-lo -@ STAATSNIINISTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SACHSISCHES SIAATSMINISTERIUM FÙR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, AfD-Fraktion Drs.-Nr.:6/3035 Thema: Nationaler Bewertungsrahmen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Liegt der Staatsregierung das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ,,Wege zu einer gesellschaftlichen akzeptierten Nutztierhaltung" vor und welche Maßnahmen leitet die Staatsregierung daraus für die sächsische Nutztierhaltung ab? Das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ,,Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung" liegt der Staatsregierung vor. Die Staatsregierung setzt sich seit Jahren für die Einführung neuer Tierschutzanforderungen auf der Basis gesicherter Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Tierhalter ein. Dem Abschluss freiwilliger Verpflichtungen seitens der Akteure der Privatwirtschaft wird gegenüber dem Erlass neuer rechtlicher Regelungen Vorrang eingeräumt. Die Etablierung höherer Standards ist in der Regel mit erhöhten Aufwendungen verbunden. Erforderliche lnvestitionen unterstützt der Freistaat Sachsen über die Richtlinie ,,Landwirtschaft, lnnovation, Wissenstransfef'(LlWl2014). Dieses Vorgehen motiviert zur möglichst frühzeitigen Überna hme moderner sowie tierart- und umweltgerechter Produktionsverfahren, die sich unter anderem durch besseren Tierkomfort und geringere Umweltbelastungen auszeichnen. Die lnvestitionsförderung steht allen Betrieben unabhängig von der Produktionsform und Größe zur Verfügung. Bis zum Jahr 2020 stehen im Freistaat Sachsen für lnvestitionen in moderne Tierhaltungsanlagen 202 Millionen Euro bereit. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l. sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2012 Pal{o lhre Nachricht vom 14. Oktober 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0'141.50t19t5004 Dresden, 0G. ,trt . âo a( Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡n¡sterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www smul sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer Filr alle Besucherparkplätze gilt: B¡tte beim Pfortendienst melden * Keln Zugang fûr elektronisch sign¡erte sowie filr verschlüsselte elektron¡sche DokumêntêSeite 1 von 2 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UT\4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Der Freistaat beteiligt sich durch verschiedene vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) getragene Forschungsprojekte aktiv am Erhalt neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Wohlbefinden und zur Gesundheit von Nutztieren. Wie vom Wissenschaftlichen Beirat auf Ebene der Bundesländer empfohlen, unterstützt der Freistaat Sachsen den Wissenstransfer an die Tierhalter durch diverse lnformations- und Fortbildungsveranstaltungen (zum Beispiel Milchrindtag, Schaftag, Treffpunkt Schweinegesundheit) sowie Publikationen (Schriftenreihe des LfULG, lnfodienst Landwi rtschaft ). Der Vollzug geltender Tierschutzvorschriften wird durch die Einführung eines entsprechenden Qualitätsmanagementprogramms in den dafür zuständigen sächsischen Veterinärbehörden stetig verbessert. Überdies stehen den Behörden diverse Handbücher als Arbeitsgrundlage ihrer Überwachungs- und Beratungstätigkeit zut Verfügung (Nutztierhaltungen, Transport, Schlachtung und Tötung). Diese Handbücher werden bundeseinheitlich von der Arbeitsgruppe Tierschutz (AGT) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz abgestimmt und aktuellen Erfordernissen angepasst. Dabei findet das wissenschaftliche Gutachten ,,Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung" Berücksichtigung. Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats zur Einführung regionaler Bestandsobergrenzen aufgrund negativer Umwelteffekte der Tierhaltung sind für Sachsen aufgrund der hier vorhandenen geringen Viehdichte von 0,56 Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar nicht relevant (Bundesdurchschnitt: 0,8 GVE/Hektar). Frage 2= Auf welche Weise wirkt die Staatsregierung an der Weiterentwicklung des nationalen Bewertungsrahmens auf Bundesebene mit und auf welche Schwerpunkte wird Wert gelegt? Der ,,nationale Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren" wurde seinerzeit in zwei Teilprojekten vom lnstitut für Tierschutz und Tierhaltung der damaligen Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) in Celle sowie vom Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL) in Darmstadt erarbeitet und mit dem Projektende abgesch lossen. Frage 3: Hat die Staatsregierung auf Bundesebene daraufhin gewirkt, dass die Aquakultur in den Bewertungsrahmen aufgenommen wird? Nein, da sich Fische in physiologischer Hinsicht wesentlich von Landtieren unterscheiden , ist die Aufnahme in den Bewertungsrahmen nicht zielführend. Der Bewertungsrahmen enthält die Produktionsrichtungen, die seitens der Bundesregierung als vorrangig für eine Fortschreibung der ,,Besten verfügbaren Technik" (BVI) im Rahmen der Richtlinie 201017518U über lndustrieemissionen beurteilt wurden. Mit freundlichen Grüßen Thomas Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 idt 2015-11-09T14:06:05+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes