenn ja, für welche Fördergegenstände und zu welchen Förderkonditionen ? Frage 5: Wann soll dieses lnstrument in Kraft treten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen Vlll.3 bis Vlll.5 Nein, es ist kein entsprechendes lnstrument vorgesehen. Seite 24 von 36 STAATSMìNìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 6: Wird es grundsätzlich wieder ein flexibles, vergleichsweise zielgruppenfreundliches landesfinanziertes Naturschutz-Förderprogramm geben, wie es sich vor 2008 mit der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes im Freistaat Sachsen (Naturschutzrichtline ) bereits bewährt hatte. Frage 7: Wenn ja, für welche Fördergegenstände und zu welchen Förderkonditionen ? Frage 8: Wann soll dieses lnstrument in Kraft treten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen Vlll.6 bis Vlll.8: Nach derzeitiger Planung ist kein landesfinanziertes Naturschutz-Förderprogramm vorgesehen. Frage 9: Wie wird zukünftig die Pflege von Naturschutzflächen gesichert, die durch eine nicht stattgefundene GL2-Vorabeinstufung oder nicht vergebene Feldblöcke nicht in der Gebietskulisse enthalten sind? Die Förderkulisse der Richtlinie AUK|2015 wird jährlich überprüft und aktualisiert. Dabei werden auch die genannten Sachverhalte durch das LfULG und gegebenenfalls in Abstimmung mit dem SMUL geprüft. Frage l0: Welche lnstrumente von vertraglichen Vereinbarungen gemäß $ 3 SächsNatSchG bestehen im Freistaat Sachsen (die über die Förderprogramme AUtl2015 und NEl2014 hinausgehen)? lm Freistaat Sachsen ist der Kreis möglicher vertraglicher lnstrumentarien gemäß S 3 SächsNatSchG nicht auf bestimmte lnstrumente begrenzt. lnsoweit besteht kein Unterschied zu $ 3 Abs. 3 BNatSchG. Es stehen alle auf den Vertragsgegenstand abgestimmten Mög I ichkeiten einer vertrag I ichen Verei nbarung zu r Verfüg ung. Frage 11: ln welchem Umfang werden diese von Naturschutzakteuren (Vereinen, Natu rsch utzstationen, Ei nzel personen) gen utzt? Diese lnstrumente werden bislang in Einzelfällen genutzt (zum Beispiel Bewirtschaftungsverträge zum Hamsterschutz bei Delitzsch). Seite 25 von 36 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 12: Wie viele und welche Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes in welcher Förderhöhe wurden durch wen im Jahr 2015 beantragt? Fördermittel für Naturschutzmaßnahmen können im Freistaat Sachsen über die hierfür vorgesehenen Förderrichtlinien (insbesondere RL AuKl2015, RL TWN/2015, RL NE/2014) beantragt werden. ln diesen Förderrichtlinien sind in der Regel keine vertraglichen Vereinbarungen im Sinne des $ 3 SächsNatSchG vorgesehen. Als Ausnahme sind bei der Förderung bestimmter Vorhaben nach dem Fördergegenstand 8.2 der Richtlinie NE/2014 Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Antragsteller und der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde vorgesehen. Hierfür wurden im Jahr 2015 zwei Fördervorhaben zur Gebietsbetreuung in Natura-200O-Gebieten mit einem finanziellen Umfang von 452,8 Tausend Euro durch einen Verein und eine Gemeinnützige GmbH beantragt. Frage 13: Wie viele und welche Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes in welcher Förderhöhe wurden im Jahr 2015 bewilligt? Frage 14: Wie viele und welche Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes in welcher Förderhöhe wurden im Jahr 2015 abgelehnt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen Vlll.13 und Vlll.14: Es wird auf die Antwort zu Frage Vlll.l2 verwiesen. lm Jahr 2015 wurde bislang keines der beiden zur Förderung beantragten Vorhaben bewilligt oder abgelehnt. Frage 15: Welche lnstrumente für die in $ 3 SächsNatSchG genannten weiteren Möglichkeiten - Teilnahme an einem öffentlichen Programm zur Bewirtschaftungsbeschränkung oder ztrr naturschutzgerechten Bewirtschaftung (Bewirtschaftungsprogramm) bestehen im Freistaat Sachsen (die über die Förderprogramme AUK/2015 und NE/2014 hinausgehen)? Neben der Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (RL AUll2O15) steht im Freistaat Sachsen die Förderrichtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2015) als weiteres öffentliches Programm zur Bewirtschaftungsbeschränkung oder zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung (Bewirtschaftungsprogramm) zur Verfügung. Die Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) stellt kein öffentliches Programm zur Bewirtschaftungsbeschränkung oder zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung dar. Frage 16: Was ist der Sachstand zum im Koalitionsvertrag angekündigten Konzept, das zur Unterstützung von Naturschutzstationen und der hier geleisteten praktischen Naturschutzarbeit erarbeitet werden soll?(lm Koalitionsvertrag steht auf Seite 81: ,,Ein Konzept für die Zukunft der Sächsischen Naturschutzstationen ist zu entwickeln.") Seite 26 von 36 STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Auf der Grundlage von Erörterungen im Landesnaturschutzbeirat nach $ 42 AbsJ SächsNatSchG sowie in Beratungen mit den Naturschutzbehörden sind verschiedene Optionen der Unterstützung von Naturschutzstationen in Ergänzung zu den bereits bestehenden Fördermöglichkeiten geprüft worden. Denkbare Eckpunkte einer solchen Unterstützung sollen noch 2015 der Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen nach $ 36 Abs.1 SächsNatSchG sowie den Naturschutzbehörden vorgestellt und Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt werden. Über die weiteren Schritte wird dann im Anschluss befunden. Frage 17:. Wer erarbeitet dieses Konzept und welche Schwerpunkte werden gesetzt? Das Konzept wird im SMUL entwickelt. Die Schwerpunkte in inhaltlicher, finanzieller und organisatorischer Hinsicht werden dabei im Lichte der Ergebnisse der kontinuierlichen Anhörungen und Abstimmungen mit den wesentlichen Akteuren im Naturschutz gesetzt. lnsoweit wird auf die Beantwortung der Frage Vlll.16 ven¡viesen. Frage 18: Gibt es wissenschaftliche Begleitprogramme, um die Auswirkung derim Freistaat Sachsen angewendeten Biotoppflegeförderung auf gefährdete Arten und Biotope zu untersuchen? Nein, gibt es derzeit nicht. Zukünftig werden die Auswirkungen der Biotoppflegeförderung im Rahmen der ELER-Begleitung untersucht. Frage 19: Wenn ja: wer ist damit beauftragt, welche Ergebnisse liegen bereits vor, welche Erkenntnisse lassen sich bisher daraus gewinnen? Mit der Fachbegleitung ist das LfULG beauftragt. Es liegen noch keine Ergebnisse vor. Frage 20: lst durch die Staatsregierung eine stärkere, fördermittelunabhängige, Finanzierung von wichtigen Maßnahmen zum Erhalt der Biologischen Vielfalt geplant? Nein, es ist keine stärkere, fördermittelunabhängige Finanzierung von wichtigen Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt geplant. Frage 21= Welche "Notmaßnahmen" sind zur Absicherung von besonders wichtigen Artenschutz- und Biotoppflegemaßnahmen vorgesehen, die nicht über die neuen Förderrichtlinien abgesichert werden können? Die Ziele und Pflichtaufgaben des Naturschutzes werden im Freistaat Sachsen vorrangig nach dem Kooperationsprinzip umgesetzt. Die wichtigsten lnstrumente bilden dabei die Förderangebote der Richtlinie NE/2014 und AUK|2015 sowie TWN/2015. Diese lnstrumente werden ergänzt durch ordnungsrechtliche Maßnahmen, welche in Verbindung mit der Härtefallausgleichsregelung sowie der Entschädigungspflicht des Freistaates Sachsen eine wichtige Handlungsgrundlage für die Vermeidung schädlicher Auswirkungen wirtschaftlichen Handelns auf die natürliche biologische Vielfalt darstellt. Ordnungsrechtliche Maßnahmen stoßen jedoch dort an Grenzen, wo das Naturschutzziel durch Unterlassen nicht erreicht werden kann, sondern aktives Handeln erforderlich ist. Seite 27 von 36 STAATSMINISTERIUM FÜR U[4WEUI'UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 ln solchen Fällen sind die Naturschutzbehörden gemäß $ 38 Abs. 2 BNatSchG bei bestimmten Schutzgütern verpflichtet, wirksame und aufeinander abgestimmte vorbeugende Schutzmaßnahmen zu ergreifen oder Artenhilfsprogramme aufzustellen. Für die Finanzierung solcher Artenhilfs- und Biotopschutzmaßnahmen beziehungsweise - programme stellt das SMUL den zuständigen Behörden dann Mittel zur Verfügung, wenn sich die Handlungserfordernisse auf ausgewählte Schutzgüter mit besonderer landesweiter Bedeutung beziehen. Frage 22: Wird es bei künftigen Förderinstrumenten wieder - wie bei der einstigen ,,Naturschutzrichtlinie" - die Möglichkeit geben, die bewilligten Fördermittel (max. acht Wochen) vor der Realisierung der Maßnahmen abrufen zu können? Nein. Nach derzeitigem Stand ist nicht davon auszugehen, dass es bei zukünftigen Förderinstrumenten wieder die Möglichkeit geben wird, bewilligte Fördermittel vor der Realisierung der Maßnahmen abrufen zu können. Frage 23: Wenn nein: wird es künftig die Möglichkeit geben, die bei den neuen ,,Vorfinanzierungsdarlehen" der Sächsischen Aufbaubank anfallenden ,,flexiblen Zinsen" über die Förderung mit abzurechnen? Nein, eine Finanzierung der,,flexiblen Zinsen" ist nicht förderfähig. Frage 24:. lst die Neuauflage einer mit Haushaltsmitteln ausgestatteten Förderrichtlinie (ähnlich der bis 2008 gültigen Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes im Freistaat Sachsen (Naturschutzrichtlinie ) oder ein ähnliches Instrument vorgesehen? Frage 25: Wenn ja, welchen lnhalt hat diese? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen Vlll.24 und Vlll.25: Nein, die Neuauflage einer mit Haushaltsmitteln ausgestatteten Förderrichtlinie oder ein ähnliches lnstrument ist nicht vorgesehen. lX. RichtlinieAgrarumweltmaßnahmenundWaldmehrung(AuW2007l Frage 1: Wie hoch war die Gesamtsumme des Haushaltsansatzes für die Förderung im Rahmen der Richtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung (AuW20O7l in der EU-Förderperiode 2007 - 2013? Aus Mitteln des EPLR 2007 - 2013, der GAK und aus Landesmitteln wurden für Vorhaben der Richtlinie AuW2007 279168 Tausend Euro vorgesehen, welche unter Kapitel 09 O3Æitel 683 0, Kapitel 0904/Titel 686 01, Kapitel 0908/Titel 683 62, Kapitel 0908/ Titel 686 62, Kapitel 0908iTitel 883 62, Kapitel 0908/Titel 892 62, Kapitel 0908/Titel 893 62 und Kapitel 0908/Titel 683 66 entsprechend des Sächsischen Gruppierungsplans der Ven¡valtungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Haushaltssystematik des Freistaates Sachsen (VwV-HS Sachsen) veranschlagt wurden. ln den Jahren 2007 und 2008 erfolgte die Finanzierung der Landesmittel über außerplanmäßige Ausgaben. Seite 28 von 36 STAATSMINISTERìUM FÜR UN4WEUT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Wie hoch war das Antragsvolumen, wie hoch die Gesamtsumme der Bewilligungen und wie hoch die Gesamtsumme der Mittelabrufe? Quelle: DV-Programm UM [Agrarumweltmaßnahmen] und 6. November2015 / *Bezug: Antragsjahre Waldmehrungl am Frage 3: Wie hoch ist das Volumen der nicht ausgere¡chten Summe? Frage 4: Was geschah mit den nicht ausgereichten Mitteln in welcher Höhe? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen lX.3 und lX.4: Für die Fördergegenstände der Richtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung (4uW2007) wurden die Mittel wie bewilligt ausgezahlt. Frage 5 Falls die für die Richtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung (4uW/2007) bereitstehenden Fördermittel nicht vollständig für Naturschutzmaßnahmen verwendet werden konnten: gibt es eine Analyse der Gründe für die Nichtinanspruchnahme? Die Mittel wurden nicht vollständig für Naturschutzmaßnahmen in Anspruch genommen , da in der Richtlinie AuW12007 auch andere, nicht ausschließlich auf Naturschutzaspekte ausgerichtete Vorhaben enthalten sind. Frage 6: Welche genauen Gründe und Hindernisse haben potentielle Antragsteller benannt, Fördermittel nicht in Anspruch nehmen zu können? Es wird auf die Antwort zu Frage lX. 5 venviesen. Die bereitgestellten Fördermittel wurden vollständig ausgeschöpft. Frage 7: Hat die Staatsregierung gen/Erhebungen durchgeführt? dazu entsprechende Befragun- Entsprechend der vorherigen Antworten zu den Frage 5 und 6 hatte die Staatsregierung keine Veranlassung, dazu Befragungen/Erhebungen durchzuführen. Frage 8: Welche Konsequenzen wurden aus der Nichtinanspruchnahme bzw. aus der Ursachenanalyse für die Erstellung der Richtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung (4uW2007) gezogen? Entsprechend der vorherigen Antworten zu den Fragen 5 bis 7 hatte die Staatsregierung keine Veranlassung, Konsequenzen bei der Erstellung der Richtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung (RL AuWl20Q7) zu ziehen. Antragsvolumen 2007 bis 2014* 292.293,64 TEUR Gesamtsumme der Bewilligungen200T bis 2014* 279.168,34 TEUR Gesamtsu m me der M ittelabrufe/-auszah I ungen 2007 bis 2014* 279.168,34 TEUR Seite 29 von 36 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 9: Bei wie vielen Maßnahmen wurden im Rahmen der Veruvendungsnachweisprüfung Fehler festgestellt? (Bitte einzeln auflisten nach Zuwendungsempfänger, Maßnahmen, Fördergegenstand, Höhe des Zuschusses, Landkreis, Förderjahr, Beanstandung, Höhe der Rückzahlung ) Bei den Fördergegenständen der Richtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung (AuW2OO7) ist eine Venvendungsnachweisprüfung nicht vorgesehen. Frage 10: Welche der mit der Richtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung (AuW2007) verfolgten Naturschutz- und Waldmehrungsziele konnten mit den ausgereichten Fördermitteln in welchem Umfang erreicht, nur teilweise erreicht oder gar nicht erreicht werden? Die Waldmehrung ist ein forstpolitisches Ziel mit hoher Priorität, das im Landesentwicklungsplan 2013 (Z 4.2.2.1) und in der Waldstrategie 2050 für den Freistaat Sachsen durch die Staatsregierung formuliert ist. Das Ziel ist, den Waldanteil im Freistaat Sachsen auf 30 Prozent zu erhöhen. ln der Förderperiode 2OO7 - 2013 wurden 95 Erstaufforstungen landwirtschaftlicher Flächen mit insgesamt 243 ha und acht Erstaufforstungen nichtlandwirtschaftlicher Flächen mit insgesamt zehn Hektar durch das EPLR über die Förderrichtlinie Agrarumweltmaßnahmen (RL AuWl2007) gefördert. Die geförderten Maßnahmen trugen zur Gesamtbilanz der Erstaufforstung in Sachsen bei. Die im EPLR 2OQ7 - 2013 vorab indikativ geschätzten Zielwerte für die Erstaufforstung sind: - Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen (Code 221): 140 Maßnahmen mit 1 40 Hektar Aufforstungsfläche im Förderzeitraum, - Aufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen (Code 223): zehn Maßnahmen mit zehn Hektar Aufforstungsfläche. Die Bilanz der Förderperiode zeigt, dass die Anzahl der geförderten Anträge hinter den Zielstellungen des EPLR zurückblieb. lm Ergebnis und in der Wirkung wesentlicher ist jedoch, dass die Flächenziele für Code 223 erreicht und für Code 221 sogar deutlich übertroffen wurden. Für die naturschutzbezogenen Fördermaßnahmen der Richtlinie AuW2007 sind die Ziele im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen durch den Ergebnisindikator,,Förderflächen unter erfolgreichem Landmanagement, die dazu beitragen die Biodiversität (anhand indikatorisch bedeutsamer Arten und Landwirtschaftsflächen mit hohem Natunrrrert) zu verbessern", untersetzt. Freistaat SACHSEN Seite 30 von 36 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# Quantifizierung des Ergebnisindikators gemäß der genehmigten Fassung des EPLR vom 17. Oktober 2013 Ergebnis entsprechend dem jährlichen Zwischenbericht über die Umsetzung des EPLR für das Berichtsjahr 2014 vom 17. Juni 2015 Ergebnisindikator,,Förderflächen unter erfolgreichem Landmanagement, die dazu beitragen die Biodiversität(anhand indikatorisch bedeutsamer Arten und Landwirtschaftsflächen mit besonderem Natunrvert) zu verbessern(8.2-8.4\ 39.660 ha 35.828 ha Eine weitergehende Bewertung zur Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen auf die Ziele des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen im Bereich der biologischen Vielfalt ist Gegenstand der ex-post-Evaluierung, die bis Ende des Jahres 2016 bei der Europäischen Kommission einzureichen ist. Fragell: Existieren dazu entsprechende Begleituntersuchungen? (Bitte die Ergebnisse dieser Studien zur Verfügung stellen.) Ja, diese sind in die jährlichen Zwischenberichte sowie die Halbzeitbewertung zum E P L R 2OO7 - 20'1 3 ei n geflossen ( htto ://www.sm u l. sachsen. d e/foerderu nq/2802. htm ) und in einer Schriftenreihe des LfULG veröffentlicht (http ://mvr,ry. umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/25 1 85. htm). Frage 122 Welche Maßnahmen der Richtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung (AuW2007l wurden in welchem Umfang am häufigsten beantragt? Die Maßnahme 53 - Dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung/Direktsaat wurde mit 252.104 Hektar von 785 Antragstellern/Zuwendungsempfängern im Jahr 2013 am häufigsten beantragt (siehe dazu die Ausführungen in den jeweiligen Sächsischen Agrarberichten 2010 bis 2014 im Kapitel ,,4 Förderung/Direktzahlungen"; im lnternet abrufbar u nter: https ://publ ikationen.sachsen.de/bd b/arti kel/22323). Frage l3: Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung daraus, dass trotz der Richtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung (4uW2007) der Habitatverlust von vielen Vogelarten des Offenlandes, ebenso wie von Ackerwildkräutern und Wirbellosen, in den Agrarlandschaften Sachsens nicht gestoppt werden konnte, sondern im Gegenteil zugenommen hat? Seite 31 von 36 STAATSMINISTERìUM FÜR UNIWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Für die Bedrohung der Habitate von Vogelarten des Offenlandes sowie von Ackenvildkräutern und Wirbellosen in den Agrarlandschaften ist eine Vielzahl von Einflussfaktoren verantwortlich. Die Handlungsfelder und die konkreten Maßnahmen, die seitens der Staatsregierung zur Verbesserung der biologischen Vielfalt im Bereich des Offenlandes und der Agrarlandschaften ergriffen werden, sind im Programm ,,Biologische Vielfalt 2020" und dem dazugehörigen Maßnahmenplan des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft enthalten. Die angebotenen Förderprogramme stellen hierbei einen Baustein im gesamten Maßnahmenspektrum dar. Der aktuelle Bericht und Maßnahmenplan, der konkrete Einzelmaßnahmen zur Programmumsetzung festschreibt, liegt dem Sächsischen Landtag als Unterrichtung (Drs. 6/2890) seit dem 29. September 2015 vor. Frage 14: Welche Hürden haben potentielle Antragsteller für die lnanspruchnahme von Fördermitteln im Rahmen der Richtlinie benannt? Der Staatsregierung sind keine Hürden von den potenziellen Antragstellern für die lnanspruchnahme von Fördermitteln im Rahmen der Richtlinie benannt worden und bekannt. Frage l5: Hat die Staatsregierung dazu entsprechende Befragungen/Erhebungen durchgeführt? Nach den Vorgaben der EU-Kommission ist das EPLR 2007 - 2013 einschließlich der EU-ELER-finanzierten Maßnahmen der Richtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung (AuWl2007) zu begleiten und zu bewerten. lm Rahmen der Begleitung des EPLR einschließlich der Maßnahmen der Richtlinie AuWl20O7 erstellt die ELER- Verwaltungsbehörde im SMUL jährlich Zwischenberichte über die Umsetzung des EPLR. Darüber hinaus wurde im Kontext der Vorbereitung der ELER-Förderung für das zu erstellende EPLR eine Ex-ante-Bewertung als begleitender und flankierender Prozess der Programmentwicklung durchgeführt. Der Bericht zur Ex-ante-Bewertung ist Bestandteil des genehmigten EPLR. lm Jahr 2010 wurden im Rahmen der Halbzeitbewertung die Wirksamkeit und Effizienz sowie der Umsetzungsstand des EPLR untersucht . lm Ergebnis wurde vom externen Bewerter Vorschläge zur Verbesserung der Qualität des EPLR und seiner Durchführung gemacht. Die jährlichen Zwischenberichte und Bewertungsergebnisse zum EPLR 20OT - 2013 sowie die Halbzeitbewertung stehen auf den nachfolgend angeführten lnternetseiten zur Verfügung: h ttps : //www. s m u I . sa ch s e n . d e/fo e rd e ru n q/2 I 02 . h tm h tt ps ://www. s m u I . s ac h s e n . d e/fo e rd e ru n q/2 0 I 5. h tm Abschließend erfolgt nach vollständigem Ablauf der Förderperiode (2007 - 2015 einschließlich n+2) bis Dezember 2016 durch externe Bewerter die Ex-Post-Bewertung der EPLR-Umsetzung und seiner Ergebnisse im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft. Seite 32 von 36 STAATSTVIINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 16: Hat sich nach Auffassung der Staatsregierung das bisherige Förderinstrumentarium bewährt, um mit dem im Programm zur Biologischen Vielfalt im Freistaat Sachsen des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (,,Biologische Vielfalt 2020") postulierten Grundprinzip "Kooperation vor Restriktion" die Erhaltung der Biodiversität in Sachsen zu sichern? Wie in derAntwort zu Frage 13 dargestellt, ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt eine Aufgabe, die nicht allein durch das Angebot von Förderprogrammen gelöst werden kann. Speziell für die Umsetzung des Grundprinzips ,,Kooperation vor Restriktion" sind die angebotenen Förderprogramme jedoch ein wesentliches lnstrument. Ðie Betrachtung der Wirksamkeit der angebotenen Förderprogramme für die Erhaltung der Biodiversität ist Gegenstand der Bewertung und Evaluierung der Programme. Hinsichtlich der Richtlinie AuW2007 wird diesbezüglich auf die Antwort zu lX. Frage 10 venruiesen. Frage 17: An welchen Kriterien macht die Staatsregierung das Ergebnis ihrer Einschätzung fest? Die Kriterien zur Bewertung der Frage 16 ergeben sich aus der Bewertung und Evaluierung des Förderprogramms. Kriterien für die Bewertung der Wirksamkeit des Programms für die Erhaltung der biologischen Vielfalt werden im Wesentlichen die für das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 - 2013 aufgestellten Programmindikatoren sowie die im Rahmen der ex-post-Evaluierung zu beantwortenden Bewertungsfragen sein. Der Bericht der ex-post-Evaluierung ist bis Ende des Jahres 2016 bei der Europäischen Kommission einzureichen (siehe Antwort zu lX. Frage 10). Frage 18: Wie viele Förderanträge zur neuen Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft - RL WuF12014 wurden bisher gestellt und bewilligt? (Bitte getrennt Maßnahmenbereich, Forstbezirk, Maßnahme sowie beantragten Zuschuss auflisten) Es wurden insgesamt 207 gültige Förderanträge gestellt, die sich gemäß Anlage 14 auf die Fördergegenstände und Forstbezirke verteilen. Die Tabelle weist jeweils das Gesamtinvestitionsvolumen aller gestellten Anträge aus. Der beantragte Zuschussbetrag ergibt sich aus dem Antragsvolumen und dem darunter stehenden Fördersatz. Bislang wurde noch kein Förderantrag bewilligt. Frage 19: Welches sind die häufigsten Gründe, warum Förderanträge (bisher) nicht bewilligt werden konnten? Das für die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge zur RL WuF notwendíge Verwaltungsverfahren war erst Ende Oktober soweit in Kraft gesetzt, dass Vorhabensauswahl , Bewilligungen und Ablehnungen bearbeitet werden können. Seite 33 von 36 STAATSTVINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# X. Zwischenbilanz zur Umsetzung des Programms zur Biologischen Vielfalt im Freistaat Sachsen des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (,,Biologische Vielfalt 2020") Frage 1: Wird es grundsätzlich wieder ein flexibles, vergleichsweise zietgruppenfreundliches , landesfinanziertes Naturschutz-Förderprogramm geben , wie es sich vor 2008 mit der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes im Freistaat Sachsen (Naturschutzrichtlinie) bereits bewährt hatte? Es wird auf die Antwort zu Frage Vlll.6 verwiesen Frage 2: Frage 3: Frage 4: Betrachtet die Sächsische Staatsregierung das ökologische Netz Natura 2000 als gesichert (wie dies als erstes Handlungsfeld des Maßnahmenplans zum Programm ,,Biologische Vielfalt 2020" festgelegt worden war)? An welchen Kriterien macht die Staatsregierung das Ergebnis ihrer Einschätzung fest? Entspricht die Entwicklung des ,,Verbundes von Kern- und Verbindungsflächen überregionaler und landesweiter Bedeutung (Biotopverbund )" gegenwärtig dem Stand, der bei Aufstellung des Maßnahmenplans zum Programm ,,Biologische Vielfalt 2020" beabsichtigt war? Wenn nein: wo liegen die Defizite und welche Schlussfolgerungen werden daraus gezogen? Frage 5: Haben die ,,zur Honorierung freiwilliger Leistungen für die Biologische Vielfalt" konzipierten und angebotenen Förderprogramme die beabsichtigten Ziele erreicht? An welchen Kriterien macht die Staatsregierung das Ergebnis ihrer Einschätzung fest? Frage 6: Wenn nein: wo liegen die Defizite und welche Schlussfolgerungen werden daraus gezogen? Frage 7: Welche ,,spezifischen Maßnahmen" zur Sicherung der ,,Vielfalt der wildlebenden Arten und ihrer Unterarten sowie der Lebensraumvielfalt Sachsens" haben die gewünschten Ergebnisse gebracht, welche nur teilweise und welche nicht? (Bitte für jede der im Maßnahmenplan aufgeführten Arten- und Biotopschutzprojekte um eine kurze Darstellung der beabsichtigten Ziele sowie Fazit zur Zlelerreichung anhand von nachvollziehbaren Kriterien.) Frage 8: lst es gelungen, ,,die biologische Vielfalt [...] durch Auflösung ökonomischer - ökologischer Zielkonflikte in der landwirtschaftlichen Produktion (zu) erhalten und nachhaltig" zu nutzen? (Bitte für alle aufgeführten Einzelmaßnahmen ein kurzes Fazil zur Zielerreichung anhand von nachvollziehbaren Kriterien ziehen.) Seite 34 von 36 STAATSMINISTERIUM FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN æ Frage 9: Haben sich die im Maßnahmenplan zum Programm ,,Biologische Vielfaft 2020 aufgeführten ,,Maßnahmen der Offentlichkeitsarbeit und Bildungn' (Handlungsfeld 11) als ausreichend erwiesen, die für die Erhaltung der Biologischen Vielfalt im Freistaat Sachsen notwendige Sensibilisierung für Naturschutzbelange unter der Bevölkerung zu erreichen? An welchen Kriterien macht die Staatsregierung das Ergebnis ihrer Einschätzung fest? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen X.2 bis X.9: Die Fragen X.2 bis X.9 sehen vor, dass die Staatsregierung Bewertungen zur Zielerreichung in ausgewählten Handlungsfeldern des Programms ,,Biologische Vielfalt 2020" abgibt. Diesbezüglich wird auf den ,,Bericht und Maßnahmenplan zum Programm Biologische Vielfalt 2020" venruiesen, der dem Sächsischen Landtag als Unterrichtung(Drs.6/2890) seit dem 29. September 2015 vorliegt und der unter anderem auch Bewertung en zur Zielerreich u ng enthält. Frage 10: lst eine öffentliche Diskussion unter Beteiligung und Einbeziehung von nichtbehördlichen Naturschützern vorgesehen, um Schlussfolgerungen aus den bisherigen Erkenntnissen mit dem ,,Programm zur Biologischen Vielfalt im Freistaat Sachsen" und der dennoch fortschreitenden Bedrohung vieler Arten und Biotope ziehen zu können? Der Zustand von Arten und Biotopen sowie die ergriffenen Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt waren in der Vergangenheit und werden auch künftig Gegenstand der Diskussion im Landesnaturschutzbeiral sein, in dem auch Naturschutzsachkundige vertreten sind, die keiner Behörde angehören. Xl. Verfahrensweise des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) bei der Erarbeitung neuer Naturschutz-Förderrichtlinien Frage l: ln welchem Rahmen und Umfang wurden und werden Naturschutzpraktiker an der Erarbeitung der neuen Förderrichtlinien beteiligt? Frage 2: Gab und gibt es regelmäßige Konsultationen? (Bitte Datum, Ort und Praxispartner angeben.) Frage 3: Warum wurden und werden keine Entwürfe der Förderrichtlinie für eine breite Diskussion mit den Betroffenen veröffentlicht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen Xl.1 bis Xl.3: Da die EU-finanzierten Fördergegenstände der Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2014) und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUll2015) ihre Grundlage im EPLR 2014 - 2020 haben und hier abgebildet sind, erfolgte die Konsultation der Wirtschaftsund Sozialpartner auf dieser Ebene. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind im lnternet verfügbar unter: http ://www. s m u L sachsen. de/foerd eru nq/468 I . htm, Seite 35 von 36 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LÀNDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENw Die Liste der durchgeführten Konsultationen mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern ist im EPLR 2014 - 2020, Kapitel 16 einschließlich dessen Anlage 5 abgebildet: ( http ://www. sm u L sachsen. de/foerderu no/353 1 . htm ). Darüber hinaus erfolgte im Rahmen der Erstellung der Richtlinie Natürliches Erbe (Richtlinie NE/2014) eine Anhörung der Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie des Deutschen Verbands für Landschaftspflege - Landesverband Sachsen. Mit freundlichen Grüßen Thomas midt Seite 36 von 36 Anlage 1 - l. F.age I Stând: 0ô.1 1.201 5 Anlage 3 - ll. Frage 2 Korrekturpunkte 2014 Landkreis Vogtland 39 7 2 6 I 2 1 2 13 51 87 29 47 76 3 374 3.58S Stadt Leipzig 1 1 ? 5 Landkreis Zwickau 7 3 3 1 12 13 17 15 o 11 9l Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 71 18 18 84 5'1 37 1 2 o 6 63 251 66 141 93 911 Landkreis Nordsachsen 50 1 1 1 34 25 I 3 12 4 140 Landkreis Mittelsachsen 223 4 I I 1 2 5 23 195 73 2A 30 2 1 600 Landkreis Meißen 14 2 7 e 2 2 4 4 15 2 16 6 77 Landkreis Leipzig 24 I 2 2 2 40 29 20 6 4 1 131 Landkreis Görlitz 23 23 7 15 11 I 3 2 93 Landkreis Bautzen 72 2 2 I 24 21 21 4 24 171 Landkreis Erzgebirge 169 2 20 37 54 12 I I 54 284 126 100 104 964 Stadt Dresden 3 2 1 1 2 1 10 Stadt Chemnitz 1 2 I 1 1 2 1 6 2 4 1 22 Maßnahmen GLl GL2a GL2b GL2c GL2d GL2e GL2f GL2g GL2h GL3 GL4a GL4b GLSa GLsb GLSc GLsd GLSe Summe II IIII I r I rI II IIIIII IIITrI IIIIII rrII r II rI I I rII ITII IIII II III IIII I r IIIIIIIIT II -I I IIIII 1 Anlage 3 - ll. Frage 2 Korrekturpunkte 201 5 29 Landkreis Vogtland 4 I 8 11 1 8 15 22 44 7 27 11 t95 2.636 3 Stadt Leipzig 4 2 3 1 5 l8 6 Landkreis Zwickau 4 4 2 1 20 9 2 7 1 56 Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 35 6 17 48 39 22 7 2 10 7 28 222 25 17 24 509 17 Landkreis Nordsachsen 1 1 11 5 2 2 57 17 19 4 8 4 151 58 Landkreis Mittelsachsen 1 4 4 10 2 1 2 7 20 95 40 22 17 2 285 3 Landkreis Meißen q 33 15 1 14 34 I 8 1 122 10 Landkreis Leipzig 1 1 6 1 2 17 68 38 1 11 156 E Landkreis Görlitz 4 2 2 2 2 5 14 110 52 11 52 1 263 14 Landkreis Bautzen 2 5 3 2 E 21 49 109 15 46 1 1 273 90 Landkreis Erzgebirge 3 l5 71 99 45 2 10 96 39 18 23 I 512 12 Stadt Dresden 1 6 1 2 22 2 Stadt Chemnitz 8 5 1 1 1 1 50 1 4 74 GLI Maßnahmen GL2a GL2b GL2c GL2d GL2e GL2Í GL2g GL2h GL3 GL4a GL4b GL5a GLsb GLSc GLSd GLSe Summe I IIIIIr IIII II IIIIIIII III I IIIIIIIIII III I II I IIIII- I - II IIIII-II I GL.1- Artenreiches Grünland - Ergebnisorientierte Honorierung GL.1a jährlicher Nachweis von mindestens vier Kennarten GL.1b jährlicher Nachweis von mindestens sechs Kennarten GL.1c jährlicher Nachweis von mindestens acht Kennarten GL.2 - Biotoppflegemahd mit Erschwernis GL.2a-e Biotoppflegemahd - einmaljährliche Mahd bei GL.2a geringe Erschwernis GL.2b mittlere Erschwernis GL.2c hohe Erschwernis GL.2d sehr hohe Erschwernis GL.2e extrem hohe Erschwernis GL.2f-h Biotoppflegemahd - zweimaljährliche Mahd bei G L.2f geringe Erschwernis G L.29 mittlere Erschwernis GL.2h hohe Erschwernis GL.3 - Bracheflächen und Brachestreifen im Grünland GL.4 - Naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung GL.4a Naturschutzgerechte Hütehaltung oder Beweidung mit Schafen oder Ziegen GL-4b Naturschutzgerechte Beweidung mit Rindern oder Pferden GL.5 - Spezielle a rtenschutzgerechte Grünlandnutzu ng GL.5a mindestens zwei Nutzungen pro Jahr - erste Nutzung als Mahd ab 1. Juni GL.5b mindestens zwei Nutzungen pro Jahr - erste Nutzung als Mahd ab 15. Juni GL.5c mindestens einer Nutzung pro Jahr - erste Nutzung als Mahd ab 15. Juli GL.5d mindestens zwei Mähnutzungen pro Jahr - Nutzungspause GL.5e Staffelmahd 2 Anlage 4 - lll. Frage 1 Fläche in ha Nordsachsen FBZ Wurzen beantr 2 0 2,3 150,823 45,s8 15 47 6 0 6 1.oo9,44 655,64 1.O7,65 8,85 79 Leipzig + Stadt Leipzig lss Rötho Fläche in ha Vorhaben beantr 2,52'J. 0 t7 269,49 974,42 2 0 29 123 121,,22 o,78 9,8 60 1.386,35 00 t.379,72 638,81 6, 460,13 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge ISS Pirno Fläche in ha Vorhaben beantr 9 0 26 15 28 L L9,55 ]-32,32t6 0 t2 106 Fläche in ha 3,99 0,00 r.786,25 758,29 42s,55 r94,O8 1.66,43 Meißen + Stadt Dresden ISS GroJlenhain n beantr 4 0 15 23 33 7 0 771.9 91 607 338,93 511,9s Görlitz ISS Löbau haben beantr. Fläche in ha T 0 8 1.L6 32 191,65t4 0 t4 85 3.927,99 t.023,22 7.136,49 ro70,43 132,A1, 202,66 Bautzen FBZ Kamenz Fläche in ha Vorhaben beantr 4 0 t4 t4 65 0 16 13 126 4.252,94 I.882,35 227 33,ss 23,r8 79 Zwickau FBZ Zwickou Fläche in ha Vorhaben beantr 0,00 '). 0 24 9 L7 54 4 0 5 60 2.369,40 743,83 7 3 Vogtlandkreis ISS Plauen beantr Fläche in ha 2 0 7.256,9318 2a 238,93 0 t3 1"6 ttL 2.875,09 3.347,2 51,51 TL Mittelsachsen + Stadt Chemnitz FBZ Nossen Fläche ín ha haben beantr 24,205 0 t.r87 47 21 77 18 7 !47,21 0 29 Erzgebirgskreis ISS Zwönitz Fläche in ha haben beantr 49,39 48, 35 0 34 1.4 8s3 4 379,Or 1L8,48 26 54 1_1 24 Beantragte Vorhaben und Fläche je FBZ/|SS Landkreis: Zustdndige Behörde: ben AL.1 AL.2 At.3 AL.4 AL.5 *1 + AL.7 7 tç2 Vorhabenanzahl für Kombination AL6 + AL7 bei AL 6 m¡t enthalten für AL2 erst ab 20L6 möglich L97 6.475,45t72 4.757,42 uAnt1. Angaben zur Antragstellung nach RL AUK/2015 Stand 31.08.2015 Anlage 5 - lV. Frage 1 67 48,8r 8,67 786,7 1031,09 Nordsachsen FBZ Wurzen Fläche in ha haben beantr 54 39 8 53 L33 287 2. ro,2t 1138,6 59 Leipzig + Stadt Leipzig lss Rötho Fläche in ha Vorhaben beantr 64 40 663,83 98,16 6 64 156 330 Fläche in ha 4590,85 578,97 3,33 3783,21, Sächsische Schweiz- Osterzgebirge ISS Pirno Vorhaben beantr 204 160 3 1024,79r20 3s9 846 Fläche in ha 3 ro97 11-81, Meißen + Stadt Dresden ISS GrolSenhoin haben beantr 54 94 1, 54 173 376 3.737 Fläche in ha 1222,32 191,55 58L03 T4 Görlitz ISS Löbou ntr haben 83 39 4 ' 8,37 49 154 96329 Fläche in ha 1933,78 931.r 57,09 889,s2 r975,85 Bautzen FBZ Komenz ntr t21 63 7 76 244 511 4.976,L7 Fläche in ha 422,72 87,56 370,69 Zwickau FBZ Zwickou Vorhaben beantr 79 61- 27,445 63 76 284 7.2 Fläche in ha zt 3 16, L3 7097 Vogtlandkreis ISS PIouen haben beantr 269 190 10 92 345 906 6. 1, 987,2L 1.595,2 Mittelsachsen + Stadt Chemn¡tz FBZ Nossen ntr Fläche in ha 3L62,O4176 768,9790 9 139 261, 675 5.925,90 Fläche in ha Erzgebirgskreis ISS Zwönitz haben ntr 5407,43 873,26 572,63 4,81,5 392 tr2 304 209 t.o22 Beantragte Vorhaben und Fläche je FBZ/ISS [andkreis: Zustdndige Behörde: 1.1 L.2 1.3 L.4 1.5 Angaben zur Antragstellung nach R[ AUKl2Ots Stand 31.08.2015 Anlage 8 - V. Frage 4 Anzahl NB 1. 3-FIächen 3 1 1 2 1 2 1 1 2 4 1 1 1 2 1 1 'l 1 1 12 Summe Fläche ohne GL2 (ha) o,27 0,07 0,1 0,63 0,27 0,89 0,08 U,U3 0,56 1 0,1ft 0,21 0,41 0,7 0,7 0,08 o,t1 0,56 t¿,11 tt,0/ FFH-Lebensraumtyp Äf [eilrctuile f iluf trane E orslgrasrasen (uno suomontan aul oem europa¡scnen Festland) auf Silikatböden Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, sanguisorba officinalis) Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) tserg-Mâhw¡esen Trockene europäische Heiden Êilr.cilf eruf re filuf tlafte Þorstgrasrasen (uno suomontan aul oem europatschen- Festland) auf Silikatböden Berg-Mähwiesen Uþergangs- und Schwingrasenmoore /.\f reiltetuile f iluf trafte Þorslgrasrasen (uno Suomon[an auT oem europatscnen Festland) auf Silikatböden Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe tserg-Mahw¡esen Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) rtf ref tf etL;f te f iluf tlafte Þorslgrasrasen (unq suomonlan auT oem europatscnen Festland) auf Silikatböden Berg-Mähwiesen Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Ubergangs- und Schwingrasenmoore Plerlengraswresen Pfeifengraswiesen Magere l-lachland-Mâhw¡esen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) tserg-Mâhw¡esen FFH.LRT 6230 651 0 651 0 obzu 4030 6230 6520 t't4u 6230 6430 6520 6210 6230 6520 651 0 7140 o41U 641 0 651 U tiSzu Gebietsname Nationalpark Sächsische Schweiz Nationalpark Sächsische Schweiz res uer ldetal Erzgebirgskamm am Kleinen Kranichsee Ezgebirgskamm am Kleinen Kranichsee Erzgebirgskamm am Kleinen Kranichsee hrzgeþtrgsKamm am Kleinen Kran¡chsee Moore und Mittelgebirgslandschaft bei Elterlein Moore und Mittelgebirgslandschaft bei Elterlein Moore und M¡ttelgebirgslandschaft bei Elterlein Vogtländische Pöhle Erzgebirgskamm am Großen Kranichsee Erzgebirgskamm am Großen Kranichsee ïettenvei n bachtal, Pfaffenloh u nd Zeidelweidebach Tettenryeinbachtal, Pfaffenloh und Zeidelweidebach Grunes Hand Sachsen / tsayern r\reuef spf ëef r etuf rgelilel unu ^tetrìe HetoeHähnichen tlþtalhânge zw¡schen Loschwitz und Bonnewitz Gels¡ngberg und Ge¡singwiesen Nr. FFH Gebiet 001 E 001 E 002E 006t 010E 010E 010E 01 0E 011E 011E u11t 015E 01 6E 01 6E o17E 017Ê Uz1E 027E u33t u39t 1 Anlage 8 - V. Frage 4 Anzahl NB 1- 3-Flächen 2 B tt 1 5 1 6 1 1 3 1 2 1 1 1 1 2 1 1 1 Summe Fläche ohne GL2 (ha) 0,58 2,06 1,t1 0,23 0,6t 0,2 2,4 0,04 0,06 0,66 0,35 0,38 0,1 u,53 U,4 o,28 0,51 o,24 2,39 0,11 FFH-Lebensraumtyp Herg-Mahw¡esen Magere Flachland-Mãhw¡esen (Alopecurus pratensis, Sangu off¡cinalis) Berg-Manwesen firreilttituile iltof tlaf te Þorsr.grasrasen (uno suomonlan auT oem guropalscnen Festland) auf Silikatböden Herg-Mahw¡esen Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba offìcinalis) Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) Pfeifengraswiesen Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Übergangs- und Schwingrasenmoore Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) uDergangs- und schwtngrasenmoore tserg-Mahwtesen Subpannonische (subkontinentale) Steppen-Trockenrasen Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Magere Flachland-Mähw¡esen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) I rocKene europâ¡sche He¡den Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) FFH.LRT 6520 bb1 u 6520 6230 652U 65'10 651 0 6210 6410 651 0 7140 651 0 651 0 t14U b5:¿u 624rJ 651 0 651 0 4U3U 651 0 Gebietsname um Muglrtztal Mugl¡tztal Fürstenauer Heide und Grenzwiesen Fürstenau l-urstenauer He¡de und Grenzw¡esen Fürstenau Teichgruppen am Doberschützer Wasser Leipziger Auensystem Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft Kämmereiforst Raunerbach- und Haarbachtal Raunerbach- und Haarbachtal Grmmlitztal I aler sudostlrch Lommatzsch Mandautal laler um werlsenberg Bergbaufolgelandschaft Bluno Spannteich Knappenrode Nr. FFH Gebiet 043t 0448 u44È. 045E 050E 061 E 061 E 06'rE 061 E 067E 080E U6UT 0E3t UðOt 113 110 121 125 2 Anlage 8 - V. Frage 4 Anzahl NB 1- 3-Flächen 1 1 1 5 4 1 1 1 3 1 1 1 2 5 2 1 3 2 6 1 1 2 Summe Fläche ohne GL2 (ha) Q,12 0,93 0,03 0,99 0,42 0,17 0,05 0,33 1,t9 0,2b 0,07 0,91 1,35 2,b1 1,24 o,42 o,ta u,4ö 3,67 0,1 0,18 0,93 FFH-Lebensraumtyp l-euchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) ,ìrr.ertretcrìe monrane Þorsrgrasrasen (uno suDmontan aul oem europatscnen Festland) auf Silikatböden flf lef tf etuf te filoftlarìe Þorslgrasrasen (unq suomonlan auT oem europatscnen Festland) auf Silikatböden Berg-Mähwiesen Ubergangs- und Schwingrasenmoore Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Pfe¡lengrasw¡esen I rockene europâ¡sche He¡den Plerlengraswtesen Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba offìcinalis) rìdr,urndilri, trur.rupile, l'lenenue \rewaìrsef filrI erflef vegetaltoft ues tuagftopolarlìton oder Hydrocharition Hlerïengraswresen Hlerlengraswresen Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Plertengrasw¡esen Feucnte Hochstaudenfluren der planaren und montanen brs alptnen stuïe órennooloen-Auenwesen (unroron ouDil) Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba offìcinalis) FFH.LRT 6430 651 0 6230 6230 6520 7140 6s1 0 641 0 4U3U 641 U 651 0 31 50 641 0 641 0 651 0 641 0 643U 6440 651 0 6210 651 0 651 0 Gebietsname Ubere Wesen¡tz und Nebenflusse Obere Wesenitz und Nebenflüsse Georgenfelder Hochmoor Bergwiesen um Schellerhau und Altenberg Bergwiesen um Schellerhau und Altenberg Bergwiesen um Schellerhau und Altenberg Gottleubatal und angrenzende Laubwälder lJoDncnauer wresen Presseler Heidewald und Moorgebiet Lossa und Nebengewässer Lossa und Nebengewässer Teiche um Neumühle lerche um Neumuhle Uahle und I auschKe Dahle und Tauschke wolperner lonwesen Partheaue Partheaue Partheaue Bienitz und Moormergelgebiet Bienitz und Moormergelgebiet Kulkwitzer Lachen Nr. FFH Gebiet 145 145 174 176 176 176 182 19U 196 198 198 200 20t) 2|.J1 201 2't'l 212 212 212 216 216 217 3 Anlage 8 - V. Frage 4 Anzahl NB l. 3-Flächen 1 1 4 I 7 1 1 1 2 1 3 7 4 1 1 I 3 1 1 1 2 1 2 Summe Fläche ohne GL2 {ha) 0,11 0,53 6,48 1,66 2,42 0,14 0,04 0,32 0,33 0,12 2,67 2,68 2 0,82 u,1 I 4,89 0,87 u,1 tt 0,12 u,bb 1,3 0,08 0,15 FFH-Lebensraumt¡rp Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, sanguisorba officinalis) Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Berg-Mähwiesen Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, sanguisorba officinalis) Schwermetallrasen (Violetalia calaminariae) Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe Berg-Mähwiesen Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas Frf lt'rtretune f nof trafte Þorslgrasrasen (uno suomonlan auT oem europalscnen Festland) auf Silikatböden Berg-Mähwiesen Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore fril.çilttiluile f uuf ttaf te Þof stgrasrasefì (uno suomonlan auI oem europalscnen Festland) auf Silikatböden Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe tserg-Manwesen Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe öerg-Manwesen '\nenrercne monrane E orsrgrasrasen (uno suDmonlan aul oem europatscnenFestland) auf Silikatböden Pfe¡tengrasw¡esen tserg-Mâhwlesen Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe FFH.LRT 6510 6430 651 0 651 0 tt520 6510 6130 6430 6520 81 50 6230 6520 7120 6230 ti43u obzu 6430 tt520 6230 641 0 tt52u 6510 6430 Gebietsname Elsteraue südlich Zwenkau Limbacher Teiche Limbacher Teiche Zschopautal ¿scnopautal Oberes Freiberger Muldetal Schwermetallhalden bei Freiberg Natzschungtal Natzschungtal Serpentingebiet Zöblitz-Ansprung Bergwiesen um Rübenau, Kühnheide und Satzung Bergwiesen um Rübenau, Kühnheide und Satzung Bergwiesen um Rübenau, Kühnheide und Satzung Preßnitz- und Rauschenbachtal Prefsn¡tz- und Rauschenbachtal Prelsntlz- und Rauschenbachtal Pöhlbachtal PÕhlbachtal Scheibenberger Heide Sche¡benberger He¡de Scheiþenberger He¡de Bachtäler im Oberen Pleißeland Kuttenbach, Moosheide und Vordere Aue Nr. FFH Gebiet 218 245 245 250 250 252 255 256 256 258 262 262 262 265 2b5 265 266 2b6 269 2b9 2b9 273 278 4 Anlage 8 - V. Frage 4 Anzahl NB l. 3-Flächen 1 2 1 ti 2 1 10 1 4 2 2 1 1 1 2 1 1 1 2 236 Summe Fläche ohne GL2 (ha) 1,25 2,O2 0,12 1,68 o,14 0,19 5,18 0,1 0,47 0,39 u,46 0,05 o,17 0,53 o,7 o,12 0,32 0,13 0,b( ü9,6õ FFH-Lebensraumtyp Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, sanguisorba officinalis) tserg-MAhwiesen Uþergangs- und Schw¡ngrasenmoore berg-Manwtesen berg-Manwtesen ,r\f reiltËtuile f iluf llane Þorstgrasrasen (uno suomonlan auT oem europatscnen Festland) auf Silikatböden Éerg-Manwesen rlil.EiltËtuilti r¡tuiltailc DUr!il.gf astasef r (uf tu suL,fltotìlan aul oem europatscnen Festland) auf Silikatböden tserg-Mâhw¡esen tserg-Mâhw¡esen úerg-Manwresen Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) öerg-Manwresen Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) Magere Flacnlano-Manwresen (Alopecurus pratensts, sanguisorba ofi¡c¡nalis) l-euchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Magere Flachland-Mahwesen (Alopecurus pratens¡s, sangu¡sorba oft¡c¡nal¡s) Berg-Mähwiesen Summe FFH-LRT 651 0 652U t't4u 6520 0520 6230 bSZU 6230 6520 652U bþZU 651 0 6520 6210 tt510 643U 651 0 ob1 u 6520 Gebietsname Kuttenbach, Moosheide und Vordere Aue Kuttenbach, Mooshe¡de und vordere Aue KunenDacn, Mooshetoe und vorclere Aue Scnwarzwassenal Un0 tsurKhardtswald Llergw¡esen um Sosa Tal der Großen Bockau lal der Grolsen Bocl(au Mittelgebirgslandschaft bei Johanngeorgenstadt M¡ttelgeb¡rgslandschaft bei Johanngeorgenstadt Steinbergw¡esen und Seifenbachtal Bergwtesen um Scnonhe¡de und stutzengrun úergwesen um Kltngenthal Bergwresen um Kltngenthal Unteres Friesenbachgebiet unteres F nesenþachgeb¡et tslstergeDrrgssu0ablall Det schonþerg ùeparare Freoermausquaruere u. -naot[ale Vogtland/Westerzgebirge Grlesbachgebiet Gnesþachgeþtet Nr. FFH Gebiet 278 ztð 278 2t9 281 282 zö2 283 283 285 :zöA 294 294 301 3U1 305 307 31 I 31 ( Ausgewertet wurden alle im Jahr 2013 in den Maßnahme NB L-3 geförderten Flächen die (ggf. auch nur zum Teil) FFH- Lebensraumtypenflächen in FFH-Gebieten enthalten und bei denen im Antragsjahr 2015 keine GL.2 Maßnahme beantragt wurde. Berücksichtigt wurden alle relevanten FFH-Lebensrau mtypen. Als Punkte oder L¡nien kart¡erte FFH-Lebensraumtypen wurden nicht berücksichtigt. 5 Anlage 13 - Vll. Frage 9 119,13 € 450,7I€ 925,98 € 557,98 € 462,58€ 918,55 € r.489,23 € 377,97 € 776,82€ 3.093,40 € 73.63L,62€ 5.264,05 € 102,96€ 2009 2008 2008 2008 2008 2009 2008 2008 20L2 207r 2010 2010 2012 Mittelsachsen E rzgebirsskreis Erzgebirgskreis Erzsebi rsskreis Erzgebi rgskreis Erzgebi rgskreis Erzgebi rgskreis Erzgebirgskreis Meißen Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Sächsische Schweiz- Osterzeebirse Leipzig 8.4 Artenschutzmaßnahmen, wiederkehrend 4.1 Biotopeestaltung/Naturschutz 4.1 B¡otopgestaltung/Naturschutz A.1 Biotopsestaltune/Naturschutz 4.1 Biotopgestaltung/Naturschutz 4.1 BiotoÞsestaltune/Naturschutz A. 1 Biotopgesta ltu ng/Naturschutz 4.1 BiotoÞsestaltune/Naturschutz 8.4 Artenschutzmaßnahmen, wiederkehrend A.l- Biotopeestaltune/Naturschutz D Komplexvorhaben/Naturschutz D Komplexvorhaben/Naturschutz 8.4 Artenschutzmaßnahmen, wiederkehrend Aufbau, Um- und Abbau von drei Krötenzäunen sowie Reparaturarbeiten Moorrevitalisierung NSG "Kleiner Kranichsee" BA3 B¡otopgestaltung 4.1., Moorrevitalisierung - Kroatenbach, Umsezung BA 1./2oo8 Umsetzung Moorrevitalisierung "Große Säure" 4.1- Biotopgestaltung, Moorrevitalisierung - Salzflüsschen, Umsetzung BA 2008 Moorrevitalisierune-Phillipheide, Umsetzuns BA 2008 4.1 Biotopgestaltung, Moorrevitalisierung - " Hühnerheide", Umsetzung BA 4/2008 Moorrevitalisierung "Sauschwemme", Umsetzung TB Brauckmannhaide BA1 Wöchentliche Kontrolle der Biberdrainagen sowie deren lnstandhaltung 2013- 2015 HWS 2010 - Wiederaufbau von Weinbergstrockenmauern Sicherung der Grundlagen für die Phase ll des Naturschutzgroßprojektes "Bergwiesen im Osterzeebirge" Naturschutzgroßprojekt "Bergwiesen im Osterzgebirge" - Verlängerung 8.4 Errichtung Amphibienleitzaun Naunhof-Ammelsha¡n Antragsteller 1 Antragsteller 2 Antragsteller 2 Antragsteller 2 Antragsteller 2 Antragsteller 2 Antragsteller 2 Antragsteller 2 Antragsteller 3 Antragsteller 4 Antragsteller 5 Antragsteller 5 Antragsteller 6 Anlage 14 - ¡X. Fcge 18 euR 4.103 7.',t56 100 % lFestbetraÊl Forstw¡rtschaftl¡chê Zusammenschlüssê (Waldpflegeverträge) Anträoe 1 'l z 9.000 EUR 5.443 81.000 31.553 1 05.000 23t.995 100 % fFestbetraEì Forstwirtschaftlichê Zusammenschlüs9e (Zusammenfassung Holzangebot) Antråde Anãhl 1 2 'l 2 9 37.017 AntÍaosvolumen EUR 4.160 23.742 ¿o ooa 14.850 10.o't7 21.600 177.64{) wí Eßtaufforstung Antrâqe 1 4 2 5 2 2 þ 1 23 Antmûsvolumen EUR 4.659 72.800 77.459 8@6 Ausaôeitung von Waldbèwirtschaft ungsplänen Anträoe Anãhl 1 1 2 Antraqsvolumen ÊUR 60.405 1.410 49.401 3.338 38.923 1tj7.577 7S% Verjüngung nati¡rl¡cher gebietshêim¡scher Waldgesèllschaften ¡n Schutzgêbièten Aritråoe Añähl ,| 10 I 24 Antraosvolumen EUR 93.852 '10.763 59.727 80.652 61.608 29.53'l 5.903 374.426 49.680 219.212 1.026.O71 75% von Schutzgebieten Anträqe I 2 I 7 5 2 54 I 14 114 AntEosvoluren EUR 193.673 r93.673 7S% Anlagèn zur Waldbrandüberwachung Ariträoê 1 Antraqsvolumen ÊUR 1 17.463 283.976 386.946 259.844 1.702.369 75(Ðl% Erschl¡eßung fonstw¡rtschaftl¡cher Flächen Añãhl 4 1 2 2 9 4 28 Neudorf Le¡pz¡q Chemnitz Maßnahme, FoFtbez¡rk Bãrenfels Dresden Mar¡enbero Neusladl Plauen Fördersatz 2015-12-18T11:16:11+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes