SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948101076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01 067 Dresden STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3033 Thema: Kommunalinvestitionsförderung - Nachfrage Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Der aktuelle Kleingartenbestand beträgt 205.550 Kleingartenparzellen , der sich nach einer Studie, die der Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V. in Auftrag gab, bis 2025 auf 185.000 Kleingärtner absenken wird. Wie gedenkt die Staatsregierung die Lösungsmöglichkeiten, die in der genannten Studie, gefördert vom Freistaat, aufgezeigt werden, in den nächsten Jahren umzusetzen und in welcher Höhe werden dafür finanzielle Mittel vorgesehen? Die bedarfsgerechte Anpassung der Kleingartenanlagen und die damit einhergehende Umsetzung der Lösungsmöglichkeiten, die in der landesweiten Studie „Bedarfsgerechte nachhaltige Entwicklung von Kleingartenanlagen in Sachsen" aufgezeigt wurden, obliegen den Kleingartenverbänden und -vereinen in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechtes in eigener Verantwortung. Gleichwohl unterstützt der Freistaat Sachsen im Wege der Projektförderung. ~S'ft:CHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/23-FV 6005/6/644-2015/ 51592 Dresden, ~o. November 2015 Zertifikat seit 2013 audlt berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN ~5'/\CHsEN Frage 2: Den Ländern obliegt nach § 6, Abs. 3 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KlnvFG)vom 24.06.2015 die Auswahl der finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände. Dafür sind die Kriterien zu erarbeiten , anhand derer die Auswahl getroffen wird. Wie ist der Stand der Bearbeitung und können schon Aussagen über die Auswahlkriterien gemacht werden? Die landesinterne Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes im Freistaat Sachsen ist einer von mehreren Bausteinen im Rahmen des geplanten Sondervermögens „Brücken in die Zukunft", über dessen inhaltliche Ausgestaltung die Sächsische Staatsregierung auf einer Pressekonferenz am 29. Oktober 2015 in Dresden informiert hat. Diesbezüglich verweise ich auch auf die begleitende Pressemitteilung „Sachsen schnürt umfassendes Investitionspaket für Kommunen". Mit freundlichen Grüßen ~-iiand Seite 2 von 2 2015-11-11T15:41:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes