STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.50-60/304/2 Dresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Junge, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/304 Thema: Berufsorientierung in sächsischen Schulen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Schulen (Bitte nach Schularten und Regionalstellen absolut und prozentual aufschlüsseln) findet Berufsorientierung verbindlich statt? An allen weiterführenden Schulen findet Berufsorientierung verbindlich statt. Es wird auf die entsprechenden rechtlichen Grundlagen verwiesen. Frage 2: In wie vielen Schulen (Bitte nach Schularten und Regionalstelien absolut und prozentual aufschlüsseln) gibt es kein Berufsorientierungskonzept? Es wird nicht erfasst, wie viele Schulen kein Berufsorientierungskonzept haben, da es kein statistisches Erhebungskriterium ist. Frage 3: Wie unterstützt das Land Sachsen die Berufsorientierung fachlich, personell und finanziell in den sächsischen Schulen? Die Berufs- und Studienorientierung wurde im Freistaat Sachsen beginnend mit der Einführung der neuen Lehrpläne 2004 grundlegend strukturell überarbeitet und systematisiert. Berufsorientierung ist als allgemeines Bildungsziel in den sächsischen Lehrplänen verankert. Sie ist sowohl expliziter als auch integrativer Bestandteil schulischer Lehr- und Lernprozesse. Grundlegende Kenntnisse über die Wirtschafts- und Arbeitswelt werden dabei sowohl fachübergreifend als auch in einzelnen Fächern vermittelt. Das Sächsische Bildungsinstitut (SBI) ist u. a. verantwortlich für die zentrale Fortbildung der Lehrkräfte und wirkt ebenso an der regionalen Lehrerfortbildung konzeptionell mit. Gegenwärtig konzipiert das SBI im Auftrag des Seite 1 von 3 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fQr Kultus CarolipIatE 1 01097 Dresden www.smk.sachsert.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,7,8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Sächsischen Staatsministeriums für Kultus einen Lehrplan für einen fächerverbindenden Grundkurs in den Jahrgangsstufen 11 und 12 zur verstärkten Orientierung für den Eintritt in die Berufs- und Arbeitswelt. An weiterführenden Schulen gibt es eine Lehrkraft, die als Ansprechpartner für die Berufs- und Studienorientierung tätig ist. Darüber hinaus werden abschlussgefährdete Hauptschülerinnen und -schüler sowie Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf von Berufseinstiegsbegleitern unterstützt. Integrationsfachdienste sind vor Ort tätig, um schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung umfassend zu beraten und bei ihrem Übergang von der Schule in das Arbeitsleben im Rahmen der Initiative Inklusion zu unterstützen. An Oberschulen sind Praxisberater im Einsatz, um die Berufs- und Studienorientierung für Schülerinnen und Schüler zu optimieren, d. h. für den Einzelnen passgenauer zu gestalten, und die individuelle Förderung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 und 8 zielgerichtet zu professionalisieren. Darüber hinaus unterstützt der Freistaat Sachsen die Berufsorientierung fachlich, personell und finanziell z. B. durch folgende Maßnahmen: - Durchführung eines Projektes zur Entwicklung, Erprobung und Einführung des Portfolio „Mein Ordner Leben und Arbeit“ für Schülerinnen und Schüler der Werkstufe -einschließlich Handreichung und Begleitmaterial; - Durchführung des Projektes „Gestrecktes Berufsvorbereitungsjahr in kooperativer Form“ (KBVJ); - Verleihung des Qualitätssiegel für Berufs- und Studienorientierung zur Anerkennung herausragender Leistungen; - Förderung der Regionalen Koordinierungsstellen für Berufs- und Studienorientierung in den Landkreisen und Kreisfreien Städten als Ansprechpartner für Schulen vor allem bei Fragen zu Kooperationen mit Unternehmen; - Finanzierung vielfältiger Maßnahmen zur Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler durch den Europäischen Sozialfonds. Frage 4: Warum findet nicht in allen Schularten ab Klassenstufe 7 verbindlich Berufsorientierung statt? Berufsorientierung ist eine verbindliche, schulartspezifische pädagogische Querschnittsaufgabe. Die berufliche Frühorientierung beginnt bereits in den Klassenstufen 5 und 6 oder in der Oberstufe der Schule für geistig Behinderte. Grundsätzlich soll jede Schülerin und jeder Schüler mindestens ein Betriebspraktikum absolvieren. Dies wird in der Regel ab Klassenstufe 8 oder in der Werkstufe der Schule für geistig Behinderte durchgeführt. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche Schularten haben Kooperationsvereinbarungen mit Unternehmen, die einen praxisorientierten Unterricht im Unternehmen umsetzen? (Bitte nach Schularten und Regionalstellen aufschlüsseln) Kooperationsvereinbarungen von Schulen mit Unternehmen stellen kein statistisches Erhebungskriterium dar. Mit freundlichen Grüßen Brunhild Kurth Seite 3 von 3