STAATSMINISTBR1UM DES 1NNEKN Freistaat B SACMSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN oi09ö Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9229 Dresden, 2015 November Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3047 Thema: Dokumentenprüfer bei der Sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Beamte oder Angestellte Dennaen sicn derzeit im Dienst der Sächsischen Vollzugspolizei, die eine spezielle Fortbildung zur Erkennung von gefälschten oder verfälschten amtlichen Dokumenten erhalten haben? (Bitte aufschlüsseln, nach Beamter oder Angestellter, Behörde und nachgeordneter Dienststelle) Frage 4: Wie viele Lehrgänge im Sinne von Frage 1 fanden in welchem angebotenen Umfang, mit wie vielen Teilnehmern, in welchem zeitlichen und inhaltlichen Rahmen und welcher Zielgruppe in den Jahren 2010 - 2015 statt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl der Lehrgänge, gesamt angebotenen Lehrgangsplätze, tatsächliche Teilnehmerzahlen nach Behörde und nachgeordneter Dienststelle) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 4: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehreanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N15TER1UM DES 1N1MERN Freistaat SÄCHSETM durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteiten" was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebrachnn /erden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- undl Funktionsfahigkeit 'derStaatsregierung gefährdet, weil die angefragten Daten statistisch nK;ht'~erfasst werden. Die "vollständige Beantwortung der Fragen würde daher die Durchsicht und Auswertung der Personalakten von ca. 13.000 Beamten und Beschaft 7gtenerfordern. Dies ist im Hinblick auf die große Anzahl der in Betracht kommenden Unterlagen im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden 'Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Frage 2: ... . . . ,_"__., ^,. Ist es gewährleistet, dass ein Dokument (insbesondere Ausweis oder Pass) binnen 'einer Stunde einem Polizeibediensteten zur Prüfung vorgelegt werden kann, der eine spezielle Fortbildung im Sinne von Frage 1 genossen hat? (Wenn "nein", welche Dienststellen betrifft das?) Frage 5: , . , ,__, _,_ Für'den Fall, dass Frage 2 mit "nein" beantwortet werden muss; wie wira eme unverzügliche Priifung'der Identität unter Berücksichtigung der mitgeführten Dokumente eines Polizeipflichtigen gewährleistet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 5: Ob Dokumente im Sinne der Fragestellung binnen einer Stunde einem Polizeibediensteten zur Prüfung vorgelegt werden, der eine spezielle Fortbildung im Sinne von Frage 1~ genossen hat" wird" statistisch nicht erfasst Darüber hinaus ^st eine unverzüghche Prüfung der Identität unter Berücksichtigung der mitgeführten Dokumente eines Polizeipflichtigen in der sächsischen Polizei gewährleistet. Frage 3: .... .... Wie'viele gefälschte oder verfälschte Ausweisdokumente s^nd im 2014 und 2015 durch die Vollzugspolizei des Freistaates Sachsen sichergestellt oder beschlagnahmt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Behörde und nachneordneter Dienststelle) Es Jlrd auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Drucksache 6/2970 vervfesf Mit fredndlichen Grüßen Markus Ulbis Seite 2 von 2 2015-11-11T10:37:19+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes