SÄCHSIScHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn hard -von-Li nde na u-Platz I 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/3028 Thema: Finanzierung der Biedenkopf-Tagebücher Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die stellvertretende Regierungssprecherin Lea Mock informierte in einem lnterview am 9.10.2015 gegenüber dem MDR, dass die Entscheidung über eine finanzielle Unterstützung für die Veröffentlichung der Tagebücher des früheren Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf durch die Staatsregierung der letzten Legislatur erfolgte." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleirie Anfrage wie folgt: Frage l: Wann genau, auf welche Veranlassung und aus welchen staatspolitischen Gründen erfolgte diese Entscheidung? Die Entscheidung zur Förderung der Aufarbeitung und Publikation der Tagebücher wurde Anfang Juli 2013 durch die Sächsische Staatskanzlei getroffen. Das diese Entscheidung stützende staatspolitische lnteresse besteht darin, die Erinnerungen eines historisch bedeutenden Zeitzeugens an die erste Legislaturperiode des Sächsischen Landtages unter seiner persönlichen Mitwirkung aufzuarbeiten und damit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Frage 2= Wann wurden verbindliche Finanzierungszusagen seitens der Staatsregierung gegeben? Freistaat SACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de oresOen,lf. Oktober 2015 Hausanschr¡ft: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden .. SO GEHT SACHSISCH. Seite 1 von 2 www.sachsen.de SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Grundlage für die Finanzierung ist ein Zuwendungsvertrag mit der Konrad-AdenauerStiftung e.V.; dieser trat mit Wirkung vom 28. August 2013 in Kraft. Frage 3: Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen hinsichtlich der Rechte und Verkaufserlöse mit wem (bitte Angaben zu Datum und lnhalt der Verträge)? Die Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. hat sich in dem Zuwendungsvertrag verpflichtet, dem Freistaat Sachsen an den beiden vertragsgegenständlichen Tagebüchern ein Nutzungsrecht einzuräumen. Das Nutzungsrecht erstreckt sich nicht nur auf die Publikation der Tagebücher in Buchform, sondern erfasst auch die auszugsweise Veröffentlichung in Broschüren und im lnternet. Gleichzeitig hat sie sich verpflichtet, die ihr gegenüber dem Siedler-Verlag zustehenden Einnahmen aus der Venvertung in Höhe von 10 o/o der Verkaufserlöse an den Freistaat Sachsen abzuführen. Der lnhalt etwaiger vertraglicher Beziehungen zwischen der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V, dem Siedler-Verlag sowie Herrn oder Frau Biedenkopf ist der Sächsischen Staatskanzlei nicht bekannt. Frage 4: Aus welchen Gründen und auf welcher vertraglichen Grundlage erfolgte die Beauftragung der Konrad-Adenauer-Stiftung? (bitte Angaben zu Datum und Inhalt der Verträge sowie der erbrachten Leistungen)? Frage 5: Wurden im Vorfeld der Entscheidung für die Konrad-AdenauerStiftung andere Stiftungen, lnstitute oder Träger angefragt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Die Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. verfügt über eine hervorragende Expertise für die Erschließung und historische Bearbeitung von Quellen bedeutender Politikerpersönlichkeiten. Nur sie verfügt über das Archivmaterial, die zur historischen Einordnung der Tagebuchaufzeichnungen von Herrn Prof. Biedenkopf erforderlich waren. Zum lnhalt des Zuwendungsvertrags vom 28. August 2013 wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleínen Anfrage, Drs.-Nr.: 613025, veruviesen. Mit freundlichen Grüßen Õ ¿ 4e Dr. Fritz Jaeckel Seite 2 von 2 2015-11-09T08:13:28+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes