STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3039 Thema: Schlachtung trächtiger Rinder Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln welchen Schlachtbetrieben werden in Sachsen Rinder geschlachtet ? Im Freistaat Sachsen werden nach amtlicher Kenntnis in 247 zugelassenen Schlachtbetrieben Rinder geschlachtet. Die erbetenen Informationen sind auf der Hornepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter angefügtem Link öffentlich einsehbar: http:/ Ia pps2. bvl. bund .de/bltu/a pp/process/bvlbtl _p_veroeffentlichung?execution=e1 s5 . Frage 2: ln wieviel Fällen sind in sächsischen Schlachtbetrieben trächtige Rinder geschlachtet worden (Zeitraum: 10 Jahre)? Hierzu liegen der Staatsregierung keine aussagefähigen Daten vor. Frage 3: Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung eingeleitet, um zu verhindern, dass trächtige Kühe zur Schlachtung kommen? Frage 4: Hat die Staatsregierung auf Bundesebene auf eine nationale Lösung hingearbeitet, mit der die Schlachtung trächtiger Rinder verhindert werden soll? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Mit Beschluss auf der 24. Sitzung der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz am 24./25. November 2014 in Stralsund {TOP 22 Grundsätzliches Verbot der Schlachtung tragender Rinder) wurde die Bundesregierung unter Bezugnahme auf die Protokollerklärung zu TOP 25 der Agrarministerkonferenz am 5. September 2014 gebeten, die rechtlichen Voraussetzungen Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-15/647 Dresden, 1(} November 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de für die Umsetzung der unter Ziffer 1 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ ~SACHsEN • Buchstabe a (Implementierung eines grundsätzlichen Abgabeverbots hochgravider Rinder, insbesondere im letzten Drittel der Trächtigkeit, zur Schlachtung), • Buchstabe b (eine Ausweitung des bestehenden Transportverbotes für trächtige Tiere über das letzte Zehntel der Trächtigkeit hinaus sowie erweiterte Sanktionsregelungen (Ordnungswidrigkeiten) und • Buchstabe c (ein Informationsgebot zum Trächtigkeitsstadium jedes geschlechtsreifen weiblichen Rindes bei Abgabe des Tieres zur Schlachtung) der Protokollerklärung vorgeschlagenen Regelungen zu schaffen. Der Freistaat legt in der aktuellen politischen Diskussion Wert darauf, diese Forderung aufrecht zu erhalten und zu entwickeln. Er wird in seinen Bestrebungen in dieser Sache nicht nachlassen. Am 16. Dezember 2014 wurde der Fachausschuss Milch des Sächsischen Landesbauernverbandes durch die Tierschutzreferentin unseres Hauses über die Problematik unterrichtet . Mit freund Ii hen ~b~raK~:h Seite 2 von 2 2015-11-10T14:58:05+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes